Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen

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Description

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-922397
Persistent identifier:
PPN665338430
Title:
Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen
Sub title:
Wer jederzeit dero Bürgermeister/ vnd Bischoffe gewesen [et]c.
Signature:
V 666
Author:
Regkman, Hans
Editor:
Faust, Johann Friedrich
Structure type:
Monograph
Year of publication:
1620
Place of publication:
[Heidelberg]
Collection:
Humanities Slesvico-Holsatica (Collection Schleswig-Holstein)
Comment:
Durchschossenes Exemplar

Description

Title:
Das Ander Buch. Wie Lubeck eine Kayserliche Statt worden ist.
Structure type:
Chapter
Collection:
Humanities Slesvico-Holsatica (Collection Schleswig-Holstein)

Description

Title:
Anno M.CCCC.VIII. zog der alte Rath aus Lubeck hinweg. ... Die Neuwen Herrn. Dis ... haben dise Neuwe Rathsherren bekannt vor dem Romischen Konig Ruprecht.
Structure type:
Chapter
Collection:
Humanities Slesvico-Holsatica (Collection Schleswig-Holstein)

Contents

Table of contents

  • Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen
  • Einband
  • Titelseite
  • Edle/ Ehrnveste/ Ehrsame/ Fürsichtige vnd Wolweise/ Herrn Bürgermeister vnd Rath der berümbten des H. Reichs vnd Ansæ Hauptstadt Lubeck [...]
  • Extract des Privilegij.
  • Das Erste Buch. Vom Anfang der Stadt Lubeck/ biß dasz sie Keyser frey worden ist.
  • Die erste Anfechtung der Statt Lubeck.
  • Von den Bistummen vnd Stiften.
  • Von der Abgötterey der Rügen. Vom Lifland.
  • Das Ander Buch. Wie Lubeck eine Kayserliche Statt worden ist.
  • Wie Lubeck wider erobert ist von Heinrichen dem Löwen. Wie Lubeck angefochten vnd erobert ist von dem König in Dennemarck.
  • Wie Lubeck widerumb Kayserisch ist worden.
  • Lubeck zum Dritten abgebrandt. Von dem Frieden.
  • Von der Vehde der Statt Lubeck mit dem Reich Dennmarck.
  • Vertrag zwischen Lubeck vnd Dennmarck.
  • Heimliche Verbündnus etlicher Bürger gegen den Rath zu Lubeck.
  • Anno M.CCCC.VIII. zog der alte Rath aus Lubeck hinweg. ... Die Neuwen Herrn. Dis ... haben dise Neuwe Rathsherren bekannt vor dem Romischen Konig Ruprecht.
  • Von Hamburg. Anno 1408. Neuw Rath zu Lubeck wird in die Acht gethan Anno 1410.
  • Recessus von den gemeinen Hensestetten/ gemacht vnd geschlossen im Jar vnsers Herrn M.CCCC.XVIII. [...]
  • Von dem Cuntor zu Neugardt.
  • Das Dritte Buch.
  • Erste Fede der Statt Lubeck mit Konig Hansen zu Dennmarck.
  • Von der Meckelburger Fede mit Lubeck.
  • Von dem Friden vnd Vertrag/ der zwischen Konig Hansen zu Dennmarck vnd der Statt Lubeck vfgerichtet ist.
  • Von der Vehde der Statt Lubeck mit Konig Hansen zu Dennmarck. Wie Schweden Reich durch die Lubecker entsetzt ist.
  • Von der Schlacht vnder Bornholm vnd Heile.
  • Von der Veyde Konig Christierni gegen die Schweden.
  • Von Seuerin Norbue. Von Justano Erichsen Konig in Schweden. Von Beschwerung des Kaufmans vf Schone.
  • Von der Lubischen Fede mit Konig Christiern.
  • Von der Wyßmarssen.
  • Sendbrif/ A. 1523.
  • Von Schweden-Reich.
  • Vom Anfang des Euangelii in den Seestetten. Ein new Lied von den Dantzkern. Vf der Pintzenawische weise.
  • Von Merten Pechelyn.
  • Billiche Antwort der verordneten Bürger der Kays: Statt Lubeck/ gegen die grundlose schmäheschrift der beyden vorgeschlagenen Bürgermeister.
  • Namen der 60. vnd 100. erwelten vnd erkorner Bürger in Lubeck/ mit welchen Articuln in all verfasset/ etc.
  • Von der Vede Königs Christierns.
  • Von erwehlung der Neuwen Rahtsherrn.
  • Von der Ankunft König Christierns in Norrwegen. Von Marco Mayer.
  • Von Jorgen Wullenweber.
  • Von der Vede der Stadt Lubeck gegen die Holender. Von der handlung mit den Holendern in Hamburg.
  • Von verenderung des Raths. Von der Vede der Stadt Lubeck gegen das Land zu Holsten vnd Dennemarck.
  • Von Maxx Meyer/ vnd seinem Bruder Gerten.
  • Vereinigung E. E. Raths vnd der Gemeindt der Stadt Lubeck/ vfgericht Donnerstags nach Martini Episcop. A. 1534.
  • Von der Widertauffern. Von der Schlacht in Fune.
  • Hiernach folget die Copia desselben Recesses/ der allen vier Amptern gegeben ist.
  • Diese nachfolgende Historien hat Gert Korbmacher/ ein Bergfahrer/ geschrieben ... Dieser ists/ der Mertin Pechelyn den Seerauber/ vnd Til Roder mit jhme erschossen. ...
  • Kapitel
  • Das hernach geschrieben ist/ das ist Hern Jorgen Wülnwebers Historia, Da mag man innen lesen/ wie er zum tod kommen ist/ red vnd widerred/ Anno 1537.
  • Anno 1541.
  • Von Dieterich Scharhar.
  • Vom Bischoff zu Lunden/ Anno 1540. Von den Mordbrennern Anno 1540.
  • Von Hertzog Heinrich von Braunschweig.
  • Von D. Martin Luthers Abscheid aus diesem Jam[m]erthal.
  • Von der teuren zeit.
  • Von der Schlacht vor Bremen.
  • Von der grossen Pestilentz.
  • Folget die Linea der Bürgermeister vnd Rathmann zu Lubeck.
  • Anhang der Lubeckischen Chronick.
  • Wismarische Sachen.
  • M. Samuel Mayerus Lib. V. Cap. XXVIII. Von Fressern.
  • Cöln. Bingen. Wie lang ist/ daß die Edle Kunst der Buchtruckerey oder Prenterey erfunden sey?
  • Register vber diese Lubeckische Chronick.

