Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg (Zweiter Band)

Bibliographic data

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Description

Persistent identifier:
PPN106678924X
Title:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Structure type:
Periodical
Year of publication:
1821 1831
Place of publication:
Schleswig Universitätsbibliothek Kiel
Collection:
History prints

Description

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-6158670
Persistent identifier:
PPN1066800863
Title:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Signature:
X 701-2
Structure type:
Periodical volume
Publisher:
Königlich. Taubstummen-Institut
Year of publication:
1823
Place of publication:
Schleswig
Collection:
History prints

Description

Title:
Zweiten Bandes viertes Heft.
Structure type:
Periodical issue
Collection:
History prints

Description

Title:
XXXII. Miscellen.
Structure type:
Article
Collection:
History prints

Description

Title:
1) Ueber das Studium der Rechtswissenschaft; einige Worte zur Beherzigung für Eltern und Vormünder von Prof. Dr. Brinkmann. Nebst einem kleinen Nachtrag von Prof. Falck.
Structure type:
Chapter
Collection:
History prints

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
  • Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg (Zweiter Band)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalt des zweiten Bandes.
  • Zweiten Bandes erstes Heft.
  • Zweiten Bandes zweites Heft.
  • Zweiten Bandes drittes Heft.
  • Zweiten Bandes viertes Heft.
  • Druckfehler in den Materialien zur Chronik [et]c. Staatsbürgerl. Magazin 2ten Bds 2tes Heft.
  • Einband
  • Farbinformation

Full text

809 
dischen Universität mit empfinde, gegenwärtig die Feder er-: 
greife, um öffentlich einige Worte zu sprechen: so kann es 
nicht meine Absicht seyn, hier, in einem, den Gebildeten aller 
Stände gewidmeten Blatte, die Frage wegen des Studiums 
der Rechtswissenschaft nach wissenschaftlichen Gründen umständ- 
lich zu erörtern; mein Zweck beschränkt sich darauf, Eltern 
und Vormündern Einiges ans Herz zu legen, was mir ihrer 
genauen Aufmerksamkeit in Hinsicht auf ihre studirenden 
Söhne und Pflegbefohlnen werth zu seyn scheint und wofür 
wenigstens die in meinem Kreise gemachte Erfahrung spricht. 
Viele junge Männer werden der Universität übergeben, 
ohne daß eine sorgfältige Prüfung ihrer Anlagen und Kannt- 
nisse vorangegangen ist. Da auf unserer Universität eine Prü- 
fung der Ankömmlinge nur in dem einzigen Falle eintritt, 
wenn sie wegen ihres Unvermögens um den Genuß des Frei- 
tisches anhalten: so bleibt es freilich jedem anheim gestellt, ob 
er vorher sich die nothwendigen Schulkenntnisse verschaffen, 
oder ob er, was ihm in dieser Beziehung abgeht, hinterher 
durch den Besuch akademischer Vorträge nachholen will, und 
bei Manchem mag wohl der letztere Weg nicht ohne Nutzen 
eingeschlagen werden, Gemeinhin ist es jedoch, bei dem Vere 
hältniß, in welchem die Schüler zu den Universitäten sich be- 
finden, und bei der Richtung, die den akademischen Vorträgen 
gegeben wird, gar sehr zu mißbilligen, erst auf der Akademie 
die fehlenden Schulkenntnisse ergänzen zu wollen. Daher 
bleibt es eine heilige Pflicht der Eltern und Vormünder, sich 
zuvörderst wie von den natürlichen Anlagen, so auch von den 
unumgänglichen Vorkenntnissen ihrer Söhne und Pfleglinge 
in überzeugende Gewißheit zu setzen, bevor sie selbige der aka- 
demischen Laufbahn übergeben. Die Lehrer in den Schulen 
haben darüber ein Urtheil, auch wenn die Vorliebe, welcher 
wir uns gegen unsere Kinder hinzugeben pflegen, und die gute 
Meinung, die wir von ihren Fähigkeiten oft blindlings zu he- 
gen gewohnt sind, auf eine empfindliche Art gekränkt würde. 
Daß aber Viele die Fortschritte ihrer Angehörigeu bloß nach 
der Klasse, in welche sie allmälig fortgerückt sind, beurtheilen, 
daß Andere sogar die Abmahnung der Lehrer, wenn von dem 
Abgange von der Schule die Rede ist, ohne Grund verachten, 
wird durch die Erfahrung leider bestätigt. HDBerufen darf ich 
mich auf den Ausgang der hiesigen Prüfungen, welchen die 
Theilnehmer an dem Freitische sich unterziehen müssen, In den 
verflossenen drei Jahren wurde im Ganzen nur: wenigen Be- 
neficiaten der zweite Charakter zugetheilt; die meisten erhielten 
den dritten; mehrere wurden unwürdig befunden. Eine wahre
	        

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