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Zeitungsband (1867)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zeitungsband (1867)

Zeitung

Persistente ID:
PPN1831318695
Titel:
Rendsburger Wochenblatt
Untertitel:
Tageblatt
Dokumenttyp:
Zeitung
Herausgeber:
Möller
Erscheinungsort:
Rendsburg
Universitätsbibliothek Kiel
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Slesvico-Holsatica
Schleswig-Holsteinische Landeszeitung

Zeitungsband

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-9226114
Persistente ID:
PPN1831865742
Dokumenttyp:
Zeitungsband
Erscheinungsjahr:
1867
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Zeitungen
Schleswig-Holsteinische Landeszeitung
Physikalischer Standort:
Stadtarchiv Rendsburg

Ausgabe

Persistente ID:
PPN1831318695_1867-10-09_81
Titel:
Ausgabe vom Mittwoch, den 09. Oktober 1867
Strukturtyp:
Ausgabe
Erscheinungsjahr:
1867-10-09
Sprache:
Deutsch
Physikalischer Standort:
Stadtarchiv Rendsburg

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Rendsburger Wochenblatt
  • Zeitungsband (1867)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 02. Januar 1867 (1)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. Januar 1867 (2)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 09. Januar 1867 (3)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. Januar 1867 (4)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 16. Januar 1867 (5)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. Januar 1867 (6)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 23. Januar 1867 (7)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. Januar 1867 (8)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 30. Januar 1867 (9)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Februar 1867 (10)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 06. Februar 1867 (11)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Februar 1867 (12)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 13. Februar 1867 (13)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Februar 1867 (14)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 20. Februar 1867 (15)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Februar 1867 (16)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 27. Februar 1867 (17)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. März 1867 (18)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 06. März 1867 (19)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. März 1867 (20)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 13. März 1867 (21)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. März 1867 (22)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 20. März 1867 (23)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. März 1867 (24)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 27. März 1867 (25)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. März 1867 (26)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 03. April 1867 (27)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. April 1867 (28)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 10. April 1867 (29)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. April 1867 (30)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 17. April 1867 (31)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. April 1867 (32)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 24. April 1867 (33)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. April 1867 (34)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 01. Mai 1867 (35)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. Mai 1867 (36)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 08. Mai 1867 (37)
  • Ausgabe vom Samstag, den 11. Mai 1867 (38)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 15. Mai 1867 (39)
  • Ausgabe vom Samstag, den 18. Mai 1867 (40)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 22. Mai 1867 (41)
  • Ausgabe vom Samstag, den 25. Mai 1867 (42)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 29. Mai 1867 (43)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Juni 1867 (44)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 05. Juni 1867 (45)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Juni 1867 (46)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 12. Juni 1867 (47)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Juni 1867 (48)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 19. Juni 1867 (49)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Juni 1867 (50)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 26. Juni 1867 (51)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Juni 1867 (52)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 03. Juli 1867 (53)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. Juli 1867 (54)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 10. Juli 1867 (55)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. Juli 1867 (56)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 17. Juli 1867 (57)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. Juli 1867 (58)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 24. Juli 1867 (59)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. Juli 1867 (60)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 31. Juli 1867 (61)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. August 1867 (62)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 07. August 1867 (63)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. August 1867 (64)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 14. August 1867 (65)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. August 1867 (66)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 21. August 1867 (67)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. August 1867 (68)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 28. August 1867 (69)
  • Ausgabe vom Samstag, den 31. August 1867 (70)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 04. September 1867 (71)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. September 1867 (72)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 11. September 1867 (73)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. September 1867 (74)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 18. September 1867 (75)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. September 1867 (76)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 25. September 1867 (77)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. September 1867 (78)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 02. Oktober 1867 (79)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. Oktober 1867 (80)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 09. Oktober 1867 (81)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. Oktober 1867 (82)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 16. Oktober 1867 (83)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. Oktober 1867 (84)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 23. Oktober 1867 (85)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. Oktober 1867 (86)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 30. Oktober 1867 (87)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. November 1867 (88)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 06. November 1867 (89)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. November 1867 (90)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 13. November 1867 (91)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. November 1867 (92)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 20. November 1867 (93)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. November 1867 (94)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 27. November 1867 (95)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. November 1867 (96)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 04. Dezember 1867 (97)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. Dezember 1867 (98)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 11. Dezember 1867 (99)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. Dezember 1867 (100)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 18. Dezember 1867 (101)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. Dezember 1867 (102)
  • Ausgabe vom Mittwoch, den 25. Dezember 1867 (103)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. Dezember 1867 (104)

Volltext

NbonnemcntspreiS: 
Jährlich 5 ?/■ Êrt., vierteljährlich 20/4; — frei ins Hau« 
geliefert 22 /3; — für Auswärtige, die daS Blatt durch 
die Polt deziehen 22 /3 <£t. inet. Stempelsteuer u, Postgebühr. 