Full text

47 Lubeckischcr Khronick 48 
demselben alten Rath / dieinihr eigen Statt blieben NeUwRath zu Lübeck wtt'd war / den Räch nit besinn I wiewol sie docb von der flf f fvm G«mein Bürgerschaft dick vermanet vnd ersucht » ! » vlv ö " yMM 
wordenwere / AlsodaßdieSta«vnd dasRegtmeni / ^nno I 41 o . 
da solches vnauSgerlchtcc würde / das vor das H - 
Reich / die Statt / dieBürger / vnd gemein Kauff . Wtt' Ruprecht V0N GottesGna - 
mStatu man / zumal nit gewesen were . Dann die «Vratt den Römischer König / zu allen ze ! t«n mehrer des 
vomtt - " vnd Bürger möchten dammbvcrderben vnd vom Reichs / bekennen vnd thun kiind offenbahrlich mit 
Reich . . Reich komensiyn . too möchte auch ein disemBrif / allen denen die ihn seht« hören oder le . 
Aminen . . <Ftatt ohn ein Rath nit bestehen / als wol ; u ^ / Wann vnservnd des Reichs lieber getrenwer / 
gedencken were . Wie auch / so hene der vorgenaiue Enerd zu der Land von Lübeck / vfHerman von A« 
Herr der Konig / zu der zeit / ais die Gemeinde im als len / Hansen Langen / Eler Stangen / Simon Ol« 
einem Römischen Konig gehorsam worden / vnd ih> dißlo / vnd andere ihre Gesellen / die sich vor den neu» me seine vcchssctien Zins gereichet / Er sie anch zu jm Rafft zu Lübeck halten / vnd auch vs M die sich 
vnd dem Reich empfangen / den Bürgern der Statt ^or die Seelwig vnd vor dte Volmechtigen dofelbst 
nb . Rey - Lübeckgegünnetvnd erlaubet / emenRath zusehen . znLubeckhalten / invnservnddeSH ReichsHofge , 
beiden " ' Vnd liftnauch darauf denselben vris . rS Hern des nct ! t ^ ^rn geklaget vnd auch erlanget hat / daß sie 
Bürger» KönigsBrif / den Er ihnen darüber gegeben hatte / agevnd ihr iglicher durch solche ihre vngehorsam , 
tusmeiu lesen vnd verhören / vnder andern Punceen klarli . f af wislen / danimb daß sie ftdJ nach dem vnd sie von 
wula» chen inhaltend / daß Er ihnen gegum vnd erlaubet desvorgenamen EbertS wegen an das vorgenandt 
zuuerfte - ^tte / daß sie möchten klfen ihren Räch / vnd seizm Hofgericht geladen vnd geht^ssen waren / vnd dar , 
ihn also / a'S er dem Römischen Reich / den Bürgern nach von demselben Eben / an dem ersten / andem 
Lübecker vnd der Statt Lübeck / NU lz'ich vnd fromlich were . vnd dritten Hof geklagt worden / als desselben Hof« 
Da Nim derftlbige Majejiatbrif a ! so verlesen vnd ^richtS Recht ist / gegen solche Llage weder durch 
ftn nach verhöret wordm / dosprachdervorbenaneenKiager sich selbst noch andere verantwon oder versprochen 
chrcmwil - ^gorspreche / Man hellt wcl vernomc / daß derMaje . ^aben / invnser vnd des H . Römische» Reichs Acht 
( ich bcT fiat Briff / der da verhöret «ere / klerlichen inhille / daß mit achtem Orlheil geweiftt sind / als des jizigen 
