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Geheimlehre und Geheimstatuten des Tempelherren-Ordens

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Bibliographic data

fullscreen: Geheimlehre und Geheimstatuten des Tempelherren-Ordens

Monograph

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-49191
Persistent identifier:
PPN521644240
Title:
Geheimlehre und Geheimstatuten des Tempelherren-Ordens
Sub title:
eine kritische Untersuchung
Signature:
Ca 4883
Author:
Prutz, Hans
Document type:
Monograph
Publisher:
Mittler
Year of publication:
1879
Place of publication:
Berlin
Language:
German
Collection:
Religious studies. Theology
Scope:
IX, 183 S.

Contents

Table of contents

  • Geheimlehre und Geheimstatuten des Tempelherren-Ordens
  • Cover
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Uebersicht.
  • Erster Theil. Die Geheimlehre des Tempelherren-Ordens nach Inhalt, Entstehung und Verbreitung.
  • I.
  • II.
  • III.
  • IV.
  • V.
  • VI.
  • VII.
  • VIII.
  • Zweiter Theil. Nachweis der Unechtheit der von Merzdorf herausgegebenen Geheimstatuten des Tempelherren-Ordens und der Bestandtheile der Fälschung.
  • I.
  • II.
  • III.
  • IV.
  • V.
  • VI.
  • VII.
  • Appendix
  • Cover

Full text

— 49 — 
bei den Geistlichen ihrer Genossenschaft zur Beichte zu gehen . Damit hatte selbstverständlich nicht im Entferntesten gesagt sein sollen , dass die Tempelherren nur bei den Klerikern ihres Ordens und nicht bei anderen Geistlichen beichten und die Absolution nachsuchen sollten ; t ( tatsächlich aber bat jene päpstliche Verleihung eben diesen Zustand herbeigeführt , und es ist im Laufe der Zeit eine ganz feststehende Praxis geworden , dass die Tempelherren nur bei ihrem Orden angehörigen lichen zur Beichte gingen , es galt schliesslich als ein gesetz , dass man bei anderen Geistlichen nicht beichten durfte . ' ) Damit war , wie einleuchtet , jedes äussere Band zwischen dem Orden und der Kirche zerrissen , war es auch jedem ausserhalb der geheimen schaft stehenden Geistlichen völlig unmöglich gemacht , eiuen auch nur ungefähren Eiublick in das ketzerisch verkommene Innere des nach aussen noch immer den strenggläubigen , treu ergebenen Sohn der Kirche den Ordens zu thun . Der Orden bildete so . wie er militairisch und politisch als ein in sich geschlossener Staat dastand , auch eine in sich geschlossene , nach aussen scharf abgegrenzte kirchliche Genossenschaft , die jeden nicht auf ihren Glauben feierlichst Verpflichteten unbedingt von sich fernhielt , eine Kirche mit eigenem Dogma , eigenen Cultusformen und eigenem t Priesterstande . 
Wenn man nun meint , dass mit alledem doch eigentlich noch nicht erklärt sei , wie die sicherlich zahlreichen Handschriften , welche die statuten enthielten , bei dem Processe dem Spürsinn der luquireuten — namentlich der königlich französischen — haben entgeheu können , so rnuss dem gegenüber nochmals auf ein schon früher berührtes Moment gewiesen werden : dass nämlich dem Orden die Einleitung der suchung augenscheinlich durchaus nicht so gauz überraschend gekommen ist , — denn der Gewaltstreich Philipps des Schönen erfolgte doch erst , als der König sich überzeugt hatte , die päpstliche Curie würde höchstens ein Scheiuverfahren einleiten und hätte es offenbar darauf abgesehen , jede ernste Gefahr von ihrem Schützliug und Bundesgenossen abzuwenden . Ja , der Orden hatte gegenüber der immer lauter gegeu ihn sich erhebenden öffentlichen Meinung selbst auf Eiuleituug einer Untersuchung gedrungen : wird er das gethan haben , ohne sich vorher iu einen Stand zu versetzen , der ihn selbst einem hier und da ein bischeu tiefer eindringenden fahren gegenüber als völlig makellos " und unantastbar erscheinen Hess ? 
1 ) So auch der 73 . Anklagcartikel : Item quud iniungt - bunt eis , quoti non con - iiterentur uliquibus nisi frntribus eiusdem ordini» . 
Trutz , Tenptihrrrcn . . 1
	        

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Prutz, Hans. Geheimlehre Und Geheimstatuten Des Tempelherren-Ordens. Berlin: Mittler, 1879. Print.
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