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(Zweiter Band)

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Bibliografische Daten

fullscreen: (Zweiter Band)

Zeitschrift

Persistente ID:
PPN106678924X
Titel:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsjahr:
1821
Erscheinungsort:
Schleswig
Universitätsbibliothek Kiel
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Geisteswissenschaften
Slesvico-Holsatica

Band

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-6158670
Persistente ID:
PPN1066800863
Titel:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Signatur:
X 701-2
Dokumenttyp:
Band
Herausgeber:
Königlich. Taubstummen-Institut
Erscheinungsjahr:
1823
Erscheinungsort:
Schleswig
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Geisteswissenschaften
Slesvico-Holsatica
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kiel

Artikel

Titel:
XII. Historisch-dogmatische Darstellung der Güterverhältnisse der Ehegatten nach Jütschem Low und den demselben verwandten Stadtrechten mit Beziehung auf das Erbrecht. Von P. D. Kristian Paulsen, candidat. juris in Kopenhagen.
Autor:
Paulsen, P. D. Kristian
Strukturtyp:
Artikel
Sprache:
Deutsch

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
  • (Zweiter Band)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalt des zweiten Bandes.
  • Zweiten Bandes erstes Heft.
  • Zweiten Bandes zweites Heft.
  • VIII. Eines holsteinischen Fußgängers Wünsche für den vaterländischen Pferdestamm. In einem Schreiben an den Herrn Prof. Falck.
  • XI. Ueber eine Kanalverbindung zwischen der Elbe und der Ostsee mittelst der Alster, der Trave, des Ploener Sees und der Swentine. Zweite Fortsetzung der über diesen Gegenstand herausgegebenen Preisschrift; enthaltend die Verbindung des Ploener Sees mit dem Kieler Hafen und die Schiffbarmachung der Trave von dem Einflusse der Brandaue bis zur Lohmühle vor Oldesloe. Von H. v. Justi, Capitain, und F. A. Lorenzen, Dr. u. Ritter.
  • XII. Historisch-dogmatische Darstellung der Güterverhältnisse der Ehegatten nach Jütschem Low und den demselben verwandten Stadtrechten mit Beziehung auf das Erbrecht. Von P. D. Kristian Paulsen, candidat. juris in Kopenhagen.
  • I. Allgemeiner Theil.
  • II. Besonderer Theil.
  • Erster Abschnitt. Recht auf dem Lande nach Jütschem Lov.
  • §. 5. I. Bestimmung der Gütergemeinschaft nach Jütschem Lov.
  • §. 6. II. Anfang der Gütergemeinschaft.
  • III. Nähere Erörterung des güterrechtlichen Verhältnisses während der Ehe.
  • XIII. Trauerrede auf Christian den Siebenten höchstseligen Andenkens, gehalten am 7ten Sonntage nach Trinitatis 1814 von J. P. Mynster, residirendem Capellan an der Frauenkirche in Kopenhagen. Aus dem Dänischen von J. Mommsen, Prediger in Oldesloe.
  • XIV. Materialien zu einer Chronik der Herzögthümer Schleswig und Holstein, vom Anfange des neunzehnten Jahrhunderts an.
  • XV. Miscellen.
  • XVI. Chronik.
  • XVII. Aufstellung von Preisen für die besten Arbeiten über die Geschichte der Herzogthümer Schleswig und Holstein in den letzten drei Jahrhunderten.
  • XVIII. Stellung der Badeanstalt (zu Kiel) gegen die Universität.
  • Zweiten Bandes drittes Heft.
  • Zweiten Bandes viertes Heft.
  • Druckfehler in den Materialien zur Chronik [et]c. Staatsbürgerl. Magazin 2ten Bds 2tes Heft.
  • Einband
  • Abschnitt

Volltext

229 
. Va ) & 
N ND 
I. Besonderer Theil. 
um 
Erster Abschnitt. 
Recht auf dem Lande nach Jütschem Lov. 
Vorerinnerung-. 
In Ansehung der Bearbeitung bemerke ich, daß ich den 
alten Text in der Original-Sprache, wie er sich in Ancher's 
Ausgabe des Jütschen Lovs findet, zum Grunde gelegt habe, 
weil sich nur auf dem Originale fest fußen läßt. Jedoch 
habe ich auch andere Texte, sowohl Dänische als Deutsche 
und Lateinische berücksichtigt, und, der bessern Uebersicht we- 
gen, die Paragraphen-Eintheilung in der Ekenbekgerschen 
Ausgabe beobachtet. Ueberdies habe ich zur Erklärung un- 
sere übrigen alten Dänischen Landrechte, das Schonische und 
die beiden Seeländischen benutzt, welche, da ganz derselbe 
Geist in ihnen herrscht, wie ich glaube, sehr zweckmäßig zu 
Hülfe genommen werden können, um das wahre Wesen un- 
sers Jütschen Lovs zu erkennen, um so mehr, da jene zum 
Theil auf dieses Einfluß gehabt haben. Es sind Rechte des- 
selben Volks, in welchen sich daher dieselbe Rcchtsansicht im 
Allgemeinen ausspricht. Die Ergänzung des einen aus den 
andern scheint um so nöthiger zu seyn,. da nur ein so kleiner 
Theil unseres Rechts geschriebenes Recht ist. Auch können un- 
zweifelhaft die verwandten Stadtrechte zugezogen werden in 
allen den Fällen, wo sie nicht wegen der städtischen Verhältnisse 
etwas Eigenthümliches, für das Land nicht Passendes ent- 
halten.
	        

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Zitierempfehlung

Staatsbürgerliches Magazin Mit Besonderer Rücksicht Auf Die Herzogthümer Schleswig, Holstein Und Lauenburg. Schleswig: Königlich. Taubstummen-Institut, 1823. Print.
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