Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen

Bibliographic data

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Description

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-922397
Persistent identifier:
PPN665338430
Title:
Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen
Sub title:
Wer jederzeit dero Bürgermeister/ vnd Bischoffe gewesen [et]c.
Signature:
V 666
Author:
Regkman, Hans
Editor:
Faust, Johann Friedrich
Structure type:
Monograph
Year of publication:
1620
Place of publication:
[Heidelberg]
Collection:
Humanities Slesvico-Holsatica (Collection Schleswig-Holstein)
Comment:
Durchschossenes Exemplar

Description

Title:
Das Ander Buch. Wie Lubeck eine Kayserliche Statt worden ist.
Structure type:
Chapter
Collection:
Humanities Slesvico-Holsatica (Collection Schleswig-Holstein)

Description

Title:
Wie Lubeck widerumb Kayserisch ist worden.
Structure type:
Chapter
Collection:
Humanities Slesvico-Holsatica (Collection Schleswig-Holstein)

Contents

Table of contents

  • Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen
  • Einband
  • Titelseite
  • Edle/ Ehrnveste/ Ehrsame/ Fürsichtige vnd Wolweise/ Herrn Bürgermeister vnd Rath der berümbten des H. Reichs vnd Ansæ Hauptstadt Lubeck [...]
  • Extract des Privilegij.
  • Das Erste Buch. Vom Anfang der Stadt Lubeck/ biß dasz sie Keyser frey worden ist.
  • Die erste Anfechtung der Statt Lubeck.
  • Von den Bistummen vnd Stiften.
  • Von der Abgötterey der Rügen. Vom Lifland.
  • Das Ander Buch. Wie Lubeck eine Kayserliche Statt worden ist.
  • Wie Lubeck wider erobert ist von Heinrichen dem Löwen. Wie Lubeck angefochten vnd erobert ist von dem König in Dennemarck.
  • Wie Lubeck widerumb Kayserisch ist worden.
  • Lubeck zum Dritten abgebrandt. Von dem Frieden.
  • Von der Vehde der Statt Lubeck mit dem Reich Dennmarck.
  • Vertrag zwischen Lubeck vnd Dennmarck.
  • Heimliche Verbündnus etlicher Bürger gegen den Rath zu Lubeck.
  • Anno M.CCCC.VIII. zog der alte Rath aus Lubeck hinweg. ... Die Neuwen Herrn. Dis ... haben dise Neuwe Rathsherren bekannt vor dem Romischen Konig Ruprecht.
  • Von Hamburg. Anno 1408. Neuw Rath zu Lubeck wird in die Acht gethan Anno 1410.
  • Recessus von den gemeinen Hensestetten/ gemacht vnd geschlossen im Jar vnsers Herrn M.CCCC.XVIII. [...]
  • Von dem Cuntor zu Neugardt.
  • Das Dritte Buch.
  • Erste Fede der Statt Lubeck mit Konig Hansen zu Dennmarck.
  • Von der Meckelburger Fede mit Lubeck.
  • Von dem Friden vnd Vertrag/ der zwischen Konig Hansen zu Dennmarck vnd der Statt Lubeck vfgerichtet ist.
  • Von der Vehde der Statt Lubeck mit Konig Hansen zu Dennmarck. Wie Schweden Reich durch die Lubecker entsetzt ist.
  • Von der Schlacht vnder Bornholm vnd Heile.
  • Von der Veyde Konig Christierni gegen die Schweden.
  • Von Seuerin Norbue. Von Justano Erichsen Konig in Schweden. Von Beschwerung des Kaufmans vf Schone.
  • Von der Lubischen Fede mit Konig Christiern.
  • Von der Wyßmarssen.
  • Sendbrif/ A. 1523.
  • Von Schweden-Reich.
  • Vom Anfang des Euangelii in den Seestetten. Ein new Lied von den Dantzkern. Vf der Pintzenawische weise.
  • Von Merten Pechelyn.
  • Billiche Antwort der verordneten Bürger der Kays: Statt Lubeck/ gegen die grundlose schmäheschrift der beyden vorgeschlagenen Bürgermeister.
  • Namen der 60. vnd 100. erwelten vnd erkorner Bürger in Lubeck/ mit welchen Articuln in all verfasset/ etc.
  • Von der Vede Königs Christierns.
  • Von erwehlung der Neuwen Rahtsherrn.
  • Von der Ankunft König Christierns in Norrwegen. Von Marco Mayer.
  • Von Jorgen Wullenweber.
  • Von der Vede der Stadt Lubeck gegen die Holender. Von der handlung mit den Holendern in Hamburg.
  • Von verenderung des Raths. Von der Vede der Stadt Lubeck gegen das Land zu Holsten vnd Dennemarck.
  • Von Maxx Meyer/ vnd seinem Bruder Gerten.
  • Vereinigung E. E. Raths vnd der Gemeindt der Stadt Lubeck/ vfgericht Donnerstags nach Martini Episcop. A. 1534.
  • Von der Widertauffern. Von der Schlacht in Fune.
  • Hiernach folget die Copia desselben Recesses/ der allen vier Amptern gegeben ist.
  • Diese nachfolgende Historien hat Gert Korbmacher/ ein Bergfahrer/ geschrieben ... Dieser ists/ der Mertin Pechelyn den Seerauber/ vnd Til Roder mit jhme erschossen. ...
  • Kapitel
  • Das hernach geschrieben ist/ das ist Hern Jorgen Wülnwebers Historia, Da mag man innen lesen/ wie er zum tod kommen ist/ red vnd widerred/ Anno 1537.
  • Anno 1541.
  • Von Dieterich Scharhar.
  • Vom Bischoff zu Lunden/ Anno 1540. Von den Mordbrennern Anno 1540.
  • Von Hertzog Heinrich von Braunschweig.
  • Von D. Martin Luthers Abscheid aus diesem Jam[m]erthal.
  • Von der teuren zeit.
  • Von der Schlacht vor Bremen.
  • Von der grossen Pestilentz.
  • Folget die Linea der Bürgermeister vnd Rathmann zu Lubeck.
  • Anhang der Lubeckischen Chronick.
  • Wismarische Sachen.
  • M. Samuel Mayerus Lib. V. Cap. XXVIII. Von Fressern.
  • Cöln. Bingen. Wie lang ist/ daß die Edle Kunst der Buchtruckerey oder Prenterey erfunden sey?
  • Register vber diese Lubeckische Chronick.

