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(Dritter Band)

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Bibliographic data

fullscreen: (Dritter Band)

Periodical

Persistent identifier:
PPN106678924X
Title:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Document type:
Periodical
Year of publication:
1821
Place of publication:
Schleswig
Universitätsbibliothek Kiel
Language:
German
Collection:
History
prints

Volume

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-6147520
Persistent identifier:
PPN1066800871
Title:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Signature:
X 701-3
Editor:
Carstens, Carl Friedrich
Falck, Niels Nikolaus
Document type:
Volume
Publisher:
Königl. Taubstummen-Institut
Year of publication:
1823
Place of publication:
Schleswig
Language:
German
Collection:
History
prints
Physical location:
Universitätsbibliothek Kiel

Article

Title:
XXI. Miscellen.
Structure type:
Article
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
  • (Dritter Band)
  • Binding
  • Title page
  • Inhalt des dritten Bandes.
  • Dritten Bandes erstes Heft.
  • Dritten Bandes zweytes Heft.
  • XIV. Versuch einer Darstellung der Communal-Verfassung in der Wilster- und Kremper-Marsch, von dem Obergerichtsadvocaten Löck in Itzehoe
  • XV. Statistik von Rendsburg. Mit einem kleinen Nachtrage von Prof. Falck.
  • XVI. Beiträge zur physischen Geschichte Eiderstedts, von Pastor Kuß in Kellinghusen.
  • XVII. Materialien zu einer Chronik der Herzogthümer Schleswig und Holstein, von Anfang des neunzehnten Jahrhunderts an. (Fortsetzung von Nr. VII. des vorigen Hefts.)
  • XVIII. Die Landwirthschaft in Angeln, insonderheit die Bauerwirtsschaften in den Aemtern, wie sie sich allmählig aus ihren örtlichen Verhältnissen gebildet haben, und welche Hindernisse ihrer ferneren Vervollkommung entgegen stehen.
  • IV. Ausführlichere Erhärtung des Beweises von der friesischen Abstammung der Dithmarscher, hauptsächlich aus den noch übrigen zahlreichen Spuren in der Sprache. (Fortsetzung.)
  • XIX. Ueber das Neutrale Interesse bei dem Kriegsverhältniß von Spanien und Purtugal gegen die übrigen europäischen Continental-Mächte; mit besonderer Beziehung auf die dänischen Staaten. Von dem Landschreiber, Kammerrath Gloyer zu Meldorf
  • XXI. Miscellen.
  • 1) Was der Staat nicht ist. (Aus Fichtes Staatslehre.)
  • 2) Nachtrag zu der Abhandlung über die Güterverhältnisse der Ehegatten nach Jütschem Lov, von P. D. Kristian Paulsen, Licenciatus juris.
  • 3) Ein Wort über die Aufhebung oder Beibehaltung der Festequalität.
  • 4) Schleswig Holsteinische patriotische Gesellschaft Preis-Aufgabe.
  • 5) Erweiterung der Industrie in der Stadt Kiel.
  • 6) Unverschämtheit auswärtiger Lotterie-Collecteure.
  • 7) Regulativ für die unter dem Namen "Krücks und Moritzens Unterstützungsfond" vereinigten Fonds für hülfsbedürftige Taubstumme.
  • 8) Die Fehre bei Holtenau betreffend.
  • 9) Erinnerung an den 16. Nov. 1773.
  • 10) Nachricht von dem Fortgange des Kieler Missionvereins.
  • 11) Begrüßung Sr. Majestät Friedrich VI. bey Allerhöchst dessen Ankunft in Oldesloe den 30. Juny 1823, allerunterthänigst überreicht von den Bürgern dieser Stadt.
  • XXII. Chronik.
  • Verbesserungen.
  • Dritten Bandes drittes Heft.
  • Dritten Bandes viertes Heft.
  • Binding
  • Section

Full text

E p EJ 
um zu diesen zu gelangen, Gewerbfleiß und Handel. Blü- 
hende Gewerbe und so viel möglich Menschen durch einander 
in möglichstem Wohlstande, ~~ dies das höchste Gut, der Him- 
mel auf Erden, etwas Höhexes giebt. die Erde nicht. . 
Warum treibt sich das Volk so und schreit? Es will sich ernähren, 
Kinder zeugen, und die nähren, so gut es vermag. 
mere dir Zeisendex (s. Menich'entup ?: ' ref Elter 'vill 
. . 
Diese Mittel des Lebens, Eigenthum genannt, wie sie 
auch zusammen gebracht seyen, gegen gewaltsamen Raub jeder 
Art zu schützen, dazu ist der Staat; er bloß das Mittel dazu, 
darum das Dritte in der Reihe. ~ Zuerst das Leben, sodann 
das Gut, endlich der Staat, der es schützt. 
Wie sie zusammen gebracht seyen, sage ich ~ dieser Um- 
stand ist bedeutend, und gehört zu den Grundzügen dieser An- 
sicht. Erwerb und Handel und überhaupt alles menschliche 
Treiben ist frei, und über die Gesetze des Staats durchaus er- 
haben. Nur die Religion verbietet Meineid, der Staat, wie 
sich versteht, materiellen Raub; übrigens gelten alle Mittel 
der Industrie. Auch findet eine Verjährung statt, selbst des 
Raubes, und bei dem Staate hat man die Producte dieser 
Industrie anzuzeigen, damit er wisse, was er jedem zu schützen 
habe: keinesweges aber darf er bei dem, was Jeder ihm in 
seiner Hand vorzeigt, fragen nach dem Erwerbstitel. 
Der Staat eine Anstalt der Eigenthümer, die aus dem 
Naturstande heraus, und vor allem Staate, und ohne alle 
Kundnehmung des Staates, Eigenthümer sind. Die Staats- 
gewalt der Diener dieser Eigenthümer, der von ihnen für 
diese Dienste bezahlt wird. 
Diese Ansicht des Staates ist sogar in den Schulen der 
Weisheit allgemein. Sie zeigt sich in Lehren, wie die: daß 
Urte Ôdai) die uriprüngüitjen Bütrger uud Stifter ves Stgats: 
vereins seyen, und die nachher Hinzugekommenen sich müßten 
gefallen lassen, was diese für Rechte ihnen abtreten wollen; 
in dem Eifer für die Freiheit, das ist Gesetzlosigkeit des Er- 
werhs, der Behauptung: daß Kirche, Schule, Handelsgilden 
und Innungen, und überhaupt so ziemlich Alles, was sich 
nicht auf die bürgerliche Gesetzgebung bezieht, nicht Staats- 
anstalten, sondern nur Anstalten von Privatpersonen seyen, die 
dem Staate bloß angezeigt werden müßten für seine Schutz- 
schuldigkeit; daß der Staat gänzlich wegfallen würde, wenn es 
nur keine Räuber mehr gäbe, indem alles Uebrige außer ei-
	        

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Carstens, Carl Friedrich, and Niels Nikolaus Falck. Staatsbürgerliches Magazin Mit Besonderer Rücksicht Auf Die Herzogthümer Schleswig, Holstein Und Lauenburg. Schleswig: Königl. Taubstummen-Institut, 1823. Print.
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