Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen

Bibliographic data

Bibliographic data

Description

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-922397
Persistent identifier:
PPN665338430
Title:
Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen
Sub title:
Wer jederzeit dero Bürgermeister/ vnd Bischoffe gewesen [et]c.
Signature:
V 666
Author:
Regkman, Hans
Editor:
Faust, Johann Friedrich
Structure type:
Monograph
Year of publication:
1620
Place of publication:
[Heidelberg]
Collection:
Humanities Slesvico-Holsatica (Collection Schleswig-Holstein)
Comment:
Durchschossenes Exemplar

Description

Title:
Das Dritte Buch.
Structure type:
Chapter
Collection:
Humanities Slesvico-Holsatica (Collection Schleswig-Holstein)

Description

Structure type:
Chapter
Collection:
Humanities Slesvico-Holsatica (Collection Schleswig-Holstein)

Contents

Table of contents

  • Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen
  • Einband
  • Titelseite
  • Edle/ Ehrnveste/ Ehrsame/ Fürsichtige vnd Wolweise/ Herrn Bürgermeister vnd Rath der berümbten des H. Reichs vnd Ansæ Hauptstadt Lubeck [...]
  • Extract des Privilegij.
  • Das Erste Buch. Vom Anfang der Stadt Lubeck/ biß dasz sie Keyser frey worden ist.
  • Die erste Anfechtung der Statt Lubeck.
  • Von den Bistummen vnd Stiften.
  • Von der Abgötterey der Rügen. Vom Lifland.
  • Das Ander Buch. Wie Lubeck eine Kayserliche Statt worden ist.
  • Wie Lubeck wider erobert ist von Heinrichen dem Löwen. Wie Lubeck angefochten vnd erobert ist von dem König in Dennemarck.
  • Wie Lubeck widerumb Kayserisch ist worden.
  • Lubeck zum Dritten abgebrandt. Von dem Frieden.
  • Von der Vehde der Statt Lubeck mit dem Reich Dennmarck.
  • Vertrag zwischen Lubeck vnd Dennmarck.
  • Heimliche Verbündnus etlicher Bürger gegen den Rath zu Lubeck.
  • Anno M.CCCC.VIII. zog der alte Rath aus Lubeck hinweg. ... Die Neuwen Herrn. Dis ... haben dise Neuwe Rathsherren bekannt vor dem Romischen Konig Ruprecht.
  • Von Hamburg. Anno 1408. Neuw Rath zu Lubeck wird in die Acht gethan Anno 1410.
  • Recessus von den gemeinen Hensestetten/ gemacht vnd geschlossen im Jar vnsers Herrn M.CCCC.XVIII. [...]
  • Von dem Cuntor zu Neugardt.
  • Das Dritte Buch.
  • Erste Fede der Statt Lubeck mit Konig Hansen zu Dennmarck.
  • Von der Meckelburger Fede mit Lubeck.
  • Von dem Friden vnd Vertrag/ der zwischen Konig Hansen zu Dennmarck vnd der Statt Lubeck vfgerichtet ist.
  • Von der Vehde der Statt Lubeck mit Konig Hansen zu Dennmarck. Wie Schweden Reich durch die Lubecker entsetzt ist.
  • Von der Schlacht vnder Bornholm vnd Heile.
  • Von der Veyde Konig Christierni gegen die Schweden.
  • Von Seuerin Norbue. Von Justano Erichsen Konig in Schweden. Von Beschwerung des Kaufmans vf Schone.
  • Von der Lubischen Fede mit Konig Christiern.
  • Von der Wyßmarssen.
  • Sendbrif/ A. 1523.
  • Von Schweden-Reich.
  • Vom Anfang des Euangelii in den Seestetten. Ein new Lied von den Dantzkern. Vf der Pintzenawische weise.
  • Von Merten Pechelyn.
  • Billiche Antwort der verordneten Bürger der Kays: Statt Lubeck/ gegen die grundlose schmäheschrift der beyden vorgeschlagenen Bürgermeister.
  • Namen der 60. vnd 100. erwelten vnd erkorner Bürger in Lubeck/ mit welchen Articuln in all verfasset/ etc.
  • Von der Vede Königs Christierns.
  • Von erwehlung der Neuwen Rahtsherrn.
  • Von der Ankunft König Christierns in Norrwegen. Von Marco Mayer.
  • Von Jorgen Wullenweber.
  • Von der Vede der Stadt Lubeck gegen die Holender. Von der handlung mit den Holendern in Hamburg.
  • Von verenderung des Raths. Von der Vede der Stadt Lubeck gegen das Land zu Holsten vnd Dennemarck.
  • Von Maxx Meyer/ vnd seinem Bruder Gerten.
  • Vereinigung E. E. Raths vnd der Gemeindt der Stadt Lubeck/ vfgericht Donnerstags nach Martini Episcop. A. 1534.
  • Von der Widertauffern. Von der Schlacht in Fune.
  • Hiernach folget die Copia desselben Recesses/ der allen vier Amptern gegeben ist.
  • Diese nachfolgende Historien hat Gert Korbmacher/ ein Bergfahrer/ geschrieben ... Dieser ists/ der Mertin Pechelyn den Seerauber/ vnd Til Roder mit jhme erschossen. ...
  • Kapitel
  • Das hernach geschrieben ist/ das ist Hern Jorgen Wülnwebers Historia, Da mag man innen lesen/ wie er zum tod kommen ist/ red vnd widerred/ Anno 1537.
  • Anno 1541.
  • Von Dieterich Scharhar.
  • Vom Bischoff zu Lunden/ Anno 1540. Von den Mordbrennern Anno 1540.
  • Von Hertzog Heinrich von Braunschweig.
  • Von D. Martin Luthers Abscheid aus diesem Jam[m]erthal.
  • Von der teuren zeit.
  • Von der Schlacht vor Bremen.
  • Von der grossen Pestilentz.
  • Folget die Linea der Bürgermeister vnd Rathmann zu Lubeck.
  • Anhang der Lubeckischen Chronick.
  • Wismarische Sachen.
  • M. Samuel Mayerus Lib. V. Cap. XXVIII. Von Fressern.
  • Cöln. Bingen. Wie lang ist/ daß die Edle Kunst der Buchtruckerey oder Prenterey erfunden sey?
  • Register vber diese Lubeckische Chronick.

