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Newspaper volume (1932, Bd. 4)

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Bibliographic data

fullscreen: Newspaper volume (1932, Bd. 4)

Newspaper

Persistent identifier:
PPN1831318687
Title:
Rendsburger Tageblatt
Sub title:
Schleswig-holsteinische Landeszeitung
Document type:
Newspaper
Publisher:
Möller
Place of publication:
Rendsburg
Universitätsbibliothek Kiel
Language:
German
Collection:
newspapers
Schleswig-Holsteinische Landeszeitung

Newspaper volume

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-8127174
Persistent identifier:
PPN1856525414
Document type:
Newspaper volume
Year of publication:
1932
Language:
German
Collection:
newspapers
Schleswig-Holsteinische Landeszeitung
Physical location:
Stadtarchiv Rendsburg

Issue

Persistent identifier:
PPN1831318687_1932-12-28_304
Title:
Ausgabe vom Mittwoch, den 28. Dezember 1932
Structure type:
Issue
Year of publication:
1932-12-28
Language:
German
Physical location:
Stadtarchiv Rendsburg

Contents

Table of contents

  • Rendsburger Tageblatt
  • Newspaper volume (1932, Bd. 4)
  • Beilage vom Samstag, den 01. Oktober 1932 (231)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Oktober 1932 (231)
  • Ausgabe vom Montag, den 03. Oktober 1932 (232)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 04. Oktober 1932 (233)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 05. Oktober 1932 (234)
  • Ausgabe vom Donnerstag, den 06. Oktober 1932 (235)
  • Ausgabe vom Freitag, den 07. Oktober 1932 (236)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Oktober 1932 (237)
  • Ausgabe vom Montag, den 10. Oktober 1932 (238)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 11. Oktober 1932 (239)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 12. Oktober 1932 (240)
  • Ausgabe vom Donnerstag, den 13. Oktober 1932 (241)
  • Ausgabe vom Freitag, den 14. Oktober 1932 (242)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Oktober 1932 (243)
  • Ausgabe vom Montag, den 17. Oktober 1932 (244)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 18. Oktober 1932 (245)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 19. Oktober 1932 (246)
  • Ausgabe vom Donnerstag, den 20. Oktober 1932 (247)
  • Ausgabe vom Freitag, den 21. Oktober 1932 (248)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Oktober 1932 (249)
  • Ausgabe vom Montag, den 24. Oktober 1932 (250)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 25. Oktober 1932 (251)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 26. Oktober 1932 (252)
  • Ausgabe vom Donnerstag, den 27. Oktober 1932 (253)
  • Ausgabe vom Freitag, den 28. Oktober 1932 (254)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Oktober 1932 (255)
  • Ausgabe vom Montag, den 31. Oktober 1932 (256)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 01. November 1932 (257)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 02. November 1932 (258)
  • Ausgabe vom Donnerstag, den 03. November 1932 (259)
  • Ausgabe vom Freitag, den 04. November 1932 (260)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. November 1932 (261)
  • Ausgabe vom Montag, den 07. November 1932 (262)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 08. November 1932 (263)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 09. November 1932 (264)
  • Ausgabe vom Donnerstag, den 10. November 1932 (265)
  • Ausgabe vom Freitag, den 11. November 1932 (266)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. November 1932 (267)
  • Ausgabe vom Montag, den 14. November 1932 (268)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 15. November 1932 (269)
  • Ausgabe vom Donnerstag, den 17. November 1932 (270)
  • Ausgabe vom Freitag, den 18. November 1932 (271)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. November 1932 (272)
  • Ausgabe vom Montag, den 21. November 1932 (273)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 22. November 1932 (274)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 23. November 1932 (275)
  • Ausgabe vom Donnerstag, den 24. November 1932 (276)
  • Ausgabe vom Freitag, den 25. November 1932 (277)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. November 1932 (278)
  • Ausgabe vom Montag, den 28. November 1932 (279)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 29. November 1932 (280)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 30. November 1932 (281)
  • Ausgabe vom Donnerstag, den 01. Dezember 1932 (282)
  • Ausgabe vom Freitag, den 02. Dezember 1932 (283)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. Dezember 1932 (284)
  • Ausgabe vom Montag, den 05. Dezember 1932 (285)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 06. Dezember 1932 (286)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 07. Dezember 1932 (287)
  • Ausgabe vom Donnerstag, den 08. Dezember 1932 (288)
  • Ausgabe vom Freitag, den 09. Dezember 1932 (289)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. Dezember 1932 (290)
  • Ausgabe vom Montag, den 12. Dezember 1932 (291)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 13. Dezember 1932 (292)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 14. Dezember 1932 (293)
  • Ausgabe vom Donnerstag, den 15. Dezember 1932 (294)
  • Ausgabe vom Freitag, den 16. Dezember 1932 (295)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. Dezember 1932 (296)
  • Ausgabe vom Montag, den 19. Dezember 1932 (297)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 20. Dezember 1932 (298)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 21. Dezember 1932 (299)
  • Ausgabe vom Donnerstag, den 22. Dezember 1932 (300)
  • Ausgabe vom Freitag, den 23. Dezember 1932 (301)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. Dezember 1932 (302)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 27. Dezember 1932 (303)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 28. Dezember 1932 (304)
  • Ausgabe vom Donnerstag, den 29. Dezember 1932 (305)
  • Ausgabe vom Freitag, den 30. Dezember 1932 (306)
  • Ausgabe vom Samstag, den 31. Dezember 1932 (307)

