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Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg (Zweiter Band)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg (Zweiter Band)

Periodical

Persistent identifier:
PPN106678924X
Title:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Document type:
Periodical
Year of publication:
1821
Place of publication:
Schleswig
Universitätsbibliothek Kiel
Language:
German
Collection:
History
prints

Volume

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-6158670
Persistent identifier:
PPN1066800863
Title:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Signature:
X 701-2
Document type:
Volume
Publisher:
Königlich. Taubstummen-Institut
Year of publication:
1823
Place of publication:
Schleswig
Language:
German
Collection:
History
prints
Physical location:
Universitätsbibliothek Kiel

Article

Title:
VIII. Miscellen.
Structure type:
Article
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
  • Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg (Zweiter Band)
  • Binding
  • Title page
  • Inhalt des zweiten Bandes.
  • Zweiten Bandes erstes Heft.
  • I. Einige Bemerkungen über unsere Stempelpapierabgabe. (Ein Schreiben an den Verfasser der Erfahrungen und Wünsche eines Schleswig-Holsteinischen Justizbeamten im ersten Bande dieser Zeitschrift S. 164.)
  • II. Ueber die Landkriege der Dänen mit den Deutschen im neunten und zehnten Jahrhunderte. (Beiläufig etwas über die s. g. Schleswigsche Mark und die historische Glaubwürdigkeit Adams von Bremen. - Ein Seitenstück zu Hegewisch "Ueber die vermeinten seeräuberischen Unternehmungen der s. g. Normänner." (Fortsetzung von No. XXXII. des ersten Bandes.)
  • III. Abhandlung über das Protocollationswesen in den Herzogthümern Schleswig und Holstein [et]c. von Andr. Aug. Posselt, Advocaten in Neustadt. (Fortsetzung von No. XXXIII. im 4ten Hefte des ersten Bandes.)
  • IV. Anzeige zweier kleiner Schriften über Armenversorgung.
  • V. Bemerkungen zu dem 16ten Aufsatze im ersten Bande des Staatsbürgerlichen Magazins, unter der Aufschrift: Sollte es wirklich gut seyn, statt der Geldabgaben Kornlieferungen eintreten zu lassen? Von dem Kammerherrn und Grafen zu Holstein zu Holsteinburg.
  • VI. Ueber die östliche Grenze Nordalbingiens vor und nach der Eroberung desselben durch Carl den Großen. Von dem Justizrath und Bankdirector Dr. Schmidt in Altona. Nebst einem Schreiben an einen der Herausgeber, Dethmars Chronik betreffend.
  • VII. Ueber die Lage der sogenannten Bishorster Marsch und Kirche Bishorst. Von C. Kuß, Prediger in Kellinghusen.
  • VIII. Miscellen.
  • 1) Ein kleiner Beitrag zur Geschichte des schwedischen Krieges im Jahre 1644.
  • 2) Ueber die Krankenpflege der Armen.
  • 3. Nachtrag zu dem Aufsatze über Lotteriecollecten in den Dörfern. (Erster Band S. 413.)
  • 4) Bettelei.
  • 5) Erneuerte Klage über Hundeunfug.
  • 6) Das Klatschen der Fuhrleute.
  • 7) Ungefähre Uebersicht des Vertrags der Stipendien in den Herzogthümern.
  • 8) Nachricht von der Fahrt durch den schleswig-holsteinischen Canal.
  • 9) Anfrage wegen des neuen Kieler Canals. (In einem Schreiben an einen der Herausgeber)
  • 10) Einfuhr von Vieh aus Jütland nach den Herzogthümern.
  • 11) Gewichtigkeit holsteinischer Ochsen.
  • 12) Probe von Altfranzösischem.
  • 13) Ueber den Lundsgaarder Concurs. (Schreiben an einen der Herausgeber, mit drei Beilagen.)
  • 14) Nachricht von einer im Jahre 1712 in den Geestharden des Amts Tondern beabsichtigten Pflugsetzung.
  • 15) Einige Nachrichten vom Betrage der Steuern.
  • 16) Fortsetzung der fragmentarischen Bemerkungen, die Landschaft Eiderstedt und deren Verfassung betreffend. (Fortsetzung vom 1ten Bande s. 808)
  • 17) Noch etwas aus dem Schweriner freimüthigen Abendblatte, den im Nov. v. J. zu Sternberg gehaltenen Landtag betreffend.
  • 18) Anfragen und Vorschläge verschiedenen Inhalts.
  • 19) Getraidepreise in den Herzothümern Schleswig und Holstein im Jahre 1821.
  • 20) Nachträge zu früheren Aufsätzen.
  • 21) Nachricht von der Subscription zur Förderung der im vorigen Bande vorgeschlagenen Preisaufgabe.
  • IX. Chronik.
  • Anzeige von Druckfehlern.
  • Zweiten Bandes zweites Heft.
  • Zweiten Bandes drittes Heft.
  • Zweiten Bandes viertes Heft.
  • Druckfehler in den Materialien zur Chronik [et]c. Staatsbürgerl. Magazin 2ten Bds 2tes Heft.
  • Binding
  • Section

