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Anton Viethens, Hochfürstl. Schleßwig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris, Beschreibung und Geschichte des Landes Dithmarschen, oder Geographische, Politische und Historische Nachricht vom bemeldten Lande

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Bibliografische Daten

fullscreen: Anton Viethens, Hochfürstl. Schleßwig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris, Beschreibung und Geschichte des Landes Dithmarschen, oder Geographische, Politische und Historische Nachricht vom bemeldten Lande

Monographie

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-884991
Persistente ID:
PPN532194489
Titel:
Anton Viethens, Hochfürstl. Schleßwig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris, Beschreibung und Geschichte des Landes Dithmarschen, oder Geographische, Politische und Historische Nachricht vom bemeldten Lande
Untertitel:
Aus bewehrten gedruckten und ungedruckten Urkunden verfasset, nebst einer Special-Carte, unterschiedlichen Kupferstichen und einer Vorrede Hn. Jo. Alberti Fabricii, D. und Prof. Publ. in Hamburg
Signatur:
H 7229
Autor:
Vieth, Anton
Sonstige Person:
Fabricius, Johann Albert
Dokumenttyp:
Monographie
Herausgeber:
Wiering
Erscheinungsjahr:
1733
Erscheinungsort:
Hamburg
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Geisteswissenschaften
Slesvico-Holsatica
Umfang:
[8] Bl., 484 [i.e. 462] S.
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kiel
Beschreibung:
Paginierung springt an mehreren Stellen.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Anton Viethens, Hochfürstl. Schleßwig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris, Beschreibung und Geschichte des Landes Dithmarschen, oder Geographische, Politische und Historische Nachricht vom bemeldten Lande
  • Einband
  • Dithmarscher alte Kleider-Tracht
  • Titelseite
  • An den Geehrten Leser.
  • Haupt-Innhalt dieser Dithmarsischen Beschreibung und Geschichte.
  • Vorbericht von dem Uhrsprung und Nahmen derer Dithmarscher.
  • Der Erste Theil.
  • Das erste Capittel. Allgemeine Beschreibung des Landes Dithmarschen.
  • Das andere Capittel. Vertheilung des Landes in seine Döffte und Kirchspiele.
  • Das dritte Capittel. Von jedem Kirchspiel und Kirchen ins besondre.
  • Der Zweite Theil. Von denen Sitten, Gebräuchen, Tugenden, Kleidungen derer alten Dithmarscher, und von ihren Krieges- und Regierungs-Verfassungen.
  • Das erste Capittel. Von der alten Dithmarscher Keuschheit.
  • Das andere Capittel. Von Freywerben und Hochzeiten derer alten Dithmarscher.
  • Das dritte Capittel. Von der Sparsahmkeit der alten Dithmarscher. ingleichen Von ihrer Speise und Getränck.
  • Das vierte Capittel. Von Gastfreyheit der alten Dithmarscher.
  • Das fünffte Capittel. Von der Natur, Geschicklichkeit, und insonderheit von der Poesie derer Dithmarscher, ingleichen auch von ihren Täntzen.
  • Das sechste Capittel. Von der Tapfferkeit der alten Dithmarscher.
  • Das siebende Capittel. Worinn die Befestigung des Landes Dithmarschen bestanden.
  • Das achte Capittel. Von der Kleidung der alten Dithmarscher.
  • Das neunte Capittel. Von den Wapen des Landes Dithmarschen.
  • Das zehnte Capittel. Von denen Begräbnissen derer alten Dithmarscher.
  • Der dritte Theil.
  • Das erste Capittel. Von dem Rechte der Teutschen insgemein.
  • Das zweyte Capittel. Von der ersten Einrichtung des Dithmarscher Gerichts.
  • Das dritte Capittel. Von den Gerichts-Persohnen.
  • Das viertel Capittel. Von dem alten Land-Recht.
  • Das fünffte Capittel. Von dem neuen Land-Recht/ nach Eroberung des Landes.
  • Das sechste Capittel. Von den Land-Voigten im Königlichen Südertheil zu Meldorff.
  • Das siebende Capittel. Von den Land-Voigten im Mitteltheile.
  • Das achte Capittel. Von den Land-Voigten im Nordertheil.
  • Das neunte Capittel. Von den Landschreibern nach Eroberung des Landes im Süder-Theil.
  • Das zehnte Capittel. Von den Landschreibern im Mittel-Theil.
  • Das eilffte Capittel. Von den Landschreibern im Norder-Theil.
  • Das zwölffte Capittel. Von den Pröbsten in Dithmarschen.
  • Das dreyzehnte Capittel. Von des Landes Feinden.
  • Der vierte Theil. Von den Geschichten des Landes Dithmarschen, von denen Zeiten des Kaysers Caroli M. anzurechnen, bis auf das Jahr 1500.
  • Der fünffte Theil. Von den denckwürdigsten Geschichten und Antiquitäten des Landes Dithmarschen. Von der grossen Niederlage König Johannis und Hertzog Friederichs zu Hollstein bis auf das Jahr 1559. da die Dithmarscher ihre Freyheit verlohren.
  • Der sechste Theil. Von denen denckwürdigsten Geschichten und Antiquitäten des Landes Dithmarschen, von dem 1559ten Jahr bis auf unsere Zeiten.
  • Zulängliches Alphabetisches Register derer, in diesem Tractat enthaltenen merckwürdigsten Sachen.
  • Einband