Full text

2ii Lubeckischer 
( fu «tlicht MvflvämmMb sehen zu Hamburgt mit zu . Man Wils wider »fdaS alt haben / Ist Eapit . ml / da wird man nach trachten / das ist die meinug / In ittbeck wirsilt es von ersten finden / behalten sie ih . ren willm . Bey deinem halst ossenbahre diese dmg niemandS / denn du habst es bey einen gehört der hier do was^ DiS weiß Gott der maz mir helfen / Ich bin dreymal nichts anders denn dem tod vermessen ge - west . 
Der Ander Brief . 
Äeber Bruder / Thu bey deinem hals niemand wißlich / da« ich dir geschrieben Hab / daß sie mich den morgen mit peinigen dmngen / daß ich muffe sagen nit anderS / alS sie mich ftagtten / Ich wüste wider in die pein / da es auSkeme / so keme ich vmb den hals / Denn schreib / so das sie wol können denckenJch bleib Kir / daS ich wol muste sagen als sie hören wollen / auch nit ein Wort anders . Sage bey leib nit von Her«o . gen . Elosen Hermelinckvnd Kreil« hat es also ge . pflegen / iase esSwmdelbergwissen / niemand a» . ders . Hastu es jemand geschrieben oder gesagt / denm schreib / daß sie stillschweigen . Du mnst durch dm Marckgraftn Herizog Heinrichen stillen / oder ich komm« vmb den halS / wann ich auch »wen König von Engelland zu hülfe Heeke . - Lieber Bmder / laß gute freund beys blich kommen / da stehe fest »ff / An - no i f 3 j . Verbeut mir zu recht . Binn ich ein dieb / du wolst mir helfen an den Galgen . Bin ich ein verräther / vf ein Rad . Bin ich einWiderlanffer / ins feur . Bromse vnd Kr«uet die es treiben / die wis . fen wol anders . Dann es ist darumb zu ehun / daf man Burchart Herman Stauen / Heinrich Ade« man / iudwigTafchenmacher / wtll vmb den hals briw gen . Dis schreib Eben Storiz«lberg / vnd bey sei . nem halse niemand von dir oder mirju melden . Gott mag ihnen Helsen / vnd woll vns lasen führen vnfer »nschult - Meine fach kann noch gut werden / wo ich Heryoz Heinrichen nit erzüme . 
Diese gegenwertigc Copim / sind mit ihre« »echten Original Misswcn oder Schriften von wortzu «orten vbereinstunend Darvvn ich Paulus iephow / von Kayftrlicher gemalt offenbahr Schreiber vnd^ocanu5 , mit dise» meiner eigenm Hand zeugnus gegeben . 
Das hernach geschrieben ist / das ist 
Hern Jorgen Wültttvebersk - Moria , Da mag man innen lesen / wie erzum cot» kommm ist / red vnd widerred / 
Anno ifj7 . 
In dem Namen des Herrn I Amen . Allen vnd jedermenniglichen / die die gegenwemge offenbare Instrument / sehen I Horm oder sen / soll wissend feyn vnd kunth / daß im Jahr nach Gottes Geburt ^ . O . XXXVll . m der io . R6merzahl / am * 4 - tag desMoi «ats Septembris / der da war des Montags «ach Zuritt ! , zu rechte» Gericht zeit tat 
AhroNtck^ 2li ' 
ges / güldm Cronung des allerDurchieuch« tigsten / Dhnvberwindlichsten / Christlichsten Fürstmvnd Hern / Hern Caroli des fünften / von Göttlicher ordnung Romischen Kay - fers / im Achzehenden Jahr / Ich offenbahr I^orariuz , von den vorsichtigen Iohan von Achtlen vnd Herman Syekman / Bürgem Ku Lübeck / vor sich vnd jhn mit sachverwan - ten / in traft einer öffentlichen Conftitu - rion / vom Erbarn Rath zu Lübeck versigele vnd gegeben / hierzu gevollmechtigt vnd be - fielt / vnd sampt den glaubwürdigen zeugen hernach beschrieben hier sonderlich zu gefor - dert vnd gebetten . Welche Lonl^icurwn folget von worten zu Worten I vnd also tet 
