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Anton Viethens, Hochfürstl. Schleßwig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris, Beschreibung und Geschichte des Landes Dithmarschen, oder Geographische, Politische und Historische Nachricht vom bemeldten Lande

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Bibliografische Daten

fullscreen: Anton Viethens, Hochfürstl. Schleßwig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris, Beschreibung und Geschichte des Landes Dithmarschen, oder Geographische, Politische und Historische Nachricht vom bemeldten Lande

Monographie

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-884991
Persistente ID:
PPN532194489
Titel:
Anton Viethens, Hochfürstl. Schleßwig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris, Beschreibung und Geschichte des Landes Dithmarschen, oder Geographische, Politische und Historische Nachricht vom bemeldten Lande
Untertitel:
Aus bewehrten gedruckten und ungedruckten Urkunden verfasset, nebst einer Special-Carte, unterschiedlichen Kupferstichen und einer Vorrede Hn. Jo. Alberti Fabricii, D. und Prof. Publ. in Hamburg
Signatur:
H 7229
Autor:
Vieth, Anton
Sonstige Person:
Fabricius, Johann Albert
Dokumenttyp:
Monographie
Herausgeber:
Wiering
Erscheinungsjahr:
1733
Erscheinungsort:
Hamburg
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Geisteswissenschaften
Slesvico-Holsatica
Umfang:
[8] Bl., 484 [i.e. 462] S.
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kiel
Beschreibung:
Paginierung springt an mehreren Stellen.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Anton Viethens, Hochfürstl. Schleßwig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris, Beschreibung und Geschichte des Landes Dithmarschen, oder Geographische, Politische und Historische Nachricht vom bemeldten Lande
  • Einband
  • Dithmarscher alte Kleider-Tracht
  • Titelseite
  • An den Geehrten Leser.
  • Haupt-Innhalt dieser Dithmarsischen Beschreibung und Geschichte.
  • Vorbericht von dem Uhrsprung und Nahmen derer Dithmarscher.
  • Der Erste Theil.
  • Das erste Capittel. Allgemeine Beschreibung des Landes Dithmarschen.
  • Das andere Capittel. Vertheilung des Landes in seine Döffte und Kirchspiele.
  • Das dritte Capittel. Von jedem Kirchspiel und Kirchen ins besondre.
  • Der Zweite Theil. Von denen Sitten, Gebräuchen, Tugenden, Kleidungen derer alten Dithmarscher, und von ihren Krieges- und Regierungs-Verfassungen.
  • Das erste Capittel. Von der alten Dithmarscher Keuschheit.
  • Das andere Capittel. Von Freywerben und Hochzeiten derer alten Dithmarscher.
  • Das dritte Capittel. Von der Sparsahmkeit der alten Dithmarscher. ingleichen Von ihrer Speise und Getränck.
  • Das vierte Capittel. Von Gastfreyheit der alten Dithmarscher.
  • Das fünffte Capittel. Von der Natur, Geschicklichkeit, und insonderheit von der Poesie derer Dithmarscher, ingleichen auch von ihren Täntzen.
  • Das sechste Capittel. Von der Tapfferkeit der alten Dithmarscher.
  • Das siebende Capittel. Worinn die Befestigung des Landes Dithmarschen bestanden.
  • Das achte Capittel. Von der Kleidung der alten Dithmarscher.
  • Das neunte Capittel. Von den Wapen des Landes Dithmarschen.
  • Das zehnte Capittel. Von denen Begräbnissen derer alten Dithmarscher.
  • Der dritte Theil.
  • Das erste Capittel. Von dem Rechte der Teutschen insgemein.
  • Das zweyte Capittel. Von der ersten Einrichtung des Dithmarscher Gerichts.
  • Das dritte Capittel. Von den Gerichts-Persohnen.
  • Das viertel Capittel. Von dem alten Land-Recht.
  • Das fünffte Capittel. Von dem neuen Land-Recht/ nach Eroberung des Landes.
  • Das sechste Capittel. Von den Land-Voigten im Königlichen Südertheil zu Meldorff.
  • Das siebende Capittel. Von den Land-Voigten im Mitteltheile.
  • Das achte Capittel. Von den Land-Voigten im Nordertheil.
  • Das neunte Capittel. Von den Landschreibern nach Eroberung des Landes im Süder-Theil.
  • Das zehnte Capittel. Von den Landschreibern im Mittel-Theil.
  • Das eilffte Capittel. Von den Landschreibern im Norder-Theil.
  • Das zwölffte Capittel. Von den Pröbsten in Dithmarschen.
  • Das dreyzehnte Capittel. Von des Landes Feinden.
  • Der vierte Theil. Von den Geschichten des Landes Dithmarschen, von denen Zeiten des Kaysers Caroli M. anzurechnen, bis auf das Jahr 1500.
  • Der fünffte Theil. Von den denckwürdigsten Geschichten und Antiquitäten des Landes Dithmarschen. Von der grossen Niederlage König Johannis und Hertzog Friederichs zu Hollstein bis auf das Jahr 1559. da die Dithmarscher ihre Freyheit verlohren.
  • Der sechste Theil. Von denen denckwürdigsten Geschichten und Antiquitäten des Landes Dithmarschen, von dem 1559ten Jahr bis auf unsere Zeiten.
  • Zulängliches Alphabetisches Register derer, in diesem Tractat enthaltenen merckwürdigsten Sachen.
  • Einband

