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Von Erziehung Eines Jungen Printzen, der vor allen Studiren einen Abscheu hat, Daß er dennoch gelehrt und geschickt werde

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Bibliographic data

fullscreen: Von Erziehung Eines Jungen Printzen, der vor allen Studiren einen Abscheu hat, Daß er dennoch gelehrt und geschickt werde

Monograph

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-577288
Persistent identifier:
PPN525008608
Title:
Von Erziehung Eines Jungen Printzen, der vor allen Studiren einen Abscheu hat, Daß er dennoch gelehrt und geschickt werde
Sub title:
Es werden Gedancken beygefügt: Welcher Gestalt ein jeder Mensch, zu einer seinem Geschlecht, Alter, und Lebens-Beschaffenheit, wohl-anstehenden Wissenschafft in geistlichen und weltlichen Sachen, leicht anzuführen ...
Signature:
Ka 9564
Author:
Wagenseil, Johann Christoph
Document type:
Monograph
Publisher:
Heinich
Year of publication:
1705
Place of publication:
Leipzig
Language:
German
Collection:
Political and social sciences
Scope:
[5] Bl., 331 S., [1] Bl
Physical location:
Universitätsbibliothek Kiel

Contents

Table of contents

  • Von Erziehung Eines Jungen Printzen, der vor allen Studiren einen Abscheu hat, Daß er dennoch gelehrt und geschickt werde
  • Binding
  • Title page
  • Dedication
  • Von Belehrung eines Printzen der für dem Studiren einen Abscheu hat.
  • Wie mit einem jungen Printzen/ so von nichts als dem Kriege hören mag/ zu verfahren/ damit er gelehrt und geschickt werde.
  • Von Erziehung der Kindheit.
  • Einleitung zum Lesen/ Schreiben/ Latein/ wie auch von denen kindlichen Ergetzungen.
  • Von Bestellung des Chirons.
  • Von Bereitung des Zimmers für einen jungen Printzen/ und dessen dem Chiron Anvertrauung.
  • Von des Printzen Auffstehen aus dem Bett/ seinem Gebet/ und erster Verrichtung / wie auch Einleitung zur Historia Ecclesiastica.
  • Einleitung zu der Gottesfurcht.
  • Einleitung zu einem Tugendlichen Leben/ oder Belehrung der Ethicæ.
  • Einleitung zu der Geographia.
  • Einleitung in die Historien.
  • Fernere Anleitung zu dem Schreiben.
  • Fernere Anleitung zu den Rechnen.
  • Fernere Anleitung zu der Lateinischen Sprache.
  • Einleitung zu der Frantzösischen und Italiänischen Sprache.
  • Von den Spielen und Ergetzungen.
  • Einleitung zu der Physiognomia und Chiromantia.
  • Einleitung zu der Musica.
  • Einleitung zu denen Exer Citien.
  • Einleitung zu den Disciplinis Mathematicis.
  • Fernere Einleitung zu denen Kriegs-Sachen.
  • Einleitung zu den Mechanischen Künsten.
  • Einleitung zu der Bau-Kunst/ Mahlerey/ und Bildhauer-Kunst.
  • Einleitung zu der Poesie.
  • Einleitung in die Logicam oder Vernunfft-Kunst.
  • Einleitung zu der Rhetorica.
  • Einleitung in die Botanicam oder Erkäntniß der Blumen/ Kräuter und Bäume.
  • Einleitung in die Artem Coquinariam oder die Koch-Kunst.
  • Einleitung in die Politicam oder Staats-Weißheit.
  • Einleitung in die Oeconomicam oder den Hauß-Haltungs-Verstand.
  • Einleitung in den Blason oder die Herolds-Kunst.
  • Einleitung in die Physicam oder die Natur-Erfahrenheit.
  • Einleitung in die Medicinam oder Artzney-Kunst.
  • Einleitung in die Rem Numariam, oder Erkäntniß der alten Römischen Müntzen.
  • Einleitung in das Jus Civile oder die Römischen gemeine Rechte.
  • Einleitung in das Jus Feudale oder Lehen-Recht.
  • Einleitung in das Jus Canonicum, oder die geistlichen Rechte.
  • Einleitung zu dem Jure Publico oder Wissenschafft von dem H. Röm. Reich.
  • Vermahnung zu der Civilitate Morum oder zu denen höfflichen Sitten.
  • Abrichtung in der Arte Apodemica oder Erfahrenheit in die Fremde nützlichen zu reisen.
  • Einleitung in die Theologiam, oder GOttes-Gelahrheit.
  • Wie die Belehrung eines jungen Printzen/ dessen Verlangen und Belustigung bloß auff die Jägerey gerichtet/ anzustellen.
  • Wie die Belehrung eines jungen Printzen dessen Verlangen und Belustigung nur auff das Wolleben gerichtet/ anzustellen.
  • Welcher Gestalt ein ieder Mensch/ zu einer/ seinem Geschlecht/ Alter/ und Lebens-Beschaffenheit wol anstehenden Erfahrenheit in geistlichen und weltlichen Sachen anzuführen.
  • Verzeichniß/ der in diesem Werck abgehandelten Sachen.
  • Binding

