Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen

Bibliografische Daten

Bibliografische Daten

Beschreibung

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-922397
Persistente ID:
PPN665338430
Titel:
Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen
Untertitel:
Wer jederzeit dero Bürgermeister/ vnd Bischoffe gewesen [et]c.
Signatur:
V 666
Autor:
Regkman, Hans
Herausgeber:
Faust, Johann Friedrich
Strukturtyp:
Monographie
Erscheinungsjahr:
1620
Erscheinungsort:
[Heidelberg]
Sammlung:
Geisteswissenschaften Slesvico-Holsatica (Sammlung Schleswig-Holstein)
Bemerkung:
Durchschossenes Exemplar

Beschreibung

Titel:
Das Dritte Buch.
Strukturtyp:
Kapitel
Sammlung:
Geisteswissenschaften Slesvico-Holsatica (Sammlung Schleswig-Holstein)

Beschreibung

Titel:
Billiche Antwort der verordneten Bürger der Kays: Statt Lubeck/ gegen die grundlose schmäheschrift der beyden vorgeschlagenen Bürgermeister.
Strukturtyp:
Kapitel
Sammlung:
Geisteswissenschaften Slesvico-Holsatica (Sammlung Schleswig-Holstein)

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen
  • Einband
  • Titelseite
  • Edle/ Ehrnveste/ Ehrsame/ Fürsichtige vnd Wolweise/ Herrn Bürgermeister vnd Rath der berümbten des H. Reichs vnd Ansæ Hauptstadt Lubeck [...]
  • Extract des Privilegij.
  • Das Erste Buch. Vom Anfang der Stadt Lubeck/ biß dasz sie Keyser frey worden ist.
  • Die erste Anfechtung der Statt Lubeck.
  • Von den Bistummen vnd Stiften.
  • Von der Abgötterey der Rügen. Vom Lifland.
  • Das Ander Buch. Wie Lubeck eine Kayserliche Statt worden ist.
  • Wie Lubeck wider erobert ist von Heinrichen dem Löwen. Wie Lubeck angefochten vnd erobert ist von dem König in Dennemarck.
  • Wie Lubeck widerumb Kayserisch ist worden.
  • Lubeck zum Dritten abgebrandt. Von dem Frieden.
  • Von der Vehde der Statt Lubeck mit dem Reich Dennmarck.
  • Vertrag zwischen Lubeck vnd Dennmarck.
  • Heimliche Verbündnus etlicher Bürger gegen den Rath zu Lubeck.
  • Anno M.CCCC.VIII. zog der alte Rath aus Lubeck hinweg. ... Die Neuwen Herrn. Dis ... haben dise Neuwe Rathsherren bekannt vor dem Romischen Konig Ruprecht.
  • Von Hamburg. Anno 1408. Neuw Rath zu Lubeck wird in die Acht gethan Anno 1410.
  • Recessus von den gemeinen Hensestetten/ gemacht vnd geschlossen im Jar vnsers Herrn M.CCCC.XVIII. [...]
  • Von dem Cuntor zu Neugardt.
  • Das Dritte Buch.
  • Erste Fede der Statt Lubeck mit Konig Hansen zu Dennmarck.
  • Von der Meckelburger Fede mit Lubeck.
  • Von dem Friden vnd Vertrag/ der zwischen Konig Hansen zu Dennmarck vnd der Statt Lubeck vfgerichtet ist.
