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(1886)

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Bibliographic data

fullscreen: (1886)

Periodical

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-2813205
Persistent identifier:
PPN823700836
Title:
Adressbuch der Stadt Kiel, sowie der Ortschaften Gaarden und Ellerbek
Document type:
Periodical
Year of publication:
1872
Place of publication:
Kiel
Universitätsbibliothek Kiel
Language:
German
Collection:
Regional studies
prints
Kiel and surroundings

Volume

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-3942506
Persistent identifier:
PPN89541290X
Title:
Adreßbuch der Stadt Kiel, sowie der Ortschaften Gaarden und Ellerbek für das Jahr 1886.
Sub title:
Abgeschlossen am 1. December 1885.
Signature:
6230/17
Other person:
Lindig, F.
Document type:
Volume
Publisher:
Universitäts-Buchhandlung. (Paul Toeche.)
Year of publication:
1886
Place of publication:
Kiel
Language:
German
Collection:
Regional studies
prints
Kiel and surroundings
Physical location:
Stadtarchiv Kiel

Contents

Table of contents

  • Adressbuch der Stadt Kiel, sowie der Ortschaften Gaarden und Ellerbek
  • (1886)
  • Binding
  • Section
  • Title page
  • Verzeichniss der Abtheilungen.
  • Inhalts-Verzeichniss.
  • Erste Abtheilung. Häuser-Verzeichniß nach den verschiedenen Quartieren und innerhalb derselben nach der Reihefolge der Katasternummern geordnet, mit Angabe der Straßen, in welchen die betreffenden Gebäude belegen sind.
  • Zweite Abtheilung. Alphabetisches Verzeichniß der Straßen, Bezeichnung der in denselben belegenen Häuser, nach Straßen-Nummern geordnet, und Angabe der Einwohner derselben.
  • Dritte Abtheilung. Die Adressen.
  • Vierte Abtheilung. Alphabetische Zusammenstellung der in Kiel betriebenen Geschäfte, Gewerke etc. und deren Inhaber.
  • Fünfte Abtheilung. Die Behörden.
  • Sechste Abtheilung. Kirchen-, Schul- und Medicinal-Wesen.
  • Siebente Abtheilung. Offizielle Anstalten und Institute, Kommissionen, wissenschaftliche und Kunstvereine, Kunstanstalten, gewerbliche Vereine, Banken etc.
  • Achte Abtheilung. Allgemeine Nachrichten.
  • Meldepflicht.
  • Wassergeld-Tarif.
  • Tarif für die Benutzung des Theerhofes. Für die Benutzung der Rampe an der Werftbahn.
  • Taxen. Taxe für die Kieler Droschken, vom 12. Dezember 1878. [Taxe für die Kieler Bootführer vom 12. Juni 1875.]
  • Wäge- und Meßtaxe. Tarif für die Benutzung des städt. Krahns. Tarif für die Benutzung des städt. Prahms. Schornsteinfeger-Taxe.
  • Kosten und Gebühren. Gebühren-Tarif für Telegramme. [Postgebühr.]
  • Eisenbahn-Fahrpreise für kurze Touren. [Wechselstempel-Tarif.]
  • Tarif zur Veranlagung der klassificirten Einkommensteuer. Tarif zur Veranlagung der Klassensteuer. Banknoten
  • Verzeichniß der Kieler Schiffe.
  • Extrakt aus der Stolgebühren-Taxe für die Kieler Kirchengemeinde. Metrisches Maaß und Gewicht. Die Thiertödtung.
  • Empfehlende Anzeigen.
  • Binding

