Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg (Zweiter Band)

Bibliografische Daten

Bibliografische Daten

Beschreibung

Persistente ID:
PPN106678924X
Titel:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Strukturtyp:
Zeitschrift
Erscheinungsjahr:
1821 1831
Erscheinungsort:
Schleswig Universitätsbibliothek Kiel
Sammlung:
Geschichte Drucke

Beschreibung

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-6158670
Persistente ID:
PPN1066800863
Titel:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Signatur:
X 701-2
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Herausgeber:
Königlich. Taubstummen-Institut
Erscheinungsjahr:
1823
Erscheinungsort:
Schleswig
Sammlung:
Geschichte Drucke

Beschreibung

Titel:
Zweiten Bandes drittes Heft.
Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Sammlung:
Geschichte Drucke

Beschreibung

Titel:
XIX. Ernstes Wort über die Noth der Häuersleute auf dem Lande in den Herzogthümern Schleswig und Holstein von Pastor Hasselmann in Sarau und über Armentransport von Etatsrath Niemann.
Autor:
Hasselmann
Niemann
Strukturtyp:
Artikel
Sammlung:
Geschichte Drucke

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
  • Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg (Zweiter Band)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalt des zweiten Bandes.
  • Zweiten Bandes erstes Heft.
  • Zweiten Bandes zweites Heft.
  • Zweiten Bandes drittes Heft.
  • Zweiten Bandes viertes Heft.
  • Druckfehler in den Materialien zur Chronik [et]c. Staatsbürgerl. Magazin 2ten Bds 2tes Heft.
  • Einband
  • Farbinformation

Volltext

drr 
539 
%.. 
Erwerbung von Heimathsrechten sechs Jahre erforderlich. 
Dagegen hatten die Commünen das Recht gegen Ablauf der 
sechs. Jahre wegen der künftigen Unterhaltung von den Fremden 
Sicherheit zu verlangen. Daß auch damals über die Vertrei- 
bung der Armen geklagt wurde, ist in sofern wohl zu bemerken, 
als daraus hervorzugehen scheint, daß eine Verlängerung des 
Termins kaum genügen würde, der Noth abzuhelfen. Vergl. 
Ott es Bemerkungen über Angeln (Schleswig 1792) S. 189. 
Nach einem Rescript vom 12. Sept. 1809 hängt mit der Er- 
werbung des Rechts auf Versorgzung im Verarmungsfall jetzt 
auch die Militairpflichtigkeit genau zusammen. F >. 
ODM IT 
Der Stand im Staate, welcher am wenigsten fähig und 
vermögend ist, seine Beschwerden öffentlich bekannt zu 
machen und seinen öffentlich angebrachten Beschwerden Ge- 
hör und Gewicht zu verschaffen, dieser Stand im Staate be- 
darf es. unleugbar am dringendsten, daß er vertreten, seine 
Beschwerden von andern bekannt gemacht und auf ihre Ab- 
stellung von andern gedrungen werde. Diesen Stand macht 
die zahlreiche Klasse der Häuerlinge und Miethsleute, beson- 
ders auf dem Lande, aus, welche zum größern Theil Arbeits- 
leute und Tagelöhner, zum kleinern Theil Handwerker sind. 
Diesen fehlt es, um für sich selbst zu sprechen und selbst 
ihre Beschwerden laut werden zu lassen, größtentheils an 
Kenntnissen, und mehr noch an Muth, Zeit und Gelegenheit. 
Jetzt vornehmlich thut es Noth, daß Menschen- und 
Vaterlandsfreunde laut und öffentlich und allgemein ihre 
Stimme für diese Klasse von Bürgern erheben, da sie wi- 
der den Willen der Regierung und ohne den gering- 
sten Vortheil der Regierung, aber doch durch die Re- 
gierung unter dem bejammernswürdigsten, ihre leibliche und 
geistige Wohlfahrt zerstörenden Drucke seufzen. 
Die Beamten müsseÿ. dies am deutlichsten einsehen, und
	        

Annotationen

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zu Werk und aktuellem Bild.

Zeitschriftenband

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core RIS IIIF Manifest Mirador ALTO TEI Volltext PDF DFG-Viewer Eintrag im UB-Katalog

Artikel

PDF RIS

Bild

JPEG Master (TIF) ALTO TEI Volltext

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlink zum Werk Zitierlink zum Bild

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment
Fullscreen Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
  • Nach links rotieren
  • Nach rechts rotieren
  • Neuladen in Standardansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment