Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen

Bibliographic data

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Description

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-922397
Persistent identifier:
PPN665338430
Title:
Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen
Sub title:
Wer jederzeit dero Bürgermeister/ vnd Bischoffe gewesen [et]c.
Signature:
V 666
Author:
Regkman, Hans
Editor:
Faust, Johann Friedrich
Structure type:
Monograph
Year of publication:
1620
Place of publication:
[Heidelberg]
Collection:
Humanities Slesvico-Holsatica (Collection Schleswig-Holstein)
Comment:
Durchschossenes Exemplar

Description

Title:
Das Dritte Buch.
Structure type:
Chapter
Collection:
Humanities Slesvico-Holsatica (Collection Schleswig-Holstein)

Description

Title:
Von der Widertauffern. Von der Schlacht in Fune.
Structure type:
Chapter
Collection:
Humanities Slesvico-Holsatica (Collection Schleswig-Holstein)

Contents

Table of contents

  • Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen
  • Einband
  • Titelseite
  • Edle/ Ehrnveste/ Ehrsame/ Fürsichtige vnd Wolweise/ Herrn Bürgermeister vnd Rath der berümbten des H. Reichs vnd Ansæ Hauptstadt Lubeck [...]
  • Extract des Privilegij.
  • Das Erste Buch. Vom Anfang der Stadt Lubeck/ biß dasz sie Keyser frey worden ist.
  • Die erste Anfechtung der Statt Lubeck.
  • Von den Bistummen vnd Stiften.
  • Von der Abgötterey der Rügen. Vom Lifland.
  • Das Ander Buch. Wie Lubeck eine Kayserliche Statt worden ist.
  • Wie Lubeck wider erobert ist von Heinrichen dem Löwen. Wie Lubeck angefochten vnd erobert ist von dem König in Dennemarck.
  • Wie Lubeck widerumb Kayserisch ist worden.
  • Lubeck zum Dritten abgebrandt. Von dem Frieden.
  • Von der Vehde der Statt Lubeck mit dem Reich Dennmarck.
  • Vertrag zwischen Lubeck vnd Dennmarck.
  • Heimliche Verbündnus etlicher Bürger gegen den Rath zu Lubeck.
  • Anno M.CCCC.VIII. zog der alte Rath aus Lubeck hinweg. ... Die Neuwen Herrn. Dis ... haben dise Neuwe Rathsherren bekannt vor dem Romischen Konig Ruprecht.
  • Von Hamburg. Anno 1408. Neuw Rath zu Lubeck wird in die Acht gethan Anno 1410.
  • Recessus von den gemeinen Hensestetten/ gemacht vnd geschlossen im Jar vnsers Herrn M.CCCC.XVIII. [...]
  • Von dem Cuntor zu Neugardt.
  • Das Dritte Buch.
  • Erste Fede der Statt Lubeck mit Konig Hansen zu Dennmarck.
  • Von der Meckelburger Fede mit Lubeck.
  • Von dem Friden vnd Vertrag/ der zwischen Konig Hansen zu Dennmarck vnd der Statt Lubeck vfgerichtet ist.
  • Von der Vehde der Statt Lubeck mit Konig Hansen zu Dennmarck. Wie Schweden Reich durch die Lubecker entsetzt ist.
  • Von der Schlacht vnder Bornholm vnd Heile.
  • Von der Veyde Konig Christierni gegen die Schweden.
  • Von Seuerin Norbue. Von Justano Erichsen Konig in Schweden. Von Beschwerung des Kaufmans vf Schone.
  • Von der Lubischen Fede mit Konig Christiern.
  • Von der Wyßmarssen.
  • Sendbrif/ A. 1523.
  • Von Schweden-Reich.
  • Vom Anfang des Euangelii in den Seestetten. Ein new Lied von den Dantzkern. Vf der Pintzenawische weise.
  • Von Merten Pechelyn.
  • Billiche Antwort der verordneten Bürger der Kays: Statt Lubeck/ gegen die grundlose schmäheschrift der beyden vorgeschlagenen Bürgermeister.
  • Namen der 60. vnd 100. erwelten vnd erkorner Bürger in Lubeck/ mit welchen Articuln in all verfasset/ etc.
  • Von der Vede Königs Christierns.
  • Von erwehlung der Neuwen Rahtsherrn.
  • Von der Ankunft König Christierns in Norrwegen. Von Marco Mayer.
  • Von Jorgen Wullenweber.
  • Von der Vede der Stadt Lubeck gegen die Holender. Von der handlung mit den Holendern in Hamburg.
  • Von verenderung des Raths. Von der Vede der Stadt Lubeck gegen das Land zu Holsten vnd Dennemarck.
  • Von Maxx Meyer/ vnd seinem Bruder Gerten.
  • Vereinigung E. E. Raths vnd der Gemeindt der Stadt Lubeck/ vfgericht Donnerstags nach Martini Episcop. A. 1534.
  • Von der Widertauffern. Von der Schlacht in Fune.
  • Hiernach folget die Copia desselben Recesses/ der allen vier Amptern gegeben ist.
  • Diese nachfolgende Historien hat Gert Korbmacher/ ein Bergfahrer/ geschrieben ... Dieser ists/ der Mertin Pechelyn den Seerauber/ vnd Til Roder mit jhme erschossen. ...
  • Kapitel
  • Das hernach geschrieben ist/ das ist Hern Jorgen Wülnwebers Historia, Da mag man innen lesen/ wie er zum tod kommen ist/ red vnd widerred/ Anno 1537.
  • Anno 1541.
  • Von Dieterich Scharhar.
  • Vom Bischoff zu Lunden/ Anno 1540. Von den Mordbrennern Anno 1540.
  • Von Hertzog Heinrich von Braunschweig.
  • Von D. Martin Luthers Abscheid aus diesem Jam[m]erthal.
  • Von der teuren zeit.
  • Von der Schlacht vor Bremen.
  • Von der grossen Pestilentz.
  • Folget die Linea der Bürgermeister vnd Rathmann zu Lubeck.
  • Anhang der Lubeckischen Chronick.
  • Wismarische Sachen.
  • M. Samuel Mayerus Lib. V. Cap. XXVIII. Von Fressern.
  • Cöln. Bingen. Wie lang ist/ daß die Edle Kunst der Buchtruckerey oder Prenterey erfunden sey?
  • Register vber diese Lubeckische Chronick.