Full text

pfc - . \ ' 
17 Ander Buch . 18 
Au distr zeit sind die Benedi & iner nes , <m Barfuser Munch / BischofzuSam^ rtn . 1» 7t Münch / nach der Cysmar gezogen / vnd das tand / vndaus Braband geboren / Bischof zu h^ " ^of Bencdiüi' Closter dargebauwet . Dann die von Lübeck - Lübeck erwelet durch vorbitt des Romischen , ! 54 . * iX' * haben ihres wilden Gebens halber / vnd bösen Königs . Diser ist ein gut berümpt Prtdiger Sachs . 
regtinmce in S Johannis Closter / nit lenger des Creutzes vnd des Römischen Ablas gewe - ^ leydenwollen , vnd sindJungfrauwen wider - ftn / vnd hat verordnet / daßderCanrorun umb in das Closter gcsetzek . Domm zu Lübeck solte in groser proccilion x ^ 
einen silbern © lad tragen / vnd hat ohne das <Zmiam . 
In diser zeit starb Johannes Bischoff zu sunderlichs nichts auegericht . ' ^ubrck / vndhatdasBistum 6 . Jahrvacirt , An . M . CC . LX . ist Johannes vonT^ra - diewcilvae Capittul der Erweblung halben lawBischofwordenDtser istfieissig gewesen v°» Tr» . sich nicht ve , gleichen mochten . Vnd hak im bauwen am schloß zu Outyn . Iohan - J™» dem St . ft dieweil vorgestanden / BischofA ! - nesDeyst der 9^Sachs . Lhwmck . bcrtus / deraus 4ifland verjagt ward . Vnd Anno M . CC L XI l . brachendie Lube - war derselbig Bischof / Scolafter im Thum Aschen das Haus zu Darsserue ab / vnd den verstört ^den zu Bremen gewesen . Dann eh - die Vni - Hauptman / mitnamenSchelevon^euwen - #<« , « * « . ftohe» - uersitcten vndHohmschul fundirt sind / ha - dorfthingen sie an den Galgen . } 1C'Z - 
schule» hen die lecturen der H . Schrift vnd ander gu - Desselbigen Jahre / schlug Graf Iohan Lübeck K«re» te Kunst in demDomm gewesen Daher noch von Hslstem einen zu Lübeck toSt / vnd ward f - ngt^i» i» v - n von alters der Namen b - y den Tkomherrn gefangen genommen von dem Rath / vnd vf ^SZ geblieben / Cantor , Leder , Scolafticus . dem Rathaus bewaret / der Doch ihnen ent - siein , der %d * Wtewot sie allem nun den Tuul haben / vnd käme / vnd den ^ublckischc allen quac an thete . ' » * « " »• " habender Ampter vnd OKcien nie eins ge - Desselbigen Jahrs brandke vieWyßmar Wißmar uäor' drücken / sondern auch gantz ohntüchtig da - - - ^hier aus / d ; s andern tags nach der Htm - verbrcnt . sttUfter . «n melfarth . \ - ~6 - 
An . M . CC . LXXVI . fco brannte Lübeck Lubtck i'U & CCf tUJt ! dritten zudemmcrdtenmal aus / von ihrem eigenem verbread» . ( x »k * * fem / vni» ward da also verordnet zu bauwen 
t» mit Strafen vnd Gassen / als es jtzo ist . 
