UB Kiel digital Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Der Status des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte für diesen Datensatz wurde nicht geprüft oder ist unklar. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Organisation, die das Objekt zur Verfügung gestellt hat.

Bibliografische Daten

fullscreen: Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen

Monographie

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-922397
Persistente ID:
PPN665338430
Titel:
Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen
Untertitel:
Wer jederzeit dero Bürgermeister/ vnd Bischoffe gewesen [et]c.
Signatur:
V 666
Autor:
Regkman, Hans
Herausgeber:
Faust, Johann Friedrich
Dokumenttyp:
Monographie
Erscheinungsjahr:
1620
Erscheinungsort:
[Heidelberg]
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Geisteswissenschaften
Slesvico-Holsatica
Umfang:
[4] Bl., 304 Sp.
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kiel
Beschreibung:
Durchschossenes Exemplar

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen
  • Einband
  • Titelseite
  • Edle/ Ehrnveste/ Ehrsame/ Fürsichtige vnd Wolweise/ Herrn Bürgermeister vnd Rath der berümbten des H. Reichs vnd Ansæ Hauptstadt Lubeck [...]
  • Extract des Privilegij.
  • Das Erste Buch. Vom Anfang der Stadt Lubeck/ biß dasz sie Keyser frey worden ist.
  • Die erste Anfechtung der Statt Lubeck.
  • Von den Bistummen vnd Stiften.
  • Von der Abgötterey der Rügen. Vom Lifland.
  • Das Ander Buch. Wie Lubeck eine Kayserliche Statt worden ist.
  • Wie Lubeck wider erobert ist von Heinrichen dem Löwen. Wie Lubeck angefochten vnd erobert ist von dem König in Dennemarck.
  • Wie Lubeck widerumb Kayserisch ist worden.
  • Lubeck zum Dritten abgebrandt. Von dem Frieden.
  • Von der Vehde der Statt Lubeck mit dem Reich Dennmarck.
  • Vertrag zwischen Lubeck vnd Dennmarck.
  • Heimliche Verbündnus etlicher Bürger gegen den Rath zu Lubeck.
  • Anno M.CCCC.VIII. zog der alte Rath aus Lubeck hinweg. ... Die Neuwen Herrn. Dis ... haben dise Neuwe Rathsherren bekannt vor dem Romischen Konig Ruprecht.
  • Von Hamburg. Anno 1408. Neuw Rath zu Lubeck wird in die Acht gethan Anno 1410.
  • Recessus von den gemeinen Hensestetten/ gemacht vnd geschlossen im Jar vnsers Herrn M.CCCC.XVIII. [...]
  • Von dem Cuntor zu Neugardt.
  • Das Dritte Buch.
  • Erste Fede der Statt Lubeck mit Konig Hansen zu Dennmarck.
  • Von der Meckelburger Fede mit Lubeck.
  • Von dem Friden vnd Vertrag/ der zwischen Konig Hansen zu Dennmarck vnd der Statt Lubeck vfgerichtet ist.
  • Von der Vehde der Statt Lubeck mit Konig Hansen zu Dennmarck. Wie Schweden Reich durch die Lubecker entsetzt ist.
  • Von der Schlacht vnder Bornholm vnd Heile.
  • Von der Veyde Konig Christierni gegen die Schweden.
  • Von Seuerin Norbue. Von Justano Erichsen Konig in Schweden. Von Beschwerung des Kaufmans vf Schone.
  • Von der Lubischen Fede mit Konig Christiern.
  • Von der Wyßmarssen.
  • Sendbrif/ A. 1523.
  • Von Schweden-Reich.
  • Vom Anfang des Euangelii in den Seestetten. Ein new Lied von den Dantzkern. Vf der Pintzenawische weise.
  • Von Merten Pechelyn.
  • Billiche Antwort der verordneten Bürger der Kays: Statt Lubeck/ gegen die grundlose schmäheschrift der beyden vorgeschlagenen Bürgermeister.
  • Namen der 60. vnd 100. erwelten vnd erkorner Bürger in Lubeck/ mit welchen Articuln in all verfasset/ etc.
  • Von der Vede Königs Christierns.
  • Von erwehlung der Neuwen Rahtsherrn.
  • Von der Ankunft König Christierns in Norrwegen. Von Marco Mayer.
  • Von Jorgen Wullenweber.
  • Von der Vede der Stadt Lubeck gegen die Holender. Von der handlung mit den Holendern in Hamburg.
  • Von verenderung des Raths. Von der Vede der Stadt Lubeck gegen das Land zu Holsten vnd Dennemarck.
  • Von Maxx Meyer/ vnd seinem Bruder Gerten.
  • Vereinigung E. E. Raths vnd der Gemeindt der Stadt Lubeck/ vfgericht Donnerstags nach Martini Episcop. A. 1534.
  • Von der Widertauffern. Von der Schlacht in Fune.
  • Hiernach folget die Copia desselben Recesses/ der allen vier Amptern gegeben ist.
  • Diese nachfolgende Historien hat Gert Korbmacher/ ein Bergfahrer/ geschrieben ... Dieser ists/ der Mertin Pechelyn den Seerauber/ vnd Til Roder mit jhme erschossen. ...
  • Kapitel
  • Das hernach geschrieben ist/ das ist Hern Jorgen Wülnwebers Historia, Da mag man innen lesen/ wie er zum tod kommen ist/ red vnd widerred/ Anno 1537.
  • Anno 1541.
  • Von Dieterich Scharhar.
  • Vom Bischoff zu Lunden/ Anno 1540. Von den Mordbrennern Anno 1540.
  • Von Hertzog Heinrich von Braunschweig.
  • Von D. Martin Luthers Abscheid aus diesem Jam[m]erthal.
  • Von der teuren zeit.
  • Von der Schlacht vor Bremen.
  • Von der grossen Pestilentz.
  • Folget die Linea der Bürgermeister vnd Rathmann zu Lubeck.
  • Anhang der Lubeckischen Chronick.
  • Wismarische Sachen.
  • M. Samuel Mayerus Lib. V. Cap. XXVIII. Von Fressern.
  • Cöln. Bingen. Wie lang ist/ daß die Edle Kunst der Buchtruckerey oder Prenterey erfunden sey?
  • Register vber diese Lubeckische Chronick.