Full text

r 
186 
Lr 
ist, auf der Gasse oder dem Markte mit Jemanden einige 
?. "genblicke ruhig zu sprechen, ohne auf die unverschämteste Weise 
gestört zu werden. Vornials wurden von Zeit zu Zeit Streif: 
züge gegen vagabondirendes Gesindel im Lande vorgenommen, 
sie sind aber in den letzten Jahren außer. Gebrauch gekommen, 
vermuthlich weil sie wenigen Erfolg hatten; auf einem Jahr- 
markt. würde man gewiß eine bedeutende Anzahl solcher be- 
schwerlicher und gefährlicher Menschen auf einmal einfangen 
. wider ihren Unfug zweckdienliche Vorkehrungen treffen 
FEonnen, > o s . [M 
5) Ernenuerte Klage über Hundeunfug. 
Schon in den Schlesw. Holst. Blättern für Polizei und 
Kultur vom Jahre 1800 im Aten Stücke findet sich eine 
Klage über den Hundeunfug in Städten und Dörfern. Jetzt 
da seit jener Klage 22 Jahre verflossen sind, kann man sie 
noch mit gleichem Rechte führen. Zwar sind im Jahre 1807 
zwei Verordnungen erlassen, welche zur Absicht haben, die 
Beschwerden und Gefährlichkeiten, welche diese Thiere veran- 
lassen, durch vernünftige Einschräntungen zu heben. Dessen- 
ungeachtet giebt es nur wenige Orte, wo man die Wohlthaten 
diescr Verordnung genießt; fast allenthalben wird. man in den 
Städten wie auf dem Lande, jeden Augenblick von wüthigen 
Hunden angebelit und oft weite Strecken verfolgt. Zwar 
sieht man in einigen Districten, daß in der heißen Jahreszeit 
den Hunden Knüppel angehangen werdenz allein theils hilft 
diese Maaßregel so gut wie gar nichts, theils wird sie auch 
dadurch. völlig unnütz, daß der Befehl nur nach dem Buchsta- 
ben und nicht nach dem Sinne befolgt wird, indem man dem 
Hunde ein kleines, leichtes Stückchen Holz an den Hals 
hängt, welches ihn nicht hindert, den Wanderer so lange zu 
verfolgen, wie er will. 
Eine in der genannten Klage nicht angeführte Beschwerde, 
welche die Hunde häufig verursachen, ist ihr nächtliches Her- 
umlaufen in den Straßen, wo sie oft. stundenlang in einem 
k!: bellen, und Gesunde und Kranke um Ruhe und Schlaf 
ringen. 
Was kann wohl die Polizeibeamten bewegen, dergleichen 
Unfug zu dulden, und nicht auf die Befolgung der dawider 
erlassenen Verordnungen aufs strengste zu halten? Unbekannt 
kann er ihnen unmöglich bleiben ~ und die Mühe ist doch 
nicht so gar groß, eine in Vergessenheit gerathene Verordnung
	        

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Staatsbürgerliches Magazin Mit Besonderer Rücksicht Auf Die Herzogthümer Schleswig, Holstein Und Lauenburg. Schleswig: Königlich. Taubstummen-Institut, 1823. Print.
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