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Zeitungsband (1867)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zeitungsband (1867)

Zeitung

Persistente ID:
PPN1831318695
Titel:
Rendsburger Wochenblatt
Untertitel:
Tageblatt
Dokumenttyp:
Zeitung
Herausgeber:
Möller
Erscheinungsort:
Rendsburg
Universitätsbibliothek Kiel
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Slesvico-Holsatica
Schleswig-Holsteinische Landeszeitung

Zeitungsband

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-9226114
Persistente ID:
PPN1831865742
Dokumenttyp:
Zeitungsband
Erscheinungsjahr:
1867
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Zeitungen
Schleswig-Holsteinische Landeszeitung
Physikalischer Standort:
Stadtarchiv Rendsburg

Ausgabe

Persistente ID:
PPN1831318695_1867-03-13_21
Titel:
Ausgabe vom Mittwoch, den 13. März 1867
Strukturtyp:
Ausgabe
Erscheinungsjahr:
1867-03-13
Sprache:
Deutsch
Physikalischer Standort:
Stadtarchiv Rendsburg

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Rendsburger Wochenblatt
  • Zeitungsband (1867)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 02. Januar 1867 (1)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. Januar 1867 (2)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 09. Januar 1867 (3)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. Januar 1867 (4)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 16. Januar 1867 (5)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. Januar 1867 (6)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 23. Januar 1867 (7)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. Januar 1867 (8)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 30. Januar 1867 (9)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Februar 1867 (10)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 06. Februar 1867 (11)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Februar 1867 (12)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 13. Februar 1867 (13)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Februar 1867 (14)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 20. Februar 1867 (15)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Februar 1867 (16)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 27. Februar 1867 (17)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. März 1867 (18)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 06. März 1867 (19)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. März 1867 (20)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 13. März 1867 (21)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. März 1867 (22)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 20. März 1867 (23)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. März 1867 (24)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 27. März 1867 (25)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. März 1867 (26)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 03. April 1867 (27)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. April 1867 (28)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 10. April 1867 (29)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. April 1867 (30)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 17. April 1867 (31)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. April 1867 (32)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 24. April 1867 (33)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. April 1867 (34)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 01. Mai 1867 (35)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. Mai 1867 (36)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 08. Mai 1867 (37)
  • Ausgabe vom Samstag, den 11. Mai 1867 (38)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 15. Mai 1867 (39)
  • Ausgabe vom Samstag, den 18. Mai 1867 (40)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 22. Mai 1867 (41)
  • Ausgabe vom Samstag, den 25. Mai 1867 (42)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 29. Mai 1867 (43)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Juni 1867 (44)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 05. Juni 1867 (45)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Juni 1867 (46)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 12. Juni 1867 (47)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Juni 1867 (48)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 19. Juni 1867 (49)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Juni 1867 (50)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 26. Juni 1867 (51)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Juni 1867 (52)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 03. Juli 1867 (53)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. Juli 1867 (54)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 10. Juli 1867 (55)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. Juli 1867 (56)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 17. Juli 1867 (57)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. Juli 1867 (58)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 24. Juli 1867 (59)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. Juli 1867 (60)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 31. Juli 1867 (61)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. August 1867 (62)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 07. August 1867 (63)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. August 1867 (64)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 14. August 1867 (65)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. August 1867 (66)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 21. August 1867 (67)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. August 1867 (68)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 28. August 1867 (69)
  • Ausgabe vom Samstag, den 31. August 1867 (70)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 04. September 1867 (71)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. September 1867 (72)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 11. September 1867 (73)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. September 1867 (74)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 18. September 1867 (75)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. September 1867 (76)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 25. September 1867 (77)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. September 1867 (78)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 02. Oktober 1867 (79)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. Oktober 1867 (80)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 09. Oktober 1867 (81)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. Oktober 1867 (82)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 16. Oktober 1867 (83)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. Oktober 1867 (84)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 23. Oktober 1867 (85)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. Oktober 1867 (86)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 30. Oktober 1867 (87)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. November 1867 (88)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 06. November 1867 (89)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. November 1867 (90)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 13. November 1867 (91)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. November 1867 (92)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 20. November 1867 (93)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. November 1867 (94)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 27. November 1867 (95)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. November 1867 (96)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 04. Dezember 1867 (97)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. Dezember 1867 (98)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 11. Dezember 1867 (99)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. Dezember 1867 (100)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 18. Dezember 1867 (101)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. Dezember 1867 (102)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 25. Dezember 1867 (103)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. Dezember 1867 (104)

Volltext

Wiiilvoch. 
