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(Zweiter Band)

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Bibliographic data

fullscreen: (Zweiter Band)

Periodical

Persistent identifier:
PPN106678924X
Title:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Document type:
Periodical
Year of publication:
1821
Place of publication:
Schleswig
Universitätsbibliothek Kiel
Language:
German
Collection:
History
prints

Volume

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-6158670
Persistent identifier:
PPN1066800863
Title:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Signature:
X 701-2
Document type:
Volume
Publisher:
Königlich. Taubstummen-Institut
Year of publication:
1823
Place of publication:
Schleswig
Language:
German
Collection:
History
prints
Physical location:
Universitätsbibliothek Kiel

Article

Title:
XV. Miscellen.
Structure type:
Article
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
  • (Zweiter Band)
  • Binding
  • Title page
  • Inhalt des zweiten Bandes.
  • Zweiten Bandes erstes Heft.
  • Zweiten Bandes zweites Heft.
  • VIII. Eines holsteinischen Fußgängers Wünsche für den vaterländischen Pferdestamm. In einem Schreiben an den Herrn Prof. Falck.
  • XI. Ueber eine Kanalverbindung zwischen der Elbe und der Ostsee mittelst der Alster, der Trave, des Ploener Sees und der Swentine. Zweite Fortsetzung der über diesen Gegenstand herausgegebenen Preisschrift; enthaltend die Verbindung des Ploener Sees mit dem Kieler Hafen und die Schiffbarmachung der Trave von dem Einflusse der Brandaue bis zur Lohmühle vor Oldesloe. Von H. v. Justi, Capitain, und F. A. Lorenzen, Dr. u. Ritter.
  • XII. Historisch-dogmatische Darstellung der Güterverhältnisse der Ehegatten nach Jütschem Low und den demselben verwandten Stadtrechten mit Beziehung auf das Erbrecht. Von P. D. Kristian Paulsen, candidat. juris in Kopenhagen.
  • XIII. Trauerrede auf Christian den Siebenten höchstseligen Andenkens, gehalten am 7ten Sonntage nach Trinitatis 1814 von J. P. Mynster, residirendem Capellan an der Frauenkirche in Kopenhagen. Aus dem Dänischen von J. Mommsen, Prediger in Oldesloe.
  • XIV. Materialien zu einer Chronik der Herzögthümer Schleswig und Holstein, vom Anfange des neunzehnten Jahrhunderts an.
  • XV. Miscellen.
  • 1) An die Herausgeber des Staatsbürgerlichen Magazins.
  • 2) Erwiederung auf den im ersten Bande des staatsbürgerlichen Magazins Seite 634 und 635 abgedruckten Aufsatz über das Ploener Amtsgefängniß.
  • 3) Goldene Regeln für Englische Obrigkeiten (Friedensrichter), von Sir Richard Philipps). Aus dem Englischen.
  • 4) Betreffend die Collecte für Christensclaven.
  • 5) Etwas über Justizpflege. Schreiben an den Herausgeber.
  • 6) Preise in früheren Zeiten.
  • 7) Das neue Grab der alten Dienstbotenordnung.
  • 8) Charakteristik der Zeit.
  • 9) Den neuen Canal betreffend.
  • 10) Erfindung einer neuen Pumpe.
  • 11) Wegerüge.
  • 12) Nachträge und Anfragen.
  • 13) Noch einige nachträgliche Bemerkungen zu früheren Aufsätzen.
  • 14) Aus einem Schreiben des Herrn Rost d. d. Uetersen, den 2ten Juli 1822.
  • XVI. Chronik.
  • XVII. Aufstellung von Preisen für die besten Arbeiten über die Geschichte der Herzogthümer Schleswig und Holstein in den letzten drei Jahrhunderten.
  • XVIII. Stellung der Badeanstalt (zu Kiel) gegen die Universität.
  • Zweiten Bandes drittes Heft.
  • Zweiten Bandes viertes Heft.
  • Druckfehler in den Materialien zur Chronik [et]c. Staatsbürgerl. Magazin 2ten Bds 2tes Heft.
  • Binding
  • Section

Full text

LP 
1480 
Eine solche Berichtigung nun, wie ich ste mit einiger 
Kenntniß der Sache liefern zu können glaube, muß ihm selbst 
und kann nicht anders als auch Ihnen willkommen seyn. 
Bekanntlich wird die Centraladministration jährlich von 
der Generalversammlung zum dritten Theile erneuert, so daß 
jedes Mitglied wenigstens drei Jahre, und manches, nach jäh- 
rigen Zwischenräumen, sechs, ja neun Jahre nicht nur den 
monatlichen Versammlungen beiwohnen, sondern auch seinen 
Beitrag zu den Arbeiten der Sessionen, der Rechnungsfüh- 
rung, der Corresondenzen, der Ausarbeitung von Berichten 
liefern muß. Alle sind Geschäftsmänner, die ihre Muße auf 
eine für sie nützlichere, ihrer Gesundheit zuträgléchere Weise 
verwenden könnten. Sie drängen sich also wahrlich nicht zu 
dieser Auszeichnung, und wenn sie sich derselben nicht entzie- 
hen, so ist es, weil sie, einmal Mitglieder der Gesellschaft ge- 
worden, es für eine Ehrenpflicht halten, die dadurch eingegan- 
gene Verbindlichkeiten um fo bereitwilliger zu erfüllen, als sie 
nicht Hesetzlich dazu gezwungen werden können.. 
Ich möchte aber nicht verbürgen, daß sie so fortfahren 
werden, diese Selbstverleugnung zu üben, wenn man ihnen 
alle vermeinten Unterlassungssünden der Gesellschaft, die ge- 
wissermaaßen auch dem ganzen Publicum zur Last fallen, 
aufbürden und bei Verkennung des Guten, was ste wirklich 
zu Stande gebracht, sie zugleich allein für das verantwortlich 
machen wollte, was nicht geschehen ist, aber durch allgemeinere 
Ättiy.hint und wirksamere Unterstützung allerdings geschehen 
nnte und würde. 
Der patriotische Verein ist keine geschlossene Gesellschaft, 
die, abgesondert von ihren Mitbürgern, gewisse gemeinnützige 
Zwecke, bloß nach eigener Wahl und Einsicht verfolgen will. 
Vielmehr ist die Absicht dieser Stiftung gewesen, dem Publi- 
cum einen Allen zugänglichen Mittelpunkt darzubieten, wo 
Jeder, was ihm nützlich dünkt, zur Sprache bringen und eine 
Entscheidung gewärtigen kann, von welcher, wenn die Gründe 
Ss zusagen, er sich alsdann auf das größere Publicum 
erufen mag. 
Dieser Mittelpunkt nun, der durch die Gesellschaft und 
auf Kosten dorselben besteht, ist die Centraladministration, 
Sie hat nächst der Verwaltung der Gelder keine andere Ver- 
fslhtas, als alle an sie gelangte Brrse sachkundigen 
selben gemiß Vesgts erz! !! fassen. Ec t.hten der 
men kann man ihr mehr und Anderes nicht zumuthen. Haben 
einzelne Mitglieder selbst Vorschläge gemacht und zur Aus-
	        

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Staatsbürgerliches Magazin Mit Besonderer Rücksicht Auf Die Herzogthümer Schleswig, Holstein Und Lauenburg. Schleswig: Königlich. Taubstummen-Institut, 1823. Print.
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