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Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen

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Bibliographic data

fullscreen: Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen

Monograph

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-4483947
Persistent identifier:
PPN101625248X
Title:
Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen
Signature:
Es 7579
Author:
Böe, August
Document type:
Monograph
Publisher:
Verlag von Gustav Gräbner
Year of publication:
1893
Place of publication:
Leipzig
Language:
German
Collection:
Collection: School history. Class books
Scope:
VIII, 335 Seiten
Physical location:
Universitätsbibliothek Kiel

Contents

Table of contents

  • Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen
  • Binding
  • Vorwort.
  • Inhaltsübersicht.
  • I. Die älteste Zeit.
  • A. Urgeschichte.
  • B. Die Völkerwanderung und die Gründung des Frankenreiches.
  • II. Das Mittelalter.
  • A. Entstehung des Deutschen Reiches.
  • B. Die sächsischen Kaiser.
  • C. Die Kaiser aus dem salisch-fränkischen Hause.
  • D. Die Hohenstaufen.
  • E. Das erste Interregnum.
  • F. Das Deutsche Reich zu Ende des Mittelalters.
  • III. Die neue Zeit.
  • A. Entdeckungen und Erfindungen am Schluß des Mittelalters. Die Vorboten der neuen Zeit.
  • B. Aufstände auf dem kirchlichen Gebiete. Die Vorläufer der Reformation.
  • C. Die Reformation.
  • D. Der Dreißigjährige Krieg.
  • E. Brandenburg-Preußens Emporwachsen.
  • F. Das Zeitalter Friedrichs des Großen.
  • G. Das Ende des alten Deutschen Reiches.
  • IV. Die neueste Zeit.
  • A. Die Befreiungskriege.
  • B. Das zweite Interregnum.
  • C. Das neue Deutsche Reich.
  • Anhang.
  • I. Zeittafel zur deutschen Geschichte.
  • II. Vaterländische Gedenktage.
  • III. Deutsche Könige und Kaiser.
  • IV. Brandenburgisch-preußische Regenten.
  • V. Stammtafel der Hohenzollern.
  • Section
  • Binding

Full text

314 IV. Die neueste Zeit. 0. Das neue Deutsche Reich. 
Kaiserwürde erneuerte. Am 18. Januar 1871 verkündete er mitten 
im Feindeslande den um ihn versammelten Fürsten. Offizieren, Soldaten 
und Volksvertretern, daß er für sich und seine Nachfolger die deutsche 
Kaiserkrone annehme in der Hoffnung, „Gott wolle ihm verleihen, allzeit 
Mehrer des DeutschenReiches zu sein, nicht an kriegerischen Eroberungen, 
sondern an Gütern und Gaben des Friedens auf dem Gebiete nationaler 
Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung". Als dann der Kaiser am 21. März 
1871 den ersten Deutschen Reichstag eröffnete und die Vertreter 
des ganzen deutschen Volkes begrüßte, wiederholte er noch einmal, daß 
die Aufgabe des neuen Deutschen Reiches darin bestehen müsse, fortan 
in dem Wettkampf um die Güter des Friedens sich ebenso als Sieger 
zu erweisen, wie in den vorausgegangenen blutigen Kämpfen um 
die schwer errungene Wiedervereinigung. 
Das neue Deutsche Reich unterscheidet sich durch seine zeitgemäße 
Verfassung wesentlich und vorteilhaft von dem alten (s. S. 265). 
Es bildet einen Bundesstaat, in welchem jeder einzelne Staat 
seine volle Selbständigkeit behalten hat; doch tritt derselbe einen Teil 
seiner Gewalt an das gemeinsame Bundeshaupt, den Kaiser, ab. 
Zm ganzen bilden 26 Staaten das Deutsche Reich, nämlich 1 Reichs 
land, 3 freie Städte, 4 Königreiche, 5 Herzogtümer, 6 Großherzog 
tümer und 7 Fürstentümer. Alle diese Staaten haben ihre gemein 
same Vertretung im Auslande durch die Gesandten und Konsuln, 
die zum Schutze der Reichsangehörigen in der Fremde bestellt sind; 
sie haben eine gemeinsame Flagge (schwarz, weiß, rot) und die 
selben Münzen, Maße und Gewichte. 
Die Regierungsgewalt der Einzelstaaten mit Ausnahme der 
Republiken der drei freien Städte, sowie die des ganzen Reiches ist 
eine konstitutionell monarchische. Danach ist der Monarch 
in seinen Regierungsmaßregeln durch Vertreter des Volkes beschränkt. 
Die Volksvertretung der größeren Einzelstaaten besteht aus 2 Kam 
mern, dem Hauseder Abgeordneten, vom Volke gewählt, und 
dem Herrenhause, dessen Mitglieder zum größten Teil durch den 
Fürsten aus dem Adel, der hohen Geistlichkeit und den Bürgermeistern 
der größeren Städte ernannt werden. Die kleineren Staaten haben 
»eben dem Regenten nur einen Landtag; die freien Städte werden 
durch einen Senat und die B ü r g e r s ch a f t s v e r t r e t e r verwaltet. 
Das Oberhaupt des Reiches ist der Kaiser, nämlich der jedes 
malige König von Preußen. Deutschland ist also kein Wahl- 
reich mehr, sondern ein erbliches Kaisertum. Der Kaiser be 
ruft und schließt die beiden gesetzgebenden Versammlungen des 
Reiches, den Bundes rat und den Reichstag, die ihren Sitz in 
Berlin haben, beantragt und veröffentlicht die Reichsgesetze und 
überwacht ihre Ausführung, führt den Oberbefehl über das Reichs 
heer und die Marine und ernennt die höheren Offiziere und Reichs-
	        

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Böe, August. Leitfaden Für Den Unterricht in Der Deutschen Geschichte Mit Besonderer Berücksichtigung Der Kulturgeschichtlichen Momente Für Die Oberstufe Mehrklassiger Volks- Und Mittelschulen. Leipzig: Verlag von Gustav Gräbner, 1893. Print.
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