2! 
13. März 1867. 
Bestimmungen 
über das Verfahren bei Einberufung der Reserve- 
und Landwehrmannschaften zu den Fahnen. 
8 1. Ueber die Verpflichtung zum Einkommen 
bei der Fahne entscheidet grundsätzlich das Dienst 
ler dergestalt, daß die jüngsten Dicnstalters-Klas 
sen zunächst hiervon betroffen werden. 
§ 2. Sämmtliche Reserve- und Landwehrmann- 
schaften eines Bataillons-Bezirks werden demgemäß, 
nach Garde und Linie gesondert, waffenweise in so viele 
Klassen getheilt, als Jahrgänge vorhanden sind, 
ü'vbei der mitgebrachte Reservepaß und das Ka 
lenderjahr entscheiden. 
8 3. Wer sich durch Unterlassung der vorge 
schriebenen Meldungen oder anderweit der Controle 
ber Landwehrbehörden entzieht, wird, sobald er 
wieder unter Controle tritt, nicht dem Jahrgange 
seiner Altersklasse, sondern demjenigen Jahrgange 
zugetheilt, dem er ohne Anrechnung der Zeit, wäh 
rend welcher er sich der Controle entzogen hat, 
seinem Dienstalter nach angehört. 
Auf Individuen, welche sich nicht ein volles 
Jahr der Controle entzogen haben, findet diese Be 
stimmung nur dann Anwendung, wenn dadurch 
eine größere Landwehr-Uebung oder die Gestellung 
bei einer außerordentlichen Zusammenziehung ver 
absäumt worden ist. 
8 4. In jeder Klasse rangiren die nach § 3 ihr 
zugetheilten Individuen zur ersten Stelle, die übri 
gen Mannschaften nach dem Lebensalter, welches 
dergestalt bei ihrer Einberufung mit in Betracht 
gezogen wird, paß, insofern der Bedarf nicht die 
ganze Klasse umfaßt, die jüngsten Leute zunächst 
berufen werden. 
8 5. In dem Falle zu 8 4 wird der Bedarf 
verhältnißmäßig nach dem Bestände der ganzen 
Klasse auf die vier Compagnie-Bezirke, und in 
denjenigen Compagnie-Bezirken, welche zu ver- 
schiedenen Kreisen gehören, nach Maaßgabe des 
Bestandes wieder auf die einzelnen Kreistheile con- 
tingentirt. 
8 6. Die zur Completirung der Linien-Truppen, 
einschließlich des Bedarfs an ausgebildeten Mann 
schaften für die Ersatz-Truppen, nicht benöthigten 
Reserve-Mannschaften werden zunächst zur Ein 
stellung in die Landwehr bestimmt, worauf als 
dann die Landwehr-Mannschaften ersten Aufgebots 
von der ersten bis zur siebenten Klasse folgen, bis 
ber Bedarf gedeckt ist. 
8 7. Freiwillige können ohne Rücksicht auf die 
Klasse, in der sie sich befinden, angenommen wer 
ben, wofür eben so viele von den ältesten Mann 
schaften des betreffenden Compagnie-Bezirks befreit 
bleiben; der Commandeur ist zu der Annahme je 
doch nicht verpflichtet, wenn er dieselbe aus dienst 
lichen Gründen, nach der Persönlichkeit des sich 
Meldenden für nachtheilig erachten muß. 
8 8. Häusliche, gewerbliche und Familien-Ver- 
hältnisse können nur ausnahmsweise in so weit 
berücksichtigt werden, als durch sie vorübergehend 
die einstweilige Zurückstellung eines Mannes hin 
ter die siebente Klasse des ersten Aufgebots bedingt 
werden kann. Die hierdurch gebildete Klasse der 
Unabkömmlichen kann Mannschaften aller Jahr 
gänge der Reserve und Landwehr ersten Aufgebots 
enthalten, welche unter sich eben so wie die Ab 
kömmlichen rangiren, und auf die nur in dem 
Falle nach Maaßgabe des Bedarfs zurückgegriffen 
wird, wenn die vorstehenden Klassen erschöpft sind. 
Eine Wiederentlassung und vorläufige Befreiung 
einzelner Individuen dieser Klasse vom Dienste 
kann nur ausnahmsweise auf Grund einer im Wege 
der Reklamation herbeigeführten besonderen Ver 
fügung der oberen Provinzial-Behörden eintreten. 
