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(Siebter Band)

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Bibliografische Daten

fullscreen: (Siebter Band)

Zeitschrift

Persistente ID:
PPN106678924X
Titel:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsjahr:
1821
Erscheinungsort:
Schleswig
Universitätsbibliothek Kiel
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Geisteswissenschaften
Slesvico-Holsatica

Band

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-5986344
Persistente ID:
PPN1066800936
Titel:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Signatur:
X 701-7
Dokumenttyp:
Band
Herausgeber:
Königl. Taubstummen-Institut
Erscheinungsjahr:
1827
Erscheinungsort:
Schleswig
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Geisteswissenschaften
Slesvico-Holsatica
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kiel

Artikel

Titel:
XXVIII. Miscellen.
Strukturtyp:
Artikel
Sprache:
Deutsch

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
  • (Siebter Band)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalt des siebenten Bandes.
  • Siebenten Bandes erstes Heft.
  • Siebenten Bandes zweites Heft.
  • Siebenten Bandes drittes und viertes Heft.
  • XXI Ueber die Bildung der Ostsee. von dem Dr. G. Forchhammer in Kopenhagen.
  • XXII. Die vormaligen Bettelklöster in den Herzogthümern Schleswig und Holstein. Von Christian Kuß, Diak. in Kellinghusen.
  • XXIII. Antiquarische Kleinigkeiten. Erste Fortsetzung. Von Christian Kuß; Diakonus in Kellinghusen.
  • XXIV. Einige Nachrichten von dem Leben des verstorbenen Statsrath, Amtmann Compe.
  • XXV. Kritische Bemerkungen über: Sammlung der Gesetze und Verfügungen, welche das Medizinalwesen in den Herzogthümern Schleswig und Holstein betreffen. Herausgegeben von Dr. Th. Forchhammer, pract. Arzte in Flensburg. Altona in Commiß. bei Karl Busch. 1824. 4to XXXII. 300 S.
  • XXVI. Dahlmann's Neocorus. Von Dr. A. L. J. Michelsen in Kopenhagen. (Fortsetzung von Nr. XV. des vorigen Heftes.)
  • XXVII. Kleine Beiträge zur vaterländischen Staats- und Rechtsgeschichte aus ungedruckten Quellen. Von Dr. A. L. J. Michelsen in Kopenhagen. (Fortsetzung von Nr. XIV. des vorigen Heftes.)
  • XXVIII. Miscellen.
  • 1) Kannte Saxo, der Grammatiker, keine Cimbrer?
  • 2) Nachrichten, die Stadt Schleswig betreffend, mitgetheilt von dem Lieutenant v. Schröder.
  • 3) Zeugenverhör in Sachen des Dithmarsischen Landschreibers Gabriel Lange.
  • 4) Bemerkungen über das Verhältniß der Dorfschaft Ottensen zur Stadt Altona und zur Herrschaft Pinneberg. Von Dörfer, Cand. jur.
  • 5) Ganz kleiner urkundlicher Beitrag zur Geschichte der Holsteinischen Landstraßen. Mitgetheilt von H. Schröder in Crempdorf bei Glückstadt.
  • 6) Kleine vaterländische Nachrichten
  • 7) Ueber die Pflicht der Apotheker zum Creditiren. (Antwort der Behauptung des Herrn M... im St. bürgl. Magazin.)
  • 8) Ueber den Schaden der Blutentziehung durch Nichtärzte.
  • 9) Anfrage wegen einer vorgeblich von den Aerzten in Lübeck beabsichtigten Vereinbarumg.
  • 10) Statistische Nachrichten von der Insel Silt. Mitgetheilt von dem Landesgevollmächtigten und Dannebrogsmann Booysen.
  • 11) Bemerkungen betreffend die Meyerschen Charten über das alte Nordfriesland von demselben.
  • 12) Auszug eines Briefes aus Norderdithmarschen, Brandstiftungen und Anleihen betreffend.
  • XXIX. Notizen.
  • XXX. Literaturbericht.
  • XXXI. Nachträgliche Bemerkungen.
  • XXXII. Unionshistorien.
  • Einband
  • Abschnitt

Volltext

  
  
  
E 
an dié Art und Weise zu halten , welche der Arzt vorgezeich: 
net hätte, indem es keineswegs einerlei iſt, an welchem Theile 
des Körpers die Ader geöffnet wird, § ; 
Gegen den Gebrauch der Blutigel mögte noch am wenig- 
ſten zu erinnen seyn, obgleich auch hier ein maximum feſtzu- 
setzen seyn dürfte, indem ich überzeugt bin. daß Kinder an 
' 40 und wenigeren Blutigeln, wenn ſie ungehindert nachbluten, 
das Leben durch Blutverlnſt einbüßen können, : 
Dies wäre denn eine kurze Darſtellung der Nachtheile, 
welche durch ungeregeltes Blutentziehen veranlaßt werden. 
Sollte ſie eine höhere Behörde veranlaſſen, diese für das Wohl i 
© vieler Mitbürger nach meiner Meinung nicht ganz unwichtige 
“ Sache in höhere Berathung zu ziehen, ſo wäre der Zweck dier 
ſes Aùufsatzes vollkommen erreicht. " Y. 
Nachträgliche Bemerkung, 
. Die früher ausgedehnteren Gerechtſame der Barbieräm- 
ker ſind durch die Verfügungen vom 25ſten Aug. 1786 und 
Sten April 1788 auf diejenigen Geſchäfte beschränkt worden, 
welche man jelzt unter dem Namen der kleinern chirurgiſchen 
Praxis zu befaſſen pflegt, Geschäfte, die wohl allenthalben 
auf dem Lande nicht blos von Hebammen, ſondern von al- 
len denjenigen geüht werden, die zu ſich ſselbſt und zu denen 
Andere auch das erforderliche Zutrauen haben. Die Frage 
nun, ob hierin namentlich in Beziehung auf Aderlaſſen und 
Schröpfen eine Aenderung zu treffen ſeyn möchte, iſt von 
dem Herrn Verfasser angeregt worden. Die Sache hat 
wohl zwei Seiten, Da unſtreitig eine Einschränkung es 
ſchwieriger macht, in vorkommenden Fällen die nöthige Hülfe 
zu erhalten, ſo dürfte es paſſender seyn, es den Barbieräane. 
tern zu injungiren, darauf zu achten, wie ihnen unſtreitig ob: - 
liegt, daß kein Lehyjunge als Geſell ausgeſchrieben werde, der 
nicht die für die kleine chirurgiſche Praxis nöthigen Kenntniſse 
und Fertigkeiten sich erworben hat ; auch , könnte ihnen wohl 
aufgelegt werden, diejenigen zu prüfen, welche auf dem Lande 
die kleine chirurgiſche Praxis zu üben berechtigt seyn wollten. - 
L; 
 
	        

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Staatsbürgerliches Magazin Mit Besonderer Rücksicht Auf Die Herzogthümer Schleswig, Holstein Und Lauenburg. Schleswig: Königl. Taubstummen-Institut, 1827. Print.
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