Volltext

17 } Drittes 
ein Zeitlang in ihr Haus gelegt . Dann dieweil es den Bürge - 'n wünderlich war / daß Jorg WüllmVeber Bürgermeister fo fthimpsiich war wiver zu haue kommen / haben sie deehal - ben bcgcrt vom Rath / Man mochte dm scheid von jhnenerkündigen / vnd so es vonno - kenwere / anhaltm Derhalben hat Er dlcftl - - bige Bürger verdachtig gehabt / als die fhme «ach feinem leben stünden . Vnd were auch wolgutgewesen / vmb gemeinen fridens len / daß solch vorgeben der Bürger were nach , geblieben / nach dem es die fache nit besserte . Jorg beklagte sich vor den Bürgern / da ß die jhme den grosten schaden gethan hetten / die weren mit j hm aus Lübeck gereiftt . Er Helte wol mehr verdienetvmb etliche leut / wares nicht mcde / vnd sagte / da war es vorhanden daßsie jhm die ehr nit gönnen wölken . Jorg Wüllenweber meinte / die Holstein« - vnd nen solten vf den iubecktschen feiten seyn / So waren sie Holendisch . Es ist aber leylich vf dieser Tagleistung zu Hamburg so viel ge - handelt / daß vier jähr lang Bestand önd fried zwischen der Stadt Lübeck vnd den Holen - der« begruffen verfasset ist / vf weiter hande - tung nach auegang der vier jähr . 
Vonvcrendemng des 
Raths . 
Es hat darnach Jorg Wüllenweber der Gemein vorgeben / daß es in der Stadtbuch * wer allerdings also verfasset vnd nachgeben von HerHog Henrichen dem 4owm / daß alle fahr das dritte theil des Rache sötte abgehen vnd ein frey jähr haben . Derhalben ist be - schlossen / daß man dem 8raturcz nach / es also hernacher halten solte . Vnd sind also das jähr aus dem Rath geweitet etliche alte Rathhern . Vnd hat also Jorg Wüllenweber mit Marx Meyern erst rechte vrsachen krigt / in allen sa - chen zu handeln / jhres gefallene Vnd ich habvermercket / daß dieweil das Regiment so stund / nit viel vrtheil vnd recht gesprochen feynd / nach dem rechten alten gebrauch des Raths . Dann es find so viel der andern vnlu - stigenhendelvotgefallm / daß man zu den zei - ten des Rechten nit kund auswarten . Vnd beweiset die Exempel klarlichen / daß nichts bösere vnd fchedlichers ist in banden vnd Sttdten / dann leichtfertige verendemng des Regiments / gegm den gebrauch der ordentli - chen Obmgkeit Dann wann solches zu thun vonnöten ist / fols von einer grossem Obrig - keit / als Kayfer oder Fürsten / vnd nit von den Vndersassen vnd der Gemeind herkommm . Es kan fünft kein bestand haben . 
In diefent M . D . XXXIV . jähr hatt Konigl . Map ; m Engelland einen Legaten 
Buch . »74 
gen Lübeck geschickt / vnd andere etl'ck e Steve A« & »• mehr / von wegen einer Verbünd« us vnd bey . pflichtung wider dm Pabst . Er hice D „ Antonius . den lies der Konig Fach derzeit verbrennen vmb Gottes worts willen . Dieser OoÄor war zu Lübeck in der smdt sackt / half jdcrmangernvergebens / vnd sein lufto - ria gieng in druck . Vnd es haben die von beck bald damach jhren Legaten auch in En - gellandgefchicket / Herrn Borg Oldenburg / vndHerrIohannvon Elpen von dem ? ) eu - wen Rath . Vnd es hak der Konig von En - geland die Stadt Lübeck mit einer summe« gelte verlegt / zu behuf der angefangenen vcde gegen das Reich zu Dennmarek . 
