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(Vierter Band)

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Bibliografische Daten

fullscreen: (Vierter Band)

Zeitschrift

Persistente ID:
PPN106678924X
Titel:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsjahr:
1821
Erscheinungsort:
Schleswig
Universitätsbibliothek Kiel
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Geisteswissenschaften
Slesvico-Holsatica

Band

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-6382521
Persistente ID:
PPN106680088X
Titel:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Signatur:
X 701-4
Dokumenttyp:
Band
Herausgeber:
Königl. Taubstummen-Institut
Erscheinungsjahr:
1824
Erscheinungsort:
Schleswig
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Geisteswissenschaften
Slesvico-Holsatica
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kiel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
  • (Vierter Band)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalt des vierten Bandes.
  • Vierten Bandes erstes Heft.
  • Vierten Bandes zweites Heft.
  • Vierten Bandes drittes und viertes Heft.
  • Einband
  • Abschnitt

Volltext

.. 739 - 
wegen des. U müssen.. Wobey.. des. Schütters 
Gebühr j © . 't, daferne er redlich handelt, vor 
jedes Stück | ; 1 < dem sten Articul, sonsten der 
Schütter B ? 4 wenn Er Feld, Korn und Viehe 
nicht wohl i : 
(ut. 24. 
Niema : Schweine, . Pferde oder. ander 
Biehe, wie . Jen mag, auff die Stoppeln trei- 
ben oder hl .. HKeorn alles zusammen eingebracht 
ist, und el * ' Nachbarschafft zugleich auf einen 
Tag das V , ldhlagen, bey Verbrechung 4. mj 
8 /3 an di] | . zu erlegen. 
; rt. .25. 
So eù f unsere Stoppel im Oster-Felde 
oder Abelat. vere ist, im Wester- und Süder- 
Felde, mit; iur eines Nachbarn, tüdern wolte, 
ehe wir all, , so soll das Vieh geschüttet, und. 
Schüttgeld werden. Aber der Nachbar, der 
es also einl “ soll gehalten seyn, in -der Nach- 
barschafft d te Bier zu geben, und so. er sich 
deßen weig ußgepfändet. werden, auch, da son- 
sten dadurd hehen, solchen zu erstatten schuldig 
épm...;1 D 
H . Art. 26. 
Want uffgeschlagen wird, und wißentlich 
jemand ein der klein, mehr auffschläget, als Er 
brésans.1 2 | der soll dafür geben eine halbe 
Tonne B ¿j mal eine ganze Tonne. 
:. Hart. . 
Want . ür das Korn, auch andere Felder, 
zu kommei 1 t. ve allezeit in guten Stande halten, 
bey Strafj : leichen soll ein jeder seine Kinder 
und Dien! . mahnen und antreiben, daß sie die 
Hecken üb) zu machen, auch bey Straffe 8 /3 
Gtaatäib. ? .. 
. 2.8
	        

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Staatsbürgerliches Magazin Mit Besonderer Rücksicht Auf Die Herzogthümer Schleswig, Holstein Und Lauenburg. Schleswig: Königl. Taubstummen-Institut, 1824. Print.
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