Allen vnd jeglichen / wasserley Stands / ditio» oder wesenS die seynd / geistlich oder weltlich / denen dieser vnser Brief zu sehen / hören oder lesen vorkompt / vnsemgnedigsten / gnedtgm auch gunstt - gen Herren vnd besundem guten freunden / thun wir Bürgermeister vnd Rathman der Stadt hu beck / mit erbitimgvnserer willigcn dinsten vn freund« lichen grüß / wissentlich hiermit offenbar bekemn vnd bezeugen / daß vor vns / da wir zu Rath siyend ver - samlenr waren / seynd erschienen / Iohan von Achim vnd Herman Syckman / vnsere Bürger / vnd ha . ben vor sich selbst / auch im namen vnd von wegen der andem ihrer mit sach verwandten / vf welche Jorg Wülnweber seliger bekam tc . in der aller besten weiß / weg / schickimge vnd form des Rechten / als sie von Rechts wegen zum besten thun sollen / konnen oder mögen / Vors erst / rariücir« / bewillig« vnd be . triftig« / vnd vmb etliche Handlung / so der Ersame »cvncuzWarnectm / vonjhrentwegenbtßzudte . ser zeit / in fachen des berümn Wülnwebers bekane . nus / gethan vnd gebraucht / vnd dar nechst in gleicher gestalt vnd form / wie b«rurt / in ihren warhaftigm / vn ohnzweifelhaften^rocurzrorcm vnd Anwalt ge« kohren / verordnetvnd gefayt / kisen / ordiniren vnd so 15m auch also hirmit / in kraft dieses brifs / denselbtgen vorberürten k^enricumIZarnecken / abweftndalS gegcnwertig / ihme gebend vnd verleihend gani ? vol - kommen« macht vnd gewalt / in ihrem der Confti - tumutt namen / vnd von jhrent wegen / «liche ? »ghe z«t eMer ewigen gedechmus / auch zur anzeigungvnd befchüizung ihrer vnschuld an zebürlichen orten / daß es ohne den volmechtigen vnd auch den zeugen allent« halben dreglich ftyn mag / vorzustellen / dieselbige vor« gestelte zeugm mitEldenzit beladen / vnd sie verhören zulassen / dergleichenauch ihrzeiignnsvnd aussage / nach ordnung des Rechten / oder eines i'edem gerich« tes gewonheit / in glaubwürdiger form zu stellen vnd aus zubringen / vnd ob der zeugen ein jeder mehr zeugnuS zugeben sich widersetzen würden / dieseibigt durch timliche vnd gebürliche mittel des rechtens dazu zu fordem vnd zu vermogen / sunst auch alles vii jedesm diefmhandel zuihunvnd zulastn / wassich mag eigenen vnd gebüren / vnd dt« Conftitu«n« ren ftlbst darinnen handeln thun vnd lassen soll«n / 
tonnen
	        

Annotations

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer Catalogue record

Chapter

PDF RIS

Image

JPEG Master (TIF) ALTO TEI Full text

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to a IIIF image fragment

Citation links

Citation link to work Citation link to image

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information to copy to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to a IIIF image fragment
Fullscreen Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
  • Rotate to the left
  • Rotate to the right
  • Reset image to default view
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information to copy to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to a IIIF image fragment