§ 9. Die im 8 8 erwähnten Berücksichtigungen 
sind nur zulässig: 
1) wenn ein Mann als der einzige Ernährer 
seines arbeitsunfähigen Vaters oder seiner Mutter, 
mit denen er die nämliche Feuerstelle bewohnt, zu 
betrachten ist und ein Knecht oder Geselle nicht 
gehalten werden kann, auch durch die gesetzlich den 
Familien der Reserve- und Landwehrmannschaften 
zu gewährenden Unterstützungen der dauernde Ruin 
des elterlichen Hausstandes bei der Entfernung des 
SohncS nicht zu beseitigen ist. 
2) Wenn ein Wehrmann, der das 30. Lebens 
jahr erreicht hat, oder einem der beiden ältesten 
Jahrgänge des 1. Aufgebots angehört, als Grund 
besitzer, Pächter oder Gewerbetreibender, oder als 
Ernährer einer zahlreichen Familie, selbst bei dem 
Genusse der gesetzlichen Unterstützung, seinen Haus 
stand und seine Angehörigen durch die Entfernung 
dem gänzlichen Verfall und dem Elende Preis 
gegeben würde. 
3) Wenn in einzelnen dringenden Fällen die Zu 
rückstellung eines Mannes, dessen geeignete Vertre 
tung auf keine Weise zu ermöglichen ist, im In 
teresse der allgemeinen Landescultur und der Na- 
tional-Oekonomie für unabweislich nothwendig zu 
erachtet wird. 
Die im § 3 bezeichneten Individuen haben auch 
in den vorgenannten Fällen keinerlei Anspruch auf 
Berücksichtigung. 
8 10. Die Reserve- und Landwehr-Mannschaf 
ten, welche auf Berücksichtigung Anspruch machen, 
haben ihre desfallsigen Gesuche bei dem Gemeinde- 
Vorsteher ') anzubringen, welcher dieselben unter 
Zuziehung einiger zuverlässiger Wehrmänner zu 
prüfen und nach Maaßgabe des Befundes darüber 
eine an den Landrath *) einzureichende Nachweisung 
aufzustellen hat, aus der nicht nur die militairi- 
schen, bürgerlichen und Vermögens-Verhältnisse der 
Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonde 
ren Umstände ersichtlich sind, wodurch eine zeit- 
*) in den Elbherzoglhümern bei dem lageführenden 
Beamte». 
’) in den Elbherzagthümcrn bei dem Civilvarsttzcnden 
der Kreis-Ersatz-Commission. 
weise Zurückstellung bedingt werden kann. 
8 11. Die eingereichten Gesuche unterliegen der 
Entscheidung der beiden permanenten Mitglieder 
der Kreis-Ersatz-Commission, welche zu diesem Be 
hufe jährlich zweimal in öffentlich bekannt zu ma 
chenden Terminen an den Kreis-Orten Sitzung 
halten, und zwar im Frühjahr unmittelbar nach 
dem Kreis-Ersatz-Geschäft, und im Herbst, wenn 
die Reserve-Mannschaften in der Heimath einge 
troffen sind und der Nebertrilt in das 1. und 2. 
Aufgebot stattgefunden hat. 
8 12. Als berathende Organe sind bei vorge 
dachten Sitzungen heranzuziehen: der Compagnie 
führer , der Gemeindevorsteher a ), und außerdem 
nach denr Ermessen des Bataillons-Commandeurs, 
resp. des Landraths ^), der Bezirks-Feldwebel und 
einige zuverlässige Einwohner, denen eine besondere 
Bekanntschaft mit den bürgerlichen- und Vermö 
gens-Verhältnissen innewohnt, sowie endlich dieje 
nigen Personen, deren Zeugniß nach Maaßgabe 
der obwaltenden Umstände auf die Entscheidung 
von Einfluß sein könnte. 
8 13. Nach geendigter Prüfung der Gesuche, 
wobei den Betheiligten gestattet ist, sich persönlich 
einzufinden, erfolgt die Entscheidung durch den 
Bataillons - Commandeur und den Landrath 5 ) bei 
stattfindender Uebereinstimmung endgültig. In dem 
voraussichtlich seltenen Falle, daß eine Vereinigung 
dieser Behörden nicht zu erreichen sein sollte, ist 
das Gesuch um Zurückstellung vorläufig abzulehnen, 
dieselben sind jedoch verbunden, den Fall bei den 
permanenten Mitgliedern der Dcpartements-Ersatz- 
Commission zur Sprache zu bringen, worauf von 
diesen die endgültige Entscheidung erfolgt. 
