Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen

Bibliographic data

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Description

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-922397
Persistent identifier:
PPN665338430
Title:
Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen
Sub title:
Wer jederzeit dero Bürgermeister/ vnd Bischoffe gewesen [et]c.
Signature:
V 666
Author:
Regkman, Hans
Editor:
Faust, Johann Friedrich
Structure type:
Monograph
Year of publication:
1620
Place of publication:
[Heidelberg]
Collection:
Humanities Slesvico-Holsatica (Collection Schleswig-Holstein)
Comment:
Durchschossenes Exemplar

Description

Title:
Das Dritte Buch.
Structure type:
Chapter
Collection:
Humanities Slesvico-Holsatica (Collection Schleswig-Holstein)

Description

Title:
Von Merten Pechelyn.
Structure type:
Chapter
Collection:
Humanities Slesvico-Holsatica (Collection Schleswig-Holstein)

Contents

Table of contents

  • Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen
  • Einband
  • Titelseite
  • Edle/ Ehrnveste/ Ehrsame/ Fürsichtige vnd Wolweise/ Herrn Bürgermeister vnd Rath der berümbten des H. Reichs vnd Ansæ Hauptstadt Lubeck [...]
  • Extract des Privilegij.
  • Das Erste Buch. Vom Anfang der Stadt Lubeck/ biß dasz sie Keyser frey worden ist.
  • Die erste Anfechtung der Statt Lubeck.
  • Von den Bistummen vnd Stiften.
  • Von der Abgötterey der Rügen. Vom Lifland.
  • Das Ander Buch. Wie Lubeck eine Kayserliche Statt worden ist.
  • Wie Lubeck wider erobert ist von Heinrichen dem Löwen. Wie Lubeck angefochten vnd erobert ist von dem König in Dennemarck.
  • Wie Lubeck widerumb Kayserisch ist worden.
  • Lubeck zum Dritten abgebrandt. Von dem Frieden.
  • Von der Vehde der Statt Lubeck mit dem Reich Dennmarck.
  • Vertrag zwischen Lubeck vnd Dennmarck.
  • Heimliche Verbündnus etlicher Bürger gegen den Rath zu Lubeck.
  • Anno M.CCCC.VIII. zog der alte Rath aus Lubeck hinweg. ... Die Neuwen Herrn. Dis ... haben dise Neuwe Rathsherren bekannt vor dem Romischen Konig Ruprecht.
  • Von Hamburg. Anno 1408. Neuw Rath zu Lubeck wird in die Acht gethan Anno 1410.
  • Recessus von den gemeinen Hensestetten/ gemacht vnd geschlossen im Jar vnsers Herrn M.CCCC.XVIII. [...]
  • Von dem Cuntor zu Neugardt.
  • Das Dritte Buch.
  • Erste Fede der Statt Lubeck mit Konig Hansen zu Dennmarck.
  • Von der Meckelburger Fede mit Lubeck.
  • Von dem Friden vnd Vertrag/ der zwischen Konig Hansen zu Dennmarck vnd der Statt Lubeck vfgerichtet ist.
  • Von der Vehde der Statt Lubeck mit Konig Hansen zu Dennmarck. Wie Schweden Reich durch die Lubecker entsetzt ist.
  • Von der Schlacht vnder Bornholm vnd Heile.
  • Von der Veyde Konig Christierni gegen die Schweden.
  • Von Seuerin Norbue. Von Justano Erichsen Konig in Schweden. Von Beschwerung des Kaufmans vf Schone.
  • Von der Lubischen Fede mit Konig Christiern.
  • Von der Wyßmarssen.
  • Sendbrif/ A. 1523.
  • Von Schweden-Reich.
  • Vom Anfang des Euangelii in den Seestetten. Ein new Lied von den Dantzkern. Vf der Pintzenawische weise.
  • Von Merten Pechelyn.
  • Billiche Antwort der verordneten Bürger der Kays: Statt Lubeck/ gegen die grundlose schmäheschrift der beyden vorgeschlagenen Bürgermeister.
  • Namen der 60. vnd 100. erwelten vnd erkorner Bürger in Lubeck/ mit welchen Articuln in all verfasset/ etc.
  • Von der Vede Königs Christierns.
  • Von erwehlung der Neuwen Rahtsherrn.
  • Von der Ankunft König Christierns in Norrwegen. Von Marco Mayer.
  • Von Jorgen Wullenweber.
  • Von der Vede der Stadt Lubeck gegen die Holender. Von der handlung mit den Holendern in Hamburg.
  • Von verenderung des Raths. Von der Vede der Stadt Lubeck gegen das Land zu Holsten vnd Dennemarck.
  • Von Maxx Meyer/ vnd seinem Bruder Gerten.
  • Vereinigung E. E. Raths vnd der Gemeindt der Stadt Lubeck/ vfgericht Donnerstags nach Martini Episcop. A. 1534.
  • Von der Widertauffern. Von der Schlacht in Fune.
  • Hiernach folget die Copia desselben Recesses/ der allen vier Amptern gegeben ist.
  • Diese nachfolgende Historien hat Gert Korbmacher/ ein Bergfahrer/ geschrieben ... Dieser ists/ der Mertin Pechelyn den Seerauber/ vnd Til Roder mit jhme erschossen. ...
  • Kapitel
  • Das hernach geschrieben ist/ das ist Hern Jorgen Wülnwebers Historia, Da mag man innen lesen/ wie er zum tod kommen ist/ red vnd widerred/ Anno 1537.
  • Anno 1541.
  • Von Dieterich Scharhar.
  • Vom Bischoff zu Lunden/ Anno 1540. Von den Mordbrennern Anno 1540.
  • Von Hertzog Heinrich von Braunschweig.
  • Von D. Martin Luthers Abscheid aus diesem Jam[m]erthal.
  • Von der teuren zeit.
  • Von der Schlacht vor Bremen.
  • Von der grossen Pestilentz.
  • Folget die Linea der Bürgermeister vnd Rathmann zu Lubeck.
  • Anhang der Lubeckischen Chronick.
  • Wismarische Sachen.
  • M. Samuel Mayerus Lib. V. Cap. XXVIII. Von Fressern.
  • Cöln. Bingen. Wie lang ist/ daß die Edle Kunst der Buchtruckerey oder Prenterey erfunden sey?
  • Register vber diese Lubeckische Chronick.

