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(1913)

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Bibliographic data

fullscreen: (1913)

Periodical

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-2481968
Persistent identifier:
PPN813040493
Title:
Hauskalender für den Kreis Plön
Document type:
Periodical
Year of publication:
1910
Place of publication:
Plön
Universitätsbibliothek Kiel
Language:
German
Collection:
Regional studies
prints

Volume

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-2522954
Persistent identifier:
PPN815343957
Title:
Hauskalender für den Kreis Plön
Signature:
L 236
Document type:
Volume
Publisher:
Kaven
Year of publication:
1913
Place of publication:
Plön
Language:
German
Collection:
Regional studies
prints
Physical location:
Universitätsbibliothek Kiel
Description:
Digitalisat des Exemplars der Schleswig-Holsteinischen Landesbibliothek, Kiel

Contents

Table of contents

  • Hauskalender für den Kreis Plön
  • (1913)
  • Title page
  • Section
  • Zum Jahreswechsel!
  • Neujahr!
  • Bauernerbe.
  • Wir Bauern.
  • 1. Monat Januar [bis 12. Monat Dezember]
  • Zeitrechnung.
  • Die Märkte in Schleswig-Holstein.
  • Porto-Tarif.
  • Die neuen deutschen Maße und Gewichte.
  • Zinsen-Berechnung.
  • Trächtigkeits- und Brut-Kalender.
  • Aus dem Leben.
  • Zwei Reiche.
  • Jagd-Kalender für das Jahr 1913.
  • Unsere Fürstenhäuser.
  • Weltrundschau für die Zeit vom 1. Juli 1911 bis 30. Juni 1912.
  • In der Weberstube.
  • Explosion Christians VIII.
  • Vom Saatkorn bis zum Brote. Von E. Bruhn-Koldenbüttel.
  • Christina Munk.
  • Die Reichsversicherungsordnung. Was bringt sie Neues auf dem Gebiete unserer sozialen Gesetzgebung?
  • Erinnerungen an das Jahr 1848. Orla Lehmann und die letzten Vorgänge vor dem Kriege 1848.
  • Alte Erfahrungen und neuere Forschungen auf dem Gebiet der Tierernährung. Von Dr. Tancré, Vorsteher der Landkulturstelle der Landwirtschaftskammer in Kiel.
  • Eckernfördes Gründonnerstag. Aus den Erinnerungen einer alten Schleswig-Holsteinerin. Von Felix Schmeißer.
  • Das silberne Schaf. Erzählung von Alfred Huggenberger.
  • Amtliche Nachrichten über den Kreis Plön.
  • Polizei- und Kommunalbezirke des Kreises.
  • Verzeichnis der Schulverbände des Kreises Plön.
  • Kirchenwesen im Kreise Plön.
  • Andere Behörden im Kreise.
  • Zweigvereine des Vaterländischen Frauenvereins im Kreise Plön.
  • Kreisverein vom Roten Kreuz für den Kreis Plön.
  • Die im Kreis Plön befindlichen Margaretenspenden.
  • Das Familienstammbuch.
  • Wie die lübschen Herren in Stakendorf den Zehnten holten.
  • Die teure Zeit.
  • Torhäuser in Ostholstein.
  • Unsere Knicks. Von Georg Asmussen in Westerholz.
  • Chronik des Kreises Plön.
  • Vorsicht beim Unterschreiben von Bestellscheinen.
  • Hab Sonne!
  • Section