60stcr Jahrgang. 
Erscheint jeden Mittwoch und Sonnabend Morgen-, 
Siiskrationsgcbiihr: 
Für die Petitzeile IV, ß, für die CorpuSzeile 2 ß Lrt 
Anzeigen werden für die Mittwoch.Nr. bi« Dienstag, für 
die Sonnabend-Nr, bi» Freitag Mittag >2 Uhr erbeten. 
Mittwoch, 
i>. Actober 1887. 
Zur Tagesgeschichte. 
Berlin. I» compctcutcn Kreisen hält man 
dafür, daß die Beihandlnngen mit Dänemark sich 
sehr in die Länge ziehen dürften, und man glaubt, 
daß ein Ergebniß derselben, sei cd i» positivem 
oder negativen Sinne, nicht eher zn Tage treten 
Werde, als bis Übdr die Beziehungen Preußens zn 
Frankreich in einer oder der andern Weise eine 
größere Gewißheit, als sie in dein gegenwärtigen 
Augenblicke besteht, sich ergeben haben tverde. 
Sollten diese Bezichnngen zn einer friedlichen Ent 
wicklung der Dinge führe», so glaubt man, daß 
Preuße» in den Zugeständnissen an Dänemark 
Um dieselbe zn befestigen, so weit als möglich 
gehen werde; im enlgegengisitzttn Falle aber will 
inan voraussehen, daß die Verhandlungen ergcb- 
»ißloS bleiben würden. 
— Ei» Berliner Correspondent der H. R., 
spricht, gestützt ans Privatiiachrichke», die Ansicht 
ans, daß die Sliininnng des französischen Volkes 
systematisch gegen Preußen aufgeregt wird und die 
französische Regierung hinler dieser Agitation stehe. 
— Der Reichstag ist, obwohl nur noch einige 
Wahlen anssteben, gegenwärtig in der vierten 
Woche seines Beisammenseins nur zn. f voll- 
zählig, eine Lückenhaftigkeit, die man, da sie bis 
her in unfern Bolksverlietnngen sich nicht gezeigt 
ha!, »»streitig uuf^Rechnuug der Diäteulvsjgkcit 
der Mitgli der schreiben innģ. CS giebt dies für 
die Folge Anlaß zu ernstem Bedenken. 
— Wie der Äbg. v. Schweitzer den Zeitungen 
»liltheilt, wird er ji» Reichstage ein ziemlich nnr- 
sangreicheS „Gcsitz zun, Schutz der Arbeit gegen 
das Capital' einbringen. Die Auordnnngcn des 
selben ^beziehen sich hauptsächlich aus folgeride 
Punkte: 1) Verhütung der Mißbräuche, welche 
bei der Lohncnlrichtnng von Seiten der Unterneh- 
»rer vorkomme»; 2) Bestiininnng, daß die tägliche 
Arbeitszeit eine gewisse Stundenzahl nicht über 
schreite» darf; 3) insbesondere Schutz für die 
Franc» und Kinder; 4) Einführung von Fabrik- 
Änspeclvre» (ivie in England) zn dein Zwecke 
kräftiger Durchführung der gesetzlichen Schntzbe- 
ftinimiingen. — Der Antragsteller beabsichtigt in 
ber nächsten Rcichstagssitznng die nöthigen Unler- 
stützungsstimillcn zu werben. Er dürfte dieselben, 
»aincntlich >vaS den wiederholt V0i» Geh. Reg.' 