Full text

Achte Abtheilung. 
Allgemeine 
Meldepflicht. 
An- und abziehende Personen haben sich 
bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu Ji 30, 
oder verhältnißmäßiger Haft, spätestens innerhalb 
8 Tagen nach eingetretener Veränderung des 
Wohn- und Aufenthaltsortes zu melden. 
Jeder Wohnungs- oder Dienstwechsel 
innerhalb des Polizeibezirks der Stadt Kiel ist 
binnen 10 Tagen anzumelden. 
Zu diesen Meldungen sind auch diejenigen, 
welche als Dienstherrschaften, Meister, Arbeitgeber, 
Hauseigenthümer, Zimmer- und Schlafstellen- 
Berm iether,die betr.Persvuen bei sich aufgenommen 
haben, innerhalb 6 Tagen nach dem Ab- oder 
Anzüge und innerhalb 20 Tagen nach jedem 
Wohnungs- oder Dienstwechsel innerhalb der 
Stadt verpflichtet, sofern sie sich nicht durch 
Einsicht der polizeilichen Bescheinigung von der 
bereits erfolgten Meldung Ueberzeugung ver 
schafft haben. 
Die Meldungen für Kiel sind im Personen 
standsbureau, für nur vorübergehend sich hier 
Aushaltende im Polizei-Melde-Zimmer (Damm 
straße 5 resp. 3A) zu bewirken. 
Wer den selbständigen Betrieb eines 
stehenden (bewerbe» beginnt oder ein bisher 
im steuerfreien Ilmfange betriebenes Gewerbe auf 
den steuerpflichtigen Umfang ausdehnt, (durch 
Vermehrung der Zahl der Gehülfen oder Lehr 
linge, Einrichtung eines Ladengeschäftes, Ver 
mehrung der Zahl der Webstühle über 4, Ver 
mehrung der Zahl der heizbaren möblirtenZimmer 
über 2, durch Benutzung von Schiffsfahrzeugen, 
zur Beförderung fremder Waaren, durch An 
schaffung eines zweiten Pferdes zum Betriebe 
des Fuhrmannsgewerbes u. s. w.) hat vor, 
spätestens gleichzeitig mit dem Eintritt dieser 
Ursachen die Anmeldung bei der Gemeindebehörde 
des Ortes der gewerblichen Niederlassung bei 
Vermeidung der gesetzlichen Strafen zu bewirken 
(Anmeldung für Kiel im Personenstandsbureau.) 
Wer ein stehendes Gewerbe betreibt, ist befugt, 
auch außerhalb des Gemeindebezirks seiner gewerb 
lichen Niederlassung persönlich ober durch in seinem 
Dienste stehende Reisende für die Zwecke seines 
Gewerbebetriebes Waaren aufzukaufen und Be 
stellungen ans Waaren zu suchen. Sic bedürfen 
dazu einer Legitimationskarte, welche für 
Kiel im Personenflandsbureau zu bean 
tragen ist. 
Nachrichten. 
Sie ist gültig für das Kalenderjahr, alljähr- 
lich im November neu zu beantragen und wird 
unentgeltlich ausgestellt. 
Der Inhaber einer Leqit.-Karte darf aufge 
kaufte Waaren nur Behufs deren Beförderung 
nach dem Bestimmungsorte und von den Waaren, 
auf welche er Bestellungen sucht, nur Proben oder 
Muster mit sich führen. 
Das Aufkaufen von Waaren darf nur bei 
Kaufleuten oder solchen Personen, welche die 
Waaren prodnziren, od.er in offenen Verkaufs 
stellen erfolgen. 
Er hat die Karte auf der Reise stets bei sich zu 
tragen, auf Erfordern den zuständigen Behörden 
oder Beamten vorzuzeigen und darf eine andere, 
als die darin genannte Person, sie nicht benutzen. 
Ein derartiger auswärtiger Geschäftsbetrieb ohne 
Legit.-Karte, auch wenn diese bereits be 
antragt sein sollte, ist verboten. 
Zum ei nj äh rig-frei willig en Militär- 
Dienst sind Mclduiigen behufs Zulassung zur 
Prüfung frühestens nach vollendetem 17. Le- ; 
bensjahrc und spätestens bis zum 1. Februar | 
des Jahres, in welchem der Bewerber das 20. ! 
Lebensjahr vollendet hat, bei der Ersatzkommission 
des Aufenthaltsortes anzubringen. 
Gesnchsanlagen: Geburtsschein, d. Beschei 
nigung der Einwilligung des Vaters oder Vor 
mundes, mit der Erklärung über die Bereitwillig- 1 
feit und Fähigkeit, den ' Freiwilligen während 
einer einjährigen aktiven Dienstzeit zu bekleiden 
auszurüsten und zu verpflegen, c. ein Unbescholten- 
heitszeugniß. -I 
Im Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist 
anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen 
die Prüfung gewünscht wird, auch ist ein selbst 
geschriebener Lebenslauf beizufügen. 
Wer die Berechtigung zum cinjähr.freiwilligen 
Dienst auf Grund e i st e s S ch u l z e n g n i s s e s 
erwirken will, hat das betr. Gesuch mit denselben , 
Anlagen, wie oben angegeben, bei der Königl- 
Prüfungs-Kommission für Einjähr.-Freiwillige in 
Schleswig spätestens bis zum 1. April des 20. 
Lebensjahres anzubringen. Der zum einjähr- 
freiwilligen Dienst Berechtigte hat beim Eintritt 
in das militärpflichtige Alter <20. Lebensjahr) 
seine cv. Zurückstellung bei der Ersatz-Kommission 
des Aushebnugsbezirkes, wo er gestellungspflichtig f 
ist, unter Einsendung seines Berechtigungsscheines 
zu beantragen.
	        

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Lindig, F. Adreßbuch Der Stadt Kiel, Sowie Der Ortschaften Gaarden Und Ellerbek Für Das Jahr 1886. Kiel: Universitäts-Buchhandlung. (Paul Toeche.), 1886. Print.
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