Full text

i8r Drittes Buch . i86 
lohn . Er meinte / man soll i hn gefangen ha - wehlt Doetor Ditlevus Reumtk W / ein Ho' - Ditlcöm dcn / Sohelteernochgcltdazugctrigt . Es steimscher Hofmann / v . . d Canykr Kömg »st aber in allen diesen dingen vnd gefeheften Friderichs . Dieser ist ein fwm mann ge - sonderlich wol zu merckm / daß es nicht in wesm / vnd ljat befohlen / das Evangckum menschllchtn willen vnd macht gelegen sey / zu predigen in dem Snft - Aber er ist in dem - Obrigkeit vnsersgcf^llms zusetzen - Dann selben jähr zu Schlcßwick gestorben - Vndist ' es b ? zeu ? en diese Eremp ? « des Herrn Chri - darnach B : schoff woröen I Heer B . iichr Baltsar fttansHertzogs zu Holstein / daß der allein Ranyow . Ranyow . 
Herr vnd König wird / dem es Gott güüet / In diesem Sommcr war der gantze Dü - Tagl« - vnddazuerwehlet / daßes dann die weit auch fcheHensezuiublck beyjammen / vnd haben nicht wehren kan . D ann wiewol der from - von manchertey fachen ghandelt / sonderlich " " " meFürst sogantz vnuersehensward vberfal - daßdasregimentzu Lübeck mochte rechtwi - len durch Graf Christoffel / vnd von ihnen derumb gefast / vnd friö vnd einigkeit allen - - das meiste thett des Reichs zu Dennmarck halben vfgerichtet werben . Vnd es ist zur zu vor war eingenommen / so hat doch Gott selben zeit ein Executorial des vorigen wunderlich dem rechten König in allen fachen Mandats aus Kayf May : Cammergericht gnad vnd glück verlihen . Vnd ist doch gleich - in die Stadt Lübeck gekommen / da i hnen aber« wol in diesem / der vngchorsam vnd vnvanck - mal ernstlich gebotten ward / von aller neu - barkeit der Dänischen / so sie wider hochlöb - werung des Regiments abzustehen Derhal - licher gedachtnus König Friderichen beweis - ben haben alle newe Rahte plrsoaen ab^edan - fet hatten / durch wunderlich gericht Gottes cket . Vnd darnach / am 2 6 . Augusti / hat gestrafftt . Herr Jorg Wullenweber Bürgermeister / 
Als nun frid was zwischen der Stadt Lu - desgleichen den Rahtstul verlasen . Vnd beck vnd Holstein / zogen die Retitter vnd darmit alle fachen vfe beste mozten vertragen Knechtaus dem Lager zupremeßmolen tag seyn , soha« der RahtdcrStadt lubctfftor * vnd nacht / vnd namcn Iuttland ein I vnd ka - gen Wullenweber das Schloß Bergcrdorf mm vor Alborch . Dasselbig namen sie ein . 7 . fahr lang mit aller zugeliör zugesagt vnd D»e Hiltens Mit Graf Chnflophel von versigelt . Vnd »st also bewilligt vn . " besehlos - denburg / vnd schlugen todt / vnd namen ge - ftn / daß man HerrMlausBwmsen Bur - fangen / vnd plünderten die Stadt Alborch . germeister solte beschicken / vnd widcrumd in Vnd da war einer I der hisse Schiffer Cle , den Raht fordern / feine stme zu bckleiven . ment / Der machete ein versamlung in Iutt - Vnd ist wider ein kommen den * 8 . August» . 