Full text

157 
Drittes 
meister Ju Lübeck verursache ( in vfi» stand 
gt» die »60^ BSr - «er . 
daß etliche vor frewden wemeten / vnd lifen singen in allen Kirchen Tc Deum lauda - mus . 
Darnach amPaschAbend sind die zwen Eltesten Bürgermeister / HNielaus Brom - ft / vnd Her Herman Plonyß / aus der Statt gezogen / bekappet . Vndwiewol dem Rath von Visen Austag nichts bewust war / so ist doch hirdurch der ganHe alte Rath vf die ae - meine Bürgerschaft verdechtig worden / vnd ist der Rath darum in fein Haus gelegt / vnd die andern beyde Bürgermeister / vnd der el - teste Cemmerer / sindvf dem Rathhaus etliche nicht verwart worden . Vnd ist darnach ei« geschwind Verenderunq des gantzen Regi - ments der Statt Lübeck gefolgt / so lange daß die Bürger mit dem Rath handelten / daß sie wider in ihr Haus gingen / vnd sagten bey ihren Eyden / daß sie von solchen Auetage nichts wüsten . 
Darnach tifenH MlausBremse vnd H . Herman Plonyß / vf die ioo . w . d s^Bürger e»n Schrift ausgehen / wie daß sievfrührische Buben vnd Kirchenrauber weren / vnd das war geprenttt vno schrieben in alle vier Am - pter . 
Damach lisen die 164 . auch ein Schrift ausgehen in truck / wie hernach folgt / das ein Erbar Rath zu Lübeck versigelt hat . 
Billiche Antwort der verordneten 
Bürgcr der Kays : Statt Lübeck / gegen die grundtose schmaheschrift der Heyden vorgeschlagenen Bürgermeister - 
Verank - Allen vnd iglichen Lhristglaubigen Menschen / wortung vnd Liebhabern der rechrfenigkeu / wesen blucs / A» «rfcmw * delS / geburteShoheS vnd nidernftandtS die sind / de . Bürger , nen diser wahrhaftiger vnd beweißlicher Bericht zukompt / vnsem gnedtgfien / gnedigen / günstigen Hem vnd guten fr - linden / Entbieten wir 64 . vnd 100 . verordne«Bürger zu Scheck / vnser getrewe / vnderchtntge / steiSwillige dinst / vnd allesHUtSzu« uor / vnd geben ench fawptlichen / auch einem jedem nachgebur in besondcrn / hiemit claglich zu erkenen / doch gar nichts twyvelende , dann sieEuwem gna . den vnd gunsten allenthalben bey gekommen / was masen die Ersamen Hern / Claus Bromes / vnd Herman Plonyß vorgeschlagene jedoch vnueriag' ee Bürgermeister von Lübeck / ihrer Ehr vnd Red» l'gkeitvnucrftlnnen / auch der legten behandfestigten zusage / so sie vnS von wegen der ganzen Gcmemd gckhan 'gan ? vnd gar vergessen / sich ohne rücksprach / bezrüssen / wissen vnd willen eines Erbarn Raths / sonderlich verändern beyden HemBürgermeister / nit allein ans Lübeck gegeben / ihreste» verlausten / vnd das Won / so ihnen daömal befohlen / lassen fallen / dann auchvns 64 . vnd 100 . Bürger vorge« welk / mit ihren homtiichm rnd erdichten Schme» 
Buch . 
