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Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen

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Bibliographic data

fullscreen: Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen

Monograph

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-4483947
Persistent identifier:
PPN101625248X
Title:
Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen
Signature:
Es 7579
Author:
Böe, August
Document type:
Monograph
Publisher:
Verlag von Gustav Gräbner
Year of publication:
1893
Place of publication:
Leipzig
Language:
German
Collection:
90nacharb.15projekt.schulgeschichte
Scope:
VIII, 335 Seiten
Physical location:
Universitätsbibliothek Kiel

Contents

Table of contents

  • Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen
  • Binding
  • Vorwort.
  • Inhaltsübersicht.
  • I. Die älteste Zeit.
  • A. Urgeschichte.
  • B. Die Völkerwanderung und die Gründung des Frankenreiches.
  • II. Das Mittelalter.
  • A. Entstehung des Deutschen Reiches.
  • B. Die sächsischen Kaiser.
  • C. Die Kaiser aus dem salisch-fränkischen Hause.
  • D. Die Hohenstaufen.
  • E. Das erste Interregnum.
  • F. Das Deutsche Reich zu Ende des Mittelalters.
  • III. Die neue Zeit.
  • A. Entdeckungen und Erfindungen am Schluß des Mittelalters. Die Vorboten der neuen Zeit.
  • B. Aufstände auf dem kirchlichen Gebiete. Die Vorläufer der Reformation.
  • C. Die Reformation.
  • D. Der Dreißigjährige Krieg.
  • E. Brandenburg-Preußens Emporwachsen.
  • F. Das Zeitalter Friedrichs des Großen.
  • G. Das Ende des alten Deutschen Reiches.
  • IV. Die neueste Zeit.
  • A. Die Befreiungskriege.
  • B. Das zweite Interregnum.
  • C. Das neue Deutsche Reich.
  • Anhang.
  • I. Zeittafel zur deutschen Geschichte.
  • II. Vaterländische Gedenktage.
  • III. Deutsche Könige und Kaiser.
  • IV. Brandenburgisch-preußische Regenten.
  • V. Stammtafel der Hohenzollern.
  • Section
  • Binding

Full text

214 Hl- Die neue Zeit. E. Brandenburg-Preußens Emporwachsen. 
an Brandenburg fallen sollten. Auf diesem Erbvertrage 
beruhte die spätere Erwerbung Schlesiens. 
Johann Georg (1571-1598), der Sohn Joachims II., war 
ein ernster und sehr strenger, dabei aber gerechter und frommer 
Fürst. Das verschwenderische Treiben am Hofe seines Vaters war 
ihm schon als Prinz zuwider gewesen, und er hatte sich von dew- 
selben ferngehalten. Besondere Erbitterung hatten in ihm die Raft 
und Hofbeamten hervorgerufen, welche die Güte und Freigebigkeit 
seines Vaters zu ihrer Bereicherung gemißbraucht hatten. Bei seines» 
Regierungsantritt entließ er daher sofort einen Teil derselben; die 
übrigen wurden entweder mit dem Tode oder mit Kerkerhaft bestraf 
Sehr streng verfuhr er gegen den betrügerischenMünzmeisterLippold, 
einen Juden; dieser wurde unter Martern zu Berlin hingerichtet. Die 
nächste Sorge Johann Georgs war, die ungeheure Schuldenlast, 
welche während der Regierung seines Vaters entstanden war, ü 11 
tilgen. Sodann wandte er sein Augenmerk der Rechtspflege, der 
Verbreitung von Volksbildung und der Hebung der Landwirtschaft 
und des Gewerbes zu. Segensreich erwies sich in dieser Beziehung 
besonders die Aufnahme der von den Spaniern vertriebenen nieder 
ländischen Protestanten, die in den Weichselniederungen 
Grund und Boden angewiesen erhielten und dort das versandete 
und versumpfte Land in den besten Ackerboden verwandelten. Seine 
strenge Sparsamkeit wollte, daß niemand über seinen Stand und 
seine Mittel Aufwand machte; deswegen gab er strenge Verordnungen 
heraus, wieweit darin jeder in Kleidung und bei Gastmählern, nw- 
bei nach der Sitte der damaligen Zeit ungeheure Verschwendung 
getrieben wurde, gehen durfte, wie viele Gäste zu Kindtaufen, Hoch 
zeiten und Leichenschmäusen gebeten, wie viele Schüsseln gereicht, 
wie viele Ellen Tuch für die Kleidung verschnitten, wie viele 
Schmuckstücke von jung und alt getragen werden durften. Dieft 
Verordnung war übrigens nichts Ungewöhnliches; Kleider- und 
Luxusgesetze erließen zu jener Zeit viele Landesherren und Stadt- 
obrigkeiten (s. S. 129 u. 133). 
Johann Georg hatte vor seinem Tode seinem jüngeren Sohn, 
Christian, die Neumark verliehen. Dieser Teilung widersprach der 
älteste Sohn, Joachim Friedrich (1598—1608), auf Grund des 
hohenzollerschen Hausgesetzes, und da der Kaiser auf seine Seite 
trat, blieb er im ungeteilten Besitz des Kurfürstentums. Unter ihm 
erfreute sich das Land eines ununterbrochenen Friedens und gelangte 
zu großem Wohlstände. Von Wichtigkeit war die von ihm ge 
troffene Einrichtung des Geheimrats-Kollegiums, einer 
obersten Verwaltungsbehörde, der die meisten äußeren und inneren 
Angelegenheiten des Landes unterstellt wurden. Er gründete ferner 
auf seinem Jagdschlösse Joachim sthal eine Fürstenschule,
	        

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Böe, August. Leitfaden Für Den Unterricht in Der Deutschen Geschichte Mit Besonderer Berücksichtigung Der Kulturgeschichtlichen Momente Für Die Oberstufe Mehrklassiger Volks- Und Mittelschulen. Leipzig: Verlag von Gustav Gräbner, 1893. Print.
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