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Kritik Des Völkerrechts Nach Dem Jetzigen Standpunkte Der Wissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Kritik Des Völkerrechts Nach Dem Jetzigen Standpunkte Der Wissenschaft

Monograph

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-1287671
Persistent identifier:
PPN72933550X
Title:
Kritik Des Völkerrechts Nach Dem Jetzigen Standpunkte Der Wissenschaft
Signature:
B 564
Author:
Kaltenborn, Karl von
Document type:
Monograph
Publisher:
Mayer
Year of publication:
1847
Place of publication:
Leipzig
Language:
German
Collection:
Law
Scope:
VIII, 316 S.
Physical location:
Universitätsbibliothek Kiel

Contents

Table of contents

  • Kritik Des Völkerrechts Nach Dem Jetzigen Standpunkte Der Wissenschaft
  • Binding
  • Title page
  • Dedication
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Title page
  • Kapitel I. Einleitung.
  • Kapitel II. Grundzüge einer kritischen Literärgeschichte des Völkerrechts.
  • § 1. Bisherige Bearbeitung einer solchen Literärgeschichte.
  • § 2. Umfang und Bedeutung dieser Grundzüge.
  • § 3. Anfänge der Völkerrechtswissenschaft.
  • §. 4. Albericus Gentilis.
  • §. 5. Hugo Grotius.
  • § 6. Die philosophische Richtung nach Grotius.
  • § 7. Die positive Richtung nach Grotius.
  • §. 8. Die Quellensammlungen des positiven Völkerrechts.
  • §. 9. Neue Erhebung der abstracten Völkerrechtswissenschaft durch Wolff.
  • §. 10. Neue Begründung der positiven Völkerrechtswissenschaft mit J. J. Moser. Die abstracten Positivisten.
  • §. 11. Uebergänge zu einer höheren Auffassung der positiven Völkerrechtswissenschaft.
  • § 12. Die willkürliche Systematik des Positiven.
  • § 13. Uebergang zu einer höheren Auffassung und Darstellung.
  • § 14. Philosophie des Völkerrechts auf Grundlagered Kant'schen Rechtsauffassung.
  • §. 15. Philosophie des Völkerrechts auf Grundlage der Fichte'schen Rechtsauffassung.
  • §. 16. Philosophie des Völkerrechts auf Grundlagen der Hegel'schen Rechtsauffassung.
  • §. 17. Bisherige Resultate und weitere Aussichten einer Philosophie des Völkerrechts.
  • §. 18. Principielle Bearbeitung des positiven Völkerrechts.
  • §. 19. Neuere Bearbeitungen des positiven Völkerrechts auf Grundlage subjectiv-rechtsphilosophischer Anschauungen. Reflectirte oder geistreiche Systematik (1820).
  • § 20. Uebergang. Des Freiherrn von Gagern "Kritik des Völkerrechts." 1840.
  • §. 21. Die neusten Versuche einer principiellen Darstellung des positiven Völkerrechts auf Grundlage objectiver Rechtsanschauung. Philosophische Systematik des Positiven.
  • §. 22. Resultate und Aussichten.
  • Kapitel III. Die Quellen und die Wissenschaft des Völkerrechts.
  • Kapitel IV. Die obersten Principien des Völkerrechts. - Das christliche Völkerrecht.
  • Kapitel V. Systematik des Völkerrechts.
  • §. 1. Einleitung.
  • §. 2. Grotius und Pufendorf.
  • §. 3. Wolff und Vattel.
  • §. 4. Abtheilung in Kriegs- und Friedensrecht.
  • §. 5. Systematik der Naturrechtslehrer und Rechtsphilosophen seit Wolff.
  • §. 6. Die Klüber'sche Systematik.
  • §. 7. System des Völkerrechts nach privatrechtlichem Massstabe.
  • §. 8. Die Martens'sche Systematik.
  • §. 9. Versuch einer wissenschaftlichen Systematik des Völkerrechts
  • Kapitel VI. Die Läugner des Völkerrechts.
  • Berichtigungen.
  • Binding

Full text

293 
Verhältnisse angemessen , unterschieden Rechte der Staaten je nach ihren inneren und auswärtigen ten . Freilich passt auch diese Abtheilung mehr für die sondere Verhältnisse des Staatenrechts , nicht des kerrechts ; denn das Völkerrecht hat es eben vorzüglich nur mit den auswärtigen Beziehungen der Staaten zu thun und die inneren Angelegenheiten kommen nur insofern in Betracht , als dies theils zur Begründung des allgemeinen Wesens der internationalen Subjecte , nämlich der Staaten , theils besonders zur Bestimmung und Aufrechterhaltung des sou v erainen Staatsverhältnisses gegenüber der internationalen Gemeinschaft nothvvendig ist . Demnach scheint vielmehr die Abtheilung in Rechte , welche aus der SouveraineUlt und in Rechte , welche aus der internationalen Gemeinschaft fliessen , die dem internationalen Leben in seiner Eigenthümlichkeit angemessenste und darum beste . 
Das Gesa ndtenrecht hat eine absonderliche Stellung erhalten , die den Hauptgesichtspunkt der gesandtschaftlichen Thätigkeit , die Negociirnng allerdings berücksichtigt . dessen lassen sich die Gesandten doch wohl nicht bloss zu einem Gegenstücke , zu einer blossen Vertretung des tenwechsels , wie dies bei Martens den Anschein hat , setzen . Es ist vielmehr das Gesandtenrecht in das tionale Beamtenrecht zu stellen , wenn man seinen Charakter wahrhaft erschöpfen will . 
Ausserdem ist die allgemeine Gegenüberstellung von Subject en und Object en des Völkerrechts , um auf sen Unterschieden das System der Rechtsverhältnisse selbst aufzubauen , nicht befriedigend genug zu nennen . Es fehlt das Mittelglied , dasjenige , wodurch Subjecte und Objecte zu Rechtsverhältnissen werden , die Rechtsgeschäfte und Facta als die formellen Träger für den materiellen halt der Rechtsverhältnisse selbst , als die Bindemittel , durch welche Subjecte und Objecte in Rechtsverhältnisse kommen . Das was Martens die »Objecte« des Völkerrechts nennt , sind nicht eigentlich die Sachen , Gegenstände des rechts als solche , also das , worauf sicli die Rechte beziehen , sondern sind die Rechtsverhältnisse schon selbst .
	        

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Kaltenborn, Karl von. Kritik Des Völkerrechts Nach Dem Jetzigen Standpunkte Der Wissenschaft. Leipzig: Mayer, 1847. Print.
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