UB Kiel digital Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

(1895)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: (1895)

Zeitschrift

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-3331138
Persistente ID:
PPN799131512
Titel:
Lübeckisches Adressbuch
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsjahr:
1798
Erscheinungsort:
Lübeck
Universitätsbibliothek Kiel
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Fächerübergreifende Literatur
Andere

Band

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-3331141
Persistente ID:
PPN827918887
Titel:
Lübeckisches Adreßbuch für 1895.
Signatur:
Y 418-1895
Dokumenttyp:
Band
Herausgeber:
Schmidt
Erscheinungsjahr:
1895
Erscheinungsort:
Lübeck
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Fächerübergreifende Literatur
Andere
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kiel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Lübeckisches Adressbuch
  • (1895)
  • Einband
  • Abschnitt
  • Titelseite
  • Inhalt.
  • Register.
  • Erster Abschnitt.
  • Zweiter Abschnitt. Alphabetisches Namen- und Firmen-Verzeichniß.
  • Dritter Abschnitt. Register der Einwohner nach der Reihenfolge der Häuser in den Straßen
  • Vierter Abschnitt. Verzeichniß der Einwohner nach ihren Gewerben und Beschäftigungen.
  • Fünfter Abschnitt.
  • Allgemeine Notizen.
  • I. Staatsverfassung.
  • II. Rechtspflege.
  • III. Staats-Verwaltung.
  • IV. Gemeind-Verwaltung der Stadt Lübeck nebst deren Vorstädten.
  • V. Kirchenwesen.
  • VI. Schulwesen.
  • VII Wohlthätigkeitsanstalten.
  • VIII. Handel.
  • IX. Gewerbewesen.
  • X. Verkehrswesen.
  • XI. Telegraphenwesen.
  • XII. Tageblätter.
  • XIII. Anstalten für gemeinnützige Zwecke.
  • XIV. Anstalten für Kunst und Wissenschaft.
  • XV. Anstalten für Geselligkeit und Unterhaltung.
  • [X]VI Vermischte Notizen.
  • Taxe für die Droschken:
  • Topographisches.
  • Versicherungswesen.
  • Sechster Abschnitt.
  • Abschnitt
  • Sprechstunden der hiesigen Aerzte.
  • Einband
  • Abschnitt

