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(Zweiter Band)

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Bibliographic data

fullscreen: (Zweiter Band)

Periodical

Persistent identifier:
PPN106678924X
Title:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Document type:
Periodical
Year of publication:
1821
Place of publication:
Schleswig
Universitätsbibliothek Kiel
Language:
German
Collection:
History
prints

Volume

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-6158670
Persistent identifier:
PPN1066800863
Title:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Signature:
X 701-2
Document type:
Volume
Publisher:
Königlich. Taubstummen-Institut
Year of publication:
1823
Place of publication:
Schleswig
Language:
German
Collection:
History
prints
Physical location:
Universitätsbibliothek Kiel

Article

Title:
VIII. Miscellen.
Structure type:
Article
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
  • (Zweiter Band)
  • binding
  • title_page
  • Inhalt des zweiten Bandes.
  • Zweiten Bandes erstes Heft.
  • I. Einige Bemerkungen über unsere Stempelpapierabgabe. (Ein Schreiben an den Verfasser der Erfahrungen und Wünsche eines Schleswig-Holsteinischen Justizbeamten im ersten Bande dieser Zeitschrift S. 164.)
  • II. Ueber die Landkriege der Dänen mit den Deutschen im neunten und zehnten Jahrhunderte. (Beiläufig etwas über die s. g. Schleswigsche Mark und die historische Glaubwürdigkeit Adams von Bremen. - Ein Seitenstück zu Hegewisch "Ueber die vermeinten seeräuberischen Unternehmungen der s. g. Normänner." (Fortsetzung von No. XXXII. des ersten Bandes.)
  • III. Abhandlung über das Protocollationswesen in den Herzogthümern Schleswig und Holstein [et]c. von Andr. Aug. Posselt, Advocaten in Neustadt. (Fortsetzung von No. XXXIII. im 4ten Hefte des ersten Bandes.)
  • IV. Anzeige zweier kleiner Schriften über Armenversorgung.
  • V. Bemerkungen zu dem 16ten Aufsatze im ersten Bande des Staatsbürgerlichen Magazins, unter der Aufschrift: Sollte es wirklich gut seyn, statt der Geldabgaben Kornlieferungen eintreten zu lassen? Von dem Kammerherrn und Grafen zu Holstein zu Holsteinburg.
  • VI. Ueber die östliche Grenze Nordalbingiens vor und nach der Eroberung desselben durch Carl den Großen. Von dem Justizrath und Bankdirector Dr. Schmidt in Altona. Nebst einem Schreiben an einen der Herausgeber, Dethmars Chronik betreffend.
  • VII. Ueber die Lage der sogenannten Bishorster Marsch und Kirche Bishorst. Von C. Kuß, Prediger in Kellinghusen.
  • VIII. Miscellen.
  • 1) Ein kleiner Beitrag zur Geschichte des schwedischen Krieges im Jahre 1644.
  • 2) Ueber die Krankenpflege der Armen.
  • 3. Nachtrag zu dem Aufsatze über Lotteriecollecten in den Dörfern. (Erster Band S. 413.)
  • 4) Bettelei.
  • 5) Erneuerte Klage über Hundeunfug.
  • 6) Das Klatschen der Fuhrleute.
  • 7) Ungefähre Uebersicht des Vertrags der Stipendien in den Herzogthümern.
  • 8) Nachricht von der Fahrt durch den schleswig-holsteinischen Canal.
  • 9) Anfrage wegen des neuen Kieler Canals. (In einem Schreiben an einen der Herausgeber)
  • 10) Einfuhr von Vieh aus Jütland nach den Herzogthümern.
  • 11) Gewichtigkeit holsteinischer Ochsen.
  • 12) Probe von Altfranzösischem.
  • 13) Ueber den Lundsgaarder Concurs. (Schreiben an einen der Herausgeber, mit drei Beilagen.)
  • 14) Nachricht von einer im Jahre 1712 in den Geestharden des Amts Tondern beabsichtigten Pflugsetzung.
  • 15) Einige Nachrichten vom Betrage der Steuern.
  • 16) Fortsetzung der fragmentarischen Bemerkungen, die Landschaft Eiderstedt und deren Verfassung betreffend. (Fortsetzung vom 1ten Bande s. 808)
  • 17) Noch etwas aus dem Schweriner freimüthigen Abendblatte, den im Nov. v. J. zu Sternberg gehaltenen Landtag betreffend.
  • 18) Anfragen und Vorschläge verschiedenen Inhalts.
  • 19) Getraidepreise in den Herzothümern Schleswig und Holstein im Jahre 1821.
  • 20) Nachträge zu früheren Aufsätzen.
  • 21) Nachricht von der Subscription zur Förderung der im vorigen Bande vorgeschlagenen Preisaufgabe.
  • IX. Chronik.
  • Anzeige von Druckfehlern.
  • Zweiten Bandes zweites Heft.
  • Zweiten Bandes drittes Heft.
  • Zweiten Bandes viertes Heft.
  • Druckfehler in den Materialien zur Chronik [et]c. Staatsbürgerl. Magazin 2ten Bds 2tes Heft.
  • binding
  • section