Von der Vede der Stadt Lübeck ge - gen das Land Zu Holstein vnd Dmncmarck . 
Anno M . D . XXX1 VvcrbinPfing - sken ist GrafChnstopf von Aldenburg vber sch« PH«» . die Elbe mit 4000 . Landsknechten instand * • zu Holstein kommen . Vnd hatvon diesem tag niemand in iubcck gcwust / dann allein Jorg Wüllenweber vnd Marx Meyer / vnd sünfBürger / ale Man sagte . Vnd wicwol die beyde alle fachen mit dem Grafen vnder - setzet warm I fo hat dennoch der Grafan den Rath vnd Bürger zu iubrcf a - tchriebm vnd hüls begert wider Dennn . arck / zu eriösung Konig Christierns / vnd hat also zusage der hülfe vnd beystands leichtlich »n dieser fo ch langt gegm die Danen / dieweil des Rnchs - Rath in Dennmarck jhre zusage vnd stung wider die Holender der Stadt Lübeck nit gehalten hatten . Vnd es hat Jorg lenweber vnd Meyer diese fache al - lenthalben mit dem Evangelio bey dem ge - meinen man geschmucket / damit die gottlosen Bischoffe in Dmnmarck die vberhand nit be - hiltm . Dann solches würde «ulich dahin lauf« fen / daß die Stadt Lübeck / vnd die andern Seestedt ? / des Evangelij auch möchten be - raubtwerden Vnd warderhalben nit mog - llch / daß es mit dieser Vede kondte wol gera - thm / dieweil man Gottes wort allein zum ' Schandteckel hierinne gebrauchete / vnd die sache damit schmücke« . Es hat Graf Christoffcl vnd Marcus Meyer in diesem tag vnd > , zum ersten das Schloß Tritauw / vnd dar - vo» nach^thyn desBischoföSchloß ingenom - MMvngewamtt / dvrch eitelvbcrraufchen / wi - vslst - ini - der wissen vnd willen des Raths zu iubcck - fjif " Do Herr Jorg Wüllenweber diese zeittung h . . «ftnGr» krigte / zoge er sein haar aus dem haubte I vnd Aristo , war jhm leid worden . Vnd ist also durch rau - " ben vnd brennen gemeiner iandfrid durch Gr . verasche Christoffeln im iand zu Holstem gebrochen / pnd ist darnach erst demHertzogen zuHolstein 
entsagt .
	        

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zu Werk und aktuellem Bild.

Monographie

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF Manifest Mirador ALTO TEI Volltext PDF DFG-Viewer Eintrag im UB-Katalog
TOC

Kapitel

PDF RIS

Bild

ALTO TEI Volltext
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Monographie

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
URN:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Kapitel

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

URN:
URN:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

Regkman, Hans, and Johann Friedrich Faust. Lubeckische Chronick/ Das Ist/ Alle Vornembste Geschicht Vnd Hendel/ so Sich in Der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ Von Zeit Jhrer Ersten Erbawung Zugetragen. [Heidelberg]: N.p., 1620. Print.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment