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Anton Viethens, Hochfürstl. Schleßwig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris, Beschreibung und Geschichte des Landes Dithmarschen, oder Geographische, Politische und Historische Nachricht vom bemeldten Lande

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Bibliographic data

fullscreen: Anton Viethens, Hochfürstl. Schleßwig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris, Beschreibung und Geschichte des Landes Dithmarschen, oder Geographische, Politische und Historische Nachricht vom bemeldten Lande

Monograph

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-884991
Persistent identifier:
PPN532194489
Title:
Anton Viethens, Hochfürstl. Schleßwig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris, Beschreibung und Geschichte des Landes Dithmarschen, oder Geographische, Politische und Historische Nachricht vom bemeldten Lande
Sub title:
Aus bewehrten gedruckten und ungedruckten Urkunden verfasset, nebst einer Special-Carte, unterschiedlichen Kupferstichen und einer Vorrede Hn. Jo. Alberti Fabricii, D. und Prof. Publ. in Hamburg
Signature:
H 7229
Author:
Vieth, Anton
Other person:
Fabricius, Johann Albert
Document type:
Monograph
Publisher:
Wiering
Year of publication:
1733
Place of publication:
Hamburg
Language:
German
Collection:
Humanities
prints
Scope:
[8] Bl., 484 [i.e. 462] S.
Physical location:
Universitätsbibliothek Kiel
Description:
Paginierung springt an mehreren Stellen.

Contents

Table of contents

  • Anton Viethens, Hochfürstl. Schleßwig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris, Beschreibung und Geschichte des Landes Dithmarschen, oder Geographische, Politische und Historische Nachricht vom bemeldten Lande
  • Binding
  • Dithmarscher alte Kleider-Tracht
  • Title page
  • An den Geehrten Leser.
  • Haupt-Innhalt dieser Dithmarsischen Beschreibung und Geschichte.
  • Vorbericht von dem Uhrsprung und Nahmen derer Dithmarscher.
  • Der Erste Theil.
  • Das erste Capittel. Allgemeine Beschreibung des Landes Dithmarschen.
  • Das andere Capittel. Vertheilung des Landes in seine Döffte und Kirchspiele.
  • Das dritte Capittel. Von jedem Kirchspiel und Kirchen ins besondre.
  • Der Zweite Theil. Von denen Sitten, Gebräuchen, Tugenden, Kleidungen derer alten Dithmarscher, und von ihren Krieges- und Regierungs-Verfassungen.
  • Das erste Capittel. Von der alten Dithmarscher Keuschheit.
  • Das andere Capittel. Von Freywerben und Hochzeiten derer alten Dithmarscher.
  • Das dritte Capittel. Von der Sparsahmkeit der alten Dithmarscher. ingleichen Von ihrer Speise und Getränck.
  • Das vierte Capittel. Von Gastfreyheit der alten Dithmarscher.
  • Das fünffte Capittel. Von der Natur, Geschicklichkeit, und insonderheit von der Poesie derer Dithmarscher, ingleichen auch von ihren Täntzen.
  • Das sechste Capittel. Von der Tapfferkeit der alten Dithmarscher.
  • Das siebende Capittel. Worinn die Befestigung des Landes Dithmarschen bestanden.
  • Das achte Capittel. Von der Kleidung der alten Dithmarscher.
  • Das neunte Capittel. Von den Wapen des Landes Dithmarschen.
  • Das zehnte Capittel. Von denen Begräbnissen derer alten Dithmarscher.
  • Der dritte Theil.
  • Das erste Capittel. Von dem Rechte der Teutschen insgemein.
  • Das zweyte Capittel. Von der ersten Einrichtung des Dithmarscher Gerichts.
  • Das dritte Capittel. Von den Gerichts-Persohnen.
  • Das viertel Capittel. Von dem alten Land-Recht.
  • Das fünffte Capittel. Von dem neuen Land-Recht/ nach Eroberung des Landes.
  • Das sechste Capittel. Von den Land-Voigten im Königlichen Südertheil zu Meldorff.
  • Das siebende Capittel. Von den Land-Voigten im Mitteltheile.
  • Das achte Capittel. Von den Land-Voigten im Nordertheil.
  • Das neunte Capittel. Von den Landschreibern nach Eroberung des Landes im Süder-Theil.
  • Das zehnte Capittel. Von den Landschreibern im Mittel-Theil.
  • Das eilffte Capittel. Von den Landschreibern im Norder-Theil.
  • Das zwölffte Capittel. Von den Pröbsten in Dithmarschen.
  • Das dreyzehnte Capittel. Von des Landes Feinden.
  • Der vierte Theil. Von den Geschichten des Landes Dithmarschen, von denen Zeiten des Kaysers Caroli M. anzurechnen, bis auf das Jahr 1500.
  • Der fünffte Theil. Von den denckwürdigsten Geschichten und Antiquitäten des Landes Dithmarschen. Von der grossen Niederlage König Johannis und Hertzog Friederichs zu Hollstein bis auf das Jahr 1559. da die Dithmarscher ihre Freyheit verlohren.
  • Der sechste Theil. Von denen denckwürdigsten Geschichten und Antiquitäten des Landes Dithmarschen, von dem 1559ten Jahr bis auf unsere Zeiten.
  • Zulängliches Alphabetisches Register derer, in diesem Tractat enthaltenen merckwürdigsten Sachen.
  • Binding

