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Personal- und Vorlesungsverzeichnis Sommersemester 1944 (SS 1944)

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Bibliographic data

fullscreen: Personal- und Vorlesungsverzeichnis Sommersemester 1944 (SS 1944)

Periodical

Persistent identifier:
PPN612166120
Title:
Personal- und Vorlesungsverzeichnis der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Document type:
Periodical
Place of publication:
Kiel
Universitätsbibliothek Kiel
Language:
German
Collection:
prints
Chronicles and schedules of lectures (1665-2000)
VD18 number:
90293258
Scope:
Online-Ressource

Volume

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-5425971
Persistent identifier:
PPN102556345X
Title:
Personal- und Vorlesungsverzeichnis Sommersemester 1944
Sub title:
Beginn der Vorlesungen: 17. April 1944. Ende der Vorlesungen: 12. August 1944
Signature:
Xa 4604-1942-1945
Document type:
Volume
Publisher:
Mühlau
Year of publication:
1944
Place of publication:
Kiel
Language:
German
Collection:
prints
Chronicles and schedules of lectures (1665-2000)
Physical location:
Universitätsbibliothek Kiel

Contents

Table of contents

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnis der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
  • Personal- und Vorlesungsverzeichnis Sommersemester 1944 (SS 1944)
  • Binding
  • Endsheet
  • Title page
  • Ehrensenator
  • Ehrenbürger
  • I. Mitteilungen für Studierende
  • Immatrikulation, An- und Abmeldung
  • Studentenwerk Kiel
  • Stiftung "Deutsch-Nordische Burse"
  • Leibesübungen
  • Sportärztliche Untersuchungs- und Beratungsstelle
  • II. Behörden und akademische Einrichtungen
  • III. Lehrkörper
  • IV. Institute, Seminare und angeschlossene Einrichtungen
  • V. Verzeichnis der Vorlesungen für das Sommersemester 1944
  • VI. Prüfungsämter und -ausschüsse
  • VII. Alphabetisches Namenverzeichnis
  • Kieler Blätter
  • Schleswig-Holsteinische Universitäts-Gesellschaft
  • Binding
  • Section

Full text

10 
2. Studienreferendaren(innen) und Studienassessoren(innen), die die Lehrbefähi 
gung in dem Fach „Leibesübungen und körperliche Erziehung" nachträglich 
erwerben wollen (Erweiterungsprüfung), 
3. mit besonderer Genehmigung des Ministers: 
a) Studierenden anderer Fakultäten, für die die Teilnahme an der Ausbildung 
eine wesentliche Ergänzung für die Berufsausbildung ist, 
b) Bewerbern(innen), die bereits andere Lehrbefähigungen (nicht des höheren 
Lehramts) besitzen, 
c) Bewerberinnen, die technische Lehrerin werden und zunächst die Lehr 
befähigung für Turnen erwerben wollen, 
d) besonders befähigten Turnerinnen und Sportlerinnen, die sich als Lehre 
rinnen im freien Beruf betätigen wollen. Diese Bewerberinnen benötigen 
keine höhere Schulbildung. 
Voraussetzung für die Zulassung ist bei allen unter 1—3 genannten Bewerbern (innen) 
der Nachweis arischer Abstammung sowie die körperliche und charakterliche 
Eignung. 
Die unter 1 und 3 a genannten Studierenden haben die erfolgreiche Ableistung der 
Grundausbildung, die unter 2 und 3 b—3 d Genannten eine der Grundausbildung der 
Studierenden entsprechende körperliche Vorbildung nachzuweisen. Das Mindest 
alter für die Zulassung beträgt 18 Jahre. 
Die Studierenden der körperlichen Erziehung werden nach Ableistung der vollen 
Grundausbildung innerhalb der ersten beiden Studiensemester bereits nach dem 
2. Studiensemester zur lehrmäßigen Schulung zugelassen. 
Die abgeschlossene Ausbildung einer anerkannten Gymnastikschule wird der 
Grundausbildung gleichgesetzt. 
Alle Bewerberfinnen) müssen sich einer Aufnahmeprüfung unterziehen. Die Auf 
nahmeprüfung erstreckt sich 
für die Männer auf diejenigen Leistungen, die dem Grundstein der DLRG., dem 
SA-Wehrabzeichen und dem Reichssportabzeichen zugrunde liegen, 
für die Frauen auf diejenigen Leistungen, die dem Grundstein der DLRG. und 
dem Reichssportabzeichen zugrunde liegen. 
Die am Schluß der Ausbildung abzulegende Prüfung gilt für die unter 1 und 2 Ge 
nannten als Vorprüfung für die wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an 
höheren Schulen in dem Fach „Körperliche Erziehung", für die Bewerberfinnen) 
unter 3 b—d als Abschlußprüfung. Die durch die Abschlußprüfung erworbene Lehr 
befähigung hat für/lie unter 3 b und 3 c Genannten nur in Verbindung mit anderen 
Lehrbefähigungen Gültigkeit. Den Bewerberinnen unter 3 c wird daher das Zeugnis 
über die Prüfung erst nach Abschluß ihrer übrigen Berufsausbildung ausgehändigt. 
Für die unter 3d genannten Bewerberinnen wird durch die Abschlußprüfung weder 
eine Lehrbefähigung fü^ Schulen erworben noch die Berechtigung zur Anstellung 
im Schuldienst ausgesprochen. Nach dem Erlaß des Reichsministers für Wissen 
schaft, Erziehung und Volksbildung vom 3. November 1938 — KI 8128/1. 11. (b) — 
können befähigte Turnstudenten, die die wissenschaftliche Prüfung für das höhere 
Lehramt ablegen wollen und bei der Vorprüfung im Prüfungslager Neustrelitz mit 
„Gut" bzw. „Sehr gut" beurteilt werden, zur kostenlosen Fortsetzung und Voll 
endung ihres Studiums an der Reichsakademie für Leibesübungen zu Berlin auf 
genommen werden. 
Die Gebühren für den gesamten Ausbildungslehrgang betragen: 
a) für Studierende der Universität Kiel etwa RM. 150,— 
b) für alle übrigen Teilnehmerfinnen) etwa RM. 240,— 
Sportärztliche Untersuchungs- und Beratungsstelle 
Sportarzt: Dr. Wilhelm Meister, Med. Klinik, Tirpitzstraße 12 
Fliegeruntersuchungsstelle (W) 
Für die Dauer des Krieges werden die sportärztlichen Untersuchungen durch das 
Hochschulinstitut für Leibesübungen vermittelt.
	        

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Personal- Und Vorlesungsverzeichnis Sommersemester 1944. Kiel: Mühlau, 1944. Print.
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