fchriften / die sie frey vnd wol beradenes nmzeS in den eruck gestellet / vnd mit ihrem eigenen Pttftbiren ver» sigelt / fast in vielen Orten / Stetten / Flecken vnd Dorfern des iandts zu Mcckelnburg / auch simfi weit vnd breit angeschlagen / auch anzuschlagen ver» heissen vnd vnderftttet / auch andern Hern Fücsten / Rächen vnd Stetten / mit ihren Beschriften zuge - fchickt / vnd damit nit allein vnser Personen verhol n«t vnd vernachteilt / dann auch vnser Ehr vnd glimpf / vnd gm gerächte . bey den frommen / einfel« eigen vnd Lhrtfilichen herqen / dadurch gröblich an» gttafi / gelcfiert / bcflecket vndbeschmiiz - t / Also oaß oh» ne noch wer« / etwas gegen solche ergangene vnd er , dichte stofferizyt zu schreiben / Nach dem einer ider vernünftig vnd redlicb Mcnsch leichtlich hat abzu - nehmen / wo für solche vnd dergleichen ieut solten gehalten werden / die ihrem nechsten / wider all Gott , ltch vnd Natürlich R - cht / so dann vber gedicbt / das sie nimmermehr w , ls Gott können oder sollen war machen / Dtrhalben wollen wir vus solcher peinli» cher elag vnd rechtlicher ansprach / so vns die vrsach gegen dte beyde vorgeschlagen Bürgermeister er« wachsen / vnd im rechten zu verfolgen w , ll gebüren / hirdnrch z»t bequemer zeit nit begeben haben / daruor wir öffentlich protestiren vnd bedingen . 
Bttwetl aber die imig - n / so ihr Ehr vnd gut ge» rüchtnit verlemenin beschrieben gemeinem Recht / vßspruchen der beyligm Lehrer gezogen / gescholden vnd Verächter / So werden wir auSohnumbgengli« chernorh dahin gerrungen / dieftlb ertichten Schme» heschriften / durch difen nachfolgenden warhaftcn be . richt b<y i»lleg«n Auch Vnser sc ? uld / ankunft vnd er« tvehlung / an den tag zu bringen . Vnd als man aus z» , lasung gemeiner Rechun / gewalt mit gleis cher gewalt mag steuren vnd abwendm / so mvch - een wir auch / mit gmen reden vnd vothlichm be» fcheidt ihr erdichte Schmehschrift / mit gleich erdich . «n Schmehworeen / vnd sunst schrift mit schnftcn bezahlen . Aber wir wollen nit anders / Wils Ko« / danndiewarheit vom<hmen / da auch bty bleiben / vnd fo lang vns der almechtige Gott seine gnad v ; r» lehnet / bey leben vnd sterben . Zu dem / da vns ja et , was in difen vnftm bericht von vnsem mißgonnern / sie weren aiissrr oder innen Lübeck / so wir vns nie versehen / dermassen wurd gedeuktt / alS solten wir da» mit jemand zu nahe oder in seine Ehre vnd glimpf qeredt / oder geschriben hetten / So wollen wir doch oaruon iituor vnd alle wegö hirmit öffentlich bedin» gen / daßwirdasselbige nicht anders / dann zu erw . «mg vnser Ehr / vf daß wir im vnglimpf vnd bösen wähne / welches wir vnsem Kindem vnd Freunden nie gem wolten erven / nic mochten bestecken bleiben / vnd dammb aitSeilteler noch / ohne Verachtung vnd Verkleinerung iemandS Ehre / wollen gechan ha« ben . 
Vnd hatt dift gestalt / wie auch vielen frommen Chnsren / vnfern Hern vnd Freunden / mit beirnst / daß dise Kayftrliche Statt Lübeck / durch vilschwc . re Krige vnd Vede laufe / dazu wir vnd andere ge . meine Bürger merckitche zulage gethan / vnd doch 
I
	        

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