Full text

Mittwoch, den 28. Dezember 1932, 
125. Jahrgang 1 Nr. 301 ? Zweites Blatt. 
RenLsdurger Saeebtott 
Herten der Verordnung sind Lei der Polizeibehörd» 
zu erfahren. 
* Autounfall infolge der Glätte. Am Dienstag 
vormittag rutschte in der Hindenburgstratze in 
folge der Glätte ein Radfahrer mit seinem Fahr 
rad aus und stürzte. Ein nachfolgender Personen 
kraftwagen mutzte infolgedessen, um den Radfah 
rer nicht zu überfahren, stark bremsen. Dabei 
drehte sich der Personenkraftwagen um seine eigene 
Achse und schlug gegen den Kantstein. Das ein« 
Vorderrad wurde so stark beschädigt, daß es aus 
gewechselt werden mutzte. Personen wurden nicht 
verletzt. 
* Eine größere Anzahl von Federzeichnungen, 
dig von dem aus Rendsburg stammenden, jetzt in 
Nindorf bei Hamburg ansässigen Gewerbeober 
lehrer Raddatz angefertigt wurden, sind von heut« 
an bis zum 31. d. M. in dem Hauptschaufenster der 
Coburgschen Buchhandlung (Siele) ausgestellt. Die 
Federzeichnungen, die auch zum Teil getönt sind. 
geben durchweg Motive aus Schleswig-Holstein 
wieder. 
* Das Einigungsamt für Wettbewerbs» 
streitigkeiten in Schleswig-Holstein. Durch Er 
laß des preuß. Ministers für Wirtschaft und 
Arbeit ist auf Grund des 8 27a des 2. Teils der 
Verordnung des Reichspräsidenten zum 
Schutze der Wirtschaft vom 9. März ö. I. die 
Einrichtung eines Einigungsamtes des Ver 
bandes der Industrie- und Handelskammer der 
Provinz Schleswig-Holstein für Wettbewerbs- 
Streitigkeiten angeordnet worden. Das Amt 
wird voraussichtlich Anfang Januar des 
kommenden Jahres seine Tätigkeit aufnehmen 
können. Für das Einigungsamt bestimmte 
Anträge sind an die zuständigen Jndustrie- 
unö Handelskammern bzw. Handwerkskam 
mern zu richten. 
größten unter ihnen nicht in der Vage sind, eine 
„gegenstaatliche Politik" zu treiben. Die Gemeinden 
sollen verantwortungsbewußte Gliedorganismen im 
Staate sein, sich als Teil des Ganzen fühlen und bet 
der Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten das 
Interesse der Gesamtheit voranstellen. 
Es ergibt sich damit die Notwendigkeit eines to 
talen Neubans der kommunalen Selbstverwaltung, 
der freilich allein nicht genügt und isoliert nicht 
durchgeführt werden kann. Man muß sich darüber 
klar sein, daß einzelne Maßnahmen Stückwerk blei 
ben und bestenfalls nur Teilwirkungen zur Folge 
haben. Eine Generalbereinigung, eine wirkliche Reu- 
ovdnung unseres öffentlichen Lebens kann erst er-, 
folgen durch eine gleichzeitige Derfaffungs-, Verwal- 
tungs -und Finanzreform, deren wichtigster Bestand 
teil der Neubau der kommunalen Selbstverwaltung, 
d. h. die Neufundierung des Staates von unten her 
darstellt. Danach kristallisieren sich folgende vor- 
dringliche Forderungen heraus: 
Neuordnung des Verhältnisses von Reich und 
Ländern mit territorialer Neugliederung; 
Herstellung einer direkten organischen Verbunden 
heit von Reich und Gemeinden ohne Errichtung 
eines „Gegeustaates"; 
Neue Aufgabenteilung zwischen Reich, Ländern 
und Gemeinden unter Berücksichtigung der verän 
derten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse; 
Verkoppelung örtlicher Reichs- und Länderbehör 
den mit der Gemeindeverwaltung im Sinne stärke 
rer Herausbildung von Reichs- und staatlichen Auf 
tragsangelegenheiten ; 
Wiederherstellung der finanzpolitischen Verant 
wortung der Gemeinden durch Schaffung eines 
neuen Finanz- und Lastenausgleichs; 
Vereinheitlichung des kommunalen Verfassungs 
