Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg (Neunter Band)

Bibliografische Daten

Bibliografische Daten

Beschreibung

Persistente ID:
PPN106678924X
Titel:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Strukturtyp:
Zeitschrift
Erscheinungsjahr:
1821 1831
Erscheinungsort:
Schleswig Universitätsbibliothek Kiel
Sammlung:
Geschichte Drucke

Beschreibung

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-5967066
Persistente ID:
PPN1066800987
Titel:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Signatur:
X 701-9
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Herausgeber:
Königl. Taubstummen-Institut
Erscheinungsjahr:
1829
Erscheinungsort:
Schleswig
Sammlung:
Geschichte Drucke
Bemerkung:
Wiederholung der Seitenzählung um einen Zähler ab S. 597 (Buchseite)

Beschreibung

Titel:
Neunten Bandes zweites Heft.
Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Sammlung:
Geschichte Drucke

Beschreibung

Titel:
X. Bemerkungen über die hinsichtlich des Lauenburgischen Particular=Rechtes vorhandenen Sammlungen, und vorläufige Ankündigung einer vollständigen Sammlung zum practischen Gebrauche, so wie einer Einleitung zur Kenntniß jenes Rechtes.
Strukturtyp:
Artikel
Sammlung:
Geschichte Drucke

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
  • Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg (Neunter Band)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Neunten Bandes erstes Heft.
  • Neunten Bandes zweites Heft.
  • Neunten Bandes drittes und viertes Heft.
  • Einband
  • Farbinformation

Volltext

  
Ä U . 
Sammlung Eeptubtugiſcher Verordnungen Hikzetcagen sey *), 
ſo zeigt doch ein am 23ſten 1733 an ihren Botenmeiſter er- 
laſſenes Rescript der Regierung zu Ratzeburg, daß man 
ſchon vor länger als neunzig Jahren das Bedürfniß einer" 
Sammlung. der Lauvenburgiſchen Verordnungen fühlte, inem 
dies Refcript dem Botenmeiſter auflegte, die jährlich er- 
laſſenen Verfügungen gehörig zu sammeln; eine in Veran- 
laſsſung des privilegii de non appellando am 15. Sep- 
tember 1748 an die Lauenburgiſche Ritter- und Landſchaft 
gerichtete Königliche Resolution erklärte aber 15 Jahre später:. | 
„Wir placidiren auch 6) daß, so wie im Calenbergischen und 
„Lüneburgiſchen iſt, unter Aufsicht Unsers Miniſteri und näthſt- 
„hin Unserer Lauenburgisſchen Regierung, durch einige von Euch 
Jworzuschlagende geſschickte Männer, eine Sammlung der . 
Wäüsribargifchen Verordnungen und Edicte, welche dem- 
„mächſt von Uns ihre Beſtätigung bekomme, verfertiget unmw . 
uf rÿêitere'Commünication mit Euch, als jein.: authentisches 
„Corpus, canstitutionum in den Druck gegeben werde.’. 
Wirklich erhielt denn auch der Rath Hr. 'J. Scharf in 
Möllen (Lauenburgiſcher Land-Syndicus von 1741 bis 1791%%) | 
von der Ritter und Landſchaft den Auftrag, die Lauenbur- 
gischen Verordnungen zu sammeln; er soll aber diese Arbeit, 
+ wegen der damit verknüpften vielen Schwierigkeiten, nicht 
haben beendigen können. 
Im Jahre 1771 fingen hierauf der damaligen Amts- 
Auditor Manecke in Neuhaus. und HEUDO Auditor 
V Deùn es wird dort nur beſtimmt: ,, Ueber die Juſtitien und 
„„ Policeyordnungen soll aus an derer benachbarter Chur 
„„und Fürſten Conſtitutionen und Ordnungen von Sr. Fürſt- 
„lichen Gnaden Canzler Dr. Hieronymo Schulten auf Mar- 
„schacht, eine Sammlung verſsaßt, in éin Corpus gebracht 
S ~z8 „und zur Vollziehung derſelben, Hochermeldeterm unserm gnä- 
„digen Herrn, auch gemeiner Ritter: und Landſchaft, wenn 
die gefertiget, zugeſtéllet werden.". 
Ö) §. Annalen der Br. Lüneb. Churlande Jahrg. 6. S. 187. 
 
	        

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