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Die Entwicklung der türkischen Industrie unter Berücksichtigung der Kapitalbeschaffung

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Bibliographic data

fullscreen: Die Entwicklung der türkischen Industrie unter Berücksichtigung der Kapitalbeschaffung

Monograph

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-2202224
Persistent identifier:
PPN781367875
Title:
Die Entwicklung der türkischen Industrie unter Berücksichtigung der Kapitalbeschaffung
Signature:
TH 10251
Author:
Akman, Ahmet Naim
Document type:
Monograph
Year of publication:
1967
Place of publication:
Kiel
Language:
German
Collection:
Economics
prints
Kiel University Papers
Scope:
119 S.
Physical location:
Universitätsbibliothek Kiel

Contents

Table of contents

  • Die Entwicklung der türkischen Industrie unter Berücksichtigung der Kapitalbeschaffung
  • Binding
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • 1. Kapitel: Die Entwicklung bis zur Republik
  • 1. 1 Das Gewerbeleben
  • 1. 2 Stillstand
  • 1. 3 Strukturwandlung
  • 1. 4 Gründe für den Verfall
  • 1. 5 Kapitulationen
  • 1.6 Versuche und Maßnahmen zur Förderung der Industrie
  • 1. 7 Gründungen des Staates
  • 1. 8 Gründungen des Privatsektors
  • 1. 9 Kurs vor Kriegsausbruch
  • 1. 10 Die Maßnahmen in der Kriegszeit und der verlorene Krieg
  • 2. Kapitel: Die Entwicklung nach der Republik
  • 2. 1 Anerkennung
  • 2. 2 Die Lage gleich nach dem Krieg
  • 2. 3 Die Richtlinien der Industrialisierung
  • 2. 4 Die Entwicklung in der Periode 1923 - 1933 durch die Förderung der Privatinitiative
  • 2. 5 Kritik der Privatinitiative
  • 2. 6 Etatismus
  • 2. 7 Jahrespläne
  • 2. 8 Das Ergebnis der Periode von 1934 - 1939
  • 2. 9 Der Zweite Weltkrieg und die Nachkriegszeit 1940 - 1950
  • 2. 10 Wirtschaftsprogramm der Demokratischen Partei
  • 2. 11 Die Lage anfangs 1950
  • 2. 12 Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage von 1950 - 1960
  • 2. 13 Kreditpolitik
  • 2. 14 Außenhandel
  • 2. 15 Maßnahmen
  • 2. 16 Militärregierung
  • 2. 17 Entwicklungsplan
  • 3. Kapitel: Die Industrie
  • 3. 1 Die Industriestatistiken
  • 3. 2 Die Struktur der Industrie nach den Angaben der Industriestatistiken
  • 3. 3 Die geographische Verteilung der Industrie
  • 3. 4 Die Produktionswerte
  • 3. 5 Die industriellen Investitionen
  • 4. Kapitel: Angebot an Finanzierungsmittel
  • 4. 1 Die Aufteilung und Verwendung des Sozialprodukts
  • 4. 2 Die Verwendung des Bruttosozialprodukts im Entwicklungsplan 1963 - 1967
  • 4. 3 Die internationalen Wirtschaftsbeziehungen
  • 4. 4 Der öffentliche Haushalt
  • 4. 5 Inlandsschulden
  • 4. 6. 1 Die Entwicklung des Bankwesens
  • 4. 6. 2 Die Zentralbank der Türkischen Republik
  • 4. 6. 3 Die Banken
  • 4. 7 Die sonstigen Institutionen
  • 4. 8 Die privaten Kapitalanbieter
  • 4. 9 Die Auslandsschulden
  • 4. 10 Das Auslandskapital
  • 4. 11 Der Zustand der Schulden am 30.9.1966
  • 5. Kapitel: Der eigentliche Finanzierungskomplex der türkischen privaten und öffentlichen Industrie
  • 5. 1. 1 Der Zustand der Privatindustrie in bezug auf die Kapitalbeschaffung
  • 5. 1. 2 Die gesetzlichen Grundlagen
  • 5. 2. 1 Die Gliederung der öffentlichen Betriebe
  • 5. 2. 2 Die Kapital- und Vermögensstruktur der wirtschaftlichen Staatsunternehmungen
  • 5. 3 Die Finanzierung der Investitionen in der Planperiode
  • Schlußwort
  • Quellenverzeichnis
  • Literaturverzeichnis
  • Veröffentlichungen, Zeitungen, Berichte und Zeitschriften
  • Lebenslauf
  • Binding

