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Von Erziehung Eines Jungen Printzen, der vor allen Studiren einen Abscheu hat, Daß er dennoch gelehrt und geschickt werde

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Bibliografische Daten

fullscreen: Von Erziehung Eines Jungen Printzen, der vor allen Studiren einen Abscheu hat, Daß er dennoch gelehrt und geschickt werde

Monographie

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-577288
Persistente ID:
PPN525008608
Titel:
Von Erziehung Eines Jungen Printzen, der vor allen Studiren einen Abscheu hat, Daß er dennoch gelehrt und geschickt werde
Untertitel:
Es werden Gedancken beygefügt: Welcher Gestalt ein jeder Mensch, zu einer seinem Geschlecht, Alter, und Lebens-Beschaffenheit, wohl-anstehenden Wissenschafft in geistlichen und weltlichen Sachen, leicht anzuführen ...
Signatur:
Ka 9564
Autor:
Wagenseil, Johann Christoph
Dokumenttyp:
Monographie
Herausgeber:
Heinich
Erscheinungsjahr:
1705
Erscheinungsort:
Leipzig
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Staats- und Sozialwissenschaften
Umfang:
[5] Bl., 331 S., [1] Bl
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kiel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Von Erziehung Eines Jungen Printzen, der vor allen Studiren einen Abscheu hat, Daß er dennoch gelehrt und geschickt werde
  • Einband
  • Titelseite
  • Widmung
  • Von Belehrung eines Printzen der für dem Studiren einen Abscheu hat.
  • Wie mit einem jungen Printzen/ so von nichts als dem Kriege hören mag/ zu verfahren/ damit er gelehrt und geschickt werde.
  • Von Erziehung der Kindheit.
  • Einleitung zum Lesen/ Schreiben/ Latein/ wie auch von denen kindlichen Ergetzungen.
  • Von Bestellung des Chirons.
  • Von Bereitung des Zimmers für einen jungen Printzen/ und dessen dem Chiron Anvertrauung.
  • Von des Printzen Auffstehen aus dem Bett/ seinem Gebet/ und erster Verrichtung / wie auch Einleitung zur Historia Ecclesiastica.
  • Einleitung zu der Gottesfurcht.
  • Einleitung zu einem Tugendlichen Leben/ oder Belehrung der Ethicæ.
  • Einleitung zu der Geographia.
  • Einleitung in die Historien.
  • Fernere Anleitung zu dem Schreiben.
  • Fernere Anleitung zu den Rechnen.
  • Fernere Anleitung zu der Lateinischen Sprache.
  • Einleitung zu der Frantzösischen und Italiänischen Sprache.
  • Von den Spielen und Ergetzungen.
  • Einleitung zu der Physiognomia und Chiromantia.
  • Einleitung zu der Musica.
  • Einleitung zu denen Exer Citien.
  • Einleitung zu den Disciplinis Mathematicis.
  • Fernere Einleitung zu denen Kriegs-Sachen.
  • Einleitung zu den Mechanischen Künsten.
  • Einleitung zu der Bau-Kunst/ Mahlerey/ und Bildhauer-Kunst.
  • Einleitung zu der Poesie.
  • Einleitung in die Logicam oder Vernunfft-Kunst.
  • Einleitung zu der Rhetorica.
  • Einleitung in die Botanicam oder Erkäntniß der Blumen/ Kräuter und Bäume.
  • Einleitung in die Artem Coquinariam oder die Koch-Kunst.
  • Einleitung in die Politicam oder Staats-Weißheit.
  • Einleitung in die Oeconomicam oder den Hauß-Haltungs-Verstand.
  • Einleitung in den Blason oder die Herolds-Kunst.
  • Einleitung in die Physicam oder die Natur-Erfahrenheit.
  • Einleitung in die Medicinam oder Artzney-Kunst.
  • Einleitung in die Rem Numariam, oder Erkäntniß der alten Römischen Müntzen.
  • Einleitung in das Jus Civile oder die Römischen gemeine Rechte.
  • Einleitung in das Jus Feudale oder Lehen-Recht.
  • Einleitung in das Jus Canonicum, oder die geistlichen Rechte.
  • Einleitung zu dem Jure Publico oder Wissenschafft von dem H. Röm. Reich.
  • Vermahnung zu der Civilitate Morum oder zu denen höfflichen Sitten.
  • Abrichtung in der Arte Apodemica oder Erfahrenheit in die Fremde nützlichen zu reisen.
  • Einleitung in die Theologiam, oder GOttes-Gelahrheit.
  • Wie die Belehrung eines jungen Printzen/ dessen Verlangen und Belustigung bloß auff die Jägerey gerichtet/ anzustellen.
  • Wie die Belehrung eines jungen Printzen dessen Verlangen und Belustigung nur auff das Wolleben gerichtet/ anzustellen.
  • Welcher Gestalt ein ieder Mensch/ zu einer/ seinem Geschlecht/ Alter/ und Lebens-Beschaffenheit wol anstehenden Erfahrenheit in geistlichen und weltlichen Sachen anzuführen.
  • Verzeichniß/ der in diesem Werck abgehandelten Sachen.
  • Einband

