Reden und Redner des ersten deutschen Parlaments

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Description

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-32237
Persistent identifier:
PPN517311356
Title:
Reden und Redner des ersten deutschen Parlaments
Signature:
Ac 6532
Author:
Mollat, Georg
Structure type:
Monograph
Publisher:
Zickfeldt
Year of publication:
1895
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Collection:
Political science

Description

Title:
Erster Theil. Reden.
Structure type:
Chapter
Collection:
Political science

Description

Title:
XIV. Das v. Gagernsche Programm.
Structure type:
Chapter
Collection:
Political science

Contents

Table of contents

  • Reden und Redner des ersten deutschen Parlaments
  • Einband
  • Werbung
  • Deckblatt
  • Titelseite
  • Widmung
  • Vorwort.
  • Abkürzungen (Quellen). Redner. Berichte, Anträge und Reden. Erläuterungen und Beiträge zur Textkritik.
  • Inhalt.
  • Erster Theil. Reden.
  • I Die Eröffnung und Constituirung der Natonalversammlung.
  • II. Der Raveauxsche Antrag.
  • III. Die provisorische Centralgewalt und die Wahl des Reichsverwesers.
  • IV. Die polnische Frage.
  • V. Die Wahl Friedrich Heckers.
  • VI. Der österreichisch-italienische Krieg.
  • VII. Die Grundrechte.
  • VIII. Die schleswig-holsteinsche Frage.
  • IX. Der Septemberaufstand in Frankturt, das Schutzgesetz und die Untersuchungssache gegen Zitz, Schlöffel und L. Simon.
  • X. Die Verfassung.
  • XI. Die preußische Politik.
  • XII. Die Verfassung. Fortsetzung.
  • XIII. Die Grundrechte. Schluß.
  • XIV. Das v. Gagernsche Programm.
  • XV. Die Verfassung. Schluß.
  • XVI. Das Wahlgesetz.
  • XVII. Der Welckersche Antrag.
  • XVIII. Die zweite Lesung des Wahlgesetzes und der Verfassung. Die Kaiserwahl.
  • XIX. Die Durchführung der Verfassung.
  • XX. Die Verlegung der Nationalversammlung nach Stuttgart. (Das Rumpfparlament.)
  • Zweiter Theil. Redner.
  • I. Ernst Moritz Arndt.
  • II. Friedrich Bassermann.
  • III. Hermann v. Beckerath.
  • IV. Johann Nepomuk Berger.
  • V. Georg Beseler.
  • VI. Robert Blum.
  • VII. Friedrich Dahlmann.
  • VIII. Ignaz Döllinger.
  • IX. Heinrich Freiherr v. Gagern.
  • X. Carl Giskra.
  • XI. Jacob Grimm
  • XII. Johann Gustav Heckscher.
  • XIII. Friedrich Ludwig Jahn.
  • XIV. Johannes Janiszewski.
  • XV. Wilhelm Jordan.
  • XVI. Felix Fürst Lichnowski.
  • XVII. Wilhelm Löwe.
  • XVIII. Carl Mathy.
  • XIX. Joseph v. Radowitz.
  • XX. Gabriel Riesser.
  • XXI. Gustav Rümelin.
  • XXII. Anton v. Schmerling.
  • XXIII. Ludwig Simon.
  • XXIV. Eduard Simson.
  • XXV. Ludwig Uhland.
  • XXVI. Georg Freiherr v. Vincke
  • XXVII. Carl Vogt.
  • XXVIII. Georg Waitz.
  • XXIX. Carl Welcker.
  • XXX Oscar v. Wydenbrugk.
  • XXXI. Wilhelm Zimmermann.
  • Anmerkungen.
  • Abkürzungen.
  • Erster Theil.
  • Zweiter Theil.
  • Quellen und Literatur.
  • Register.
  • Einband

Full text

XIV . Das v . ©aflcnifcfjc Programm . 
823 
Wir übernehmen die Handhabung der Negieruugsgewalt ans den Händen Er . Majestät zugleich mit der Verantwortlichkeit , fest entschlossen , jeden uuverfaffuugsmäßigen Einslnß fern zn halten , aber eben so wenig Eingriffe in die vollziehende Gewalt zn gestatten . 
Einig in den Grundsätzen , werden die Worte und Handlungen eines Jeden vou uns der Ansdrnck der Politik des Gesammtministerinms sein . 
Wir wollen die constitntionelle Monarchie aufrichtig und ohne Rückhalt . Wir wollen diese Staatssorm , deren Wesen nnd gesicherten Bestand wir in der gemeinschaftlichen Ausübung der gesetzgebenden walt dnrch den Monarchen nnd die Repräsentantenkörper Oesterreichs erkennen , — wir wollen sie begründet ans der gleichen Berechtigung nnd unbehinderten Entwicklung aller Nationalitäten sowie ans der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz , gewährleistet durch Oeffentlichkeit iu allen Zweigen des Staatslebens , getragen von der freien Gemeinde nnd der freien Gestaltung der Läudertheile iu allen inneren Angelegen - heiten , nmschlnngen von dem gemeinsamen Bande einer kräftigen Central - gewalt . 
Wir hoffen , das Ergebnis ; Ihrer Berathnngen über die Ver - fassnng möglichst bald der Sanetion Sr . Majestät des Kaisers nnter - legen zn können . 
Das Ministerium wird die Verwaltung nach den Bedürfnissen der Zeit nmznfvrmen bemüht sein und , bis hierfür im Wege der Gesetz - gebnng bleibende Bestimmungen getroffen sind , die nöthigen Ber - ordnungen erlassen . 
Ein zweifaches Ziel wird uns hierbei vorschweben : ungeschmälerte Erhaltung der den Völkern Oesterreichs zugesicherten Freiheit , Sicher - stellnng der Bedingungen , ohne welche die Freiheit nicht bestehen kann . Daß diese zur lebendigen Wahrheit , daß ihren Bedingungen Erfüllung werde , dahin gedenke» wir mit Ernst und Nachdruck zn wirken . 
Das Ministerium will nicht hinter den Bestrebnngen nach frei - sinnigen und volkstümlichen Eiurichtuugeu zurückbleibe» , es hält mehr für seine Pflicht , sich an die Spitze dieser Bewegung zu stellen . 
Die Landbevölkernng , eben erst befreit von den Grnndlasten , ' harrt mit Ungednld der gesetzlichen Bestimmungen über Maßstab nnd Art der Entschädigung sowie den von ihr zn tragenden , nach den Grnnd - sätzen der Billigkeit zn bemessenden Antheil . 
Die Grundlage des freien Staates bildet die freie Gemeinde - daß dieser durch ein freifiuuiges Gemeindegesetz die selbstständige Bestimmung 
21 *
	        

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