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(Siebter Band)

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Bibliografische Daten

fullscreen: (Siebter Band)

Zeitschrift

Persistente ID:
PPN106678924X
Titel:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsjahr:
1821
Erscheinungsort:
Schleswig
Universitätsbibliothek Kiel
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Geisteswissenschaften
Slesvico-Holsatica

Band

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-5986344
Persistente ID:
PPN1066800936
Titel:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Signatur:
X 701-7
Dokumenttyp:
Band
Herausgeber:
Königl. Taubstummen-Institut
Erscheinungsjahr:
1827
Erscheinungsort:
Schleswig
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Geisteswissenschaften
Slesvico-Holsatica
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kiel

Artikel

Titel:
II. Einige Worte über repräsentative Communal=Verfassung mit besonderer Rücksicht auf die Landschaft Norderdithmarschen.
Strukturtyp:
Artikel
Sprache:
Deutsch

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
  • (Siebter Band)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalt des siebenten Bandes.
  • Siebenten Bandes erstes Heft.
  • I. Versuch einer geschichtlichen Darstellung der Kirchenverfassung im Herzogthum Schleswig. von dem Candidatus Theologia Jensen in Flensburg.
  • II. Einige Worte über repräsentative Communal=Verfassung mit besonderer Rücksicht auf die Landschaft Norderdithmarschen.
  • Vorwort.
  • Kapitel
  • III. Schließliche Bemerkungen in Bezug auf die Sächsische Gränze, von Chr. Kuß, Diak. in Kellinghusen.
  • IV. Kleine Beiträge zur vaterländischen Staats- und Rechtsgeschichte aus ungedruckten Quellen. Von Dr. A. L. J. Michelsen in Kopenhagen.
  • V. Prüfung der Frage: ob die Reallasten nach den im Herzogthum Schleswig geltenden Gesetzen über das Hypothekenwesen gleich den Forderungen und Pfandrechten der Protokollation in den öffentlichen Hypothekenbüchern zu ihrer Sicherheit in Concursfällen bedürfen, von Prof. Burchardi in Kiel.
  • VI. Nachtrag zu der Abhandlung über Schuld- und Pfandprotocolle in den Herzogthümern im St. M. Bd. 5. Heft 3 et 4. S. 667-714.
  • VII. Miscellen.
  • VIII. Notizen.
  • IX. Erklärung, den Herrn Pastor Kurz und seine Sammlung für das Seminar zu Gettysburg betreffend.
  • Siebenten Bandes zweites Heft.
  • Siebenten Bandes drittes und viertes Heft.
  • Einband
  • Abschnitt

Volltext

  
s 
E 1 L ad 
Advocatenordnungen über die Syndicate, und in dem Reſcript vom 
23. Juli 1776 so unzweideutig an *), daß man nicht verſucht ſeyn . 
wird, die neue Lehre bei uns zur Anwendung zu hringen. Eine an- 
dere hieher gehörige Frage könnte ſeyn, welche Angelegenheiten de 
Entſcheidung nach Stimmenmehrheit unterliegen ? Inſofern aber 
dieſe nicht blos im Uzerteiren mit Rücſſicht auf die Sphäre der 
Gemeiudegewalt und auf jura singulorum *) sondern mit Beziehung 
. auf einen einzelnen brſitmaten Fall, z. B. den vorliegenden be- 
antwortet werden soll, so erfordert das. eine genaue Kenntniß der 
. Verfaſſung Norderdithmarſchens und namentlich des Verhältniſſes, 
in welchem die Kirchſpiele und die Kirchſpielsverſammlungen zn der 
: Landſchaft und der Landesverſammlung ſtehen. 
. Ueber die Entſtehnng der neuern Cummunalverfaſſung in Nor: 
détdirhmarſwen val. heren uu Grsr©hte “s . Bd, S: 261. 
De Lolme hat in s' fintrs' vortrefflichen Werke (diet Ver- 
faſſung von England mit der republicanischen Form und mit 
andern Europäischen Monarchien verglichen, übersetzt von ,' 
dem Juſtizrath v. Colditz, mit eine Vorrede vom Herrn : 
Profeſſor Dahlmann, Altona 1819) im S5ken bis 10ten Kas 
pitel auf so überzeugende Weise die- Vortheile dargethan, 
welche für die öffentliche Freiheit und das Wohl eines Volks 
daraus entspringen, daß es ſelbſtgewählten Repräsentanten 
die ihm verfaſſungsmäßig zustehenden Rechte anvertraut, statt 
' diese Rechte selbſt und unmittelbar in Urverſammlungen ; 
auszuüben und die entschiedenen Nachtheile eines entgegen- 
gesetzten Verfahrens so lebhaft geschildert, daß die Wahrheit ; 
hz seiner Behauptungen allgemeine Anerkennung gefunden hat. 
Das Princip der Repräsentation iſt auch in neueren Seiten 
V ſo allgemein als das einzig zweckmäßige, ja als das einzig 
  
  
*) Ein eigenthümliches Verfahren findet uur bei, den sogenannten Achten 
Statt, das gar sehr in der Natur der Sache gegründet iſt, wie die‘ Be-. 
 ſtimmungen im Preußischen Landrecht 11, Xv, 15 zeigen, vgl. Lon 
L ü j zi des Ausdrucks vgl. Klüber öffentliches Fecht 
2te é Ausgabe S. 478 u. 179. 
  
 
	        

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Staatsbürgerliches Magazin Mit Besonderer Rücksicht Auf Die Herzogthümer Schleswig, Holstein Und Lauenburg. Schleswig: Königl. Taubstummen-Institut, 1827. Print.
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