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Kritik Des Völkerrechts Nach Dem Jetzigen Standpunkte Der Wissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Kritik Des Völkerrechts Nach Dem Jetzigen Standpunkte Der Wissenschaft

Monograph

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-1287671
Persistent identifier:
PPN72933550X
Title:
Kritik Des Völkerrechts Nach Dem Jetzigen Standpunkte Der Wissenschaft
Signature:
B 564
Author:
Kaltenborn, Karl von
Document type:
Monograph
Publisher:
Mayer
Year of publication:
1847
Place of publication:
Leipzig
Language:
German
Collection:
Law
Scope:
VIII, 316 S.
Physical location:
Universitätsbibliothek Kiel

Contents

Table of contents

  • Kritik Des Völkerrechts Nach Dem Jetzigen Standpunkte Der Wissenschaft
  • Binding
  • Title page
  • Dedication
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Title page
  • Kapitel I. Einleitung.
  • Kapitel II. Grundzüge einer kritischen Literärgeschichte des Völkerrechts.
  • § 1. Bisherige Bearbeitung einer solchen Literärgeschichte.
  • § 2. Umfang und Bedeutung dieser Grundzüge.
  • § 3. Anfänge der Völkerrechtswissenschaft.
  • §. 4. Albericus Gentilis.
  • §. 5. Hugo Grotius.
  • § 6. Die philosophische Richtung nach Grotius.
  • § 7. Die positive Richtung nach Grotius.
  • §. 8. Die Quellensammlungen des positiven Völkerrechts.
  • §. 9. Neue Erhebung der abstracten Völkerrechtswissenschaft durch Wolff.
  • §. 10. Neue Begründung der positiven Völkerrechtswissenschaft mit J. J. Moser. Die abstracten Positivisten.
  • §. 11. Uebergänge zu einer höheren Auffassung der positiven Völkerrechtswissenschaft.
  • § 12. Die willkürliche Systematik des Positiven.
  • § 13. Uebergang zu einer höheren Auffassung und Darstellung.
  • § 14. Philosophie des Völkerrechts auf Grundlagered Kant'schen Rechtsauffassung.
  • §. 15. Philosophie des Völkerrechts auf Grundlage der Fichte'schen Rechtsauffassung.
  • §. 16. Philosophie des Völkerrechts auf Grundlagen der Hegel'schen Rechtsauffassung.
  • §. 17. Bisherige Resultate und weitere Aussichten einer Philosophie des Völkerrechts.
  • §. 18. Principielle Bearbeitung des positiven Völkerrechts.
  • §. 19. Neuere Bearbeitungen des positiven Völkerrechts auf Grundlage subjectiv-rechtsphilosophischer Anschauungen. Reflectirte oder geistreiche Systematik (1820).
  • § 20. Uebergang. Des Freiherrn von Gagern "Kritik des Völkerrechts." 1840.
  • §. 21. Die neusten Versuche einer principiellen Darstellung des positiven Völkerrechts auf Grundlage objectiver Rechtsanschauung. Philosophische Systematik des Positiven.
  • §. 22. Resultate und Aussichten.
  • Kapitel III. Die Quellen und die Wissenschaft des Völkerrechts.
  • Kapitel IV. Die obersten Principien des Völkerrechts. - Das christliche Völkerrecht.
  • Kapitel V. Systematik des Völkerrechts.
  • §. 1. Einleitung.
  • §. 2. Grotius und Pufendorf.
  • §. 3. Wolff und Vattel.
  • §. 4. Abtheilung in Kriegs- und Friedensrecht.
  • §. 5. Systematik der Naturrechtslehrer und Rechtsphilosophen seit Wolff.
  • §. 6. Die Klüber'sche Systematik.
  • §. 7. System des Völkerrechts nach privatrechtlichem Massstabe.
  • §. 8. Die Martens'sche Systematik.
  • §. 9. Versuch einer wissenschaftlichen Systematik des Völkerrechts
  • Kapitel VI. Die Läugner des Völkerrechts.
  • Berichtigungen.
  • Binding

Full text

286 
g . 7 . System des Völkerrechts nach privatrcchtlichcm Massstabo . 
Einen ganz eigentümlichen Weg der Systematik des Völkerrechts mit grösserer oder geringerer Hinneigung zur analogen Anwendung der gewöhnlichen privatrechtlichen Schematisirungen haben dann die in diesem § . zu nennenden Schriftsteller versucht . Diese mochten zwar erkennen , dass auf dem bisher betretenen Wege zu keiner wahrhaft erspriess - lichen Theilung und Gliederung des internationalen Rechts - stofles zu gelangen sei . Aber sie vermochten doch nicht selbstständig aus der eigentümlichen Natur der nalen Verhältnisse heraus eine systematische Einteilung zustellen . Sie bedienten sich vielmehr einer fremden Stütze und errichteten den systematischen Ran des Völkerrechts auf einem privatrechtlichen Gerliste . Natürlich trügt ein solches Reginnen an sich schon etwas Verdächtiges an sich . Das Völkerrecht ist zwar ein Zweig des Rechts wie das recht , aber seine Subjecte , seine Objecte und seine hältnisse sind von durchaus eigentümlicher Natur und wahr specifisch von den privatrechtlichen verschieden . Darum werden auch die systematischen Gliederungen des rechts ganz andere als die des Privatrechts sein müssen . 
Die ersten allerdings etwas unsicheren Spuren einer chen Einteilung glauben wir schon bei Zouchaous bemerkt zu haben . Indessen verweisen wir auf das Uber diesen Autor bereits Kap . II . § . 7 S . 57 Gesagte . Er fand nicht sobald Meinungsgenossen in Rezug auf seine privatrechtliche matising des Völkerrechts . 
Erst C . II . v . Römer scheint uns wieder gewisse stimmte Spuren einer solchen Einteilung in seinem kerrecht der Deutschen« ( - 1789 ) gezeichnet zu haben " ) . 
" ) Nach einer Einleitung ( vom Völkerrecht im Allgemeinen ; von dem des deutschen Reiches ; von dessen Quellen undHüifsmitteln ) den in den zwei ersten Abthei lungen die deutschen »Völkerverblilt - nisse . « sowie besonders «die verschiedenen Verbindungen des schen Reiches mit auswärtigen Staaten und unter sich selbst • gesprochen . Sodann werden »die Rechte und Verbindlichkeiten des deutschen Reiches und seiner unmittelbaren Glieder nach dem Völker -
	        

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Kaltenborn, Karl von. Kritik Des Völkerrechts Nach Dem Jetzigen Standpunkte Der Wissenschaft. Leipzig: Mayer, 1847. Print.
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