Full text

57 - 
Ton der Innigkeit, „aber ich erwähle Dich 
zu meiner Gattin, und Dein Glück soll 
mir nicht weniger teuer sein, als wenn 
Tu mir ebenbürtig, aus königlichem 
Stamme wärest." 
Jetzt erst wagte Christina den Hoff 
nungen zu vertrauen, die in ihrem Her 
zen erwacht waren. Sie umschlang den 
Geliebten mit der ganzen Hingebung 
ihres reichen, nur von ihm erfüllten Ge 
müts und legte verschämt, aber innig, das 
Gelübde ihrer ewigen Liebe und Treue an 
seinem Busen ab. 
Zum größten Erstaunen seiner Umge 
bung, die von dieser schnell entstandenen 
Neigung nicht das geringste gemutmaßt 
hatte, weihte sehr bald der aus Kopenha 
gen herbeigerufene Hauptpastor Mads 
Jensen die morganatische Ehe durch seinen 
priesterlichen Segen, und sie gewährte dem 
Könige eine Reihe von Jahren hindurch 
alle die Zufriedenheit, die er sich von ihr 
versprochen hatte. Christina gebar ihm 
dreizehn Kinder, von denen er jedoch zu 
feinem großen Schmerze fünf verlor. 
Christian ernannte seine Gemahlin zur 
Gräfin von Schleswig-Holstein und gab 
den Kindern, die sie ihm geboren hatte, 
den Rang ihrer Mutter und verheiratete 
sie späterhin mit den vornehmsten Fami 
lien seines Königreiches. 
Doch wie nur selten ein günstiges Ge 
schick bis zum Ende einen Menschen beglei 
tet, so türmten sich auch späterhin Wolken 
an Christinens Himmel auf. Wegen Ver 
dacht der Untreue trennte sich der König 
nach fünfzehnjähriger Ehe von Christina, 
nahm ihr die früher verliehenen Titel 
und verbannte sie auf eines der ihr ge 
schenkten Schlösser mit Namen Boller. 
Daß Christinens Herz jedoch nach lan 
gen Jahren der Trennung und Zurück 
setzung nicht ganz gegen das Andenken 
des Königs erkaltet war, beweisen die 
Tränen, welche sie über seinen Tod, der im 
Jahre 1648 erfolgte, weinte. Sie soll, als 
sie die Todesnachricht erfuhr, in die Worte 
ausgebrochen sein: „Wer sollte gedacht 
haben, daß ich um König Christian noch 
Tränen vergießen könnte?" 
Die Keichsversicherungsvrdnung. 
Was bringt sie Neues auf dem Gebiete unserer sozialen Gesetzgebung? 
Die Reichsversicherungsordnung bildet 
mit ihren 1805 Paragraphen neben dem 
Bürgerlichen Gesetzbuch das umfangreich 
ste Reichsgesetz. Im April 1909 erfolgte 
zunächst die Veröffentlichung des Ent 
wurfs der Reichsversicherungsordnung. 
Nachdem dann die Oeffentlichkeit diesen 
Entwurf einer eingehenden Kritik unter 
zogen, wurde letzterer mit wesentlichen 
Abänderungen im Jahre 1910 dem Reichs 
tage vorgelegt, welcher die erste Lesung 
des Gesetzes in drei Sitzungen am 18., 
19. und 20 April erledigte und den Ent 
wurf einer Kommission von 28 Mitglie 
dern überwies. Erst nach einem Jahre 
kam der Gesetzentwurf ins Plenum zurück, 
gelangte vom 6. bis 22. Mai cr. zur zwei 
ten Lesung, um am 31. Mai in dritter 
Lesung verabschiedet zu werden. 
Eine Vereinheitlichung der einzelnen 
Versicherungszweige bringt, was sich aus 
der historischen Entwicklung unserer so 
zialen Gesetzgebung erklärt, auch die 
Reichsversicherungsordnung nicht; sie 
paßt sich dagegen den modernen wirt 
schaftlichen Verhältnissen an und gibt den 
verschiedenen Versicherungszweigen eine 
möglichst einheitliche materielle Unterlage. 
Demgemäß umfaßt auch die Reichsver 
sicherungsordnung die Gruppen: Kran 
ken-, Unfall-, Jnvaliditäts- unb Alters 
versicherung, wozu die Hinterbliebenen 
versicherung neu hinzutritt. Träger der 
Versicherung bleiben, wie bisher, die 
Krankenkassen, die Berufsgenossenschaften 
und die Versicherungsanstalten. Einheit 
lich geregelt ist dagegen die Gliederung 
der Versicherungsbehörden. AIs solche 
kommen in Zukunft in Betracht die Ver 
sicherungsämter, die Oberversicherungs 
ämter, das Reichsversicherungsamt und die 
Landesversicherungsämter. Die Vcrsiche- 
rungsämter bilden gewöhnlich eine jeder 
unteren Verwaltungsbehörde anzuglie
	        

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