Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen

Bibliographic data

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Description

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-922397
Persistent identifier:
PPN665338430
Title:
Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen
Sub title:
Wer jederzeit dero Bürgermeister/ vnd Bischoffe gewesen [et]c.
Signature:
V 666
Author:
Regkman, Hans
Editor:
Faust, Johann Friedrich
Structure type:
Monograph
Year of publication:
1620
Place of publication:
[Heidelberg]
Collection:
Humanities Slesvico-Holsatica (Collection Schleswig-Holstein)
Comment:
Durchschossenes Exemplar

Description

Title:
Das Dritte Buch.
Structure type:
Chapter
Collection:
Humanities Slesvico-Holsatica (Collection Schleswig-Holstein)

Description

Title:
Namen der 60. vnd 100. erwelten vnd erkorner Bürger in Lubeck/ mit welchen Articuln in all verfasset/ etc.
Structure type:
Chapter
Collection:
Humanities Slesvico-Holsatica (Collection Schleswig-Holstein)

Contents

Table of contents

  • Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen
  • Einband
  • Titelseite
  • Edle/ Ehrnveste/ Ehrsame/ Fürsichtige vnd Wolweise/ Herrn Bürgermeister vnd Rath der berümbten des H. Reichs vnd Ansæ Hauptstadt Lubeck [...]
  • Extract des Privilegij.
  • Das Erste Buch. Vom Anfang der Stadt Lubeck/ biß dasz sie Keyser frey worden ist.
  • Die erste Anfechtung der Statt Lubeck.
  • Von den Bistummen vnd Stiften.
  • Von der Abgötterey der Rügen. Vom Lifland.
  • Das Ander Buch. Wie Lubeck eine Kayserliche Statt worden ist.
  • Wie Lubeck wider erobert ist von Heinrichen dem Löwen. Wie Lubeck angefochten vnd erobert ist von dem König in Dennemarck.
  • Wie Lubeck widerumb Kayserisch ist worden.
  • Lubeck zum Dritten abgebrandt. Von dem Frieden.
  • Von der Vehde der Statt Lubeck mit dem Reich Dennmarck.
  • Vertrag zwischen Lubeck vnd Dennmarck.
  • Heimliche Verbündnus etlicher Bürger gegen den Rath zu Lubeck.
  • Anno M.CCCC.VIII. zog der alte Rath aus Lubeck hinweg. ... Die Neuwen Herrn. Dis ... haben dise Neuwe Rathsherren bekannt vor dem Romischen Konig Ruprecht.
  • Von Hamburg. Anno 1408. Neuw Rath zu Lubeck wird in die Acht gethan Anno 1410.
  • Recessus von den gemeinen Hensestetten/ gemacht vnd geschlossen im Jar vnsers Herrn M.CCCC.XVIII. [...]
  • Von dem Cuntor zu Neugardt.
  • Das Dritte Buch.
  • Erste Fede der Statt Lubeck mit Konig Hansen zu Dennmarck.
  • Von der Meckelburger Fede mit Lubeck.
  • Von dem Friden vnd Vertrag/ der zwischen Konig Hansen zu Dennmarck vnd der Statt Lubeck vfgerichtet ist.
  • Von der Vehde der Statt Lubeck mit Konig Hansen zu Dennmarck. Wie Schweden Reich durch die Lubecker entsetzt ist.
  • Von der Schlacht vnder Bornholm vnd Heile.
  • Von der Veyde Konig Christierni gegen die Schweden.
  • Von Seuerin Norbue. Von Justano Erichsen Konig in Schweden. Von Beschwerung des Kaufmans vf Schone.
  • Von der Lubischen Fede mit Konig Christiern.
  • Von der Wyßmarssen.
  • Sendbrif/ A. 1523.
  • Von Schweden-Reich.
  • Vom Anfang des Euangelii in den Seestetten. Ein new Lied von den Dantzkern. Vf der Pintzenawische weise.
  • Von Merten Pechelyn.
  • Billiche Antwort der verordneten Bürger der Kays: Statt Lubeck/ gegen die grundlose schmäheschrift der beyden vorgeschlagenen Bürgermeister.
  • Namen der 60. vnd 100. erwelten vnd erkorner Bürger in Lubeck/ mit welchen Articuln in all verfasset/ etc.
  • Von der Vede Königs Christierns.
  • Von erwehlung der Neuwen Rahtsherrn.
  • Von der Ankunft König Christierns in Norrwegen. Von Marco Mayer.
  • Von Jorgen Wullenweber.
  • Von der Vede der Stadt Lubeck gegen die Holender. Von der handlung mit den Holendern in Hamburg.
  • Von verenderung des Raths. Von der Vede der Stadt Lubeck gegen das Land zu Holsten vnd Dennemarck.
  • Von Maxx Meyer/ vnd seinem Bruder Gerten.
  • Vereinigung E. E. Raths vnd der Gemeindt der Stadt Lubeck/ vfgericht Donnerstags nach Martini Episcop. A. 1534.
  • Von der Widertauffern. Von der Schlacht in Fune.
  • Hiernach folget die Copia desselben Recesses/ der allen vier Amptern gegeben ist.
  • Diese nachfolgende Historien hat Gert Korbmacher/ ein Bergfahrer/ geschrieben ... Dieser ists/ der Mertin Pechelyn den Seerauber/ vnd Til Roder mit jhme erschossen. ...
  • Kapitel
  • Das hernach geschrieben ist/ das ist Hern Jorgen Wülnwebers Historia, Da mag man innen lesen/ wie er zum tod kommen ist/ red vnd widerred/ Anno 1537.
  • Anno 1541.
  • Von Dieterich Scharhar.
  • Vom Bischoff zu Lunden/ Anno 1540. Von den Mordbrennern Anno 1540.
  • Von Hertzog Heinrich von Braunschweig.
  • Von D. Martin Luthers Abscheid aus diesem Jam[m]erthal.
  • Von der teuren zeit.
  • Von der Schlacht vor Bremen.
  • Von der grossen Pestilentz.
  • Folget die Linea der Bürgermeister vnd Rathmann zu Lubeck.
  • Anhang der Lubeckischen Chronick.
  • Wismarische Sachen.
  • M. Samuel Mayerus Lib. V. Cap. XXVIII. Von Fressern.
  • Cöln. Bingen. Wie lang ist/ daß die Edle Kunst der Buchtruckerey oder Prenterey erfunden sey?
  • Register vber diese Lubeckische Chronick.

Full text

if9 Lubeckischer Khronick 360 
Eberl Holeholschu / Ewolt lang , Johann Item dis ward nit gehalten , sondern Hardinghaussen / vndJohannGöyen / im gebrochen I Anno if * 4 - Freytags * namen vnd von wegen aller der Gemeinen vor Mitfasten . Da Herr ) orq Wut - Viearien / mit der verordneten auß den 6 4 . lenweber mit dm Hollmdern zu zu »nd 10 o . Burgern haben bewillige« / beic - Hamburg was , kam von Hamburg / vnd vct / vnd ingangen 1 in allen seinen Puneten wolt die Gcmnn wider einbringen / wie zu vnd Artieuln / vnuerbrocden vnd vnuolkom - Hamburg gehandelt war . Da warm etliche men / sollen von vno Gemeinen Viearien / Burger / v , e jhme nit gut waren / hatten cm Commmdlsien / vndDssieianlm achterfolgt Versamlung gemacht / vnd wollen von Her« vnd gehalten werden / Haben wir diesen Bnes Jorgen die Hand mhmen / vnd wolten jhn mit einer jeden der vier KrespUkirchen Vi - gefänglich halten . Daruf ein vfruhr ent - earien Instgel wissentlich lassen vcrsiqcln . s . uno . 
Der gegeben vnd geschrieben ist vi fupr & c . Item etliche Bürger wurden eingelegt / ^ vnd etliche lifen zur Statt hinauß / vnd dar - 
^nnc>isZ4 vMlv . »ach käme die Gemein zu hauf / vn liesm noch 
Dieweik etliche zeit hcro / allhi - rinnen der ein Mandat aus gehen / das gieng m prente >Dr«c» . Statt viel vnnuye sorge rf E . E . Rath / au cb aus / vnd wolten bleiben bey dem vorigen die verordneten vnd andere Bürger / vnd a - so Mandat . 
allenthalben von dem einen vfden andern \e> Irem die Haubtleut waren / die Herr Ior - lauffen vnd gewesen / wie auß dem zu allen gm wolten gefangen nemen / nrmlich Hel - theilen Twist vnd mißhelligkett mtstansen / mechSchmitl / Herman Hundbirg / Hertig Sohat derowegm E . E Rachvnddis ver - von Steten / lueke Schiffsted / Claus Re - ordneten Bürger steh vndercinander bespro - pmhagen . Itcm Henrich Koler / Lampert chen / vnd besch«ossrn / Al 0 daß alle dasjenige / von Daien / Herman von Dören / Thym was bishero allenthalben / von eimgeqmden Tragun / Diese 4 . Burger wurden nach andern 1 essiy mit Worten oder we» cken / ge - der zeit / da Herr Jorg abdanekctt / zu rath handelt / wie sie dann möchttgcschehen seyn / gekoren . fol doth vnd all beygelegt ftyn / vnd vtrgessen / ^ # 
vergebenseyn / vnd bleiben / also daß so zu allen OÖJt DCt <5 ( 9C / lheilen / vnd von dem einen gegen den andern ( Vhrtfftrrtitf 
mildem ärgsten Hernachmals nit solgedacht ^ - ' « 
