UB Kiel digital Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Geheimlehre und Geheimstatuten des Tempelherren-Ordens

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Geheimlehre und Geheimstatuten des Tempelherren-Ordens

Monograph

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-49191
Persistent identifier:
PPN521644240
Title:
Geheimlehre und Geheimstatuten des Tempelherren-Ordens
Sub title:
eine kritische Untersuchung
Signature:
Ca 4883
Author:
Prutz, Hans
Document type:
Monograph
Publisher:
Mittler
Year of publication:
1879
Place of publication:
Berlin
Language:
German
Collection:
Religious studies. Theology
Scope:
IX, 183 S.

Contents

Table of contents

  • Geheimlehre und Geheimstatuten des Tempelherren-Ordens
  • Cover
  • TitlePage
  • Vorwort.
  • Inhalts-Uebersicht.
  • Erster Theil. Die Geheimlehre des Tempelherren-Ordens nach Inhalt, Entstehung und Verbreitung.
  • I.
  • II.
  • III.
  • IV.
  • V.
  • VI.
  • VII.
  • VIII.
  • Zweiter Theil. Nachweis der Unechtheit der von Merzdorf herausgegebenen Geheimstatuten des Tempelherren-Ordens und der Bestandtheile der Fälschung.
  • I.
  • II.
  • III.
  • IV.
  • V.
  • VI.
  • VII.
  • Appendix
  • Cover

Full text

— 36 — 
Orden nach aussen hin seine Capitel , und besonders die zur Aufnahme neuer Genossen gehaltenen , zu umgeben gewohnt war . Die Aussagen sowohl der in den verschiedenen Processen verhörten Ordensritter , als auch der sonst vernommenen Zeugen stimmen darin überein , dass zwar nicht immer , aber doch gewöhnlich die Aufnahmecapitel in der Nacht oder doch gegen Morgen , um Tagesanbruch gehalten zu werden pflegten . Wir hören , dass man zur Wahrung des Geheimnisses die allerpeinlichsten Vorsichtsmaassregeln ergriff : die nicht eingeweihten Einsassen der Ordens - häuser wurden dann in die entfernteren Gehöfte verwiesen oder doch in ganz seitab liegenden Räumen in sicheren Gewahrsam gebracht , Thore und Thüren wurden peinlich verschlossen gehalten , und nicht selten stand auf der Zinne des Hauses , in dem das Capitel gehalten wurde , ein Wächter , um , die ganze Umgegend durchspähend , die Annäherung jedes Unberufenen sofort zu melden . Solchen auffallenden Vorsichtsmaassregeln gegenüber musste , wer aus der Ferne Zeuge derselben war , nothwendig auf den Gedanken kommen , dass es da ein ganz besonders furchtbares Geheimnis» zu behüten gelte . Die einmal erregte Phantasie aber , von Furcht und Argwohn befruchtet , malte sich die Capitel der Tempelherren bald als die Schauplätze der unmenschlichsten , widernatürlichsten Schandthaten aus und gewann nun eine erwünschte Bestätigung dieser düstern Schreckbilder noch von einer anderen Seite her . Man wollte nämlich wissen , dass die Mitglieder des Tempelherren - Ordens durch die furchtbarsten Eidschwüre zur Wahrung des schrecklichen Geheimnisses verpflichtet würden , welches das eigentliche Wesen ihrer scheinbar streng kirchlichen Gemeinschaft ausmachen sollte . Es hiess , dass diejenigen , welche sich bei der Aufnahmt ! oder sonst späterhin geweigert hätten , die bei den Zusammenkünften der Ordensglieder üblichen anstössigen Ceremonien mitzumachen , in dem Dunkel der unterirdischen Kerker der Niemandem zugänglichen burgen spurlos verschwunden , ' ) oft gar auf der Stelle getödtet worden seien , ' ) und nicht minder schrecklich malte man sich daa Schicksal jenigen aus , die , sei es mit , sei es ohne Grund , in Verdacht gekommen waren , ihren auf Bewahrung des Geheimnisses geleisteten Eid irgendwie 
1 ) Derartige Fülle werden in den Aussagen der verschiedenen Processe fach erwuhnt , z . B . Michelet I , 426 / 27 . 
2 ) S . Concil . Brit . II , 38 - 1 . Stephan v . Stapelhrugge sagt geradezu , die die anatossine Cérémonie mitzumachen sich Weigernden interticiebantur in partibiis trans - marinis ; uns England sei ihm freilich kein Beispiel dafür bekannt .
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer Catalogue record
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Image

URN:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Prutz, Hans. Geheimlehre Und Geheimstatuten Des Tempelherren-Ordens. Berlin: Mittler, 1879. Print.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment