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(Dritter Band)

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Bibliographic data

fullscreen: (Dritter Band)

Periodical

Persistent identifier:
PPN106678924X
Title:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Document type:
Periodical
Year of publication:
1821
Place of publication:
Schleswig
Universitätsbibliothek Kiel
Language:
German
Collection:
History
prints

Volume

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-6147520
Persistent identifier:
PPN1066800871
Title:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Signature:
X 701-3
Editor:
Carstens, Carl Friedrich
Falck, Niels Nikolaus
Document type:
Volume
Publisher:
Königl. Taubstummen-Institut
Year of publication:
1823
Place of publication:
Schleswig
Language:
German
Collection:
History
prints
Physical location:
Universitätsbibliothek Kiel

Article

Title:
VIII. Miscellen.
Structure type:
Article
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
  • (Dritter Band)
  • Inhalt des dritten Bandes.
  • Dritten Bandes erstes Heft.
  • I. Die Landwirthschaft in Angeln, insonderheit die Bauerwirthschaften in den Aemtern, wie sie sich allmählig aus ihren örtlichen Verhältnissen gebildet haben, und welche Hindernisse ihrer ferneren Vervollkommung entgegen stehen.
  • II. Ueber die Briefungen im Eiderstädtischen processualischen Verfahren. von P. W. Cornils. Advocaten zu Tating.
  • III. Ueber die verschiedenen Arten der Landstellen und besonders der Festen in den Herzogthümern Schleswig und Holstein, mit Berücksichtigung ihrer Erwähnung im jütschen Lov. Auszug eines Schreibens an den Professor Falck in Kiel.
  • IV. Ausführlichere Erhärtung des Beweises von der friesischen Abstammung der Dithmarscher, hauptsächlich aus den noch übrigen zahlreichen Spuren in der Sprache. (Fortsetzung.)
  • V. Beispiele neuerer Bemühungen für die Verbesserung der Gefängnisse.
  • VI. Betrachtungen über die Sparcassen.
  • VII. Materialien zu einer Chronik für die Herzogthümer Schleswig und Holstein, von Anfang des neunzehnten Jahrhunderts an. (Fortsetzung von XXXI. des vorigen Hefts.)
  • VII. Einige Worte über Callisens "Handbuch zum Gebrauch nachdenkender Christen beim Lesen der heil. Schrift" sowohl "neuen", als vorzüglich "alten Testaments".
  • VIII. Miscellen.
  • 1) Entwurf einer im Umschlag 1818 von Kiel aus nach Kopenhagen eingesandten Vorstellung.
  • 2) Antiquarische Notizen von Pastor Kuß.
  • 3) Ist es möglich, daß Ackerbau und Handel mit den Landesproducten in Dänemark unter Verhältnissen wie die gegenwärtigen fortkommen können? (Aus der Nyeste Skilderie af Kiöbenhavn.)
  • 4) Auszug aus einer alten handschriftlichen Chronik der Stadt Rendsburg.
  • 5) Noch ein Wort über die Noth der Häuersleute, insbesondere aber der Dienstboten.
  • 6) Vorschlag, das Theaterwesen bereffend.
  • 7) Wunsch für die Blinden.
  • 10) Unmaßgeblicher Vorschlag zur Benutzung des Wilhelminenkoogs, in einem Schreiben an den Herrn Professor Falck.
  • 9) Das Seebad auf Föhr.
  • 10) Ueber das Wort Ecke.
  • 11) Uebersicht des Militairs einiger Staaten und der Kosten dafür.
  • 12) Nachricht von der Friedrichsberger Spar- und Leihcasse.
  • 13) Burchard Adam Sellius.
  • 14) Einiges über Bordesholm. Die dortige Kirche und ihre Inschriften.
  • 15) Ueber das Verfahren bei Hinrichtungen.
  • 16) Location der Wechsel im Concurse.
  • 17) Auslassung gewisser Pöste ob insufficientiam massae.
  • 18) Zusätze, die Gebotsbriefe und das Protocollationswesen betreffend.
  • 19) Ist es rathsam, bei Bauerstellen eine Primogenitur einzuführen?
  • 20) Eine Anecdote von Liscow.
  • X. Chronik.
  • XI. Literaturbericht.
  • XII. Bekanntmachung wegen der Preisaufgabe über die Geschichte der Herzogthümer.
  • XIII. Aufforderung und Bitte.
  • Dritten Bandes zweytes Heft.
  • Dritten Bandes drittes Heft.
  • Dritten Bandes viertes Heft.

Full text

re 246 
über das Recht zu entscheiden, und über sein Recht kann jeder 
Gläubiger ein Erkenntniß des Concursgerichts verlangen. Daß 
solche Forderungen, die bloß auf den Ueberschuß der Masse 
z; LEM U cht tn VNC RU 
sich freilich von selbst, ' 
18) Zusätze, die oz uh das Protocollationswesen 
etreffend. 
In einer alten Verordnung. für das Amt Flensburg etwa 
von 1560, bei Westphalen IV. p. 1962, sind auch Gebot s- 
briefe erwähnt, doch eigentlich eher verboten als zugelassen. 
Vielleicht ist indeß dort das Wort Gebotsbrief keine spe- 
zifische Benennung, sondern eine allgemeine Bezeichnung obrig- 
keitlicher Mandate. 
Der Schuld- und Pfand protocolle in Kiel wird 
erwähnt in der Bauersprache von 1563 bei Westphalen IV. 
S. 3254. Da diese raf aqe aus den älteren gesammelt 
ist, so werden schon in früheren die Pfandbücher der Stadt 
genannt seyn. Im Amte Flensburg wurden 1649 die Schuld- 
und Pfandprotocolle, und zwar mit Berufung auf ältere Ver- 
fassung, von neuem geordnet. Alle diese Thatsachen beweisen 
hinlänglich, daß die Schuld- und Pfandprotocolle seit langer 
Zeit schon durch die Praxis eingeführt waren, ehe sie Gegen- 
stand gesetzlither Bestimmungen wurden. 
19) Ist es rathsam, bei Baverstellen eine Primogenitur einzuführen ? 
Oben S. 97 ist die Festeverfassung auch mit Rücksicht 
auf das ausschließliche Erbrecht des nächsten Verwandten ver- 
theidigt worden. Früher hat man wohl eine solche Erbfolge 
bei allen Bauergütern für nützlich gehalten. Eine fürstliche 
Verordnung vom Z30sten April 1704 entzog alle Hufen in dem 
fürstlichen Antheil des Herzogthums Schleswig der Erbtheilung. 
Unterm 30sten Sept. 1722 ward aber jene Verordnung wie- 
der aufgehoben, und in der That sehe ich keinen vernünftigen 
Grund, die Bauerhöfe einem einzigen Erben zuzuwenden, ohne 
die Verbindlichkeit, seine Erben nach Billigkeit auszulösen. 
Zur Erhaltung der Familie hilft eine solche Erbfolge gar nichts, 
wenn nicht zugleich das Beschweren der Stelle mit Schulden 
unmöglich gemacht wird. Will Jemand auf diese Weise für 
Einen seiner Nachkommen sorgen, so kann dies durch fidei-
	        

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Carstens, Carl Friedrich, and Niels Nikolaus Falck. Staatsbürgerliches Magazin Mit Besonderer Rücksicht Auf Die Herzogthümer Schleswig, Holstein Und Lauenburg. Schleswig: Königl. Taubstummen-Institut, 1823. Print.
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