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Kritik Des Völkerrechts Nach Dem Jetzigen Standpunkte Der Wissenschaft

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Bibliografische Daten

fullscreen: Kritik Des Völkerrechts Nach Dem Jetzigen Standpunkte Der Wissenschaft

Monographie

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-1287671
Persistente ID:
PPN72933550X
Titel:
Kritik Des Völkerrechts Nach Dem Jetzigen Standpunkte Der Wissenschaft
Signatur:
B 564
Autor:
Kaltenborn, Karl von
Dokumenttyp:
Monographie
Herausgeber:
Mayer
Erscheinungsjahr:
1847
Erscheinungsort:
Leipzig
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Rechtswissenschaften
Umfang:
VIII, 316 S.
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kiel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Kritik Des Völkerrechts Nach Dem Jetzigen Standpunkte Der Wissenschaft
  • Einband
  • Titelseite
  • Widmung
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Titelseite
  • Kapitel I. Einleitung.
  • Kapitel II. Grundzüge einer kritischen Literärgeschichte des Völkerrechts.
  • § 1. Bisherige Bearbeitung einer solchen Literärgeschichte.
  • § 2. Umfang und Bedeutung dieser Grundzüge.
  • § 3. Anfänge der Völkerrechtswissenschaft.
  • §. 4. Albericus Gentilis.
  • §. 5. Hugo Grotius.
  • § 6. Die philosophische Richtung nach Grotius.
  • § 7. Die positive Richtung nach Grotius.
  • §. 8. Die Quellensammlungen des positiven Völkerrechts.
  • §. 9. Neue Erhebung der abstracten Völkerrechtswissenschaft durch Wolff.
  • §. 10. Neue Begründung der positiven Völkerrechtswissenschaft mit J. J. Moser. Die abstracten Positivisten.
  • §. 11. Uebergänge zu einer höheren Auffassung der positiven Völkerrechtswissenschaft.
  • § 12. Die willkürliche Systematik des Positiven.
  • § 13. Uebergang zu einer höheren Auffassung und Darstellung.
  • § 14. Philosophie des Völkerrechts auf Grundlagered Kant'schen Rechtsauffassung.
  • §. 15. Philosophie des Völkerrechts auf Grundlage der Fichte'schen Rechtsauffassung.
  • §. 16. Philosophie des Völkerrechts auf Grundlagen der Hegel'schen Rechtsauffassung.
  • §. 17. Bisherige Resultate und weitere Aussichten einer Philosophie des Völkerrechts.
  • §. 18. Principielle Bearbeitung des positiven Völkerrechts.
  • §. 19. Neuere Bearbeitungen des positiven Völkerrechts auf Grundlage subjectiv-rechtsphilosophischer Anschauungen. Reflectirte oder geistreiche Systematik (1820).
  • § 20. Uebergang. Des Freiherrn von Gagern "Kritik des Völkerrechts." 1840.
  • §. 21. Die neusten Versuche einer principiellen Darstellung des positiven Völkerrechts auf Grundlage objectiver Rechtsanschauung. Philosophische Systematik des Positiven.
  • §. 22. Resultate und Aussichten.
  • Kapitel III. Die Quellen und die Wissenschaft des Völkerrechts.
  • Kapitel IV. Die obersten Principien des Völkerrechts. - Das christliche Völkerrecht.
  • Kapitel V. Systematik des Völkerrechts.
  • §. 1. Einleitung.
  • §. 2. Grotius und Pufendorf.
  • §. 3. Wolff und Vattel.
  • §. 4. Abtheilung in Kriegs- und Friedensrecht.
  • §. 5. Systematik der Naturrechtslehrer und Rechtsphilosophen seit Wolff.
  • §. 6. Die Klüber'sche Systematik.
  • §. 7. System des Völkerrechts nach privatrechtlichem Massstabe.
  • §. 8. Die Martens'sche Systematik.
  • §. 9. Versuch einer wissenschaftlichen Systematik des Völkerrechts
  • Kapitel VI. Die Läugner des Völkerrechts.
  • Berichtigungen.
  • Einband

Volltext

45 
leichter , du diejenigen , welche in der späteren Zeit mehr als Grolius von dem praktischen Geiste des Zeitalters erfüllt waren , sehr leicht geneigt waren , den Grotius in ihrem Sinne zu verstehen und wahrhaft weiter auszudehnen : um nur eine so grosse Autorit . it für sich zu haben . 
Ks liisst sich nicht läugnen , dass der Einfiuss des Grotianischen Werkes auf die Praxis sehr bedeutend wesen sei . Kaum dass irgend ein Werk so vielfach in der diplomatischen Praxis benutzt wiire * ) ; am wenigsten in der Gegenwart , wo die Diplomaten sich gern gegen das gelehrte Studium ihrer Wissenschaft verschlussen zu wollen scheinen , ohne dass es ihnen aber damit recht gelingen will und indem gerade jetzt endlich wiederum die tüchtigsten Diplomaten selbst Iland an den Ausbau der Wissenschaft zu legen nen . Ich erinnere nur an Gagem , Wheat on , Martens , Cussy . Uebrigens konnte die Grotianische Theorie bei ihrem nur sehr beschrankter Weise positiven , modernen Charakter höchstens und einzig und allein dazu beitragen , die tionale Praxis allgemein sittlich , menschlich zu machen , ihr einen gewissen milderen Anstrich zu geben , nicht aber war es ihr möglich , sie principici ! zu heben , sie wahrhaft auf die modernen Grundfesten des Völkerrechtes zu stützen , da ja eben diese Theorie zu wenig mit dem innersten Kerne des modernen Völkerrechtlebens in seiner ganz specifischen tümlichkeit und vorzüglich im Gegensatz zu dem tümlichen wie mittelalterlichen internationalen Leben wandt war . 
Die Methode des Grotius ist dann ganz in der Weise des Zeitalters eine bloss inductive . Entgeht aus von den schen Einzelnheiten . Der Einzelnmensch . seine Vernunft , sein SocialitiUstrieb ist der Producent des Hechts und seiner einzelnen Verhaltnisse . Alle höheren Existenzen der heit , also auch Staat , internationale Gemeinschaft erscheinen als Produete des Individuums , darum ohne einen wahrhaft 
* ) Der berühmte König Gustav Adolf von Schweden hatte schlafend das jus belli ac pacis unter dem Kopfkissen , wie einst Alexander den Homer .
	        

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