Äalh Wagcner geforderten vierten Punkt betrifft, 
auch aiif der rechten Seile finben. 
— Der von der Volkspartei im Landbezirk 
Leipzig gewählte Abgeordnete Dr. Gvtz hat fol 
genden Antrag eingebracht: .Es ist die Aufgabe 
des Norddeutschen Bundes, dein tiefgefühlte» 
FriedenSbedüifniß der Nation dadurch Ausdruck 
Kl verleihen, daß das BnndcSpräsidinm baldigst 
wil den europäischen Mächten in Unterhandlungen 
über gemeinsame Berinindernng der stehende» 
Heere tritt und seinerseits, im Vertrauen auf die 
Kraft dec Nation, durch Bcnrlanbnngcn im größe 
ren Maßstabe sofort seiner Friedensliebe Ausdruck 
giebt.' 
— Der dem Reichstage vorgelegte Gesetz- 
entivurf über die Freizügigkeit hat folgenden 
Wortlaut: Wir Wilhelm re., verordnen im 
Namen des Norddeutschen Bundes, nach er 
folgter Zustimmung des Bundesrathes und des 
Reichstages was folgt: 8 1- Jeder Bundes 
angehörige hat das Recht, innerhalb des Bun- 
desgebiets an dem Orte sich dauernd aufzu 
halten, wo er eine eigene Wohnung oder ein 
Unterkommen sich selbst zu verschaffen im Stande 
ist. In der Ausübung dieser Befugniß darf 
der Bundesangehörige, soweit das gegenwärtige 
Gesetz nicht Ausnahmen zuläßt, weder durch 
die Obrigkeit feiner Heimath, noch durch die 
Obrigkeit des Ortes, an welchem er sich auf 
halten will, gehindert oder durch lästige Be 
dingungen beschränkt werden. Um als Bun 
desangehöriger ein Recht zum Aufenthalt in 
Anspruch nehmen zu können, hat der in einem 
Bundesstaate neu Anziehende auf Verlangen 
den ^ Nachweis seiner Bundesangehörigkeit ‘ zn 
erbringen. Bon unselbstständigen Personen, 
welche den Aufenthalt an einem Orte ergreifen 
wollen, kann der Nachweis der Genehmigung 
Desjenigen verlangt werden, unter dessen (väter 
licher, vormundschaftlicher oder ehelicher) Ge 
walt sie stehen. 8 2. Insoweit bestrafte Per 
sonen, nach den Landesgesetzeu, Aufenthalts 
beschränkungen durch die Polizeibehörde unter 
worfen werden können, behält es dabei sein 
Bewenden. Solchen Personen, welche der 
artigen Aufenthaltsbeschränkungen in einem 
Bundesstaate unterliegen, oder welche in einem 
Bundesstaate innerhalb der letzten zwölf Mo 
nate wegen wiederholten Bettelns oder wegen 
wiederholter Landstreicherei bestraft worden sind, 
kann der Aufenthalt in jedem andern Bundes 
staate von der Landespolizeibehürde veriveigert 
werden. 8 3- Die Gemeinde ist zur Abweisung 
eines Neuanzieheuden nur dann befugt, wenn 
sie nachweisen kann, daß derselbe nicht hin 
reichende Kräfte besitzt, um sich und seinen 
nicht arbeitsfähigen Angehörigen den noth- 
dürftigen Lebensunterhalt zu verschaffen, und 
wenn er solchen weder aus eigenem Vermögen 
bestreiten kann, noch von einem dazu verpflichte- 
ten Verwandten erhält. Den Landesgesetzen 
bleibt vorbehalten, diese Befugniß der Gemein 
den zu beschränken. 8 4. Offenbart sich nach 
dem Anzuge die Nothwendigkeit einer öffent- 
llchen Unterstützung, bevor der Neuanziehende 
an dem Aufenthaltsorte einen UnterstützungS- 
wohnsitz (Heimathsrecht) erworben hat, und. 
weist die Gemeinde nach, daß die Unterstützung 
nicht blos wegen einer vorübergehenden Arbeits 
unfähigkeit nothwendig geworden ist, so kann 
die Fortsetzung de. Aufenthalts versagt werden. 
