Die Entwicklung der türkischen Industrie unter Berücksichtigung der Kapitalbeschaffung

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URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-2202224
Persistent identifier:
PPN781367875
Title:
Die Entwicklung der türkischen Industrie unter Berücksichtigung der Kapitalbeschaffung
Signature:
TH 10251
Author:
Akman, Ahmet Naim
Structure type:
Monograph
Year of publication:
1967
Place of publication:
Kiel
Collection:
Economics prints Kiel University Papers

Description

Title:
5. Kapitel: Der eigentliche Finanzierungskomplex der türkischen privaten und öffentlichen Industrie
Structure type:
Chapter
Collection:
Economics prints Kiel University Papers

Description

Title:
5. 2. 1 Die Gliederung der öffentlichen Betriebe
Structure type:
Chapter
Collection:
Economics prints Kiel University Papers

Contents

Table of contents

  • Die Entwicklung der türkischen Industrie unter Berücksichtigung der Kapitalbeschaffung
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • 1. Kapitel: Die Entwicklung bis zur Republik
  • 1. 1 Das Gewerbeleben
  • 1. 2 Stillstand
  • 1. 3 Strukturwandlung
  • 1. 4 Gründe für den Verfall
  • 1. 5 Kapitulationen
  • 1.6 Versuche und Maßnahmen zur Förderung der Industrie
  • 1. 7 Gründungen des Staates
  • 1. 8 Gründungen des Privatsektors
  • 1. 9 Kurs vor Kriegsausbruch
  • 1. 10 Die Maßnahmen in der Kriegszeit und der verlorene Krieg
  • 2. Kapitel: Die Entwicklung nach der Republik
  • 2. 1 Anerkennung
  • 2. 2 Die Lage gleich nach dem Krieg
  • 2. 3 Die Richtlinien der Industrialisierung
  • 2. 4 Die Entwicklung in der Periode 1923 - 1933 durch die Förderung der Privatinitiative
  • 2. 5 Kritik der Privatinitiative
  • 2. 6 Etatismus
  • 2. 7 Jahrespläne
  • 2. 8 Das Ergebnis der Periode von 1934 - 1939
  • 2. 9 Der Zweite Weltkrieg und die Nachkriegszeit 1940 - 1950
  • 2. 10 Wirtschaftsprogramm der Demokratischen Partei
  • 2. 11 Die Lage anfangs 1950
  • 2. 12 Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage von 1950 - 1960
  • 2. 13 Kreditpolitik
  • 2. 14 Außenhandel
  • 2. 15 Maßnahmen
  • 2. 16 Militärregierung
  • 2. 17 Entwicklungsplan
  • 3. Kapitel: Die Industrie
  • 3. 1 Die Industriestatistiken
  • 3. 2 Die Struktur der Industrie nach den Angaben der Industriestatistiken
  • 3. 3 Die geographische Verteilung der Industrie
  • 3. 4 Die Produktionswerte
  • 3. 5 Die industriellen Investitionen
  • 4. Kapitel: Angebot an Finanzierungsmittel
  • 4. 1 Die Aufteilung und Verwendung des Sozialprodukts
  • 4. 2 Die Verwendung des Bruttosozialprodukts im Entwicklungsplan 1963 - 1967
  • 4. 3 Die internationalen Wirtschaftsbeziehungen
  • 4. 4 Der öffentliche Haushalt
  • 4. 5 Inlandsschulden
  • 4. 6. 1 Die Entwicklung des Bankwesens
  • 4. 6. 2 Die Zentralbank der Türkischen Republik
  • 4. 6. 3 Die Banken
  • 4. 7 Die sonstigen Institutionen
  • 4. 8 Die privaten Kapitalanbieter
  • 4. 9 Die Auslandsschulden
  • 4. 10 Das Auslandskapital
  • 4. 11 Der Zustand der Schulden am 30.9.1966
  • 5. Kapitel: Der eigentliche Finanzierungskomplex der türkischen privaten und öffentlichen Industrie
  • 5. 1. 1 Der Zustand der Privatindustrie in bezug auf die Kapitalbeschaffung
  • 5. 1. 2 Die gesetzlichen Grundlagen
  • 5. 2. 1 Die Gliederung der öffentlichen Betriebe
  • 5. 2. 2 Die Kapital- und Vermögensstruktur der wirtschaftlichen Staatsunternehmungen
  • 5. 3 Die Finanzierung der Investitionen in der Planperiode
  • Schlußwort
  • Quellenverzeichnis
  • Literaturverzeichnis
  • Veröffentlichungen, Zeitungen, Berichte und Zeitschriften
  • Lebenslauf
  • Einband