Full text

r 
480 
F 
Transport 300 M. 
Für 68 Wochen Kostgeld, a Woche 6 Mk. ise.e. 409 
Für die ganze Cur an Medicin bezahlt . . 10.5 
Für ein halbes Jahr a Tag 1 ß. für Brandt- 
weinsdrank bezahlt . 
Für reine Wäsche in der ganzen Zeit bezahlt__ .. 
Summa 6839 Mek. 
N., den 29sten Septbr. 1818. 
N,, Chirurgus. 
An die Armencassse mit Acht Hundert 
Neun und Dreizig Mk. assigniret in 
der Armenversammlung d. 3. Nov. 1818. 
richtig bezahlt ersatten: 
D du ~ 
Der einfachsie und einleuchtendste Grundsatz, von dem 
man bci Regulirung des Armenwesens überhaupt und der 
Armen - Krankenpflege insbesondere ausgehen muß, ist ohne 
Zweifel, daß kein Mitglied der Armencasse, sey es in gesunden 
oder kranken Tagen, ein Wcehreres oder Besseres verlangen 
könne, als der Unvermögendste unter den Contribuirenden' sich 
und den Seinigen zu geben im Stande is.. HDarnmit ist nicht 
gesagt, daß dem Armen nichts mehr gegeven werden solle, als 
dies geringe Maaß der öffentlichen Unterschßung. Allein die- 
ses Mehrere muß ihm als Spende der Privatwohlthätigkeit, 
und aus den für die Armen bestehenden öffentlichen Stiftungen 
gereicht werden. Hält man den angegebenen Grundsaß; fest, und 
berücksichtigt man dabei dasjenige, was in den ärmern Familien, 
die keine ösfentlici + Unterstützung genießen, für ihre Kranken zu 
geschehen pflegt, .» wird man aller Wahrscheinlichkeit nach da- 
hin kommen, t.e z;csetzliche Nothwendigkeit, alle Krankenpflege 
der Armen gänzlich aufzugeben, und die Armen in solchen 
Fällen an die Mildthätigkeit ihrer Mitmenschen zu verweisen. 
In welchem Falle es die Armen am besten haben werden, 
dürfte sehr die Frage senn. Wo Hülfe dringend nöthig ist, 
wie bei gefährlichen äußern Beschädigungen, und bei. Entbin- 
dungen, wird die Hülfe niemals fehlen, und wird als freie 
Gabe größern Werth haben, als wenn sie ein Recht ist, das 
allenfalls ertrolt werden kann. 
Das jetzt übliche Verfahren ist auf allen Fall nicht zu 
billigen. Der Grundsatz, den Armen in Krankheitsfällen ärzt- 
liche Hülfe angedeihen zu. lassen, ist selber zu unbestimmt, und 
giebt für das, was geschehen soll, gar keine Grenzez er har: 
monirt nicht mit andern Vorschriften unserer Gesetze, und er
	        

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Staatsbürgerliches Magazin Mit Besonderer Rücksicht Auf Die Herzogthümer Schleswig, Holstein Und Lauenburg. Schleswig: Königlich. Taubstummen-Institut, 1823. Print.
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