rechts, Stärkung der Funktionen des Gemeindevor. 
standes, Verlagerung des Schwergewichts der Be 
schlußfassung aus den Gemeindeparlamenten in klei 
nere Ausschüsse; 
Entpolitisierung der Gemeindeverwaltung durch 
Rückbildung des Prinzips der Einwohnergemeinde. 
Diese Forderungen stellen nur vordringliche 
Maßnahmen dar. Sie sind die Grundfesten für den 
Neubau der Selbstverwaltung. Die kommunale 
Selbstverwaltung hat auch für unsere Zeit — im 
Volksstaat — unverändert die Aufgabe, den Staats 
bürger zu verantwortungsbewußter Mitarbeit her- 
anzuziehen; sie ist und bleibt der Gralshüter der 
Freiheit der örtlichen Gemeinschaft, die ihre kultur. 
elle, wirtschaftliche und soziale Eigenart gegen die 
nivellierenden Tendenzen des Staats mit Recht 
zu bewahren sucht. 
Segler im Kanal gesunken. 
Etwa 1600 Nieter westlich der Audorser Fähre 
stießen gestern morgen bei dichtem Nebel der in 
östlicher Richtung fahrend« 1836 Brutto-Register- 
Tonnen große finnische Dampfer „Ester Thorden" 
und der deutsche 347 Brutto-Register-Tonnen 
große Segler „Jupiter", der sich auf einer Fahrt 
von Danzig nach London befand, zusammen. Dabei 
wurde der Segler so stark beschädigt, daß er sank. 
Er liegt am Südufer des Kanals auf Grund. Van 
der Besatzung wurde niemand verletzt. Die 
Bergung des Schiffes ist in die Wege geleitet. Der 
finnische Dampfer erlitt nur geringen Schaden. 
* * * 
* Vefähigungszeugnisso für Seeleute müssen er 
neuert werden. Rach der Schiffsbesatzungsordnung 
vom 29. Juni 1931 müssen die Befähigungszeug- 
nisse, welche auf Grund früherer Verordnungen 
ausgestellt sind, umgetauscht werden. Der Antrag 
zum Umtausch und das Vefähigungszeugnis mutz 
bis zum 31. Dezember 1932 in den Händen der 
Behörde sein, welche das Zeugnis ausgestellt har. 
Mit Ablauf des 31. Dez. 1932 werden dis bisheri 
gen Zeugnisse ungültig. Es handelt sich um Ve- 
fähigungszeugnisse als 1) Schiffer auf Küsten 
fahrt, 2) Steuermann auf kleine Fahrt oder Ka 
pitän auf kleine Fahrt, 3) Steuermann auf große 
Fahrt, 4) Schiffer --- Kapitän auf große Fahrt; 
ferner die Zeugnisse als Maschinist 4., 3., 2. und 
1. Klasse und als Schiffsingenieur. Die Einzel- 
Rendsburg. den 28. Dezember 1932, 
Umbau 
der kommunalen Selbstverwaltung 
Staatssonderbehövden die gesamte öffentliche Ver 
waltung in örtlicher Instanz bei sich konzentriert. 
Die Krise der kommunalen Selbstverwaltung, die 
man besser einen Zusammenbruch nennen könnte, ist 
von innen her in Auswirkung der veränderten poli 
tischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse 
erfolgt. Sie ist äußerlich erst sichtbar geworden mit 
der niedergehenden Kcmjunàr, die wegen des ver 
fehlten kommunalen Finanzsystems und der un 
zweckmäßigen Organisation der öffentlichen Arbeits- 
losenfiivforge sich in den kommunalen Haushalten 
besonders ungünstig auswirkt. Die wahren Gründe 
für den Zusammenbruch liegen aber darin, daß 
das System der kommunalen Selbstverwaltung ab 
gestellt war auf die gesellschaftlichen Verhältnisse 
des Anfangs oder der Mitte des vorigen Jahrhun 
derts. Es ist bewundernswert, mit welcher Elastizi 
tät sich bie kommunale Selbstverwaltung den all 
mählichen Aenderungen der Zeitnmstände durch 
Jahrzehnte hindurch angepaßt hat. Der grundlegen 
den Umgestaltung unserer politischen, wirtschaft 
lichen und sozialen Zustände in der Nachkriegszeit 
aber hat bas historische Gebäude der kommunalen 
Selbstverwaltung auf die Dauer nicht mehr stand 