Full text

v . Shells IX . Cap . Begräbnlß der Dichmarfcher . 12 , 
nur die geringste Nachricht davon zu finden ; denn von ihnen bekandt , daß sie die weissen Pferde vor heilig gehalten , und aus deren Sprung ihre Priester von dem Ausgang desKrieges zu weissagen gewohnt gewesen . Nach derBekehrung aber ist es eine unstreitige Warheit , daß sie den Bremer - Schlüssel in ihrem Wapen geführet , wie solches auch noch in den Kirchen - Fenstern zu Busum zu ersehen , und daraus zu erweisen , welchen sie zuletzt bey der Capitulation noch in ihren Z» sieget gebraucht ; Daß man aber auf dem Schloß zu Segeberg in das Fenster einenReuter zu Pferde als derDithmarscherWapen gesetzt , ist nur ihnen zum Schimpf und Spott geschehen , nicht aber daraus zu erweisen , als wen» die Dithmarscher schon damahlen einen Reuter zu Pferde geflchret . Denn sie hatten einen Bauren auf dem Pferde mahlen lassen , dessen ein Bein in lange« weilen ) und das andere Bein mit geschnittenen Hosen , in der lincken Hand einen Drösch - Pflegel und in der rechten Hand ein Schwerd haltend : daß er ohne Haupt gemahlet gewesen , dadurch haben sie vermmhlich mit andeuten wollen , daß es ein Land , welches ohne ordentliche Obrigkeit und Regiment , ohne Witz und Verstand von Bauren regieret würde . Nach Eroberung des Landes aber haben Ihr . Königl . Majest . von Dannemarck und die Hertzoge vonHollstein dem Lande Dithmarschen einen Reuter zu Pferde in das Wapen geschencket ; aus der Uhrsache , oder dahin zielend , daß sie dieses Land mit KÄegs - Macht über - zogen und bezwungen , wobey die Reuterey am tapfersten gefochten , und zu der Eroberung das vornehmste und meiste beygetragen , wie denn auch die fliegende Fahne oben aufden Helm eine gleichmäßige Muthmassung giebtt . Sonste» haben die 48 l^eaenttn vor Einnehmung des Landes ein Marien - Bild und ei * neu Heiligen in ihrem besondern Jnsiegelgebrauchet . 
" - '■ — ■ Das zehnte Capittel . 
Von denen Begräbnissen derer alten Dithmarscher . 
^^s haben die Dithmarscher in uhralten Zeiten ihre Leichen ordentlich zur «gr * Erden bestätiget und begraben , also der Erden wieder gegeben , was aus der Erden seinen Uhrsprung und Unterhalt genommen ; welcheGewohn - heil die Todten zu beerdigen , bey allen Völckern , sowohl Heyden als Juden , be - »dachtet worden , wie dann Cicero in seinem andern Buch de Legibus philofo - phiW . at ; mihi quidcq ) antiquiflimum fepultunc geuusid fuifle videturj 
Q quo
	        

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Vieth, Anton, and Johann Albert Fabricius. Anton Viethens, Hochfürstl. Schleßwig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris, Beschreibung Und Geschichte Des Landes Dithmarschen, Oder Geographische, Politische Und Historische Nachricht Vom Bemeldten Lande. Hamburg: Wiering, 1733. Print.
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