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(Zweiter Band)

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Bibliografische Daten

fullscreen: (Zweiter Band)

Zeitschrift

Persistente ID:
PPN106678924X
Titel:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsjahr:
1821
Erscheinungsort:
Schleswig
Universitätsbibliothek Kiel
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Geisteswissenschaften
Slesvico-Holsatica

Band

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-6158670
Persistente ID:
PPN1066800863
Titel:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Signatur:
X 701-2
Dokumenttyp:
Band
Herausgeber:
Königlich. Taubstummen-Institut
Erscheinungsjahr:
1823
Erscheinungsort:
Schleswig
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Geisteswissenschaften
Slesvico-Holsatica
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kiel

Artikel

Titel:
IV. Anzeige zweier kleiner Schriften über Armenversorgung.
Strukturtyp:
Artikel
Sprache:
Deutsch

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
  • (Zweiter Band)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalt des zweiten Bandes.
  • Zweiten Bandes erstes Heft.
  • I. Einige Bemerkungen über unsere Stempelpapierabgabe. (Ein Schreiben an den Verfasser der Erfahrungen und Wünsche eines Schleswig-Holsteinischen Justizbeamten im ersten Bande dieser Zeitschrift S. 164.)
  • II. Ueber die Landkriege der Dänen mit den Deutschen im neunten und zehnten Jahrhunderte. (Beiläufig etwas über die s. g. Schleswigsche Mark und die historische Glaubwürdigkeit Adams von Bremen. - Ein Seitenstück zu Hegewisch "Ueber die vermeinten seeräuberischen Unternehmungen der s. g. Normänner." (Fortsetzung von No. XXXII. des ersten Bandes.)
  • III. Abhandlung über das Protocollationswesen in den Herzogthümern Schleswig und Holstein [et]c. von Andr. Aug. Posselt, Advocaten in Neustadt. (Fortsetzung von No. XXXIII. im 4ten Hefte des ersten Bandes.)
  • IV. Anzeige zweier kleiner Schriften über Armenversorgung.
  • V. Bemerkungen zu dem 16ten Aufsatze im ersten Bande des Staatsbürgerlichen Magazins, unter der Aufschrift: Sollte es wirklich gut seyn, statt der Geldabgaben Kornlieferungen eintreten zu lassen? Von dem Kammerherrn und Grafen zu Holstein zu Holsteinburg.
  • VI. Ueber die östliche Grenze Nordalbingiens vor und nach der Eroberung desselben durch Carl den Großen. Von dem Justizrath und Bankdirector Dr. Schmidt in Altona. Nebst einem Schreiben an einen der Herausgeber, Dethmars Chronik betreffend.
  • VII. Ueber die Lage der sogenannten Bishorster Marsch und Kirche Bishorst. Von C. Kuß, Prediger in Kellinghusen.
  • VIII. Miscellen.
  • IX. Chronik.
  • Anzeige von Druckfehlern.
  • Zweiten Bandes zweites Heft.
  • Zweiten Bandes drittes Heft.
  • Zweiten Bandes viertes Heft.
  • Druckfehler in den Materialien zur Chronik [et]c. Staatsbürgerl. Magazin 2ten Bds 2tes Heft.
  • Einband
  • Abschnitt

Volltext

FI 
4107 
r 
heutzutage die Aufgabe leichter fassen, als fie ist, und indem 
sie nicht nur sich selbst ergöten an ihren Lieblingsplanen, 
sondern auch verlangen, daß Andere eben so sehr Gefallen 
daran finden sollen, dem Knaben gleichen, der abgepflückte 
Blumen in die Erde stect und Alle herbeiruft, daß sie den 
schönen Garten bewundern, nimmt Herr M. die Aufgabe 
wie se genommen werden muß, und setzt als Wählspruch 
voran: no scheme for the reliek of the poor deserves 
one moments consideralion, if it has not. for its obs 
ject to render them independent of relief. 
Der Verf. giebt zuerst Nachricht von dem “zzunermeßs 
lichen Unheil, welches das in seinem Ursprunge wohlgemeinte 
System der gezwungenen Armentaxen über England ges 
bracht hat.-\ 
Ganz besonders merkwürdig sind die Berichte der Brit. 
tischen Parlamentscommittee, niedergesetzt zur Untersuchung 
der Gesetze über das Armenwesen , weil sie den Erfolg eines 
im Großen angestellten vergleichenden Versuchs über die ver- 
schiedene Wirkung gezwungener und freiwilliger Armenernäh- 
rung auf eine anschauliche Weise vor Augen legen, und zeia 
gen, daß die erzwungenen Armenbeiträge nur ein Treibbeet 
sind, auf künstliche Weise Arme zu schaffen, daß sie wie 
Pilze aus dem Boden schießen. Es. sind nämlich die in 
Schottland geltenden Armengesetze wesentlich von den Engs 
lischen verschieden. Jn Schottland ist die Vertheilung der 
in der Regel freiwillig gezahlten Armenbeiträge den Kirchens 
vorstehern überlassen, und statt daß in England eine Gemeine 
von 1000 Mitgliedern 500 - 1500 Pfund gezwungen aufe 
bringt und vertheilt, werden in den Schottischen Gemeinen 
von gleicher Seelenzahl im Durchschnitt nur 410 – 15 Pfund 
bezahlt z und dennoch ist in diesen letztern Gemeinen weit
	        

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Staatsbürgerliches Magazin Mit Besonderer Rücksicht Auf Die Herzogthümer Schleswig, Holstein Und Lauenburg. Schleswig: Königlich. Taubstummen-Institut, 1823. Print.
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