werden . Des hat sich auch E . E - Rath al - ^nno^l . O . XXXl . den 1 . Septem« le mißhelligkeil zwischen jhnen gütlich vnd ber kam gen Lübeck , w^gen KönigFriderichs / Dt«» , lobsich vereiniget vnd vertragen / Also / Wcrs Hcrr Henrich Rantzauw / ein Holsteinischer E™ " ' daß jemands / er sey wer er wclle / vf E . E . Ritter 1 Edelmann / welcher mit beyg steiler Rahlsampittchodersonderlich / oderauchdie Credmtz n E . E . Räch antrug / um sein verordnettn Bürger / ode r surst jemandtvon gnedlgster Herr durch glaubwürdige kundt - jhnen , inbeharlicher weisse spreche l vnd das schafft wer vnwilliget , daß König Chri - man n , t volnbringen Ht>U / den will E . E - st . crn / etwan Konig , n Der n marek ic . die Raht / mu solcher p . en / ale daruf durch die je - fünf tausend Knecht / die in Frißland bischer tilgen / so E . E« Raty aus sich vnd denver« gelegen haben / hatangcnon , men / zween^ul - ordnetm Burgern dazu depunrt I gefielt dm vf d , e gülden geg . ben / vnd , hr Monat weedm / sonder alle l^nad K ! raff n l»iss . n . Sold anzu^ehm< wann sie ^andrö^rungin Wer»auch / daß jemand l er sey Bürger , jn - Fe - nd^and thun . Ii , m / daß zu Harieim'20 . 
vy - crooerfrembd / reichoderarm / niemand Schiff I die Knecht zu vbersetzen dukch die aueg'scheidm / hernach em - ge vngewohm Holender . Demvach begerte K^ni - ltche liche / vftührige / ver - amlu . - g machcte / ohn Würde se liebe der Stadt - Lübeck d , e narung « . ? ? aht wissen / willmvndvo ! werr E . E - Rahte vnd in Dmnmarck were , daß sie mit Schiffen bNtbtder der 6 4 . Bu^g r / cs sey bey tag oöcr racdt , vnd Knecht« gegen jbre gemeine Feind bey - ' m mi' h«mlich oder öffentlich / den will E - E . pflichten wolten . Denn seine Königliche wag . Rabt »n fem frey höchste richten lassen . Dan Würde wolte auch zu Schiffen vnd Knech - E - E • Rahe wol leiden kandaß cie verv5d - ten den cken / als zu der fach wol nötig fty . NtlmBurger Go'tes ehre vnd gemein be - Dieweil aber die Statt Lübeck «llezeit gro - fies hk' . ffenha'dhaben / das gclt bey dervfge - sen schadm gehabt hat von wegen der vielen richten Kisten vftorcn , vnd dauon rechen - vorigen Segelatien der Holender in der Ost - schaft thun / vnd jedermenniglich vor gewatt see / vnd der König vnd Regenten in Denn - mtt helssm schützen vnd schirmen / als jhnm marck / stets dm Holendem gunstig , der von der Gemeine ist vferlegt worden . Dar - Statt Lübeck vngünstig / versahe man sich zu nach wisse sich ein jeder zu richten vnd vor Lübeck / daß nun die zeit vorhanden were / du ß schaoen zu hüun . Anno l 5 Z 4 - hepdes der König / auch des ReichoRath / tln - 
mal den
	        

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