8 14. Die vorgedachten Entscheidungen haben 
ihre Endgültigkeit nur bis zu dem nächsten Siz- 
zungs-Termin der Commission, insofern sic nach 
stattgehabter Prüfung nicht auf's neue bestätigt 
werden. Ebenso haben die Reserve- oder Land- 
wehrmannschaften, welche während ihrer Dienstzeit 
in der Linie auf Reklamation entlassen wurden, 
nur dann einen Anspruch auf fernere Berücksichti 
gung, wenn derselbe in den bestimmten Sitzungs 
Terminen nach den für die Reserve und die Land 
wehr geltenden Vorschriften anerkannt wird. Eine 
Versetzung in das zweite Aufgebot darf wegen 
bürgerlicher Verhältnisse nicht ausgesprochen werden. 
8 15. Nach jedem Termin werden die Nameir 
der sämmtlichen Mannschaften, deren Gesuche um 
einstweilige Zurückstellung als begründet anerkannt 
worden sind, öffentlich durch die Kreisblättcr be 
kannt gemacht. 
8 16. Außerdem wird nach jedem Termin eine 
summarische Nachweisung: 
a) der sämmtlichen Reserve und Landwehr- 
Mannschaften des betreffenden Bezirks, 
5 ) der Civilversitzende der Ersatzcommission. 
st wie vorstehend. 
st wie vorstehend. 
b) der als unabkömmlich anerkannten, 
der vorgesetzten Behörde eingereicht. 
Bei auffallendem Mißverhältnisse in der Zahl 
der abkömmlichen und unabkömmlichen Mannschaf 
ten oder bei sonstigem speciellen Anlasse ist die 
vorgesetzte Behörde befugt, die Geschäftsführung 
der einen oder anderen Commission einer nach 
träglichen Revision zu unterwerfen. 
8 17. Im Augenblicke der Einberufung sind alle 
Gesuche um Zurückstellung unstatthaft, indem als 
dann lediglich die Klasse, in der sich der betreffende 
Mann befindet, so wie die körperliche Tüchtigkeit 
desselben über den Eintritt zur Fahne entscheiden. 
8 18. Sind inzwischen für den Eingestellten 
durch unabwendbare, nicht durch ihn selbst herbei 
geführte Ereignisse, als Brandschaden, Ueberschwem- 
mung, Tod eines nahen Verwandten u. s. w., 
besondere Berücksichtigungsgründe eingetreten, so 
kann die Entlassung nur erfolgen, wenn dieselbe 
auf dem für Reklamation vorgeschriebenen Wege 
genehmigt wird. 
8 19. Die Befreiung der unabkömmlichen Be 
amten auf Grund der Atteste der betreffenden Ci- 
vilbehörden erfolgt nach den darüber bestehenden 
besonderen Vorschriften. 
8 20. Auf die Einberufungen der Landwehr- 
Mannschaften zu den gewöhnlichen Uebungen haben 
die vorstehenden Bestimmungen keinen Bezug. Bei 
den Uebungen wird nach Maaßgabe des und der 
vorhandenen Mannschaft von jedem einzelnen Jahr 
gange eine gewisse Quote einberufen, wobei die 
Mannschaften jedes Jahrganges in sich alterniren. 
Eine Befreiung von der zunächst bevorstehenden 
Uebung kann nur ausnahmsweise wegen augen 
blicklicher nicht zu beseitigender Hindernisse durch 
den Bataillons-Commandeur verfügt werden, wobei 
z. B. der Bau eines Hauses, eine unaufschiebbare 
Reise, ein Todesfall in der Familie u. s. w. den 
Umständen nach zu berücksichtigen sind. 
Jede versäumte Uebung muß jedoch späterhin 
nachgeholt werden. 
8 21. Bei Gelegenheit der Kontrol-Versamm- 
lungen und auf sonst geeignete Weise ist dahin zu 
wirken, daß die Reserve- und Landwehr-Mann 
schaften mit den bei der Einberufung geltenden 
Grundsätzen genau bekannt und vertraut gemacht 
werden. 
Berlin, den 26. October 1850. 
Der Minister des Innern. Der Minister des Krieges, 
v. Manteuffel. ö. Stockhausen. 
