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(Sechster Band)

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Bibliografische Daten

fullscreen: (Sechster Band)

Zeitschrift

Persistente ID:
PPN106678924X
Titel:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsjahr:
1821
Erscheinungsort:
Schleswig
Universitätsbibliothek Kiel
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Geisteswissenschaften
Slesvico-Holsatica

Band

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-6427127
Persistente ID:
PPN1066800928
Titel:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Signatur:
X 701-6
Dokumenttyp:
Band
Herausgeber:
Königl. Taubstummen-Institut
Erscheinungsjahr:
1826
Erscheinungsort:
Schleswig
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Geisteswissenschaften
Slesvico-Holsatica
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kiel

Artikel

Titel:
XI. Beitrag zur Erledigung verschiedener Streitfragen hinsichtlich der gutsherrlichen und meierlichen Rechte im Herzogthum Lauenburg. Von A. E. E. L. von Duve, Dr. d. R. und Advocaten in Möllen. (Fortsetzung von No. I des vorigen Heftes.)
Autor:
von Duve, A. E. E. L.
Strukturtyp:
Artikel
Sprache:
Deutsch

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
  • (Sechster Band)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalt des sechsten Bandes.
  • Sechsten Bandes erstes Heft.
  • Sechsten Bandes zweites Heft.
  • IX. Die Lehre von den Festegütern. Dargestellt von F. W. Wimpfen, Cand. jur. und Volontair in der Rentekammer.
  • X. Ueber die Herabsetzung der Zollabgaben im Interesse der Staatskasse. Von Dr. N. David, in Kopenhagen.
  • XI. Beitrag zur Erledigung verschiedener Streitfragen hinsichtlich der gutsherrlichen und meierlichen Rechte im Herzogthum Lauenburg. Von A. E. E. L. von Duve, Dr. d. R. und Advocaten in Möllen. (Fortsetzung von No. I des vorigen Heftes.)
  • II. Das behauptete allgemeine Bannrechtssystem gegen die Gutsleute läßt sich nicht begründen, da geschichtlich nachgewiesen werden kann, wie einzelne Bannrechte entstanden und daß sogar die frühere Freiheit der Unterthanen von dergleichen Zwange anerkannt ward.
  • XII. Forschungen zur genauern Prüfung der beiden alten topographischen Kirchen-Verzeichnisse und der Meyerschen Charten vom Alten Nordfrieslande, um das richtige ungezweifelte Alter derselben bestmöglichst zu ergründen; zur völligern Beglaubigung ihrer authentischen Echtheit, und zur Bewährung der daraus zu ziehenden Vaterlandskunde in der Vorzeit der dunkeln Jahrhunderte. Von Pastor Outzen in Brecklum. (Fortsetzung von No. V. des vorigen Heftes.)
  • XIII. Materialien zu einer Chronik der Herzogthümer Schleswig und Holstein, vom Anfange des neunzehnten Jahrhunderts an. (Fortsetzung von Nr. III. im ersten Heft des 6ten Bandes.)
  • XIV. Auch einiges über Schuld- und Pfand-Protocolle, insbesondere über die Frage: Verdienen die auf Namen eingerichteten Schuld- und Pfand-Protocolle den Vorzug vor den nach Grundstücken eingerichteten Protocollen? von dem Statsrath u. Bürgermeister Rötger in Itzehoe.
  • XV. Miscellen.
  • Sechsten Bandes drittes und viertes Heft.
  • Einband
  • Abschnitt

Volltext

R]. 
B e it r a g 
z u r 
Erledigung verschiedener Streitfragen 
' hinsichtlich 
der gutsherrlichen und meierlichen Rechte 
im Herzogthum Lauenburg. 
A. E. E. E es Duve, 
Dr. d. R. und Advocaten in Möllen. 
Stittihung pig No. 1 des vorigen Heftes.) 
II. Das behauptete allgemeine Bannrechts- 
system gegen die Gutsleute läßt sich nicht 
begründen, da geschichtlich nachgewiesen 
werden kann, wie einzelne Bannrechte 
entstanden und daß sssogar die frühere 
Freiheit der Unterthanen von dergleichen 
Zwange anerkannt ward. 
§. 5. Die Lauenburgschen Bauern, waren, wie gesagt- 
sonst so wenig Leibeigene, als wie sie es jetzt sind; die Mei- 
nung derjenigen Rechtsgelehrten, welche ‘aus einer Leibeigen- 
schaft, die Vermut h ung für die Banngerechtigkeiten und 
das Entstehen der bereits vorhandenen Zwangsrechte herleiten 
wollen, bedarf also hier keiner Widerlegung. Wie könnte
	        

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Staatsbürgerliches Magazin Mit Besonderer Rücksicht Auf Die Herzogthümer Schleswig, Holstein Und Lauenburg. Schleswig: Königl. Taubstummen-Institut, 1826. Print.
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