halten können. Sieht man von den völlig abnormen 
Inflationsjahren ab, so haben sich ernste Schäden 
innerhalb des Selbstverwaltungssystems sehr bald 
nach der Stabilisierung der Währung gezeigt. Auf 
der einen Seite standen die Staatsbürokratie, die 
Parlamente u. die Parteien mit ihren übermächtigen 
Zentralisationsbestrebungen, auf der anderen Seite 
die Gemeinden, die sich dem „Heraufziehen der Auf 
gaben nach oben" und der allmählichen finanziellen 
Aushöhlung mit dem Ruf „zurück zur Steinfchen 
Selbstverwaltung" erfolgreich zu widersetzen hofften. 
Die Positionen, die beide Gegner bezogen hatten, 
waren unhaltbar. Ein Staat, der bewußt in der 
Aufgabenteilung und in der Konstruktion des 
Finanzsystems seinen organischen Aufbau von unten 
nach oben verleugnet, beraubt sich selbst.wertvoller 
Kräfte und Erfahrungen, die in der kommunalen 
Selbstverwaltung heute wie früher vorhanden sind. 
und die zur verantwortlichen Mitarbeit drängen. 
Andererseits kann es ein „zurück zur Steinfchen 
Selbstverwaltung" nicht mehr geben, wenn nicht die 
politischen und sonstigen grundlegenden Derände- 
rungen negiert werden sollen, die im Lause von 
über 100 Jahren eingetreten sind. Man wird auch 
nicht mehr an eine Reform der ursprünglichen kom 
munalen Selbstverwaltung denken können, weil die 
Bedingungen, auf denen dieses verwaltungspoliti 
sche Prinzip beruhte, einfach nicht mehr vorhanden 
sind. Es muß vielmehr ein Neubau der kommunalen 
Selbstverwaltung versucht werden, der mit ehemals 
Steinscher Selbstverwaltung nicht mehr allzu viel 
gemeinsam haben wird. Wichtig ist dabei in erster 
Linie der Ausgangspunkt: den Staat zu betrachten 
als eine Einheit, die sich zusammensetzt aus zahllosen 
sozialen Organismen — den Gemeinden — mit 
Eigenleben und ursprünglicher Dynamik. Die Ord 
nung der verfassungsrechtlichen Kompetenzen zwi 
schen Staat und Gemeinden, die Scheidung der Ver 
waltungsausgaben, schließlich die Begründung des 
Finanzsystems muß so erfolgen, daß die Existenz 
und die Lebenskraft der Gemeinden sichergestellt 
werden. Andererseits ist dafür Sorge zu tragen, daß 
die Gemeinden in ein organisches Verhältnis zum 
Staat und zum Reich gestellt werden und auch die 
Me jetzige Reichsregierung hat betont, daß sie als 
die vordringlichste Aufgabe die Arbeitsbeschaffung 
betrachte, und daß alle anderen Maßnahmen, ins 
besondere die Derfassungsreform, dahinter zurückzu 
treten hättem Es ist nur zu hoffen, daß aus diesem 
Bekenntnis nicht die Absicht einer Vertagung der 
Neuordnung des Verhältnisses von Reich und Län 
dern und der Verwaltungs- und Finanzreform ad 
infinitum spricht. Zweifellos müssen sich im Augen 
blick alle Kräfte aus die Belebung des Arbeitsmarktes 
konzentrieren. Daneben aber darf die in den letzten 
Jahren gewonnene Einsicht nicht verloren gehen, 
daß zu einer wirklichen Gesundung der Volkswirt 
schaft auch eine grundlegende Derfaffungs-, Verwal 
tungs- und Finanzreform und eine Neugestaltung 
der kommunalen Selbstverwaltung gehört. 
Es gibt eine nicht unbeträchtliche Anzahl Stim 
men, die aus dem politischen, wirtschaftlichen und 
sozialen Strukturwandel des letzten Jahrzehnts die 
Folgerung ziehen, daß das System der kommunalen 
Selbstverwaltung als politische und verwaltungs- 
technische Einrichtung völlig überlebt sei, weil es 
die Gemeinden in ihrer ursprünglichen Organstel 
lung zum Staat nicht mehr gäbe. Man fordert da 
her folgerichtig, Staats- und Kommunalverwaltung 
