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(Zweiter Band)

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Bibliographic data

fullscreen: (Zweiter Band)

Periodical

Persistent identifier:
PPN106678924X
Title:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Document type:
Periodical
Year of publication:
1821
Place of publication:
Schleswig
Universitätsbibliothek Kiel
Language:
German
Collection:
History
prints

Volume

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-6158670
Persistent identifier:
PPN1066800863
Title:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Signature:
X 701-2
Document type:
Volume
Publisher:
Königlich. Taubstummen-Institut
Year of publication:
1823
Place of publication:
Schleswig
Language:
German
Collection:
History
prints
Physical location:
Universitätsbibliothek Kiel

Article

Title:
XV. Miscellen.
Structure type:
Article
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
  • (Zweiter Band)
  • Binding
  • Title page
  • Inhalt des zweiten Bandes.
  • Zweiten Bandes erstes Heft.
  • Zweiten Bandes zweites Heft.
  • VIII. Eines holsteinischen Fußgängers Wünsche für den vaterländischen Pferdestamm. In einem Schreiben an den Herrn Prof. Falck.
  • XI. Ueber eine Kanalverbindung zwischen der Elbe und der Ostsee mittelst der Alster, der Trave, des Ploener Sees und der Swentine. Zweite Fortsetzung der über diesen Gegenstand herausgegebenen Preisschrift; enthaltend die Verbindung des Ploener Sees mit dem Kieler Hafen und die Schiffbarmachung der Trave von dem Einflusse der Brandaue bis zur Lohmühle vor Oldesloe. Von H. v. Justi, Capitain, und F. A. Lorenzen, Dr. u. Ritter.
  • XII. Historisch-dogmatische Darstellung der Güterverhältnisse der Ehegatten nach Jütschem Low und den demselben verwandten Stadtrechten mit Beziehung auf das Erbrecht. Von P. D. Kristian Paulsen, candidat. juris in Kopenhagen.
  • XIII. Trauerrede auf Christian den Siebenten höchstseligen Andenkens, gehalten am 7ten Sonntage nach Trinitatis 1814 von J. P. Mynster, residirendem Capellan an der Frauenkirche in Kopenhagen. Aus dem Dänischen von J. Mommsen, Prediger in Oldesloe.
  • XIV. Materialien zu einer Chronik der Herzögthümer Schleswig und Holstein, vom Anfange des neunzehnten Jahrhunderts an.
  • XV. Miscellen.
  • 1) An die Herausgeber des Staatsbürgerlichen Magazins.
  • 2) Erwiederung auf den im ersten Bande des staatsbürgerlichen Magazins Seite 634 und 635 abgedruckten Aufsatz über das Ploener Amtsgefängniß.
  • 3) Goldene Regeln für Englische Obrigkeiten (Friedensrichter), von Sir Richard Philipps). Aus dem Englischen.
  • 4) Betreffend die Collecte für Christensclaven.
  • 5) Etwas über Justizpflege. Schreiben an den Herausgeber.
  • 6) Preise in früheren Zeiten.
  • 7) Das neue Grab der alten Dienstbotenordnung.
  • 8) Charakteristik der Zeit.
  • 9) Den neuen Canal betreffend.
  • 10) Erfindung einer neuen Pumpe.
  • 11) Wegerüge.
  • 12) Nachträge und Anfragen.
  • 13) Noch einige nachträgliche Bemerkungen zu früheren Aufsätzen.
  • 14) Aus einem Schreiben des Herrn Rost d. d. Uetersen, den 2ten Juli 1822.
  • XVI. Chronik.
  • XVII. Aufstellung von Preisen für die besten Arbeiten über die Geschichte der Herzogthümer Schleswig und Holstein in den letzten drei Jahrhunderten.
  • XVIII. Stellung der Badeanstalt (zu Kiel) gegen die Universität.
  • Zweiten Bandes drittes Heft.
  • Zweiten Bandes viertes Heft.
  • Druckfehler in den Materialien zur Chronik [et]c. Staatsbürgerl. Magazin 2ten Bds 2tes Heft.
  • Binding
  • Section

Full text

rr 302 
mittelbar, daß die Abschaffung der Unzuchtstrafen auf die Vers 
mehrung der unehelichen Geburten gewirkt hat, Denn un- 
mittelbar wird der Gedanke an die Strafe wenig zur Abhal- 
tung beitragen, weil dieser Gedanke in dem Augenblicke des 
Handelns nicht gegciwärtig ist. Aber mirtelbarer Weise dient 
die Strafe allerdiugs dazu, indem sie eine allgemeine Meinung 
über den Charakter der von dem Gesetze als strafbar bezeich: 
neten Handlungen verbreitet, und eine sittliche Idee erzeugt 
oder aufrecht halten hilft, deren Herrschaft kräftiger wirtt, 
als die Furcht vor einer bestimmten Strafe. Wenn man die 
Macht der herrschenden Vorstellungsweise und den Cinfluß an- 
erkennt, den die Strafgeselzgebung darauf ausüben kann, so 
wird man es bedauern müssen, daß einige neuere Gesetzgebun- 
gen, von Zeitideen geleitet, die Strafen gegen Unzucht und 
Selbstmord abgeschafft haben. HDaurch diese Abschaffung hat 
die öffentliche Meinung des Volks eine Stütze verloren, und 
ohne jene Meinung würde Leichtsinn und Gleichgültigkeit gegen 
das Laster schwerlich so groß geworden seyn. 
Was diese Betrachtung bestätigt, ist eine Bemerkung, die 
wir in unserm eigenen Lande machen können. In Dännemark 
ist seit einer Reihe von Jahren die Unzuchtstrafe abgeschafft, 
und so viel ich weiß war auch die Anzahl der unehelichen Ge- 
burten in Dännemark größer als in den Herzogthümern. Da- 
gegen wird man nicht finden, daß in denjenigen Districten 
Dännemarks, die im Herzogthum Schleswig zerstreut liegen, 
oder in genauer Verbindung mit diesen stehen, die Zahl der 
unehelichen Geburten größer ist, als in den übrigen Theilen 
des Landes. Die Ursache wird keine andere seyk, als daß die 
öffentliche Meinung des Volks mehr durch die schleswigschen 
als durch die dänischen Gesetze bestimmt wird, und daß die in 
Dännemark bestehende Straflosigkeit der außerehelichen Schwän- 
gerung nicht so wirkt, als in den Gegenden, auf welche unsere 
Strafgesetße gar keinen Einfluß haben können. 
8) Charakteristik der Zeit. 
Der Recensent von Humes 4820 in London erschienenen 
Privatcorrespondenz aus den Iahren 1761 ~ 1776 in den 
Göttinger Anzeigen 1822. S. 433 schließt seinen Bericht mit 
folgender allgemeinen Betrachtung. 
Die Zeit, die gleich nach dem siebenjährigen Kriege folgte, 
bis zu dem Ausbruche des amerikanischen Krieges, war dem
	        

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Staatsbürgerliches Magazin Mit Besonderer Rücksicht Auf Die Herzogthümer Schleswig, Holstein Und Lauenburg. Schleswig: Königlich. Taubstummen-Institut, 1823. Print.
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