Full text

74 , * Von Belehrung elnes prlnyen 
«Zuanttim5uäillanßuini8 : wie bey dem Vopisco zu lesen . priny : Es ist schon ein ^ulicug bestellet / den könnet ihr nach euren Gefallen / wann es euch beliebet / holen lassen / der wird euch / in dem was ihr zu wissen Vonnöthen habt / getreulich unterrichten . Zeiget auch in diesem / wie ihr in andern thut / eure herrliche Fähigkeit . 
Im übrigen pviny / sind eigentlich / die Trommel / Heerpau - cken / und Trompeten euer Säytenspiel / in denen müsset ihr eure grö - sie Belustigung suchen . Die Trompeten zwar dörffet ihr nicht selbst blasen / und nachdem ihr in der Trommel schon ein Meister seud / so müsset ihr ietzo Fleiß ankehren / daß ihr nicht minderes Lob in den Pau , ckenschlagen erwerbet . Wie schon wird es stehen / wann ihr als wol - gestalt / und von trefflichem Leibe / in Versammlung grosser Fürsten undPrincessmnen / diePaucken / avec Ullebonne grace . erschallen las - stt . Mercket priny / indem Nomischen Reich / ist der Churfürst vonSachsen / - als Ertz - Marschall / der Trompeter und Heerpaucker Erb - Schutz , Herr . ? } ach denen von Kayser 5er6inan6o 11 . Christ - mildester Gedachtniß / / ^nno 16 * 3 . zu Regenspurg confirmirten alten Sitten und Rechten der Trompeter / darff kein ehrlicher Feld - Trom - peter wie auch Heerpaucker auffeinmahl mehr als einen Jungen , leh - ren . Wann ein Lehr - Zungauffgenommen werden soll / muß sich der angesprochene Lehrmeister vorhero wohl befragen / od selbiger von ehr - lichen Eltern / und eines untadelhafften Herkommens . Es sollen auch zu derAnkündigung zwei ) oder Vzey ehrlicheFeld - Trompeter alsZeugen rcquirivt werden ; und giebt man / nach alten Gebrauch / weniger nicht als , Oo . Reichsthaler Lehr , Geld / dieHclfftezum Anfang oder Auff - dingniß / und die andere Helffte bey dem Freyfprechen . Wann ein Lehr - Zungvon der ritterlichen Kunst der Trompeter aussetzt / so ist er einen Weg als den andern das Lehr - Geld zu bezahlen schuldig / und wird ben kinem ehrlichenTrompelerpaffiret . i Esdarffkein ehrlicher Tronipcfei' / zu Verkleinerung der Kunst / mit Gaucklern / Haustau - ben / undTbürnernblasen / solte es aber geschehen / daß ein ter sich zu Thürnern / Comödianten / oderGaucklerngesellete / wirder aus der Zunffi rechtschaffener Trompeter ausgeschlossen . Es darff aucd kein Thürner die Trompete ausser seinesThurns gebrauchen . Es darff kein ehrlicher Trompeter mit der Trompeten sich andersthören lassen / als bevFürstlichen / Grafflichen / Ritrerschafftlichen / oder sonst czualLKcirten Personen . Ein ieder ehrlicher Trompeter muß alle Jahr in die gemeine Caflam , welche an einem ieden Hoffder Obriste Trom - peter / neben zweyen andern seinen Mitconsorten zu verwahren hat / ei - 
nen
	        

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Wagenseil, Johann Christoph. Von Erziehung Eines Jungen Printzen, Der Vor Allen Studiren Einen Abscheu Hat, Daß Er Dennoch Gelehrt Und Geschickt Werde. Leipzig: Heinich, 1705. Print.
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