Volltext

so zumRriegegeneigt . 
Minlcitung zu dem^u^^ PUBLt 
CO oder WA'ttschasst von dem H . 
Rdm . Reich . 
Der CKiron sagt : . - 
priny - Unter allen / was euch zu lernenwol anstehet / kan nichts nöthigers noch anfthnlichcrs styn / ais dicWisscns6 ) affl / was e6 mit dem 
Heil . Rom . Reich Teutschcr Nation , so wol dessen allerhöchsten 
Ober - Haupte und Glieder als auch der Friedens^und Kriegs - fassungen halben für eine Bewandtniß habe . So wercket dann fleis - sig : Eö hat ein Römischer Kayser dieses besondere vor allen chen Königen / daß er in Rom von dem Pabst gckrönet wird . Zwar in den vorigen Zeiten hat man es für nöthig gehalten / solche Crone zu em - pfangen / und haben sich mehrentheilö die Kayser der Krönung halben in Person nachRom begeben . Damit sie aber ihrer hohenWürde ge - maß daselbst erscheinen könten / musten dieReichs - Stande / sie mit einem ansehnlichen c^omilzr , als nemlichen iooco . zu Fuß / und 4OOO . zu Roß begleiten / undsolche 24LOO . Mann 6 . Monat lang erhalten . Weilen nun einem Reisigen Monatlich 12 . fl . einem Fuß - Knecht aber 4 . fi . g^e - reichet wurden / belieffen sich eines Monats Unkosten auff 128000 . den . Und diesenAnfang haben die so genandte Römer , Züge / oder Rö - mcr - Monat / nach welchen noch heut zu Tage / gemeiniglichen / die allge - meineReichs - Steuren eingerichtet werden . Zwar ist seithero des Glor - würdigen Kayserö Caroh V . ( der doch aus sonderbahren Ursachen nicht in Rom / sondern in Bononlen / von dem Pabst Clement vn . gekrönet worden ) niemand von den Nachfolgern nach Rom der Krönung hal - , ben gereiset / doch hat man sie durch die Wahl - ^piiuwionez Hey beque - mer Gelegenheit solche zu empsahen vermögen wollen . Indem / wie in andern / also Noch in der Capitulatione deS Ferdinandi IV . Römischen Königs / gesegneten Andenckens art . 37 . gelesen wird : * Mir sollen und wollen auch die Römische königliche Cro - ne / wie uns als erwehlcen Römischen Röntg geziemet / em - pfangen wenigere auch nichtzu iLmpfnhung der Räxserl . Cron Uns befördern . Welche clausula aber / so viel die Römische Crone betrifft / in denen zwey nachgefolgten coximiaüoncn ausgelassen wor - 
- ' ' den .
	        

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Wagenseil, Johann Christoph. Von Erziehung Eines Jungen Printzen, Der Vor Allen Studiren Einen Abscheu Hat, Daß Er Dennoch Gelehrt Und Geschickt Werde. Leipzig: Heinich, 1705. Print.
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