Volltext

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W 
M . THetlS V . Cch . 
Neues Zand - Recht . 
i8i 
der Weunemanwisch , welche geschworne Brüder gewesen , und so grosseGewalt genieben , daß wer zu ihnen im Wirths - Hanse gekommen , derselbe die Zeche be * zahlen müssen , und noch dazu geschlagen worden , selbst unter einander streitig sind geworden , und sich also geschlagen und verwundet yaben , daß sie beyde nach «in ander kurtz darnach gestorben sind . 
Das fünffte Capittel . 
Von dem neuen Land - Recht / nach Eroberung 
des Landes . 
^achdemJhroKönigl . Majest . von Dannemarck Fridericus II . zu nebst denen beydenHertzogen zu Schleßwig - Holstein Johanne und Aciolpha diese Ärasschafft Dithmarschen Ao . i f 59 durch Dero siegreiche fen bezwungen , die gewefene 48 Vorweser des Landes , auch in der von dem zen Lande ausgegebenen Verschreibung , sich aller gehabten Regierung und Verwaltung entzogen und geäussert ; so ging der hohen Herrschaften ste und grösseste Landes - Vaterliche Vorsorge dahin , wie dieses eroberte Land mit einem neuen Rechte , und mitgeschickten Männern , so die Gerechtigkeit Hand - habeten , versehen und besetzet würde ; Solchemnachwurde Ao . 1559 nabends nach Vifitationis Marix zu Rendsburg beschlossen , daß in einem jeden dritten Theil ein jeder Herr seinen Land - Voigt und 8 Rache oder Kirchspiel - Vöigte bestellen , und ordnen wolte , die aus dem Lande Dithmarschen geboh - ren , und Macht haben solten , im Nahmen derer Landes Herren , in Pein - und Bürgerlichen Sachen , doch , nach dem zu erwartenden Land - Recht , Gericht zu halten . Wie solches auch in dem Land - Recht art . 4 . mit diesen Worten wie - derholet und bestätiget worden : Dat in yden drüddenDehl . wy setten und ver - „ ordnen willen , en yder in sinen drüdden Dehl , sinen Erineten nah , enen Vaget , , und de acht Räde uht unsern Lande Dithmarschen gebahren , de schalen Macht , » undGewalt hebbeu , van unsernnvegen to richten inPynlicken undBörgerlicken , » Saken , aver Lyff , Ehre und Guth , na bissen unsern beschrevenen Rechten . , , Wie aber Herzog Johann Ao . 1 ? 88 ohne Leibes Erben mit Tode abging , und seine Ländereyen zwischen demKönig von Dännemarck kriäerlco II . und Aäols - lv , Hertzog zu Schleßwig - Hollstein , vertheilet wurden ; so ist auch hie das dritte Gericht ausgehaben worden , daß man also bishero nur 2 Gerichte in diefem Lan - de Dithmarschen behalten , alsimSüder - Theil , da das Gericht seinen bestan - 
W z digen
	        

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Vieth, Anton, and Johann Albert Fabricius. Anton Viethens, Hochfürstl. Schleßwig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris, Beschreibung Und Geschichte Des Landes Dithmarschen, Oder Geographische, Politische Und Historische Nachricht Vom Bemeldten Lande. Hamburg: Wiering, 1733. Print.
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