Volltext

III . Theits IV . Capi 
Land - Recht . 
i57 
Das vierte Capittel . 
Von dem alten Land - Recht . 
^^s wird im alten Land - Buch srt . L angeführet , daß solches Ao . 1447 erst^ lich gegeben und angenomen worden , denn so lauten die Worte : Ann * 
Domini tnillcßmo - , qtiadringcntcjimo quadragcfimo fcptimo feria fecund * in Vigilia Valentina , bo ward dar Hanb co Dichmarschen enrrechriglicken eine / des nachgefchrevenen Rechrens ewiqlick cohsldende / und darby ts blievende / umli Nettigkeit und Vesteniffe willen unses menen Landes to Dichmarschen / dar de ewige GVtt so bestanlick beholde / umme syner Gnade willen / Amen . 
Dennoch ist solches keines weges zu verstehen , als wenn vor derselben Zeit kein bestandigLand - Recht gewesen , in den 250 Jahren von Ao . 1180 an zu nen : sondern die Meinung ist , daß solches damahls zuerst in eine richtigeForm ge - bracht und beschrieben worden . Und weil man durch lange Erfahrung nicht besser ordnen können , hat man es dem gantzen Lande mit allem Articuln und Olausuln vorgelesen , damit Niemand sich mit der Unwissenheit entschuldige» mögte , so auch von dem gantzen Lande angehöret und bestätiget worden ; doch mit dem Vorbehalt , wann inskünfftige andere und mehrere Sachen vorfalle« sollten , so darin ausdrücklich nicht entschieden und benennet , daß man die hinfuh - ro mit gleicher Landes Beliebnng schließen und hinzusetzen müchte . Den so finden wirnachhero hinzugethan die Verordnung von Lating deAo . i4f6 ; vmim>tt> geven Manne , de Ao . 1465 ; van Frede dor Hand dwingen , deAo . 1467 . Noch sind Ao . l 48c ) . 5 Articuln zugekomen , in folgenden Jahr sind 28 Art . zw - gesetzt , und auf den Sonnabend nach Martini Episcopi Ao . 1 ? 3 8 ist der letzte oder der 245ste Articu ! beliebet worden , wie solche zum theil anführet die ge - druckte Edition de Ao . 14 . 8 s , so unter dem Titul herausgekommen : Hier hejst an dat Land - Recht aver Dichmarschen , welckerupgenahmen is mitVull Wott der der Acht und Veertig und des gantzen Landes . Und was diesem fehlet , hat Ülieben petero ersetzet in der Edition so er Ao . 1539 drucken lassen unter dem Titul : Copia ut des Landes Bocke to Dichmarschen recht luvende und folgen - de van Articulto Articu ! , nah synem rechten Original lgedruckt . ( * ) 
S 2 Es 
( * ) viele« iaad - RechNst " 0 1^9 durch eine Verordnung / so maa datLaad »Bock der Dilhnarscher gcncmitf tnticlca gemildert und da grossei vermehret uad geaadcrl .
	        

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Vieth, Anton, and Johann Albert Fabricius. Anton Viethens, Hochfürstl. Schleßwig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris, Beschreibung Und Geschichte Des Landes Dithmarschen, Oder Geographische, Politische Und Historische Nachricht Vom Bemeldten Lande. Hamburg: Wiering, 1733. Print.
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