8 5. Ist in den Fällen, wo die Aufnahme oder 
die Fortsetzung des Aufenthalts versagt werden 
darf, die Pflicht zur Uebernahme der Fürsorge 
zwischen verschiedenen Gemeinden eines und 
desselben Bundesstaates streitig, so erfolgt die 
Entscheidung nach den Landesgesetzen. Die 
thatsächliche Ausweisung aus einem Orte darf 
niemals erfolgen, bevor nicht entweder die An 
nahme-Erklärung der in Anspruch genommenen 
Gemeinde oder eine, wenigstens einstweilen voll 
streckbare^ Entscheidung über die Fürsorgepflicht 
erfolgt ist. 8 6. Sind in den, im 8 5 be 
zeichneten Fällen verschiedene Bundesstaaten 
betheiligt, so regelt sich das Verfahren nach 
dem Vertrage wegen gegenseitiger Verpflichtung 
zur Uebernahme der Auszuweisenden, d. d. 
Ģotha, den 15. Juli 1851, sowie nach den 
späteren, zur Ausführung dieses Vertrags ge 
troffenen Verabredungen. Bis zur Uebernahme 
Seitens des verpflichteten Staates ist der Aufent 
haltsstaat zur Fürsorge für den Auszuweisen- 
ben am Aufenthaltsorte nach den für die öffent 
liche Armenpflege in seinem Gebiete gesetzlich 
bestehenden Grundsätzen verpflichtet. Ein An 
spruch auf Ersatz der für diesen Zweck ver 
wendeten Kosten findet gegen Staats-, Ge 
meinde- oder andere öffentliche Kassen desjenigen 
Staates, welchem der Hülfsbedürftige angehört, 
sofern nicht anderweitige Verabredungen be 
stehen, nur in soweit statt, als die Fürsorge 
für den Auszuweisenden länger als drei Mo 
nate gedauert hat. § 7. Die Gemeinde ist 
nicht befugt, von Neuanziehenden wegen des 
Anzugs eine Abgabe zu erheben. Sie kann 
dieselben gleich den übrigen Gemeinde-Ein 
wohnern, zu den Gemeindelasten heranziehen. 
Uebersteigt die Dauer des Aufenthalts nicht 
den Zeitraum von drei Monaten, so sind die 
Neuanziehenden diesen Lasten nicht unterworfen. 
8 8. Was vorstehend von den Gemeinden be 
stimmt ist, gilt an denjenigen Orten, wo die 
Last der öffentlichen Armenpflege verfassungs- 
niäßig nicht der örtlichen Gemeinde, sondern 
anderen gesetzlich anerkannten Verbänden (Ar- 
men-Communen) obliegt, auch von diesen, so 
nne ^ von denjenigen Gutsherrschaften, deren 
Gutsbezirk sich nicht in einem Gemeinde-Ver 
bände befindet. 8 9. Die Vorschriften über 
die Anmeldung der Neuansiehenden bleiben den 
Landesgesetzen mit der Maßgabe vorbehalten, 
daß die unterlassene Meldung nur mit einer 
Polizeistrafe, niemals aber mit dem Verluste 
des Aufenthaltsrechtes (8 1) geahndet werden 
darf. 8 10. Durch den nach Vorschrift dieses 
Gesetzes gestatteten Aufenthalt allein werden 
andere Rechtsverhältnisse, namentlich die Ge 
meinde-Angehörigkeit, das Ortsbürgerrecht, die 
Theilnahme an den Gemeinde-Nutzungen und 
der Armenpflege, nicht begründet. Wenn jedoch 
Vermischte Notizen. 