Anns cc ^xxx . haben die Groen Lübeck Es ist in diftn z - itten Lübeck zum dritten Münch eine verstorbene Wittben / die reich Münch d»hm»dt . ittui abjjebrandt / vnd ist dar^ zch beschlösse / was / m ihr Closter begraben / vnd die^eich mit hol«» - >» daß man nit mehr heuss^r mu strohe decken freud aus den Kirchspi ! geholt / wider des ? a - fo ! t7 sondern d t , ^ cker / vnd dieheusser üoriz willen . Daraus sich verursachet / daß ' J von stemvf au . . u , daß man sich desfeuwcrs die Statt - Lübeck durch venBischoff m den l«V * Halbcnn» ! also mehr zu bcforchten hette . Es Bann gebracht »st / vnd ist das Capntul aus £trt«ntti u£Sw »st Lübeck zum dritten mahl abgebrand / vnd der Statt veronebm / vnd ist entliehen dl , er ttn mal hat durch mannigfaltige vmnderung der Handel zu Rome / aus befehlich des Bapsts / abgibrant . ^mn vnd des Regiments / vnftglichm gro - durch rechtlichen Scmentim de» Cardmalis ftn schaden vndnachtheilerlitten / vnd solches lacobi de Columnis gestilt . 
Up nahe in hundert Jahren . Ist derhalben Zu derSaw / im ^and zu Mckeinburg / & d>ioa wunder / daß sie dennoch allezeit widerumb haben die Grafen von Holstein ein Schlos zu der vfkommcn ist / vnd nicht gantz vnd gar vnder - gehapt / dauon vie Kaufleut oftmals benom - gangen vnd verwustek / wann sie nit Gott son - mm sind . Derhalben die von Lübeck / mit hilf '' or' derlich aus gnaden erhalten vnd ihr wider ge - derFürstenvon Meckelburg / dasSchlosver - holfen hette . Vnd wann wir kein Exempel stört . Vnd haben die Mrckelburger Für - mehr hetten dann der Statt Lübeck / muste sten / der Statt Lübeck Freiheit gegeben / der man billtch lehren vnd erkennen / daß Gott at - Vischerey halben zu brauchen / wente hen bo - le grose Stette vnd Regiment verstoret / vnd ven der Sauw / vnd hatte bewilliget / daß kein t>« Skate erhelt / so lang als Er will . Dann es ist sonst Schlos bey das waster zu der Sauw solte ge - ^rSau« ntt muglich / daß eine Statt solte so einegro - bauwet werden - Geschach Ann» 1262 . iz6l . se mühe / schaden vnd anfechtung ausstehen / 
als Lübeck von anfang her gethan hat I wann Bl ? N vtM ßtUvCtl * sieGottnit sonderlich erhalten hctte . 
Lübeck Au diser zeit ist die Statt Stralensund von Lübeck hat hernach bey hundert Jar lang / 
Straf»» denen von - Lübeck vberfallen vnd geplündert / guten zeitlichen fttden gkhapt / vliö hak sun - s . mv . darumb daß die Sundischen der Statt - Lu - verlieh kein grosseanfechtung vnd vberfatt ge - hkck Kaufleut zur Seefart beschedigt hat - litten I dann allein daß Vne»nigke»t vnd ten . Tweiung sich erhaben hat zwischen der 
Anrio^I . CC . 1 . 1111 istkrarerlolian - 
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