Raths dievorgenanteVürger iren Ra : hktsen / vnd ihn also HofgenchlS Reche ist I daß wirdarumb von recht« 
die " ! ? »«äl se - zen mochten / als <6 den» H . Reich / den Bürgern Nltssiger Königlicher Macht vnd Gewalt / dieselben ordentlich vnd der Statt nützlich were . HlrmanvonAlen / Hans Langen / Eler Staugen / 
Simon Oldeßly / vnd andere ihre Gesellm / die sich vnddas vorgeschriben ist ein Abschrift aus ei - vordenNmwenRachzu Lübeck halten / vnd alle die 
«cht . nem Brif des Römischen Königs Hu - ^ vor Mt Sechzig vnd vor die volmechtigm da - ^ , cr^ , dergeben ist zu selbst zu Tilbeck halten / in vnsernvnd deSH . Reichs 
14 o 9 . desnechstm ; >'rcptags 2tchf gechan vnd gekündigt / vnd auch vnsern vnd 
Nach - - ! oaanniä desselben Reichs srid vnd schirm gmommen vnd in 
üapru . £ . den vnftid gese ? « haben / vnd daß wir mich allermen , 
niglich / allerley gemeinschaft mit ihnen gemeinlich vnd sonderlich zu haben / verbötten haben . Vnd <7vll gebieten darnmb allen vnd jglichen Fürsten / Geisili« 
^NN0 1408» chen vnd Weltlichen / Grafen / Freyen / Hem / Dinst« 
lenten / RttttNl vnd Knechten / Burckgrafen / Land , Zu Hamburg ist zur selben zeirnoch vnge - ricfefcm / Vögten / Amptleut / Bürgermeistern / stümmer zuganzen vnd heftiger S'e ha - Schnlteiscn / Schöpfen / Rathen vnd Gemeinden / ^mbura ! ^ auch jhrm Rath Sechsig Manner ver - vnd allen andern vnsern vnddetz Reichs Vn«r , ordnet / die nit allein soitm mit dem RatA ln thanen vnd gelrcuwen / denen dis - r Brif vorkom» allen fachen handlen / sonderi : sollen macht Hz , men wärde / bey Vnsern vnd desselbigen Reichsrcch . bem dm Rachzu gebleten / Vnd diewcii etliche ten vnd gehorsam / ernstlich vnd festiglich mit disem Rathöherren von - Litbeck gewichen waren in Bris / daß sie die vorgmante H : rman von Alen / Hamburgk / vnd sich alba als Einwohner Hans Langen / Eler Stangen / Simon Oldeßlo / enthilten / haben sie gebotten / daß fte von stund vnd andere ihre Gesellen / die sich vor den Neuwen an aus der Statt mustcn / vnd dar nicht wi - Rarh zu Liibecthallen / vnd alle die sich vor die Sech - der einkommen . vnd vor die volmechtigen daselbst halten / vnser 
vnd des H . Römischen Reichs Echtere / vorthiN cccL^X . st«bK°IliqRu . m>^« - d - - ^uss - nnochh° , 'm , qsm * '1 * 0 " Dlt1 feine ( lattwardaeweklet Sigis - noch teinerleygemeinschafftmit ihnen haben / noch 
flt4ß - faH , „ w . d . r m faHffm «cd «r . 
£ „ ! ? " ■ mundas Stornim^wnl KaxoUUU . 
sigi / mMndm Sohn • noch öffentlich / noch in keinerley weise / Sondern 
A
	        

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