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E. HochEdlen und Hochw. Raths der Kaiserl. und des heil. Röm. Reichs freyen Stadt Lübeck revidirte und verbesserte Feuer-Ordnung. 1761.

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: E. HochEdlen und Hochw. Raths der Kaiserl. und des heil. Röm. Reichs freyen Stadt Lübeck revidirte und verbesserte Feuer-Ordnung. 1761.

Monographie

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-6803134
Persistente ID:
PPN1702045730
Titel:
E. HochEdlen und Hochw. Raths der Kaiserl. und des heil. Röm. Reichs freyen Stadt Lübeck revidirte und verbesserte Feuer-Ordnung. 1761.
Signatur:
Ka 8903
Drucker:
Green, Johann Nicolaus
Dokumenttyp:
Monographie
Erscheinungsjahr:
1761
Erscheinungsort:
Lübeck
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
VD18-Projekt
Staats- und Sozialwissenschaften
VD18 Nummer:
90813650
Umfang:
63 S., [20] Bl.
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kiel

Enthaltenes Werk

Persistente ID:
PPN1702046257
Titel:
Ordnung und Instruction wornach sich der Sprützen-Meister und Stückgiesser zu richten.
Strukturtyp:
Enthaltenes Werk
Erscheinungsjahr:
1761
Erscheinungsort:
Lübeck
Sprache:
Deutsch

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • E. HochEdlen und Hochw. Raths der Kaiserl. und des heil. Röm. Reichs freyen Stadt Lübeck revidirte und verbesserte Feuer-Ordnung. 1761.
  • Einband
  • Titelseite
  • Capvt I. Von Abschaffung dessen, was zur Feuers-Brunst Anlaß geben könnte.
  • Capvt II. Von Anschaffung nöthiger Feuer-Instrumente und Geräthschaft, so bey besorglichen Feuersnöthen zu gebrauchen, imgleichen des Wassers.
  • Capvt III. Von Kundmachung einer entstandenen Feuersbrunst.
  • Capvt IIII. Von dem, was zur schleunigen Dämpfung des entstandenen Brandes zu bewerkstelligen ist.
  • Capvt V. Von dem, was nach gedämpften Feuer zu thun, und von Belohnung der Arbeiter.
  • Ordnung und Instruction wornach sich der Sprützen-Meister und Stückgiesser zu richten.
  • Ordnung und Instruction wornach sich der Marschalck und die Reitende Diener bey Feuers Gefahr zu richten.
  • Ordnung und Instruction wornach sich der Bauhofs-Lauffer als Mit-Sprützen-Aufseher zu richten.
  • Ordnung und Instruction, wornach die Marstalls- und Bauhofs-Kutscher sich bey Feuers-Nöthen zu verhalten haben.
  • Ordnung und Instruction, wornach sich der bey den Stadtsprützen angenommene Commandeur und die Sprützen-Leute zu richten.
  • Ordnung und Instruction, wornach sich die zum Feuer-Löschen und Arbeiten bestimmte Trägere, Päckere, Klöstere, Bleyhauer, Litzenbrüder, und Weinschröder, zu richten.
  • Ordnung und Instruction, wonach sich die Bierspünder und Karrenführer bey Feuers-Nöthen wegen Anführung des Wassers zu verhalten haben.
  • Ordnung und Instruction, wonach sich die am Bauhofe arbeitende und zu den Sprützen nicht angenommene Zimmerleute, wie auch andre dessen Arbeitsleute, bey entstandenen Feuer zu richten.
  • Eyd, welchen die Schopenbrauer und Brauerknechte bey der Accise zu leisten haben.
  • Einband
  • Abschnitt

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Zitierempfehlung

Green, Johann Nicolaus. E. HochEdlen Und Hochw. Raths Der Kaiserl. Und Des Heil. Röm. Reichs Freyen Stadt Lübeck Revidirte Und Verbesserte Feuer-Ordnung. 1761. Lübeck: N.p., 1761. Print.
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