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(Zweiter Band)

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Bibliographic data

fullscreen: (Zweiter Band)

Periodical

Persistent identifier:
PPN106678924X
Title:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Document type:
Periodical
Year of publication:
1821
Place of publication:
Schleswig
Universitätsbibliothek Kiel
Language:
German
Collection:
History
prints

Volume

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-6158670
Persistent identifier:
PPN1066800863
Title:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Signature:
X 701-2
Document type:
Volume
Publisher:
Königlich. Taubstummen-Institut
Year of publication:
1823
Place of publication:
Schleswig
Language:
German
Collection:
History
prints
Physical location:
Universitätsbibliothek Kiel

Article

Title:
VIII. Miscellen.
Structure type:
Article
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
  • (Zweiter Band)
  • Binding
  • Title page
  • Inhalt des zweiten Bandes.
  • Zweiten Bandes erstes Heft.
  • I. Einige Bemerkungen über unsere Stempelpapierabgabe. (Ein Schreiben an den Verfasser der Erfahrungen und Wünsche eines Schleswig-Holsteinischen Justizbeamten im ersten Bande dieser Zeitschrift S. 164.)
  • II. Ueber die Landkriege der Dänen mit den Deutschen im neunten und zehnten Jahrhunderte. (Beiläufig etwas über die s. g. Schleswigsche Mark und die historische Glaubwürdigkeit Adams von Bremen. - Ein Seitenstück zu Hegewisch "Ueber die vermeinten seeräuberischen Unternehmungen der s. g. Normänner." (Fortsetzung von No. XXXII. des ersten Bandes.)
  • III. Abhandlung über das Protocollationswesen in den Herzogthümern Schleswig und Holstein [et]c. von Andr. Aug. Posselt, Advocaten in Neustadt. (Fortsetzung von No. XXXIII. im 4ten Hefte des ersten Bandes.)
  • IV. Anzeige zweier kleiner Schriften über Armenversorgung.
  • V. Bemerkungen zu dem 16ten Aufsatze im ersten Bande des Staatsbürgerlichen Magazins, unter der Aufschrift: Sollte es wirklich gut seyn, statt der Geldabgaben Kornlieferungen eintreten zu lassen? Von dem Kammerherrn und Grafen zu Holstein zu Holsteinburg.
  • VI. Ueber die östliche Grenze Nordalbingiens vor und nach der Eroberung desselben durch Carl den Großen. Von dem Justizrath und Bankdirector Dr. Schmidt in Altona. Nebst einem Schreiben an einen der Herausgeber, Dethmars Chronik betreffend.
  • VII. Ueber die Lage der sogenannten Bishorster Marsch und Kirche Bishorst. Von C. Kuß, Prediger in Kellinghusen.
  • VIII. Miscellen.
  • 1) Ein kleiner Beitrag zur Geschichte des schwedischen Krieges im Jahre 1644.
  • 2) Ueber die Krankenpflege der Armen.
  • 3. Nachtrag zu dem Aufsatze über Lotteriecollecten in den Dörfern. (Erster Band S. 413.)
  • 4) Bettelei.
  • 5) Erneuerte Klage über Hundeunfug.
  • 6) Das Klatschen der Fuhrleute.
  • 7) Ungefähre Uebersicht des Vertrags der Stipendien in den Herzogthümern.
  • 8) Nachricht von der Fahrt durch den schleswig-holsteinischen Canal.
  • 9) Anfrage wegen des neuen Kieler Canals. (In einem Schreiben an einen der Herausgeber)
  • 10) Einfuhr von Vieh aus Jütland nach den Herzogthümern.
  • 11) Gewichtigkeit holsteinischer Ochsen.
  • 12) Probe von Altfranzösischem.
  • 13) Ueber den Lundsgaarder Concurs. (Schreiben an einen der Herausgeber, mit drei Beilagen.)
  • 14) Nachricht von einer im Jahre 1712 in den Geestharden des Amts Tondern beabsichtigten Pflugsetzung.
  • 15) Einige Nachrichten vom Betrage der Steuern.
  • 16) Fortsetzung der fragmentarischen Bemerkungen, die Landschaft Eiderstedt und deren Verfassung betreffend. (Fortsetzung vom 1ten Bande s. 808)
  • 17) Noch etwas aus dem Schweriner freimüthigen Abendblatte, den im Nov. v. J. zu Sternberg gehaltenen Landtag betreffend.
  • 18) Anfragen und Vorschläge verschiedenen Inhalts.
  • 19) Getraidepreise in den Herzothümern Schleswig und Holstein im Jahre 1821.
  • 20) Nachträge zu früheren Aufsätzen.
  • 21) Nachricht von der Subscription zur Förderung der im vorigen Bande vorgeschlagenen Preisaufgabe.
  • IX. Chronik.
  • Anzeige von Druckfehlern.
  • Zweiten Bandes zweites Heft.
  • Zweiten Bandes drittes Heft.
  • Zweiten Bandes viertes Heft.
  • Druckfehler in den Materialien zur Chronik [et]c. Staatsbürgerl. Magazin 2ten Bds 2tes Heft.
  • Binding
  • Section