»and zu König Christierns erlöfung / vnd all Ward eingeführt mit anderchalbbunoert die reichesten die jhme beypflichttten / wurden Pferden . Die Herrn von Collen / vn Äremen / geschc^et / vndsie schctzeten gros gelt von den vnd andere Herrn / brachten jhn in Rahtstul . Bawren . Dis geschach in Wentzhaussen Es ist aber ein Reeeß vnd Vertrag vfge - so lang daß sie gantz Iuttland inn hatten' , «cht zwischen dem Raht vnd den Bürgern / Darnach namen die Hotsteiner Nuburgein von wegen der einigt «vnd eines bestendigm m F une , vnd Graf Christophs volck vnd die F^ens . . Vnd ist der vo - nembste Arttcul von Lübeck / namen Auburg wider ein , vnd desReceffcs vonder Gehrdes Evangrl . j / vni , namen der Holsteinischen Edelleut vnd Iun - dem rechten gebrauch der Sacramcnten / nach ckern g - fangenwol ^o . reisigesZeugs / die in Christi Befelch zu erbeten in m & tabtlu * Neuburg waren . Vnd der Schiffer Cle - deck . Vnv darnach öaß aller Tw st ruvvn« mcnts ward gefänglich genominen / vnd ward einig kclt / die der R ht gegen die Bürger / vnd in vier theil gelegt vf vier rader . Dieser hinwlder / gehabt / gänzlichen abgclegt / ver - Clemens war zuvor ein Seeräuber gewesen / gessen vnd vergeben seyn solte / so man dessen vndwarbey K : Chnstierno gewesen / vü nam vor Gott wölke bkant seyn . Vnv ist also vf die Stadt / wo er was krigen konte . Man dem Raht alle Herrlichkeit vnd zcwalt wider fagte / hetteGrafChristopfer diesem Clemet vfgctra^en den 26 . Augusti . G''tt gebe ein Fahnlein Knecht in Iuttland geschickt / er gnad dazu / daß solches allen , halben stctigs hette gantz Iuttland durchzogen . Dann gehalten werde / damit fnv vnd einigte , t in Graf Christophe ! hatte ein stuck weins / da der Stadt - Lübeck in alle wege bleibe / vf daß lagermit / vndbrauehete fein horrest / vnd der wir fo gefährliche verendttung des Regü Adel in Dennmarck gab jhmgutewort / daß mentsnitmehrerlcken . 
H . cmachfo . gc . di - 
ben Reeeilco / der allen vier Am . 
Bischoff ^nno M . D . XXXV . ist BifchoffHein - pttrn g - 3«bin tft . 
vcinrich J . , 'ch Bockhold zu Hamburg gestorben , am Wir Bürgermeister , Rahtmannen / Bur . 
Bockholt . M^tag nach Iupica / vnd ist Bischoffer - ger / Inwohner vnd gantzt Gemcmd der 
» Mi ! / '
	        

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