Full text

89 
Eine Gliederung der öffentlichen Betriebe in der Türkei ist unter denen Gesichtspunkten möglich . Im Hinblick auf den objektiven Zweck des Finanzierungsproblems unterscheiden wir zunächst z w e i Arten . Dabei sehen wir von Betrieben ab , die gemeinwirtschaftliche Zwecke erfüllen und die erstens nicht an privatwirtschaftlichen Maßstäben gemessen den sollen und zweitens in jeder Hinsicht , auch finanziell , innerhalb des Gemeinwesens bleiben . Wir beschränken uns auf die Betriebe , bei denen der öffentliche Sektor Funktionen übernimmt , welche nach Privatwirtschaft - liehen Gesichtspunkten erfüllt und in vielen Fällen auch tatsächlich von privaten Unternehmungen ausgeübt werden . Wiederum wollen wir die te Art von Betrieben in drei Gruppen einteilen : 
I . Die gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen : Hier ist der Staat entweder direkt oder indirekt ( durch wirtschaftliche nehmungen ) an den Unternehmungen beteiligt , wobei er den Zweck verfolgt , entweder die volkswirtschaftlich wichtigen Wirtschaftszweige zu stützen oder zu kontrollieren . Bei den direkten Beteiligungen handelt es sich mehr um Beteiligungen an den staatlichen Finanzinstituten wie Beteiligungen an der Zentralbank , an der türkischen Handelsbank , der 1$ Bank , der Volks - bank , der Maritimbank und der Immobilien - und Kreditbank . 
Die Beteiligungen an den industriellen Unternehmungen erfolgen durch die wirtschaftlichen Staatsunternehmungen . In ihren Gründungsgesetzen haben sie Bestimmungen , sich nötigenfalls an den schon vorhandenen oder neu zu gründenden Unternehmungen zu beteiligen , sofern sie in ihren bereich gehören . 
II . Die Betriebe , deren ganzes Grundkapital von den juristischen nen des öffentlichen Sektors zur Verfügung gestellt wird : 
1 . Betriebe innerhalb des allgemeinen Staatshaushalts , die kein nach vatrechtlichen Bestimmungen frei verfügbares Kapital besitzen , sie sitzen überhaupt keine Selbständigkeit . Von ihnen sind auch nach außen keinerlei Maßnahmen zu ihrer Finanzierung zu treffen . Das Kapital wird dem Betriebe für die Errichtung der Anlagen sowie als Umlaufs - kapital in erforderlichem Ausmaß in Beiträgen aus dem Staatsbudget zur Verfügung gestellt ; 
2 . Betriebe innerhalb des allgemeinen Staatshaushalts , die ein nach vatrechtlichen Bestimmungen frei verfügbares Kapital besitzen , sie sitzen im Gegensatz zu 1 . eine gewisse Selbständigkeit . Das nach vatrechtlichen Bestimmungen frei verfügbare Kapital setzt sich aus Beiträgen aus dem Staatsbudget , Anleihen , Kontokorrentkrediten und Betriebsgewinnen zusammen . Sie werden zum Ankauf der Rohstoffe , zur Entlohnung der Arbeiter und Fachleute usw . verwendet . Die waltung dieser Gelder ist kaufmännisch geleitet und unterliegt nicht den Bestimmungen des allgemeinen Rechnungsgesetzes , dem Visum des Rechnungshofs , dem Versteigerungs - und Verdingungsgesetz . Die
	        

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