  • Von der Vehde der Statt Lubeck mit Konig Hansen zu Dennmarck. Wie Schweden Reich durch die Lubecker entsetzt ist.
  • Von der Schlacht vnder Bornholm vnd Heile.
  • Von der Veyde Konig Christierni gegen die Schweden.
  • Von Seuerin Norbue. Von Justano Erichsen Konig in Schweden. Von Beschwerung des Kaufmans vf Schone.
  • Von der Lubischen Fede mit Konig Christiern.
  • Von der Wyßmarssen.
  • Sendbrif/ A. 1523.
  • Von Schweden-Reich.
  • Vom Anfang des Euangelii in den Seestetten. Ein new Lied von den Dantzkern. Vf der Pintzenawische weise.
  • Von Merten Pechelyn.
  • Billiche Antwort der verordneten Bürger der Kays: Statt Lubeck/ gegen die grundlose schmäheschrift der beyden vorgeschlagenen Bürgermeister.
  • Namen der 60. vnd 100. erwelten vnd erkorner Bürger in Lubeck/ mit welchen Articuln in all verfasset/ etc.
  • Von der Vede Königs Christierns.
  • Von erwehlung der Neuwen Rahtsherrn.
  • Von der Ankunft König Christierns in Norrwegen. Von Marco Mayer.
  • Von Jorgen Wullenweber.
  • Von der Vede der Stadt Lubeck gegen die Holender. Von der handlung mit den Holendern in Hamburg.
  • Von verenderung des Raths. Von der Vede der Stadt Lubeck gegen das Land zu Holsten vnd Dennemarck.
  • Von Maxx Meyer/ vnd seinem Bruder Gerten.
  • Vereinigung E. E. Raths vnd der Gemeindt der Stadt Lubeck/ vfgericht Donnerstags nach Martini Episcop. A. 1534.
  • Von der Widertauffern. Von der Schlacht in Fune.
  • Hiernach folget die Copia desselben Recesses/ der allen vier Amptern gegeben ist.
  • Diese nachfolgende Historien hat Gert Korbmacher/ ein Bergfahrer/ geschrieben ... Dieser ists/ der Mertin Pechelyn den Seerauber/ vnd Til Roder mit jhme erschossen. ...
  • Kapitel
  • Das hernach geschrieben ist/ das ist Hern Jorgen Wülnwebers Historia, Da mag man innen lesen/ wie er zum tod kommen ist/ red vnd widerred/ Anno 1537.
  • Anno 1541.
  • Von Dieterich Scharhar.
  • Vom Bischoff zu Lunden/ Anno 1540. Von den Mordbrennern Anno 1540.
  • Von Hertzog Heinrich von Braunschweig.
  • Von D. Martin Luthers Abscheid aus diesem Jam[m]erthal.
  • Von der teuren zeit.
  • Von der Schlacht vor Bremen.
  • Von der grossen Pestilentz.
  • Folget die Linea der Bürgermeister vnd Rathmann zu Lubeck.
  • Anhang der Lubeckischen Chronick.
  • Wismarische Sachen.
  • M. Samuel Mayerus Lib. V. Cap. XXVIII. Von Fressern.
  • Cöln. Bingen. Wie lang ist/ daß die Edle Kunst der Buchtruckerey oder Prenterey erfunden sey?
  • Register vber diese Lubeckische Chronick.