got einer Einheit zu verbinden und di« Gemeinden 
nur noch als staatliche Verwaltungsbezirke zu be 
handeln. 
Dieser Auffassung muß mit aller Entschiedenheit 
«echtzeitig entgegengetreten werden. Es ist klar, daß 
die Gemeinden in ihrem Verhältnis zum Staat 
einen grundlegenden Wandel durchgemacht haben. 
,Weiterhin ist nicht zu übersehen, daß die Gemeinden 
als Kultureinheit, als mehr oder minder boden 
ständiger Wirtschafts- unid Sozialorganismus mit. 
der Verflechtung und Intensivierung unseres gesell 
schaftlichen Lebens viel von ihrer früheren isolierten 
Stellung eingebüßt haben. Dennoch besteht die Ge 
meinde als nachbarlicher Verband weiter, in dem sich 
Msenseigene Aufgaben herausbilden, die wahrzn» 
nehmen und zu verwalten nach wie vor der ört- 
lichen Gemeinschaft überlassen bleiben muß. Me Tat 
sache, daß eine Anzahl von Verwaltungsaufgaben 
aus dem örtlichen Bezirk herausgewachsen ist in den 
größeren Verband Staat und zweckmäßigevweise nun 
von diesem erledigt wird, bedeutet zwar eine gewisse 
Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung, 
kann ihr aber niemals die Existenzberechtigung neh 
men. Immer bleibt die Gemeinde eine Wesenseinheit. 
Ihre primäre Tätigkeit ist nach wie vox die Durch- 
şihrung örtlicher Aufgaben im Rahmen der Richt 
linien, die Reich und Staat hierfür aufstellen. Da 
neben ist die Gemeinde aus verwoltungstechnischen 
Gründen auch staatlicher Verwaltungsbezirk, der 
unter möglichster Ausschaltung aller Reichs- , und 
Was ich Mach sagen maiCtc .... 
Im allgemeinen ist es ja nicht üblich, daß man 
einen Wecker — mit in die Kirche nimmt. Aber 
in der Weihnachtszeit kann. wenn jemand gerade 
einen Wecker in letzter Minute als Weihnachts 
geschenk gekauft hat, sowas schon passieren, wie 
folgende Geschichte beweist, die sich in Flensburg 
zugetragen hat. 
Da sitzen — so lesen wir in den Fl. N. — die 
Kirchgänger am zweiten Feiertage in der St. 
Nikolai-Kirche und lauschen der plattdeutschen 
Predigt Pastor Kühlers. Und bei jeder Atempause 
zittert ein merkwürdiges Geräusch durch die 
Reihen. Tick-Tack — Tick-Tack ... Es ist doch et 
was ungemein Beunruhigendes, wenn jemand 
einen so geheimnisvollen „Fremdkörper" mit zu 
festlichen Angelegenheiten schleppt. Keiner - wagt 
den anderen anzublicken. Im Gegenteil — man 
sieht durchweg tiefbewegte Gesichter. Und dennoch, 
dennoch, — die Ohren sind alle spitz geworden, um 
das Tick-Tack (das man so verwünscht), auf sein 
Nochvorhandensein zu prüfen. 
Anscheinend ist dem Eigentümer des Geräusche 
machers auch ein wenig schlecht zumute geworden. 
Mit einem angstvoll angespannten, unruhevollen 
Gesicht sitzt er da. Bestimmt hat er nicht gut auf 
die Predigt gehört. Und daun kam plötzlich das 
Unglück! Mit einem eleganten Knick löste sich die 
Feder und rollte die wundervolle Weckmelodie ab. 
Da half kein Drücken und Quetschen, kein Hin- und 
Herrütteln. Wenn so ein Wecker ins Rasen kommt, 
macht er es gründlich. Auch wenn er sich zufällig 
in der Kirche befindet. 
Verlag kl. Druck: Heinrich Möller Söhne 
Rendsburg. 
şşbeşredaktion u.Verlagsleitung: Jerd. Möller. 
Verantwortlich iür Leitartikel: Jerd. Möller 
Politik: Adolf G r e g o r i iür den allgemei 
nen Teil und Jeuilleton: Herbert Puhl 
mann. iür den wirtschaftlichen Teil: Tr. Joh. 
Gösch, für den provinziellen und örtlichen Teil: 
Karl Müller alle in Rendsburg. — Ber 
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