— Mehrere hundert Schullehrer ans Schott- 
îand haben bei der englischen Regierung um schien- 
»igste Einführung des Schulzwanges pctilionirt 
Und verlangen strenge« Strafe für Uebertretnng 
der diescrhalb ergehenden Gesetze. — Die Arbeits- 
îosigkeit beginnt in diesem Jahre früher als sonst, 
şio wie j» London, sind auch in Schottland al- 
* e *n in den Eisendislricten am Clyde über drcißig- 
îunfend Ai beiter dieser Branche ohne Arbeit. Die 
Eoncurreiiz dcS Continents anfangs, belächelt, dann 
"nt Eifersucht angesehen, beginnt zu wirken. Der 
Unterschied in den Herstellungskosten ist viel bc- 
^nicnder, als wohl aUgeineiii vcrinnlhct wird. 
Koch einem Zeugniß in der North Britisch Mail, 
b^siet am Clyde dasselbe Slück Arbeit 5 Psd. 
M-, das auf dem Conlinente für 3 Sh. 3 Pence 
gleicher Güte hergestellt werden kann. In einem 
Rapporte sagt cs: „Und was Slahlfadrikation 
Püangt, so hat diese ans dem Continent cine 
Höhe Vollkommenheit erreicht, von der sich 
^»ig «eitle hier (in England) eine Idee machen.' 
~~~ ®ie Zahl der vom Segebcrger Seminar 
üllassenen Zöglinge in de» Jahrgänge» von 1842 
("1847 iiicl. beträgt 603. Den ersten Charak- 
*} erhieltest 22, den zweiten Charakter nur sehr 
mstnlicher Anszeichnnug 102, den zweiten Cha- 
»kikr mit Anszeichnnug 183, den zweiten Cha- 
Bler schlechthin 78, den brüten Charakter im 
iHjfrni Grade 25, den dritten Eharakier schlecht- 
4j. Zöglinge. 
1 '" Traurige Nachrichten kommen ans Finn- 
I .. "PP Die Hoffnung ans eine einigermaßen e» 
gliche Ernte hatte >ich bei den warmen sonni- 
pni Lagen wieder ne» belebt, ist nun aber 
gänzlich verschwunden. Ans Helsingfors schreibt 
man unterm 5. September: Wir haben eine fnrcht- 
barc Rächt verlebt. In unserer nörölid) und nord 
östlich von der Stadt liegenden Umgegend fid das 
Thermometer plötzlich weit unter den Gefrierpunkt 
Die Gräben und Psützei, bedecken sich mir Eis.' 
Diese Nacht Vernichtete Alles, was in nnsirer (Sc- 
gc»d noch unberührt geblieben war. Auch ai>s 
St. Michel schreibt inan, daß in der Nacht znni 
3. September die Kartoffeln, Erbse» und Bohnen 
e> froren sind und daS Sommergetreide gelitten 
hat. Aehnliche Nachrichten laufen auch von an- 
derer Seite ein. Die Bevölkerung ist in Anfre- 
gling nnd Schrecken. Dieser Frost hat alle Hoff- 
Hangen zerstört, alle Berechnungen zn Schanden 
gemacht. Noch sind die vorjährigen Rückstände 
nicht bezahlt und im Hanse ist Nicht Ein Korn. 
Welchen furchtbaren Einfluß die durch mehrjährige 
Mißernten erzeugte beständige, unabweisbare Noth 
auf die Moralität i» Finnland übt, beweist ,,.A. 
folgendes Faktum: In den, Dorfe Pnchcrnr wurde 
einen, Schuster, Witter von vier kleinen Kinder», 
von seinem Nachbar vorgehalten, daß seine Kinder 
die Kartoffeln Anderer äßen. Er antwortete, daß 
er sich bemühen werde, daß sich dies nicht wieder 
hole. Am folgenden Tage ging die Mutter in 
die Kirche, der Baier fuhr mit seinen Kindern ins ' 
Meer hinaus, band sie zusainnien und ertränkte 
sic. DaS^ Elend und die dagegen zn ergreifenden 
Mittel beschäftigen ausschließlich unsere Zeitungen 
n»d verdrängen jede andere Untcrhalttnig ans »n- 
seren GescUschaftSzinunerii. Bis dahin konnten wir 
»ns wenigstens sagen, daß noch Niemand vor 
Hunger gestorben sei; jetzt ist auch dieser Trost 
unmöglich geworden. 3m Gouoernenient Wasa, 
einst einen, der frnchlbarsten Distrikte Finnlands, 
sind verschiedene Personen Hungers gestorben. Ge 
genwärtig wird ans den Mühlen statt de» Gc- 
lrcides Stroh iiub getrockneter Sauerampfer ge 
mahlen. In den Wäldern nnd Mooren sammelt 
man Torfmoos welches getrocknet zur Bereitung 
von Brot verwendet wird. Glücklicher Weise „eh- 
men sich die wvhlhabendeii Klassen der Gesellschaft 
der ärmeren lebhaft an. CoinitcS haben sich ge 
bildet, »in das Volk in der Bereitung von Brot 
anS isländischem und ReiinlhiermooS mit einer 
Beimischung von Roggen zn iinterrichten. 
