Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg (Zweiter Band)

Bibliografische Daten

Bibliografische Daten

Beschreibung

Persistente ID:
PPN106678924X
Titel:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Strukturtyp:
Zeitschrift
Erscheinungsjahr:
1821 1831
Erscheinungsort:
Schleswig Universitätsbibliothek Kiel
Sammlung:
Geschichte Drucke

Beschreibung

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-6158670
Persistente ID:
PPN1066800863
Titel:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Signatur:
X 701-2
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Herausgeber:
Königlich. Taubstummen-Institut
Erscheinungsjahr:
1823
Erscheinungsort:
Schleswig
Sammlung:
Geschichte Drucke

Beschreibung

Titel:
Zweiten Bandes drittes Heft.
Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Sammlung:
Geschichte Drucke

Beschreibung

Titel:
XXI. Ueber die Wegepolizei im Herzogthum Schleswig und ihre Anwendung im Amte Flensburg. Von dem Hausvogt N. v. Thaden in Flensburg.
Autor:
v. Thaden, N.
Strukturtyp:
Artikel
Sammlung:
Geschichte Drucke

Beschreibung

Titel:
II. Charakterisitik der verschiedenartigen Wege nach ihrer Bestimmung.
Strukturtyp:
Kapitel
Sammlung:
Geschichte Drucke

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
  • Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg (Zweiter Band)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalt des zweiten Bandes.
  • Zweiten Bandes erstes Heft.
  • Zweiten Bandes zweites Heft.
  • Zweiten Bandes drittes Heft.
  • Zweiten Bandes viertes Heft.
  • Druckfehler in den Materialien zur Chronik [et]c. Staatsbürgerl. Magazin 2ten Bds 2tes Heft.
  • Einband
  • Farbinformation

Volltext

ALA 
613 
AL 
den und Landschasften kommen; burch die ganze 
Breite des Anits gehen, und unmittelbar nach 
der Stadt führen, z. B. der von mehreren Koe- 
gen, der Wieding- und Karr= Harde kommende, 
durch die Wies- Harde gehende und unmittelbar 
nach Flensburg führende friesische Weg. 
Da dieser Weg die ganze Breite des Herzoga 
thums ausmacht, und in der Stadt Flensburg 
ein besonderes Thor hat; so muß dieser Weg wohl 
zu den Nebenlandstraßen gehören. 
r) zur dritten Klasse, die Einzelnen Wege, die Stadt- 
wege, gemeine oder Commünewege. 
Stadtwege, als solche, werden in der Verordnung frei- 
lich nicht besonders genannt; aber es scheinen doch, der Nax 
tur der Sache nach, die Hardes- und Kirchspielswege, 
oder die Gemeinen-Wege darunter .verstanden werden zu 
müssen. Denn die von den adeligen Gütern, Landsiellen, 
Dörfern, Kirchspielen, Landschaften und Harden, vermittelt 
durch Landstraßen, nach Städten und Flecken führenden 
Wege sollten wohl, als solche, und so lange sie nicht in eine 
Haupt- oder Nebenlandsträße eingehen, Stadt wege heißen. 
Zu den Stadtwegen könnten daher. gerechnet werden- 
1) die Hardeswe‘g e. Dâhin würden dann gehören: die 
von auswärtigen Harden und Landschaften kommenden, 
durch hiesige Harden gehenden, mittelbar nach 
Städten und Flecken führenden Wege ~ bis felbige 
in eine Haupt- oder Lebenlandstraße einfallen; z. B. 
*) der von der Landschaft Stapelholm und Treya- 
Harde kommende, durch einen Theil der Uggel- 
Harde gehende, unweit Okversee in die Haupt-
	        

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