Full text

71 
der Staatswechsel und - Obligationen für Auslands - und Inlandsschulden geln , die Geschäfte bezüglich der Vereinheitlichung , Umwandlung und unter günstigen Bedingungen der Amortisierung dieser Schulden betreiben , die langfristigen Investitionen der staatlichen Verwaltungen , Organisationen und Unternehmungen , die sich mit Industrie , Bergbau , Verkehr , Energie - und Wasserwirtschaft befassen , finanzieren und im Rahmen ihrer keiten durch Darlehen und Anleihen unterstützen , die ihr zur Verfügung stellten Gelder und sonstigen Einlagen verwalten und zinsbringend anlegen ( ausgenommen ist der Grundstückserwerb ) . 
Das Nominalkapital der Kasse betrug 2 50 Mill , tf . Es setzte sich sächlich aus den von der aufgelösten Amortisationskasse übernommenen Einlagen , den Budgetüberschüssen , den gemäß Art . 41 des Bankgesetzes Nr . 2999 von den Banken dem Staat übertragenen und zu übertragenden dern aus Sacheinlagen und den Rücklagen der Kasse zusammen . 
Die Kasse war befugt , Obligationen bis zum Zweifachen ihres pitals auszugeben . Die Ausgabenbedingungen wurden teils auf Vorschlag des Finanzministeriums mit Beschluß des Ministerrates , teils mit migung des Finanzministeriums von der Kasse selbst festgesetzt . Die von der Kasse auszugebenden Obligationen unterlagen den gleichen ten wie die Staatsobligationen . Sie konnten in Höhe des Nominalwertes als Kaution bei Behörden , öffentlichen Verwaltungen und Unternehmungen von den Vertragspartnern hinterlegt werden . 
Weitere Mittel wurden der Kasse obligatorisch in folgender Weise von den Banken zur Verfügung gestellt : 
Die türkischen Banken müssen eine Liquiditätsreserve im Verhältnis zu ihren Verbindlichkeiten unterhalten , deren Mindestsatz von dem ditausschuß festgesetzt wird . Außer diesen allgemeinen ven haben die Banken zusätzliche Reserven im Verhältnis zu ihren steten und unbefristeten Einlagen auf einem Konto bei der Zentralbank zugunsten der Amortisations - und Kreditkasse zu hinterlegen . Die Banken dürfen diese Gelder auf keinen Fall in einem Geschäft verwenden . Gemäß Art . 35 des Bankgesetzes Nr . 7219 müssen die Banken , die in der Türkei tätig sind , wie alle anderen Aktiengesellschaften gesetzliche und satzungs - mäßige Reserven und darüber hinaus 5 % des Reingewinns für liche Verbindlichkeiten solange zurückhalten , bis die Höhe des eingezahlten Kapitals erreicht ist . Die Banken dürfen diese Gelder ausschließlich nur in staatlichen Inlandsanleihen oder Obligationen der Amortisations - und ditkasse anlegen . Die Kasse muß bereit sein , Obligationen oder gationen in der von den Banken verlangten Höhe zur Verfügung zu stellen . Falls sie nicht ausreichen , haben die Banken diese Rücklagenbeträge auf die Zentralbank zugunsten der Kasse zu bringen . Diese Einlagen sind mit dem Zinssatz der zuletzt ausgegebenen Staatsanleihen zu verzinsen .
	        

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