— Die schwedische Regierung hat am 14len 
September zur Unterstützung der Noihleidendeii 
im Amte .Norbolte»' 160,000 Nd. nnd 20,000 
Tonnen Kor» (Roggen nnd Gerste) bewilligt. 
Ein Zehntel dieser Unterslützniig wird ohne Ber- 
pflichlnng zur Rückzahlung ansgeliefert und der 
Rest derselben unter der Bedingung einer 4jähri- 
ge» Frist für die Wiedererstattung. Ungefähr 9000 
Enbiksnß Roggen werden ans den königlichen 
Magazinen in Carlskroiia nach .Neder-Kalix' 
befördert. De» Rest des Korns, 170,000 Culnkfnß 
oder circa 18,500 Tonnen, hat sich ein Handels- 
Hans in Slockholm (Biban & Wong verpflichtet, 
»ach Pitea, Lnlea nnd Neder-Kalix, gegen Er 
stattung der Unkosten und einer Provision von 
50 Ocrc pr. Tonne zn liefern. Zur Bestreitung 
sämmtlicher Ausgaben werden 500,0l»0Rde. vvi, 
.dem kleinen Credrliv,' nnd der Nest, 110,000 
Rdr., von dem gewöhnlichen UnterstütznnqSfond 
herbeigeschafft. 
— Die ganz anomale Steigerung der Getreide- 
Preise scheint dazu bestimmt, eine völlige Umwäl 
zung der Tradilionen des Getreidehaiidels hcrvor- 
nach den Landesgesetzen durch den, eine be. 
stimmte Zeit hindurch ununterbrochen fortge 
setzten Aufenthalt das Heimathsrecht (Gemeinde- 
Angehörigkeit, Unterstützungs-Wohnsitz) erwor 
ben wird, behält es dabei sein Bewenden. 
8 11. Die Bestimmungen über die Fremden- 
poltzei tverden durch dieses Gesetz nicht be 
troffen. Urkundlich rc. Gegeben rc. 
— Der „Elbers. Ztg." entnehmen wir folgen 
den nicht uninteressanten Vergleich des Bundes- 
Mtlttar- Etats pro 1868 mit dein ebenfalls 
schon ans die Erweiterung der Heeresmacht 
stark hinarbeitenden Militäretat im preußischen 
Budget pro 1867: Vor allen Dingen macht 
flch nn Bundesetat für 1868 durchgängig die 
Neigung zu Gehaltserhöhungen geltend, die 
flch nn preußischen Etat nicht durchsetzen ließen, 
und dem entsprechend tritt das Bestreben her 
vor Ire Militärverwaltung so viel als möglich 
auf sich selbst zu stellen und die Civilbeamten 
mit juristischer oder administrativer Bildung 
daraus nach Kräften zrr entfernen. Im Kriegs- 
mlnrsterrum begegnen wir zuerst dem Minister 
mit emem Gehalt von 11,000 statt 10,000 
THU., womit vorläufig noch seine preußischen 
Collegen besoldet sind. Dann sind die mili 
tärischen Abtheilungschefs von 7 auf 9, die 
als vortragende Räthe fungirenden Offiziere 
von 13 ans 19 erhöht worden, während es 
bei den alten 3 Civil-Abtheitungschefs ver 
blieben rjt und die vortragenden Civilräthe 
nur von 10 ans 13 vermehrt sind; die Civilisten 
verbleiben ber ihren alten Gehältern, die mili 
tärischen Departements-Direktoren erhalten zu 
, m Traktement jetzt 1500 statt früher 1200 
Ņ^ànsizulage, die Abtheilungschefs steigen 
won ^250 auf 2600 Thlr. Gehalt und einer 
bekommt statt 1200 jetzt 1500 Thlr. Dienstzu 
lage. Drese letztere Erhöhung ist mehrfach 
vorgenommen auch wo es bei den alten Ge 
hältern geblieben ist; so sind für den General- 
rnjpekteur der Artillerie neben 4000 Thlr. Ge 
halt statt 2000 jetzt 4000 Thlr. Zulage aus- 
geworfen; tue 19 alten Tivisioris-Commandeure 
erhretten ber 4000 Thlr. Gehalt 1200 Thlr. 