Volltext

sammengesetzten Vorsteherschaft vtrwaltkt und theil» durch die floftgclbcr der Kinder, theil! 
durch freiwillige Beitrüge, sowie durch die Zinse» belegter Gelder erhalten. Die Pfleg! 
und den Haushalt besorgen Diakonissen aus dein Stift Bethlehem zu Ludwigslust. 
Das Mtlungr-liaud für Verwalirlvsete, gegründet und obrigkeitlich be. 
stütigt im Jahre 1844, aus dem sog. dritten Fischerbuden vor dem Mühlenthore, ein, 
Privot-Anstalt nach dem Muster des Rauhen Hauses ;u Hainbure, zur Erziehung vr?. 
86—40 verwahrloseten Knaben. ES steht unter Verwaltung einer sich selbst ergänzende- 
Vorsteherschaft und wird theils durch gezahlte Kostgelder, theils durch freiwillige Gabn 
uiid durch eine Wochenfammlung erhalten. 
Der Fraucnverein, eine Verbindung angesehener Frauen, bildete sich in den 
Zeiten der Kriegvjahre in, ersten Viertel dieses Jahrhunderts, und wirkt noch fortwähren» 
wohlthätig zur Linderung der Noth, besonders verschämter Armen, durch Speisungen, 
Geld, Kleidung und Gelegenheit zum Eriverb durch Handarbeit. 
Der weibliche Armrnvcrein hat den Zweck, mit solchen Nothleidenden der niedern 
Classen, welche von der Arnienansialt unterstützt werden, in persönliche Beziehung ;n 
treten, und ihnen auf angemessene Weise Hülse zu leisten. Er beschränkt seine Wich 
samkcit auf die Fürsorge für dir »hm von den Arnienpflegern schriktlich empfohlenen Armen 
VIII. Hansel. 
Diejenigen Bürger des Lübeckischen Freistaates, welche das kaufmännische Geivcrb- 
selbstständig betreiben oder dasselbe, ohne seitdem zu einem andern Erwerbs zweige über 
gegangen zu fein, betrieben hab », sind berechtigt Mitglieder der Lübeckischen Kaus- 
Mannschaft zu werden. Die Berechtigung zum Betrieb des kaufmännischen Gewerbe! 
ist indcsien nicht mehr wie früher an den Erwerb des Lübeckischen Bürgerrechtes und 
den Eintritt in die Kaufmannschaft geknüpft; es kommen vielmehr hinsichtlich der AuS- 
Übung wie bei jeden, anderen Geschäftsbetrieb lediglich die Bestimmungen der Gewerbe- 
Ordnung für das Deutsche Reich und hinsichtlich der Anmeldung beim Gerichte be- 
huss Eintragung in das Handelsregister, dir Vorschriften des allgemeinen Deutschen 
Handelsgesetzbuches in Frage. Die Leitung der gemeinsamen Angelegenheiten der Kaub 
mannschast und die Ausübung verschiedener Befugnisse hinsichtlich' der Handels- un» 
Schifffahrts-Angelegenheiten des Lübeckischen Freistaates liegt der Handels!am »irr ob. 
die auS eine», Präses und achtzehn Mitgliedern, von denen zwei Stellvertreter de! 
Präses sind, sowie einem Secretar besteht. Der Präses und die Mitglieder, sowie 
der Secretar der Handelskammer werden von der Kaufmannschaft gewählt. Tie 
Haridklskammcr erledigt ihre Obliegenheiten theils selbst in Plenar Sitzungen, theils dur- 
bleibende Ausschüsse oder durch zeitweilige Commissionen. Die für die Kaufmannschaft 
und die Handelskammer geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind in der revidirtc» 
Lübeckischen Kaufmanns-Ordnung voin 26. Januar >867 und einem Nachtrag.dazu vom 
6. März desselben Jahres entlzalten. 
Die Handelskammer beschlieftt über di^ Aufnahme neuer Mitglieder in die Kauf 
mannschaft und sorgt für die Führung der Kausmanns Rolle. Ihr liegt die Vertretunz 
der Kaufmannschaft im Allgemeinen und die Verwaltung des Vermögens der letzteren 
u. s. w. ob. Sie hat ferner für die Anstellung der beeidigten Wraker, Kornwäger u. s. a. 
zu sorgen: für die Wahl der Handelsrichter, die Wahl des Dispacheurs und'deS Theer- 
hosoerwalters bringt sie dem Senat einen Wahlvorschlaa entgegen. Ihr liegt ferner 
ob: die Sammlung einer vorzugsweise die HandelSwissenschafte» berücksichtigenden 
Bibliothek, sowie die Herbeischassung und Verarbeitung des erforderlichen statistischen 
Materials, den Handel, die Schissahrt und die Fabriktliätigkeit Lübecks angehend. §ie 
hat sich die Vertretung der commerciellen Interessen Lübecks angelegen fein zu lasse», für 
Missionen zu commerciellen Zwecken zu sorgen u.s.w. Ueber alle abzuschließenden -r taats- 
verträge und zu erlassenden Gesetze und Regulative, soweit sie den .Handel und die Schissahrt 
betreffen, ist das Gutachten der Handelskammer einzuholen. Auch steht der Handelskammer 
das blecht der Begutachtung. Antragüellung und Abgabe von Erklärungen in allen den Handck 
und die Schisiabrt Lübecks betrestenden Angelegenheiten zu Si hat endlich für den 
Erlaß aller i», Interesse des Handels und der Schissahrt erforderlichen öffentlichen Be> 
kanntuiachungen zu sorgen. Die Kausniannschast ivird von der Handelskanimer so oft 
erforderlich, mindestens aber zweimal jährlich, und zwar int Juni und December, berufen. 
Wenn auf die Berufung der Kaufmannschaft von 20 ihrer Mitglieder mittelst schriftlich
	        

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zu Werk und aktuellem Bild.

Band

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core RIS IIIF Manifest Mirador ALTO TEI Volltext PDF DFG-Viewer Eintrag im UB-Katalog
TOC

Kapitel

PDF RIS

Bild

ALTO TEI Volltext
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Band

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
URN:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Kapitel

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

URN:
URN:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

Lübeckisches Adreßbuch Für 1895. Lübeck: Schmidt, 1895. Print.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment