Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen

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Description

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-4483947
Persistent identifier:
PPN101625248X
Title:
Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen
Signature:
Es 7579
Author:
Böe, August
Structure type:
Monograph
Publisher:
Verlag von Gustav Gräbner
Year of publication:
1893
Place of publication:
Leipzig
Collection:
Collection: School history. Class books

Description

Title:
IV. Die neueste Zeit.
Structure type:
Chapter
Collection:
Collection: School history. Class books

Description

Title:
A. Die Befreiungskriege.
Structure type:
Chapter
Collection:
Collection: School history. Class books

Contents

Table of contents

  • Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen
  • Einband
  • Vorwort.
  • Inhaltsübersicht.
  • I. Die älteste Zeit.
  • A. Urgeschichte.
  • B. Die Völkerwanderung und die Gründung des Frankenreiches.
  • II. Das Mittelalter.
  • A. Entstehung des Deutschen Reiches.
  • B. Die sächsischen Kaiser.
  • C. Die Kaiser aus dem salisch-fränkischen Hause.
  • D. Die Hohenstaufen.
  • E. Das erste Interregnum.
  • F. Das Deutsche Reich zu Ende des Mittelalters.
  • III. Die neue Zeit.
  • A. Entdeckungen und Erfindungen am Schluß des Mittelalters. Die Vorboten der neuen Zeit.
  • B. Aufstände auf dem kirchlichen Gebiete. Die Vorläufer der Reformation.
  • C. Die Reformation.
  • D. Der Dreißigjährige Krieg.
  • E. Brandenburg-Preußens Emporwachsen.
  • F. Das Zeitalter Friedrichs des Großen.
  • G. Das Ende des alten Deutschen Reiches.
  • IV. Die neueste Zeit.
  • A. Die Befreiungskriege.
  • B. Das zweite Interregnum.
  • C. Das neue Deutsche Reich.
  • Anhang.
  • I. Zeittafel zur deutschen Geschichte.
  • II. Vaterländische Gedenktage.
  • III. Deutsche Könige und Kaiser.
  • IV. Brandenburgisch-preußische Regenten.
  • V. Stammtafel der Hohenzollern.
  • Werbung
  • Einband

Full text

276 IV. Die neueste Zeit. A. Die Befreiungskriege. 
eigenen Grundstücks erschwert. Viele Gutsherren vertrieben die 
Bauern von ihren Besitzungen, indem sie letztere für einen eigen 
mächtig festgesetzten Preis mit dem Gute vereinigten. Die Vertrie 
benen gerieten dadurch ins Elend, und die übrigen Bauern mußten 
noch mehr Frondienste leisten, da sie nun auch das Land der früheren 
Gutsangehörigen mit zu bearbeiten hatten. Man nannte diese ge 
waltsame Behandlung das „Bauernlegen". Oft mußten die Bauern 
die Erzeugnisse des Hofes, welche die Herrschaft anders nicht ver 
kaufen konnte, zu einem willkürlich festgesetzten Preise annehmen. 
Dazu waren die meisten der alten Frondienste geblieben: Boten 
gänge zu thun, Fuhren zu leisten, Beisteuer zu liefern an Getreide 
und Leinwand. Es gab Gegenden, wo der Bauer fünf Tage in der 
Woche Frondienste leisten und am sechsten neben der eigenen 
Leibesnahrung die Steuer für den Landesherrn verdienen mußte, die 
ihn noch dazu drückte. Außerdem hatte der Bauer unendlich viel 
durch das Wild zu leiden, das ihm seine Äcker beschädigte, und das 
er nicht einmal anrühren durfte. Herdenweise fiel es in die Äcker 
und Weinberge, die zu verwahren den Eigentümern streng verboten 
war, und zerstörte oft in einer Nacht die Arbeit eines ganzen Jahres. 
Jede Art von Selbsthilfe dagegen wurde mit Festungs- und Zucht 
hausstrafe bedroht. Ja die Bauern mußten selbst mithelfen, um 
das Wild zu schützen und zu pflegen. Sic mußten oft Tausende 
von Jagdhunden auf ihren Höfen unterhalten und mußten wochen 
lang mitten in den dringendsten Feldgeschäften bei den Treibjagden 
thätig sein, die nicht selten durch blühende Felder und reifende 
Saaten führten. 
Der Edelmann war noch immer Gerichtsherr des leibeigenen 
Bauern. Als solcher verfügte er die Strafen für kleinere Ver 
gehen, die vielfach in Stockprügel bestanden. Die Kinder der hörigen 
Bauern mußten nach wie vor zuerst der Gutsherrschaft zum Dienst an 
geboten werden. Wegziehen oder Verheiraten in ein anderes Gut 
hinein war nicht erlaubt. Wer sich von seiner Leibeigenschaft oder 
Hörigkeit frei machen wollte, mußte eine bestimmte Summe zahlen, 
die meistens zwischen 20 und 50 Thalern betrug. 
Die Bürger in den Städten waren nicht minder durch Zunft 
und Zwang eingeengt. Die Zünfte (s. S. 118) hielten"streng 
auf ihre Rechte; man benutzte die Einrichtung, um unliebsame Kon 
kurrenz fern zu halten und sich den Verdienst nicht schmälern zu 
lassen. Wer nicht nach Handwerksbrauch in die Zunft aufgenommen 
war, wurde als angeblicher Pfuscher mit einem Hasse verfolgt, der 
ihn von der menschlichen Gesellschaft auszuschließen suchte. Die alten 
Wechselreden bei den Versammlungen der Zünfte mit ihren endlosen 
Formeln waren halb unverständlich geworden; rohe Scherze hatten 
sich eingedrängt, und die Besseren gaben nichts mehr darauf. Die
	        

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