Zulage und sollen in Zukunft 1500 Thlr. von 
letzterer erhalten, ebenso wird es bei den 4 
Artàlernipekteuren mit 3000 Thlr. Gehalt- 
baê Gehalt der Traininspekteurs wird von 
ļ ì6 ?9 auf 3000 Thlr. gehoben (woneben er 
freilich 300 Lhlr. nicht zur Pension berechtigte 
Drenitzulage verliert), der Inspekteur der Jäger 
und Schützen steigt von 2500 ans 3000 Thlr. 
Gehalt, 13 Artillerie-Brigade-Commandeure 
mit 3000 Thlr. Traktement und 300 Thlr. 
Zulage und ein Besatznngsinspekteur für Mainz 
zu denselben Ansätzen sind neu geschaffen. 
Erfreulich zu begrüßen wird, es sein, daß so 
zu sagen dem Kopf und der Intelligenz der 
zurufe». Es ist heute, wie die .Börs.-Ztg.' berichtet, 
zum erste» Male in Berlin ein Abschluß von Roggen 
ab New.Nack, in Hamburg lieferbar, nnd zwar 
von 500 Last, zn Stande gefomme». 
Bromberg, 30. Sept. Ja den lctztcn Ta- 
gen vergangener Woche tan, zn den, in einer im- 
lerer Vorstädte wohnenden Fleischer X. eine alte, 
auf Krücken gehende Bettleen,, um ein Almosen 
lullend, das ihr auch gewährt wurde. An deinsel- 
ben Tage, bald nachdem die Bettlerin sich entfernt 
batte, wird das bis dahin sehr muntere Kind deS 
Fleischers plötzlich krank. Die Eltern, sehr besorgt, 
forschen vergebens nach einer Ursache der Erkran- 
kn»g, biS eine Verwandte des Hanfes bemerkt, 
daß das Kind behext sein müsse und nur das alte 
Beltelmeib. welches dem Kinde so freundlich zuge 
lächelt, demselben die Krankheit angewünscht haben 
könne. Man hält Fainlliciiralh,' und dieser be- 
schließt, die Bettlerin, welche jetzt als cine .Here 
der bösesten Art' bezeichnet wird, sofort zur Steile 
z». schuffcn, damit sie das Kind von seinen, Be- 
sessensein (es litt an Kräinpsen) ivieder befreie 
Das geschieht denn auch. Die ansgesandten Bo'- 
ten stiiden die Bettlenn, die veemeiiitliche Here, 
packen |tc in eine Droschke nnd bringen sie in dcis 
Hans des Fleischers vor das Belt des kranken 
Kindes. Hier wird ihr mm bedeutet, das Kind 
von seiner Krankheit zn befreien, denn sie habe 
dasselbe behext nnd müsse nun sehen, daß cs ge 
sund würde. Die Frau in ihrer Angst fällt ans 
die Knie und betet für die Genesung des Kindes. 
Daunt zu Ende, will sie sich entfernen, vielleicht 
noch ans einen klingenden Dank rechnend. Der 
wird ihr aber nicht zu Theil sondern ein Dank 
anderer Art. Die Eltern netzen sie in ein Ne-
	        

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