Full text

B 1894 rr 
) Vectcùtêerll ei. 
Während in unserm Lande wegen der Versorgung der 
Armen eine Verordnung gilt, welche den Commünen in die- 
ser Hinsicht sehr schwere Verpflichtungen avflegt, die noch 
durch manche andere Ursachen höchst drückend werden, sollte 
man wenigstens erwarten, daß man für so viele, freiwillige 
und aezwungene Opfer, die man dem Armenwesen bringt, 
vor - er Belästigung durch Gassenbettelei gesichert wäre. Die 
käglich- Erfahrung lehrt aber, daß dieses keinesweges der Fall 
ist, vielmehr wird nicht allein auf dem Lande, sondern auch 
in den mehrsten Städten noch häufig gebettet. Ich rede 
hier nicht von den alten, schwachen Häusarmen, deren es wohl 
f! jedem Otte einige giebt, die außer der Unrerstützung , die 
sie von der Armencasse erhalten, wöchentlich an einem bestimm- 
ten Tage, gewöhnlich Sonnabends, in gewissen Häusern eine 
kleine Gabe abholen, um sich dann und wann eine außergewöhn- 
liche Erquickung zu verschaffen; die Belästigung, von der hier die 
Rede ist, ~ entste. ! durch herumlaufende, theils ganz heimath- 
lose Menschen, von denen viele das Betteln zu ihrem Gewerbe 
machen. Die Mehrzahl dieser Bettler besteht aus Fpandwerks- 
burschen und hauptsächlich aus bea b schied ig ten Soldaten, 
Wenn auch die erstere Classe oft nur aus Gewohnheit bettelt, 
öfterer neh, weil sie, während ste in Arbeit stehen, lieber ih- 
ren Verdient Sonntags herdurch bringen, als ihn für die 
Zeit, wo s.. weiter wandern müssen, ersparen, und so in 
Noth gerate, se kann doch bei ihnen der Fall eintreten, 
daß sie lange noch Arbeit suchen müssen und wirklich im hohen 
Grade hülssbedürftig werden, so daß die Unterstützung, die sie 
von ihren Handwerksgenossen oder von der Armencasse erhal- 
ten, nicht zureichtz unter solchen Umständen kann es, wenn 
auch nicht gerechtfertigt, doch entschuidigt werden, wenn ein 
wandernder Handwerksbursche eine milde Gabe heischt, *) 
ZU. 
D § 
Als bürgerliche Anordnung kann das Bettelu (Fechten) der 
Handwerksburschen nimmermehr entschnldigt werden. Ist das 
Wandern der Handwerksburschen wirkl.%7 vothwendig und dem 
Gewerbe förderlich, wie solches unter andern, Ra über das 
Zunftwesen, Leipzig 1816 . 20 behanptet; so muß auch der 
Staat Veranstalt1ugen treffen, daß dies mit der geringsten 
Belästigung des Gemeinwesens geschehe, und die Bettelei isr 
die höchsie, denn sie artet in eine ung.messene Stener ans, 
die der Bettler beitreilt. Veranftalt"ig vun Arbeit und ein 
wiewohl nur mäßiger Zehrpfenning, dürften als Mittel gegen
	        

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Staatsbürgerliches Magazin Mit Besonderer Rücksicht Auf Die Herzogthümer Schleswig, Holstein Und Lauenburg. Schleswig: Königlich. Taubstummen-Institut, 1823. Print.
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