Erläuterungen und Ausführungs- 
bestimmungen 
für den Bezirk des 9ten Armee-Korps. 
nck 8 1—2. Zu einer Dienstaltersklasse ge 
hören alle diejenigen Mannschaften, welche inner 
halb eines Kalenderjahres zum Dienst eingetreten 
sind. 
all 8 9 pass. 2. Den Mannschaften, welche 
Alte Häuser, alte Geschichten. 
Bon Agnes Grans. 
(Fortsetzung.) 
Bald trat ein uencr Feind in der Baronin Le 
ben, die Eiferfncht. Durch diese inachtc sie die 
Entdeckung, daß sie den Mann, welchem sie kaum 
die Fingerspitzen zum kühlen Morgengrnß reichte, 
ikidcujchaftlich liebe. 
Ein polnischer Edelmann, der seine Güter uer- 
lauft, tun sich in Schlesien anzusiedeln, kam nach 
Breslau mit seiner jungen, hübschen Frau. Cr 
an den Baron empföhle» und mit seiner 
Ģalti» non diesem aufs Gastfreieste anfgenom- 
U>e» worden. 
Fran von Lnbuiirsky, graziös und coqnett wie 
Polinnen, hatte bald 'die conventioncUe Form 
> , e !« Ehe durchschaut und den jungen Mann 
"'hast bedauernd, verflocht sie ihn in einen klci- 
pikanten Roman, der Beide aufs Angenehmste 
hjschasiigtc „nd anregte. Ohne Ursula's leiden- 
lchaşllich'e Eifersucht, hätte dieses Verhältniß keine 
kknstere Färbung erhalten, denn Frau von Lnb- 
Ujirsky war trotz aller Coquelterie fromm, und 
-oaron Sigmund trotz allen Leichtsinns ein Ehrcn- 
111(111 Doch hatte sie, in den streng moralischen 
Und bürgerlichen Stilen ihres SlandcS uttd ihrer 
^eit erzogen, kein Verständniß jener leichten Lie- 
veständkleten. jettes frivolen Verkehrs zwischen den 
Geschlechter,i, wie sie damals von Frankreich nach 
Wachse» tlou ļļ sl „ach Polen herübergckom- 
ne» waren. Ursula sah Sünde und Trcnbrnch, 
wo bisher nur ein thörichtes Spielet, mit Gefüh 
len stallsaiid. 
Mii Vergnügen bemerkte ihr Vetter Ferdinand, 
ec sie von Allem ain meisten haßte, weil er von 
ihrem Hochmnth am meisten verletzt, ihr Leiden, 
und schürte durch Zwischcnträgercicn die Funken 
zur Flamme 
Herr von Lnbuiirsky hatte seine Ankäufe ge 
macht und beabsichtigte die Stadt in den nächsten 
Tagen zu verlassen. 
Den Schluß der Winterfcstlichkeite» bildete ein 
Maskenball den der Baron in seinem Hanse ver 
anstaltete. 
Die junge Wirthin erschien im Costüni der Do- 
garessa in 'aller Pracht ihres Reichthums und ih 
rer Schönheit lind machte die Honneurs ihres 
Hanses mit vollendeter Anmuth. Als indeß die 
eingeladenen Gäste sämmtlich versammelt, war sic 
verschwunden und iviirde in dein allgemeinen Tu 
mult nur flüchtig Vermißt. 
Baron Sigmund »nd Frau von Lnbuiirsky ge 
nossen in vollen Zügen die schmerzliche Wonne 
des nahen Abschiedes. Der heutige Abend war 
ihr letzter, »»gestörter und im Schutz der Mas- 
kensreiheit tauschten sie ein ewiges Lebewohl. Beide 
hatten erkannt, daß sich mit Herze», mit Gefüh 
len, nicht ungestraft tändeln lasse; Beide gingen 
liebe leeren Tagen entgegen und fühlten doch, daß 
sie fick nicht wiedersehen dursten, ohne ihre Pflich 
ten zu verletzen. 
Wiederholt war ihnen eine weibliche Maske 
aufgefallen in der Tracht der Nonne» der hcili- 
gen Clara, weiß und blau, Ivelche sich stets in 
ihre Nähe zu schleichen wußte. Spüler erblickten 
sie dieselbe i„ langem und eifrigen Gespräch mit 
einem Maltheser-Ruter, die Maske, welche Herr 
von Lnbmirsky trug, und sahen, wie beide for 
schend nach ihnen herüberblickten. 