Volltext

i4f Drittes 
Dieweilnun der widertheii nicht kan gm thun / daßvnsere itzige Pr^oieanten einig vft rührische wort gepredigt / oder jchtwas vn - > christliches fürgenommen vnd gelehrt / dann viel mehr das volck in allen ihren Sermonen / vor erst zu dem lob Gottes / darnach des nech - sten / gereiyet / ihnen auch fned vnd einigkeit vndereinander zu halten / vnd der Obrigkeit ihren rechten vnd schuldigen gehorsam zu sten eingebildet I mehr dann die andern alten Prcedicantm in loa . iahrm geltai : So mochten sie shr truyen vnd rühmen / wie bil - - lich / viel lieber an sich gehalten haben / vnd so ossenbahr in den druck nit gestellet / 1< . 
Ob nun schon der Kirchen vnd Closter Silber vndGeschmeld in verwarung genom - men I vnd mit w ssen / Consens vnd wort eines E E Raths / durch ihren bceyde - ten diener vnd geschworen Gerichtschreiber trewlichlnvenrixt / vndin den ort in verwa - rung C' . E . Rathe vnd der verordneten Bm ? ger / in beyweftn zweycrdazu vom Rath derlich verordneten Rathspersonen / da man es wider zunehmen wuste / zu mwer Hand vnd allermans recht gelegt - So ist doch dassclbig kein vngehört ding . Dan rs wol eher vnd lang vor dieser zeit geschehen . Vndwo de - me so nicht wer« nachkommen / mustcn wir vns täglich vermutet haben / daß dt< chen solch SilberGeschmeid / ausderStadt / vnd manderefrembdehand / d» gar nichts da - zu berechtiget / heimlich gebracht hetten . Wo - rauf wir von guten freunden / denen solches widerfahren / zu mehr mahlen gewarnet . 
Wiewol wir nachmals von dem Schwar - tzenburg / mannich mal vnder gutem glauben betrogen / der wol zu 20000 . Marck iube - rkisch vngefthrlich an sigeln vnd briefen / Silber oder Tafel geschmeid / so wir bey jh - mezutrewerhand gelasen / dieser Stadt vnd dem gemeinen gut / heimlich vnd diebisch ent - - bracht / dar sie doch wenig oder gar nichrs van aussen herein gebracht haben / So könn n doch wir 6 4 . vnd - so . Bürger von d . vbm angezogenen verwareten Silberqesch , neide vnd Kirchen gütcrn allezeit / wils Gott / gut bescheid thun . Was aber die andern / so von Kirchen vnd Gottoheussern zu vielen tauftw den empfangen / vor nachweisung gethan / vnd wie dabey gt handelt wird / wird sich zu beque - mer zeit wo« ossenbahren . 
Vnd wiewol vnserm widertheil des tags zuSchmalkaltebesendigung in allem nichts gefallen / welches wir auch vorwar wol kön - nen glauben / finden auch nichts wahrers >n dc> ganyenSchmehschrift als dasselbige miß« fallen ce . So wer doch ohne noch gewest / die vcrwandnus dieser Stadt Raths vnd Bür^ ger zu Lübeck / was massm sie Rom : Kays - May . ' mit Pflichten vnd Eyden verHaft , 
Buch . 
darbeneben anzuziehen I gleich als ob wir mt derKays : May : vnd des H . Römisch Reich / vber vnser gechane gelübde vnd zusagvnd eyd gehandelt / vnd vnser Ehr vnd redligkeit ver - Hessen : welches zu keinen zeüen / dey vns Wils Gott / soll befunden werden - Dann wir sen zu gmer Massen gantzwol / daß wir höchst - gedachter Kayserl : May : als vnserm aller - gnedigsten Herren vnd Natürlicher Dbrig - keit / in allem zeitlichem vnd weltlichem Reg»^ mentgchorsam zu leiten / schuldigvndpflieh - tig . vnd sind des me m abred gewest . Vnd wann man vns vor solche ieute / wie berürt / wolte erkennen vnd achten / so wolten fürwar vnftre Widersacher viel Hern / beyds Churfür - sten Fürstm / Grafen / Stend vnd Reichs - stadte / welche so wvl als wir / Hockgemelter Kays ! May : vnd dem H . Rom : Reich vn - derworftn / auchmit pflichten vnd eyden ver - wandt / vnd in die verstendnus gewill«get / zu vergessenen beuten ihrer Ehr : e . machen . Das der Almechtige Gott verhüte / vnd wol - te dahin sehen / daß niemand vor gewalt vnd muthwilligen vberfall sich entsetzen solle / son - dcrlich dieimigm / die noch mit Göttlicher schuft nit vberwunden / vndsichvf Christliche Reformation / pnö erkamnusdeö Rechtens / verbitten : e . 
So auch vnser widertheil mit verschwel gungder warhae sich mercken lassen / daß wir Mit der abschlagung der Kays : Dagleistung / das Königreich zu Bennmarck betreffend / vnd alhie in Lübeck zu halten / hönlich vn» ver - achtlich solten vmbgahn haben / wissen sie wol anders . Vnd ob jhnen das vergessen I len wir sie zu vfgerichten Reeessen / auch nutz - licher beleving vnd zu hauffttzung mit dem Durchleuchtigsten / Grosmechtigsten / Hoch - gebornen Fürsten vnd Herrn / Fndenchv Ko - nigs zu Dmnmarck ic angenommen / geweift sei haben / Welches wir dismalvmbdieser ten Stadt wolfanh zu bedcncken / nit anders wüsten zu machen / da wir auch mit ntten vnd n»t wüsten abzutreten . Vndwere vns das - selbig nit vnder äugen gestanden / so ist doch gewißlich war / daß wir von guten freunden gewarnt / daß man in Kays : May : Carwe - ley / von erforderung berumbterTa^farth kein eigentlich Wissenschaft solte gehabt haben . Ob das nun »st oder nit / lasen wir geschehen / vnd wollen niemand hiemitzu nahe geredt haben / der vrsach vnd dteweil wir Hochgemelten Ko . mg Friderich zu DennMarek t t . als ein Haubt / welcher in den banden vnd gütern / da» rumb diese Tagfarth bcruffen sitzet , zu dersel - bigen Tagleistung nit gefordert / ftyn wir aus blllich bewegenden vrsachen in solche Tag - farth / so vor der Hand / nit zu bewilligen - 
Die verschlagene beyde Burgermeister mag vielleicht irren vnd entgegen sepn / daß 
K
	        

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