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Anton Viethens, Hochfürstl. Schleßwig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris, Beschreibung und Geschichte des Landes Dithmarschen, oder Geographische, Politische und Historische Nachricht vom bemeldten Lande

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Bibliographic data

fullscreen: Anton Viethens, Hochfürstl. Schleßwig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris, Beschreibung und Geschichte des Landes Dithmarschen, oder Geographische, Politische und Historische Nachricht vom bemeldten Lande

Monograph

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-884991
Persistent identifier:
PPN532194489
Title:
Anton Viethens, Hochfürstl. Schleßwig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris, Beschreibung und Geschichte des Landes Dithmarschen, oder Geographische, Politische und Historische Nachricht vom bemeldten Lande
Sub title:
Aus bewehrten gedruckten und ungedruckten Urkunden verfasset, nebst einer Special-Carte, unterschiedlichen Kupferstichen und einer Vorrede Hn. Jo. Alberti Fabricii, D. und Prof. Publ. in Hamburg
Signature:
H 7229
Author:
Vieth, Anton
Other person:
Fabricius, Johann Albert
Document type:
Monograph
Publisher:
Wiering
Year of publication:
1733
Place of publication:
Hamburg
Language:
German
Collection:
Humanities
prints
Scope:
[8] Bl., 484 [i.e. 462] S.
Physical location:
Universitätsbibliothek Kiel
Description:
Paginierung springt an mehreren Stellen.

Contents

Table of contents

  • Anton Viethens, Hochfürstl. Schleßwig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris, Beschreibung und Geschichte des Landes Dithmarschen, oder Geographische, Politische und Historische Nachricht vom bemeldten Lande
  • binding
  • Dithmarscher alte Kleider-Tracht
  • title_page
  • An den Geehrten Leser.
  • Haupt-Innhalt dieser Dithmarsischen Beschreibung und Geschichte.
  • Vorbericht von dem Uhrsprung und Nahmen derer Dithmarscher.
  • Der Erste Theil.
  • Das erste Capittel. Allgemeine Beschreibung des Landes Dithmarschen.
  • Das andere Capittel. Vertheilung des Landes in seine Döffte und Kirchspiele.
  • Das dritte Capittel. Von jedem Kirchspiel und Kirchen ins besondre.
  • Der Zweite Theil. Von denen Sitten, Gebräuchen, Tugenden, Kleidungen derer alten Dithmarscher, und von ihren Krieges- und Regierungs-Verfassungen.
  • Das erste Capittel. Von der alten Dithmarscher Keuschheit.
  • Das andere Capittel. Von Freywerben und Hochzeiten derer alten Dithmarscher.
  • Das dritte Capittel. Von der Sparsahmkeit der alten Dithmarscher. ingleichen Von ihrer Speise und Getränck.
  • Das vierte Capittel. Von Gastfreyheit der alten Dithmarscher.
  • Das fünffte Capittel. Von der Natur, Geschicklichkeit, und insonderheit von der Poesie derer Dithmarscher, ingleichen auch von ihren Täntzen.
  • Das sechste Capittel. Von der Tapfferkeit der alten Dithmarscher.
  • Das siebende Capittel. Worinn die Befestigung des Landes Dithmarschen bestanden.
  • Das achte Capittel. Von der Kleidung der alten Dithmarscher.
  • Das neunte Capittel. Von den Wapen des Landes Dithmarschen.
  • Das zehnte Capittel. Von denen Begräbnissen derer alten Dithmarscher.
  • Der dritte Theil.
  • Das erste Capittel. Von dem Rechte der Teutschen insgemein.
  • Das zweyte Capittel. Von der ersten Einrichtung des Dithmarscher Gerichts.
  • Das dritte Capittel. Von den Gerichts-Persohnen.
  • Das viertel Capittel. Von dem alten Land-Recht.
  • Das fünffte Capittel. Von dem neuen Land-Recht/ nach Eroberung des Landes.
  • Das sechste Capittel. Von den Land-Voigten im Königlichen Südertheil zu Meldorff.
  • Das siebende Capittel. Von den Land-Voigten im Mitteltheile.
  • Das achte Capittel. Von den Land-Voigten im Nordertheil.
  • Das neunte Capittel. Von den Landschreibern nach Eroberung des Landes im Süder-Theil.
  • Das zehnte Capittel. Von den Landschreibern im Mittel-Theil.
  • Das eilffte Capittel. Von den Landschreibern im Norder-Theil.
  • Das zwölffte Capittel. Von den Pröbsten in Dithmarschen.
  • Das dreyzehnte Capittel. Von des Landes Feinden.
  • Der vierte Theil. Von den Geschichten des Landes Dithmarschen, von denen Zeiten des Kaysers Caroli M. anzurechnen, bis auf das Jahr 1500.
  • Der fünffte Theil. Von den denckwürdigsten Geschichten und Antiquitäten des Landes Dithmarschen. Von der grossen Niederlage König Johannis und Hertzog Friederichs zu Hollstein bis auf das Jahr 1559. da die Dithmarscher ihre Freyheit verlohren.
  • Der sechste Theil. Von denen denckwürdigsten Geschichten und Antiquitäten des Landes Dithmarschen, von dem 1559ten Jahr bis auf unsere Zeiten.
  • Zulängliches Alphabetisches Register derer, in diesem Tractat enthaltenen merckwürdigsten Sachen.
  • binding

Full text

m . Shells ra . Cap . 
inDithmarfchen . 
- Z5 
dorss , andenOttwo noch jeho der Kirchspiels Krug , und beschlossen unter au - dern , Hart wicum i . wieder ins Land zu ruffen , uud des entleibten Graf Rein - holten Güter seiner vispolition zu überlassen , auch hinfuhro nichts ohne eine allgemeine Landes - Versammlung anzufangen . Und weil damahls von der gan - tzenD>thmarsiftl ) en Nation nur 48Familim vorhanden , so ward auch einvor allemahl beschlossen , daß aus jeder Familie derAelteste die andernM seine Unter - gebene , commandiren , auch solche acht und viertzig , in Geist - und weltlichen Rich - ter sevn solten . Wie aber nachhero das Land wieder Volckreicher geworden , so ist es dahin geändert , daß von denen Vornehmsten in den Kleinsten 2 , und in den Grösten 4 erwehlet worden . Jedoch zu Süden Meldorss , aus allen denStran - der Kirchspiel hat keiner nachher erwehlet werden können , weil sie es in deniKrie - ge vor Hemminastedr versehen , und daher leiden müssen , daß die Norder - Leute in der Appellation und Execution über sie zu gebieten gehabt ; doch , daß inBür - gerlich und peinlichen Sachen die Unter - Gerichte , wie in andern Kirchspielen , ihnen vorbehalten worden , und daß sie zur Heyde in der Versammlung des gantzen Landes mit alMiren dürften . 
Ausser diesen Acht uudVieryiqen sind im jedenKirchspiel noch 16 , die man de Sösteiner genennet , und darunter 2 Schlüter , gewesen , denen auch die chen - Güter als Diaconm zu venvalten und vorzustehen befohlen , wie solches aus dem Land - Buch de Ao . 1447 erhellet : Da unter dem Titul von des des Rechte und Reise , und ock von hilligen Güdern folgende Verordnung zu sin - den : Effte de Schlüter cöhgen na de hilligen Güder / schude en , dar U ) ed - derstall an / da bnvißlick were / so schall man em berern 90 Schill . Diese Sechszehn haben gemeiniglich alle Woche , das gantzeJahr durch , Gericht ge - halten , und so jemand eine Klage gehabt , ist er für dieselbe erschienen , und hat den zu citiren gedeihen , an dem er einige Ansprache zu haben vermeint , alsdemt ist einem unter ihnen , so dem Beklagten am nächsten gewohnet , auferleget , selbi - gen vorzuladen ; Wenn nun beyde Parcheyen erschienen , Klage und Antwort vorgebracht , haben sie nach Befinden der Sachen ein Unheil gesprochen : so aber jemand sich darin gravi« befunden , derselbe hat an das gantze Kirchspiel appelli . ren mögen . 
Noch sind in den kleinen 16 , und in den grösten Kirchspielen 24 Rerckneh . wende gewesen , die über Schulden gerichtet , und dieSachen , so intricat oder von grosser Wichtigkeit waren , für das gantze Kirchspiel gebracht , welche in all - gemeiner Kirchspiels Versammlung darübcrgesprochen und deciäiret , wiewohl einige der Meinung sind , daß diese Kercknehmende und die Sechszehner eineS gewesen . In den kleinsten Kirchspielen sind 2 , in den grossen aber 4 Schlüter , fcxecutores gewesen , . worunter auch die 5 Vsigre gerechnet worden . Diese 
S richte - 
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Vieth, Anton, and Johann Albert Fabricius. Anton Viethens, Hochfürstl. Schleßwig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris, Beschreibung Und Geschichte Des Landes Dithmarschen, Oder Geographische, Politische Und Historische Nachricht Vom Bemeldten Lande. Hamburg: Wiering, 1733. Print.
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