Der Abend rückte indessen vor und der Ab 
schied näher. Frau von Lnbmirsky wollte hier 
voll Sigmund scheiden und morgen den letzten 
cereinonieUe» Abschiedsbesuch ihrem Gatten allein 
übet lassen, Unwohlsein vorschützend. 
Vorsichtig verließe» Beide den Saal und in 
der Vorhalle, unter dem Bild der Kaiserin Ma 
ria Theresia wechselten sie ihr letztes Lebewohl. 
Bon den zilternde» Lippen der aufgeregten, heiß 
einpfindendrn Polin empfing Baron Sigmund 
plötzlich einen flüchtigen Kuß, den ersten voil ihr, 
de» letzten seines jungen Lebens. 
In diesem Moment knallte ein Schuß und der 
Baron stürzte am Fuße des BildeS nieder, sein 
Herzblut besprengte den Alias des kaiserlichen Ge 
wandes und floß leise rieselnd die Treppe hinab. 
All' der Lärmen, die Verwirrung erhob sich, 
welche solche Sitnationen zn begleiten pflegt. Man 
forschte und fragte, rieth hin und her und that 
alles Mögliche, nur das Rechte nicht. Niemand 
hatte etwas gesehen. Herr von Lnbuiirsky war 
durch eine der vielen Thüren cnlschwnnden, rasch 
entschlösse» seine Fra», die völlig bcsinnnngslos, 
mit sich fortreißend. 
Nur die Nonne hatte inan bei dem Verwunde 
ten gkfnndkil und argwöhnisch belrachtet, aber als 
sie langsam die Maske vom Gesicht nahm, er- 
kannle man die todeSbleichcn Züge der Baronin 
und der Verdacht, der sich erhoben, mnßte schweigen. 
Man hatte endlich itach dem Arzt geschickt, der 
Verwundete war zti Belt gebracht worden, aber 
alle menschliche Hülfe kam zn spät, er starb noch 
im Lause des Tages, doch nicht eher, bis Ursula 
den schrecklichsten Irrthum ihres Lebens eingese 
hen, die Schuldlosigkeit deö Galten erkannt halte, 
den sie gemordet. 
Aufgereizt durch jenen verrätherischen Anver 
wandten, hatte sie den leidenschaftlichen Polen jur 
wildesten Wuth zn entflammen gewußt, wähnend, 
daß die Rache die verhaßte Nebenbuhlerin treffen 
würde. Der Schlag wendete sich gegen sie selbst 
und zn spät erfuhr sie, daß sie erbarmungslos 
mit eigener Hand die Blüthen ihres Lebensbau- 
mcs gebrochen. — Leider war aber Ursula kein 
Charakter, welchen das Unglück sänstigt n»d den 
das Erkennen des eigene» Fehlers nachsichtsvoll 
und milde gegen fremde macht. Mit leidenschaft 
licher Bitterkeit brach sie mit der ganzen Bec- 
wandtschaft und entließ die ganze Dienerschaft, 
Niemand um sich duldend. Das Haus ward mit 
schweren, eichenen Bohlen verrammelt, die Gemä 
cher verschlossen, die Fenster verhangen. Sie selbst 
bezog eine große Erkersttibe, welche in den Hof 
hinansgclege», an deren Fenster sie früher oft ge 
standen und dem Gatten nachgeblickt, wenn er 
die Ställe besuchte, oder sich auf das Pferd schwin 
gend langsam durch das Hinterthor davonritt. 
Niemals verließ sie mehr daS Hans und nur 
einmal im Monat, — dem viernndzwanzigsten, 
detii Unglückstage, — das Zimmer. Dann zog 
sie jenes Nonnencostiiili an, welches sie damals 
getragen, und durchwanderte stöhnend und seuf- 
zeud die ganzen vorderen Räume des Hauses, sich 
freuend, wenn sie benreekle, wie allntälig alles 
der Zerstörung anheim fiel. 
Am Tage nach dieser Bnßwaiiderung empfing 
sie dann den Geistlichen; — doch wie manches 
Jahr auch verrann, es gelang selbst ihm mchl, die 
Bitterkeit ihres Herzens zu sänflige», sie mit ih 
re» Verwandle», mit dein Leben zu versöhne». 
Sie war spröde wie Glas. Sie theilte wohl 
60stcr Jahrgang. 
Erscheint jeden Mittwoch und Sonnabend Morgen». 
Jiiseratilinsgebühr: 
Für die Petitzeile 1b, ß, für die CorpuSzeile 2 ß Crt 
Anzeigen werden für die Mittwoch-Nr. bis Dienstag, für 
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